Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozierende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie von Stefanie Dallmeier im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin. Bewerbungen sind laufend möglich.
Bitte beachten Sie: Alle notwendigen Unterlagen müssen spätestens 6 Wochen vor Abreise eingereicht werden!
Die Personalmobilität muss in einem Programmland oder Partnerland stattfinden, welches weder das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität) noch das Land des Hauptwohnsitzes der betreffenden Person ist.
Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gesendet werden (Outgoing-Mobilität). Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, kann zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE eingeladen werden.
Eine Erasmus+ Förderung ist im Umfang von 2 bis 60 aufeinander folgenden Tagen möglich. Die Förderung der An- und Abreisetage wird im Grant Agreement geregelt. Ein Lehraufenthalt muss mindestens acht Unterrichtsstunden in der ersten Woche (auch bei einem kürzeren Aufenthaltszeitraum) umfassen. Wenn die Mobilität länger als eine Woche dauert, muss die Mindestanzahl der Unterrichtsstunden für eine unvollständige Woche proportional zur Dauer der betreffenden unvollständigen Woche berechnet werden (Formel: 8 h / 5 Tage x Anzahl zusätzlicher Tage)
Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet und richten sich nach den Aufenthaltstagen, die an der empfangenden Einrichtung verbracht werden plus – wenn zeitlich nötig – einem zusätzlichen Fördertag für An- und Abreise. Die Höhe der Stückkosten pro Tag hängt vom jeweiligen Zielland ab sowie von der Aufenthaltsdauer, ab dem 15. Tag verringert sich der Satz.
Ländergruppen nach Fördersätzen im Projekt 2023 (endet im Jahr 2025):
Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden: 180€ bzw. 126€ ab 15. Tag
Gruppe 2: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern: 160€ bzw. 112€ ab 15. Tag
Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn: 140€ bzw. 98€ ab 15. Tag
Die Reisekosten berechnen sich nach der einfachen Distanz, die mit dem Distance Calculator der EU KOM ermittelt wird und werden wie folgt ausbezahlt:
Entfernung | Herkömmliches Einkommen | Umweltfreundliches Reisen |
10 - 99 km | 23 EUR | |
100 - 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 - 1.999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2.000 - 2.999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3.000 - 3.999 km | 530 EUR | 610 EUR |
4.000 - 7.999 km | 820 EUR | |
8.000 km und mehr: | 1.500 EUR |
Die Gesamtsumme errechnet sich aus den Reisekosten plus den Stückkosten mal der Anzahl der Aufenthaltstage im Ausland. Bei grünem Reisen (z.B. Interrail) können zudem bis zu maximal vier zusätzliche Tage als Reisetage gefördert werden, hierfür ist eine kurze schriftliche Begründung erforderlich. Im Idealfall wird das Geld im Vorfeld ausbezahlt und mit der Dienstreiseabrechnung lediglich noch bestätigt.
Bitte denken Sie daran, Ihre Dienstreise binnen 45 Tagen nach Rückkehr aus dem Ausland abzurechnen, da sonst Ihr Anspruch auf die Förderung verfällt.