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FAQ

Dieses FAQ wird regelmäßig ergänzt und erweitert. Bitte informieren Sie sich außerdem auf den Internetseiten des Auslandsamts, auf denen Sie auf die meisten Ihrer Fragen bereits eine Antwort erhalten.

Fragen zum Auslandspraktikum beantwortet Ihnen ausschließlich das Zukunft: Karriere und Kompetenzen.

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Ausland allgemein

  • Das Akademische Auslandsamt berät Sie in allgemeinen Dingen zum Auslandsstudium.
  • Die Programmbeauftragten kennen sich als Kontaktpersonen gut mit den jeweiligen Partnerunis aus.
  • Informationen zu den einzelnen Partneruniversitäten und Erfahrungsberichte von ehemaligen Austauschstudierenden finden Sie im Inforaum (Nikolakloster Raum 226).

Akademisches Auslandsamt - Franziska Hanisch:
franziska.hanisch@uni-passau.de

An vielen Universitäten in ganz Europa gibt es erfolgreiche Systeme der Zwischenvermietung von Zimmern von Studierenden, die ein bis zwei Semester ins Ausland gehen möchten und sich und ihren ausländischen Pendants damit organisatorischen Stress ersparen. Gerade aufgrund der Zimmerknappheit ermöglicht man so den Austauschstudierenden, schnell und problemlos ins Semester in Passau zu starten.

An der Universität Passau läuft dies über die Zimmervermittlung des Akademischen Auslandsamtes.

Füllen Sie einfach ein Formular bei Frau Winterkorn aus und warten Sie, bis wir die Wohnung an ein/e Austauschstudiernde/n vermittelt haben. Alles Weitere muss dann von Ihnen mit dem/der Austauschstudenten/in besprochen werden.

Mit der Zwischenvermietung an ausländische Studierende wurden bisher kaum negative Erfahrungen gemacht.

Akademisches Auslandsamt - Alexandra Winterkorn:
Alexandra.Winterkorn@uni-passau.de
Website

Dies hängt von Ihrer individuellen Studienplanung ab. Im Bachelor gehen die meisten Studierenden gewöhnlich im 5. oder 6. Semester an eine ausländische Universität. Praktika außerhalb Deutschlands oder Sprachkurse werden häufig schon vorher durchgeführt.

Wann sollte ich mich mit einem möglichen Auslandsstudium beschäftigen?

Je früher desto besser. Aufgrund der Bewerbungsfristen bietet es sich an, etwa ein Jahr vor Beginn des etwaigen Auslandsaufenthaltes mit dessen Planung zu beginnen.

Wenn Sie im Rahmen des Erasmus+ Programms an eine Partneruniversität gehen möchten, beachten Sie bitte die jeweiligen Fristen (einmal pro Jahr, meist im Januar bzw. Februar). Die Bewerbung gilt dann für das Winter- und/oder das darauffolgende Sommersemester.

Das Akademische Auslandsamt bietet regelmäßig Infoabende zum Auslandsstudium an. Die aktuellen Veranstaltungen finden Sie bei uns im Internet unter Erstberatung und im Sekretariat des Auslandsamtes im Verwaltungsgebäude, Zimmer 111.

Akademisches Auslandsamt - Sekretariat:
Claudia.Haidl@uni-passau.de
Nathalie.Vollstaedt@uni-passau.de

Sie können im Ausland Sprachkurse und Sommeruniversitäten besuchen, ein oder zwei Semester an einer Hochschule oder Universität studieren oder Ihre Abschlussarbeit verfassen. Außerdem können Sie Praktika absolvieren.

Mit Sicherheit bleibt Zeit fürs Ausland. In einigen Studiengängen ist ein Auslandsaufenthalt sogar obligatorisch und bei der Studienkonzeption einkalkuliert worden.

Ein bis zwei Semester über der Regelstudienzeit sind kein Problem, wenn Sie dies gut im Bewerbungsgespräch begründen. Außerdem können Sie sich für maximal zwei Semester von der Universität Passau beurlauben lassen. Diese Urlaubssemester werden dann nicht als Fach- sondern nur als Hochschulsemester gewertet, sie werden also nicht in die Regelstudienzeit eingerechnet.

