Ombuds- und Vertrauenspersonen sind unabhängige und neutrale Ansprechpersonen für bestimmte Themen und werden an der Universität für drei Jahre eingesetzt. Sie fungieren als Ansprechpersonen für alle Mitglieder der Universität für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich und Personengruppen.
Ihre Aufgabe ist es auch, eine ungerechte Behandlung von Personengruppen zu verhindern und für die Berücksichtigung ihrer Interessen zu sorgen.
An der Universität Passau gibt es die folgenden Ombuds- und Vertrauenspersonen:
Ombudspersonen fungieren als Ansprechpersonen in Belangen der guten wissenschaftlichen Praxis oder ihrer möglichen Verletzung durch wissenschaftliches Fehlverhalten. In Konfliktfällen können sie auf Wunsch vermittelnd tätig werden. Unterstützt werden sie dabei von der Ständigen Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Bei allen Fragen und Problemen, die die Rechte der ausländischen Studierenden sowohl innerhalb der Universität Passau als auch gegenüber den Behörden betreffen, steht die Ombudsperson für internationale Studierende als Ansprechperson zur Verfügung.
Die Vertrauensperson für den wissenschaftlichen Nachwuchs beraten im Falle von Konflikten oder anderen Problemen, die sich insbesondere in der Qualifizierungsphase aus dem Betreuungsverhältnis zwischen Promovierenden und Hochschullehrenden oder aus dem Verhältnis zwischen Habilitierenden und dem Fachmentorat ergeben.