Nach erfolgter Immatrikulation erhalten Sie die vom Zentrum für Informationstechnologie und Medienmanagement (ZIM) generierte Benutzerkennung (ZIM-Kennung) und das zugehörige Passwort per E-Mail zugesandt.
Die Benutzerkennung benötigen Sie für die Beantragung des Studierendenausweises (CampusCard), für verschiedene IT-Dienste wie Rechner- und Netzwerkzugänge oder zur Anmeldung für Veranstaltungen (Stud.IP), Campusportal und Prüfungen (HISQIS). Die Benutzerkennung bleibt bis zur Exmatrikulation bestehen.
Mit Ihrer Kennung ist der Studierendenausweis (CampusCard) gesondert über das Kartenportal in Stud.IP zu beantragen.
Hier finden Sie die Informationen des ZIM zur Anmeldung in den einzelnen Systemen.
An Ihre studentische E-Mail-Adresse erhalten Sie alle wichtigen Mitteilungen des Studierendensekretariats. Bitte denken Sie daher an die Verwaltung Ihres E-Mail-Kontos!
Im Campusportal können Sie Ihre Immatrikulations-, BAföG-, Studienverlaufsbescheinigung sowie den Parkschein ausdrucken.
Zudem werden Ihnen im Campusportal Bescheide (z. B. Exmatrikulationen) zum Ausdruck bereitgestellt.
Die Stelle, bei der Sie eine solche Bescheinigung vorlegen, kann dann über eine Verifizierungsfunktion ebenfalls online die Echtheit dieser Bescheinigung überprüfen.
In der Regel genügen zur Vorlage bei Behörden und sonstigen Stellen (z. B. für den Kindergeldbezug, Stipendienantrag, zur Vorlage bei Banken oder Versicherungen, usw..) diese automatisiert erstellten Bescheinigungen.
Die Studienbescheinigung, die Sie zur Beantragung und im Rahmen des Bezugs einer Waisenrente bei der Deutschen Rentenversicherung vorlegen müssen, ist formgebunden; das Formular wird Ihnen von der Deutschen Rentenversicherung zugesandt und bei persönlicher Vorsprache unter Vorlage des Studierendenausweises im Studierendensekretariat ausgefüllt.
Diese Bescheinigung dient zum Nachweis Ihrer für die gesetzliche Rente anrechenbaren Studienzeiten gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Bei der Exmatrikulation erhalten Sie diese Bescheinigung zusammen mit dem Exmatrikulationsbescheid.
Wenn Sie eine erneute Bescheinigung benötigen (z.B. zur Klärung Ihres Rentenkontos oder bei Verlust der Bescheinigung, die Sie bei Ihrer Exmatrikulation erhalten haben), können Sie diese im Studierendensekretariat schriftlich beantragen. Teilen Sie uns hierfür bitte folgende Daten mit: Matrikelnummer, Name, ggf. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und die Zeiten der Immatrikulation (es genügt notfalls auch der ungefähre Zeitraum), sowie Ihre aktuelle Korrespondenzanschrift. Bitte senden Sie den Antrag im Original mit Unterschrift an das Studierendensekretariat.
Studierendensekretariat
Innstraße 41
94032 Passau
Tel.: +49 (0)851/509-1127
studierendensekretariat@uni-passau.de