Dies hängt von vielen Faktoren ab:

  • Sprache (verbessern, neu lernen, neue Variante lernen (z. B. British und American English)
  • Kultur (Kulturraum als Schwerpunkt im Studium, Interesse an Kultur, eigene Wurzeln, Neugier auf etwas ganz Neues)
  • Finanzen (spezielle Förderprogramme für Länder/Großregionen, Lebenshaltungskosten)
  • Reise (Entfernung von zuhause)
  • Mögliche Aufenthaltsarten (von Studium bis Praktikum)
  • Eigene Freizeitinteressen (z. B. bestimmte Sportarten)
  • Politisches System (Erfahrungen in weniger demokratischen Ländern machen?)
  • Religion (Interesse z. B. am Islam)
  • Eigene Essgewohnheiten (wird es als VeganerIN schwierig?)

Das Akademische Auslandsamt sowie der Inforaum (Vewaltungsgebäude 018) werden Ihnen bei der Suche nach dem passenden Land/passenden Ländern eine Unterstützung sein.

Zeit kann man nicht verlieren, nur unterschiedlich nutzen. Zeit, die für einen Auslandsaufenthalt aufgewendet wurde, ist nicht nur bezüglich Ihrer persönlichen Entwicklung eine gute Investition. Sie erhöht auch Ihre Chancen im Berufsleben. Nach einer Studie der Johann Wolfgang Goethe Universität (Frankfurt a.M.) aus dem Jahre 2006 werden von Arbeitgebern Kompetenzen gefordert, die Sie im Ausland erwerben können. Über 65% verlangen von (Bachelor-)Absolventen für einen Berufseinstieg Auslandserfahrung, sogar 83% Mehrsprachigkeit.

Akademisches Auslandsamt - Franziska Hanisch:
franziska.hanisch@uni-passau.de

Dies hängt von Ihrem Studiengang ab:

Bachelor: Sollten Sie den B.A. European Studies Major studieren, sind Sie verpflichtet, im Ausland zu studieren. Im B.A. International Cultural and Business Studies (KuWi) und B.A. European Studies können Sie anstatt eines Studiums an einer ausländischen Hochschule ein längeres Praktikum außerhalb Deutschlands absolvieren.

Master: Im Master International Cultural and Business Studies ist es empfehlenswert, mindestens ein Semester an einer ausländischen Universität zu studieren, jedoch keine Pflicht. Im Rahmen des Masters Southeast Asian Studies ist eine Feldforschung im Ausland vorgesehen. Im Master-Studiengang North and Latin American Studies (MANoLAS) ist ein Auslandsaufenhalt obligatorisch. Im Forschungsmodul des Masters Russian and Central East European Studies ist ein Auslandsaufenthalt fakultativ.

Mehr Informationen finden Sie in den Prüfungsordnungen der Studiengänge.

Studienberatung:
studienberatung@uni-passau.de
http://www.uni-passau.de/studienberatung

Als Richtwert gilt: Bachelorabschluss (oder: Zwischenprüfung bzw. Vordiplom plus zwei Semester an der Heimatuniversität). Letztendlich legt dies aber die Gasthochschule fest.

Ein graduierter Student in den USA hat einen Bachelor Degree.

Das Akademische Auslandsamt befindet sich im ersten Stock des Verwaltungsgebäudes der Universität Passau (Innstr. 41) in den Zimmern 106 – 111.

Sprechzeiten: Montag – Freitag 8:30 – 12:00 Uhr

Der gemeinsame Inforaum des Akademischen Auslandsamts, der Studienberatung und des Career Service befindet sich im Nikolakloster, Raum 226

Sie finden dort neben aktuellen Ausschreibungen des Career Services zahlreiche Erfahrungsberichte von Passauer Studierenden, die im Ausland waren, Länderinformationen und Beschreibungen von Universitäten.

Öffnungszeiten: Montag – Freitag 07:00 – 20:00 Uhr.

Auslandsstudium

Der/die Dozent/in an der Universität Passau, bei dem/der Sie die entsprechende Leistung sonst erbracht hätten. Die Kurse vermerken Sie in einem sog. Learning Agreement.

