Ziel der Exportkontrolle ist es zu verhindern, dass Massenvernichtungswaffen verbreitet, Rüstungsgüter unkontrolliert weitergegeben und sensible Güter zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen verwendet oder zur Förderung des Terrorismus ins Ausland geliefert werden. Die Exportkontrolle bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und außenhandelsrechtlichen Vorgaben. In diesem Spannungsfeld sollen die eingeführten Exportkontrollmaßnahmen das Einhalten der geltenden Vorschriften sicherstellen und gleichzeitig eine Überregulierung zum Nachteil der Wissenschaftsfreiheit verhindern.
Bei der Prüfung, ob der Transfer sensibler Waren oder von Know-How ins Ausland verboten oder genehmigungspflichtig ist, sollen Sie diese Seiten unterstützen.
Weitere Beratung bietet die Exportkontrollstelle der Universität Passau unter exportkontrolle@uni-passau.de.
Die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften liegt in der Eigenverantwortung aller Forschenden und Forschungseinrichtungen der Universität Passau. Dies umfasst einerseits die Ausfuhr von Waren (z. B. Laborequipment, Testausrüstung), dabei insbesondere auch die Ausfuhr von verkörperter Technologie (z. B. in E-Mails, auf Datenträgern, in Clouds), sowie andererseits die unverkörperte („intangible“) Weitergabe von Wissen und den Know-how-Transfer, also die sogenannte „Technische Unterstützung“.
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