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Krankenversicherung der Studierenden

Zur ordnungsgemäßen Prüfung, Feststellung und Durchführung der Krankenversicherung für Studenten bestehen für Krankenkassen und Hochschulen unterschiedliche Bescheinigungs- und Meldepflichten nach § 199a Abs. 2 bis 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).
Die Meldungen erfolgen über das elektronische Studenten-Meldeverfahren!

Meldung der Krankenkasse über den Versicherungsstatus zur Einschreibung

Zur Immatrikulation wird von einer gesetzlichen Krankenkasse an die Hochschule Ihr Versicherungsstatus gemeldet mit der Angabe

  • versichert oder
  • nicht versichert

Sofern keine Versicherung vorliegt, entfallen für Hochschulen und Krankenkassen alle weiteren Meldepflichten.

Im Status versichert ergeben sich folgende Meldepflichten:

Meldung der Hochschule über den Beginn des Studiums

Die Hochschule meldet den Beginn des Semesters und den Tag der Einschreibung des Studierenden an die Krankenkasse.

Meldung der Hochschule über das Ende des Studiums

Die Hochschule meldet das Ende des Semesters, in dem der Student exmatrikuliert wurde und den Tag der Exmatrikulation an die Krankenkasse.

Meldung der Krankenkassen bei einem Krankenkassenwechsel

Die neu aufnehmende Krankenkasse meldet den Beginn der Versicherung an die Hochschule.

Meldung der Krankenkassen bei einem Verzug mit der Zahlung der Beiträge und der Begleichung der rückständigen Beiträge

Die Krankenkasse meldet der Hochschule einen eingetretenen Zahlungsverzug.

Im Campus-Portal wird automatisch eine Rückmeldesperre gesetzt, da gem. § 254 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) die Hochschule die Annahme der Rückmeldung verweigert, wenn ein Studierender die Erfüllung seiner ihm gegenüber der Krankenkasse auferlegten Verpflichtungen nicht nachweist.

Die Krankenkasse meldet der Hochschule die Begleichung der rückständigen Beiträge.

Im Campus-Portal wird die Rückmeldesperre automatisch entfernt.

Achtung: Liegt nach Ablauf der Rückmeldefrist keine Meldung der Krankenkasse über das Begleichen der rückständigen Beiträge vor, erfolgt die Exmatrikulation.

Informationen für Studierende

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Kontakt

Studierendensekretariat
Innstraße 41
94032 Passau
Tel.: +49 (0)851/509-1127
studierendensekretariat@uni-passau.de

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