Es ist in jedem Falle ratsam, die Anrechnung von Kursen bereits vor dem Auslandsaufenthalt zu regeln.

  • Das Akademische Auslandsamt berät Sie in allgemeinen Dingen zum Auslandsstudium.
  • Die Programmbeauftragten kennen sich als Kontaktpersonen gut mit den jeweiligen Partnerunis aus.
  • Informationen zu den einzelnen Partneruniversitäten und Erfahrungsberichte von ehemaligen Austauschstudierenden finden Sie im Inforaum (Nikolakloster Raum 226).

Akademisches Auslandsamt - Franziska Hanisch:
franziska.hanisch@uni-passau.de

Eine Verlängerung des Studienaufenthaltes im Ausland ist prinzipiell möglich. Hierfür benötigen Sie allerdings zuerst das Okay der ausländischen Universität und deren Zusicherung, dass Ihr Zusatzsemester nicht auf Kosten unseres künftigen Kontingents geht (dass dafür also nicht ein anderer Passauer Studierender weniger an dieser Universität studieren kann).
Die Zustimmung durch das Akademische Auslandsamt der Universität Passau müssen Sie danach auch noch einholen. Ob eine Ausweitung der Förderung im Fall von Erasmus+ möglich ist, klären Sie bitte mit der zuständigen Person im Akademischen Auslandsamt.

Als „Freemover“ ins Ausland zu gehen bedeutet, sich direkt bei einer Universität zu bewerben. Die Organisation und Kosten trägt der Freemover selbst, er oder sie kann sich jedoch um Stipendien (aber nicht ERASMUS!) bemühen.

 Bei der Wahl der Hochschule spielen viele Faktoren eine Rolle:

  • Unterrichtssprache,
  • Kursangebot,
  • geographische Lage,
  • Universitätsstadt,
  • Lebenshaltungskosten…

Es bietet sich an im Inforaum (Verwaltungsgebäude 018) Erfahrungsberichte von Studierenden einzusehen, die bereits an der entsprechenden Hochschule studiert haben. Außerdem sind die Internetseite der Hochschule sowie die Kontaktpersonen vor Ort wichtige Informationsquellen.

Das Transcript of Records (ToR) enthält alle Kurse, die Sie an der ausländischen Universität besucht haben, mitsamt erhaltener ECTS-Punkte und der Note. Auch nichtbestandene Veranstaltungen sind aufgeführt.

Weitere Informationen zum Vorgehen nach dem Auslandsstudium finden Sie hier.

Es gibt prinzipiell zwei Arten von Learning Agreements:

1. Gesamt-Learning Agreement

Im Vorfeld Ihres Auslandsaufenthalts muss ein Gesamt-Learning Agreement abgeschlossen werden. Dort tragen Sie alle Kurse ein, die Sie im Ausland zu belegen beabsichtigen. Das Learning Agreement soll Kurse im Umfang von insgesamt 20-30 ECTS pro Semester beinhalten. Die für Sie zuständige Person können Sie dem Leitfaden Ihrer Fakultät zum Learning Agreement entnehmen, den Sie im Download Center finden.

Bitte beachten Sie, dass In der vorlesungsfreien Zeit die zuständigen Personen im Urlaub sein können. Das Learning Agreement muss anschließend an die ausländische Universität zur Unterschrift weitergeleitet und dann mit sämtlichen Unterschriften im Akademischen Auslandsamt eingereicht werden (Kopie genügt).

2. Einzel-Learning Agreement (für die Anrechnung) 

Ebenfalls im Vorfeld Ihres Auslandsaufenthalts sprechen Sie mit den jeweiligen Lehrstühlen ab, ob ein entsprechender an der Gastuniversität angebotener Kurs auf Ihr Passauer Studium angerechnet werden kann. Diese stellen Ihnen pro Kurs ein sog. Einzel-Learning Agreement aus, das Ihnen die spätere Anerkennung bei erfolgreichem Abschluss des Kurses bestätigt. Das genaue Vorgehen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Leitfaden zum Learning Agreement.

