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Rückmeldung & Co.

Rückmeldetermin für Sommersemester 2025

15. Januar 2025 - 31. Januar 2025

Hinweis in Stud.IP

Vor Beginn der Rückmeldefrist erhalten Sie über Stud.IP einen Hinweis auf die bevorstehende Rückmeldung. Eine eventuelle Zahlungserinnerung versenden wir nicht mehr per Post in Papierform, sondern per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse.

Semesterbeitrag

Für die Rückmeldung müssen Sie den Semesterbeitrag in Höhe von insgesamt 118,50 Euro entrichten.

Die Rückmeldung gilt als vollzogen, wenn der fällige

  • Semesterbeitrag in Höhe von 118,50 Euro (82,00 Euro Studierendenwerksbeitrag plus 36,50 Euro für das Semesterticket)

fristgerecht bei der Universität Passau eingegangen ist.

Immatrikulations-, Rückmelde-, Beurlaubungs- und Exmatrikulationssatzung der Universität Passau

Der Überweisungsvorgang

Damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können, müssen Sie auf der Überweisung Folgendes beachten:

Sie müssen Ihre Matrikelnummer, Ihren Nach- und Vornamen und das Semester, für das Sie sich rückmelden, im Verwendungszweck angeben.
 

Bankverbindung für die Rückmeldung

  • Empfänger: Staatsoberkasse in Landshut für Universität Passau
  • Bank: BayernLB München
  • Verwendungszweck: Matrikelnummer, Nachname, Vorname, SoSe 2025
  • IBAN: DE12 7005 0000 1401 1903 15
  • SWIFT-BIC: BYLADEMM

Validierung der CampusCard (Studierendenausweis)

Jedes Semester müssen Sie Ihre CampusCard, also Ihren Studierendenausweis, an einer Validierungsstation mit einem neuen Gültigkeitsdatum versehen. Das alte Datum wird während des Validierungsvorganges gelöscht und das neue Gültigkeitsdatum aufgedruckt. Ohne ein Gültigkeitsdatum ist Ihre CampusCard nicht gültig, z. B. als Ausweis bei Prüfungen oder als Busticket.

  • Erstsemester können die Karte sofort nach Erhalt validieren.
  • Zweit- und höhere Semester können die Karte ca. 10 Tage vor Semesterbeginn für das jeweilige Semester validieren.

Standorte der Validierungsstationen

  • Verwaltungsgebäude (im Erdgeschoss)
  • Mensa-Foyer
  • Gebäude der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
  • Nikolakloster

Mehr zur CampusCard

BAföG-Weiterförderung

Bitte stellen Sie rechtzeitig einen Weiterförderungsantrag (Formblatt 1), um unnötige Zahlungsunterbrechungen bei der monatlichen Auszahlung zu vermeiden. Der Antrag sollte zwei Monate vor Ablauf des letzten/laufenden Bewilligungszeitraums gestellt werden. Das BAföG wird dann nach dem letzten Bewilligungsbescheid (unter Vorbehalt der Rückforderung) solange weiterbezahlt werden, bis der Bescheid zum neuen Antrag erlassen wird.

Fristen für die Weiterförderung

  • Zum Sommersemester: 31. Januar
  • Zum Wintersemester: 31. Juli

Generell gilt, dass Sie Ihren Antrag so früh wie möglich stellen sollten. Entscheidend ist der Eingangspoststempel. Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung.

Informationen für Studierende

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Kontakt

Studierendensekretariat
Innstraße 41
94032 Passau
Tel.: +49 (0)851/509-1127
studierendensekretariat@uni-passau.de

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