15. Januar 2025 - 31. Januar 2025
Vor Beginn der Rückmeldefrist erhalten Sie über Stud.IP einen Hinweis auf die bevorstehende Rückmeldung. Eine eventuelle Zahlungserinnerung versenden wir nicht mehr per Post in Papierform, sondern per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse.
Für die Rückmeldung müssen Sie den Semesterbeitrag in Höhe von insgesamt 118,50 Euro entrichten.
Die Rückmeldung gilt als vollzogen, wenn der fällige
fristgerecht bei der Universität Passau eingegangen ist.
Immatrikulations-, Rückmelde-, Beurlaubungs- und Exmatrikulationssatzung der Universität Passau
Damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können, müssen Sie auf der Überweisung Folgendes beachten:
Sie müssen Ihre Matrikelnummer, Ihren Nach- und Vornamen und das Semester, für das Sie sich rückmelden, im Verwendungszweck angeben.
Jedes Semester müssen Sie Ihre CampusCard, also Ihren Studierendenausweis, an einer Validierungsstation mit einem neuen Gültigkeitsdatum versehen. Das alte Datum wird während des Validierungsvorganges gelöscht und das neue Gültigkeitsdatum aufgedruckt. Ohne ein Gültigkeitsdatum ist Ihre CampusCard nicht gültig, z. B. als Ausweis bei Prüfungen oder als Busticket.
Bitte stellen Sie rechtzeitig einen Weiterförderungsantrag (Formblatt 1), um unnötige Zahlungsunterbrechungen bei der monatlichen Auszahlung zu vermeiden. Der Antrag sollte zwei Monate vor Ablauf des letzten/laufenden Bewilligungszeitraums gestellt werden. Das BAföG wird dann nach dem letzten Bewilligungsbescheid (unter Vorbehalt der Rückforderung) solange weiterbezahlt werden, bis der Bescheid zum neuen Antrag erlassen wird.
Generell gilt, dass Sie Ihren Antrag so früh wie möglich stellen sollten. Entscheidend ist der Eingangspoststempel. Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung.
Studierendensekretariat
Innstraße 41
94032 Passau
Tel.: +49 (0)851/509-1127
studierendensekretariat@uni-passau.de