Für die Auswahl der Studierenden für einen Platz an ausländischen Hochschulen sind die jeweiligen Programmbeauftragten verantwortlich.
Bewerbungen von Studierenden an der Philosophischen Fakultät und der Fakultät für Informatik und Mathematik werden direkt an die Programmbeauftragten weitergeleitet. Die Auswahl der Studierenden an der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erfolgt durch einen Auslandsausschuss.

Kriterien für die Auswahl sind:

  • Motivationsschreiben
  • Studienleistungen
  • Sprachkenntnisse
  • Lebenslauf

Dies hängt von Ihrer individuellen Studienplanung ab. Im Bachelor gehen die meisten Studierenden gewöhnlich im 5. oder 6. Semester an eine ausländische Universität. Praktika außerhalb Deutschlands oder Sprachkurse werden häufig schon vorher durchgeführt.

Wann sollte ich mich mit einem möglichen Auslandsstudium beschäftigen?

Je früher desto besser. Aufgrund der Bewerbungsfristen bietet es sich an, etwa ein Jahr vor Beginn des etwaigen Auslandsaufenthaltes mit dessen Planung zu beginnen.

Wenn Sie im Rahmen des Erasmus+ Programms an eine Partneruniversität gehen möchten, beachten Sie bitte die jeweiligen Fristen (einmal pro Jahr, meist im Januar bzw. Februar). Die Bewerbung gilt dann für das Winter- und/oder das darauffolgende Sommersemester.

Sie sollten im Ausland studieren, wenn Sie...

  • ein anderes Bildungssystem kennenlernen,
  • andere Kurse als in Passau möglich belegen,
  • ihre Sprachkompetenzen ausbauen,
  • neue Menschen und sich selbst besser kennenlernen,
  • persönlich reifen und ein neues Land entdecken möchten.

Das Akademische Auslandsamt bietet regelmäßig Infoabende zum Auslandsstudium an. Die aktuellen Veranstaltungen finden Sie bei uns im Internet unter Erstberatung und im Sekretariat des Auslandsamtes im Verwaltungsgebäude, Zimmer 111.

Akademisches Auslandsamt - Sekretariat:
Claudia.Haidl@uni-passau.de
Nathalie.Vollstaedt@uni-passau.de

Sie können dies tun, müssen es aber nicht.


Vorteile:

  • Sie zahlen in Passau nur den Studentenwerksbeitrag von derzeit 70 (Sommersemester 2016).
  • Das Urlaubssemester wird nicht als Fach-, sondern nur als Hochschulsemester gewertet, also nicht in die Regelstudienzeit mit eingerechnet.
  • Während eines Urlaubssemesters behalten Sie Ihren Studierendenstatus.

Nachteil:

  • Sie können in einem Urlaubssemester zwar an einer ausländischen Universität Veranstaltungen besuchen und sich in Passau anrechnen lassen, Sie können allerdings keine regulären Leistungen an der Uni Passau erbringen. Ausnahmen stellen Nachholprüfungen dar – dies ist aber von Prüfungsordnung zu Prüfungsordnung unterschiedlich.

Studierendensekretariat:
studierendensekretariat@uni-passau.de
Website

Sie können im Ausland Sprachkurse und Sommeruniversitäten besuchen, ein oder zwei Semester an einer Hochschule oder Universität studieren oder Ihre Abschlussarbeit verfassen. Außerdem können Sie Praktika absolvieren.

Mit Sicherheit bleibt Zeit fürs Ausland. In einigen Studiengängen ist ein Auslandsaufenthalt sogar obligatorisch und bei der Studienkonzeption einkalkuliert worden.

Ein bis zwei Semester über der Regelstudienzeit sind kein Problem, wenn Sie dies gut im Bewerbungsgespräch begründen. Außerdem können Sie sich für maximal zwei Semester von der Universität Passau beurlauben lassen. Diese Urlaubssemester werden dann nicht als Fach- sondern nur als Hochschulsemester gewertet, sie werden also nicht in die Regelstudienzeit eingerechnet.

