Bei den Hochschulwahlen werden die Vertreterinnen und Vertreter in den Senat, die Fakultätsräte und das Studierendenparlament gewählt. Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied der Hochschule, das in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wahlen werden vom Wahlamt organisiert und veranstaltet.
An der Universität Passau sind ernannte Beauftragte und Interessensvertretungen dafür zuständig, sich für die Anlegen der unterschiedlichen Personengruppen und Themenbereiche einzusetzen.
Ombuds- und Vertrauenspersonen sind unabhängige und neutrale Ansprechpersonen für bestimmte Themen und werden an der Universität für drei Jahre eingesetzt. Sie fungieren als Ansprechpersonen für alle Mitglieder der Universität für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich und Personengruppen.