Ein Doppelstudium ist die Aufnahme zweier verschiedener Studiengänge mit jeweils eigenständigen Abschlüssen (z. B. Bachelor und Staatsexamen).
Der Antrag auf Doppelstudium kann nur zum Folgesemester (d.h. nicht für die Vergangenheit) gestellt werden; frühestens wenn Sie für das Folgesemester rückgemeldet sind und spätestens vor Beginn des entsprechenden Semesters (Terminkalender).
Sofern Sie zusätzlich einen Studiengang aufnehmen wollen und die erforderliche Qualifikation besitzen (allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife), genügt der Antrag auf Doppelstudium. (Derzeit sind alle grundständigen Studiengänge der Universität Passau zulassungsfrei.)
Sie können auch zwei Masterstudiengänge als Doppelstudium studieren. Dafür müssen Sie für beide Studiengänge zugelassen worden sein (bitte Bewerbungsfristen beachten). Anschließend stellen Sie den Antrag auf Doppelstudium.
Um die Organisation Ihres Doppelstudiums zu besprechen (z. B. die Anrechnung von Prüfungsleistungen und damit die Einstufung in ein höheres Fachsemester, Fächerwahl), empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor der Aufnahme eines Doppelstudiums von der Studienberatung beraten zu lassen.
Tel.: +49(0)851/509-1154
(Mo.-Fr. 8.00 - 13.00 Uhr)
Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung und
mittwochs 9-12 Uhr offene Sprechstunde
Innstraße 41 (Verwaltungsgebäude), D-94032 Passau
Studierendensekretariat
Innstraße 41
94032 Passau
Tel.: +49 (0)851/509-1127
studierendensekretariat@uni-passau.de