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Studiengang- oder Fachwechsel

Wenn Sie Ihren Studiengang – beim Lehramt auch ein Unterrichts- oder Didaktikfach – wechseln möchten, ist dies grundsätzlich immer nur zum neuen Semester möglich; frühestens, wenn Sie für das Folgesemester rückgemeldet sind und spätestens vor Beginn des entsprechenden Semesters (Terminkalender). Den Studiengang- oder Fachwechsel beantragen Sie beim Studierendensekretariat.

Antrag auf Studiengangwechsel

Wechsel in einen zulassungsfreien Studiengang

Wenn Sie in einen zulassungsfreien Studiengang wechseln möchten und die erforderliche Qualifikation besitzen, genügt grundsätzlich ein Antrag auf Studiengang- bzw. Fachwechsel.

Lehramtsstudiengänge

Wenn Sie einen Fachwechsel in einem Lehramtsstudiengang oder einen Wechsel in ein anderes Lehramt vornehmen wollen, erkundigen Sie sich bitte vorher über die möglichen Fächerverbindungen.

In den meisten Fällen wird eine Einstufung des Zentralen Prüfungssekretariats (Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen) erforderlich sein.

Das Zentrum für Lehrkräftebildung und Fachdidaktik (ZLF) bietet studienorganisationsbezogene Beratung für Lehramtsstudierende sowie Video-Tutorials zum Fach- und Studiengangswechsel.

Masterstudiengänge

Die Antragstellung auf Studiengangwechsel in einen Masterstudiengang kann grundsätzlich erst nach erfolgreicher Bewerbung und Zulassung erfolgen. Die Frist zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.

Internationale Studierende mit Aufenthaltserlaubnis

Studiengangwechsel: Wechsel des Aufenthaltszwecks

Der Inhalt des Aufenthaltszwecks wird durch die Fachrichtung (Studiengang) gekennzeichnet. Eine Änderung der Fachrichtung/des Studiengangs bedeutet gleichzeitig eine Änderung des Aufenthaltszwecks. Der Fachrichtungswechsel bedarf ausländerrechtlich immer einer entsprechenden vorherigen Änderung der Aufenthaltserlaubnis bzw. der darin enthaltenen Nebenbestimmung.

Beratung

Sprechen Sie vor dem Studiengangs- oder Fachwechsel mit der lokalen Ausländerbehörde. Gerne können Sie sich vom iStudi-Coach dazu beraten lassen.

Lassen Sie sich vor dem Wechsel beraten!

Um eventuelle Alternativen auszuloten und mögliche Auswirkungen zu besprechen (z. B. die Anrechnung von Prüfungsleistungen und damit die Einstufung in ein höheres Fachsemester, die Weiterförderung durch das BAföG oder Ihre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland), empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor dem Wechsel von der Studienberatung  beraten zu lassen.

Kontakt

Studienberatung

studienberatung@uni-passau.de

Website

Tel.: +49(0)851/509-1154
(Mo.-Fr. 8.00 - 13.00 Uhr)

Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung und
mittwochs 9-12 Uhr offene Sprechstunde

Innstraße 41 (Verwaltungsgebäude), D-94032 Passau

Informationen für Studierende

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Kontakt

Studierendensekretariat
Innstraße 41
94032 Passau
Tel.: +49 (0)851/509-1127
studierendensekretariat@uni-passau.de

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