Dies hängt von vielen Faktoren ab:

  • Sprache (verbessern, neu lernen, neue Variante lernen (z. B. British und American English)
  • Kultur (Kulturraum als Schwerpunkt im Studium, Interesse an Kultur, eigene Wurzeln, Neugier auf etwas ganz Neues)
  • Finanzen (spezielle Förderprogramme für Länder/Großregionen, Lebenshaltungskosten)
  • Reise (Entfernung von zuhause)
  • Mögliche Aufenthaltsarten (von Studium bis Praktikum)
  • Eigene Freizeitinteressen (z. B. bestimmte Sportarten)
  • Politisches System (Erfahrungen in weniger demokratischen Ländern machen?)
  • Religion (Interesse z. B. am Islam)
  • Eigene Essgewohnheiten (wird es als VeganerIN schwierig?)

Das Akademische Auslandsamt sowie der Inforaum (Vewaltungsgebäude 018) werden Ihnen bei der Suche nach dem passenden Land/passenden Ländern eine Unterstützung sein.

Als Richtwert gilt: Bachelorabschluss (oder: Zwischenprüfung bzw. Vordiplom plus zwei Semester an der Heimatuniversität). Letztendlich legt dies aber die Gasthochschule fest.

Ein graduierter Student in den USA hat einen Bachelor Degree.

Der gemeinsame Inforaum des Akademischen Auslandsamts, der Studienberatung und des Career Service befindet sich im Nikolakloster, Raum 226

Sie finden dort neben aktuellen Ausschreibungen des Career Services zahlreiche Erfahrungsberichte von Passauer Studierenden, die im Ausland waren, Länderinformationen und Beschreibungen von Universitäten.

Öffnungszeiten: Montag – Freitag 07:00 – 20:00 Uhr.

Sie müssen sich um einen Studienplatz an einer Partnerhochschule über das Akademische Auslandsamt bewerben.

Akademisches Auslandsamt - Franziska Hanisch:
franziska.hanisch@uni-passau.de

Finanzierung und Förderung des Auslandsstudiums

  • Wenn Sie im Rahmen des ERASMUS+ Programmes an einer Partneruniversität innerhalb der Europäischen Union studieren und noch keine ERASMUS+ Förderung erhalten haben und zudem keine Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln erhalten. Im Einzelfall ist eine Doppelförderung möglich, dies ist jedoch von Förderer zu Förderer unterschiedlich. Dies erfahren Sie auch unter dem Profil der jeweiligen Uni (Partnerhochschulen). Alles zur Erasmus+ Förderung eines Auslandssemesters.
  • Es besteht die Möglichkeit, das Auslandsstudium mit einem Auslandspraktikum zu verbinden und dafür ebenfalls eine Erasmus+ Förderung zu erhalten. Alles zur Kombination aus Studium und Praktikum.

Als „Freemover“, also wenn Sie selbstständig und auf eigene Faust Ihr Studium organisieren, steht Ihnen leider keine ERASMUS-Förderung zu.

Allerdings gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wie Stiftungen, AuslandsBAföG oder den DAAD, um sich finanzielle Unterstützung als Freemover zu sichern.

Fragen Sie diesbezüglich bei den Auslandstutoren und im Akademischen Auslandsamt nach. Außerdem finden Sie Stipendien bei www.daad.de.

Aus der Stipendien-Datenbank des DAAD unter www.daad.de. Aus Einzelausschreibungen, die in den Fakultäten oder am Stipendienbrett des AAA aushängen oder im Ordner „Stipendien für Graduierte“ im Infosraum abgeheftet sind.

Der gemeinsame Inforaum des Akademischen Auslandsamts, der Studienberatung und des Career Service befindet sich im Nikolakloster, Raum 226

Sie finden dort neben aktuellen Ausschreibungen des Career Services zahlreiche Erfahrungsberichte von Passauer Studierenden, die im Ausland waren, Länderinformationen und Beschreibungen von Universitäten.

Öffnungszeiten: Montag – Freitag 07:00 – 20:00 Uhr.

Die Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt zu finanzieren, reichen von Auslands-BAföG (evtl. auch als Nicht-BAföG-Empfänger in Deutschland), über Stiftungen bis hin zum DAAD. Mehr Informationen zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten.

Akademisches Auslandsamt - Stefanie Dallmeier:
stefanie.dallmeier@uni-passau.de

Organisation

Der/die Dozent/in an der Universität Passau, bei dem/der Sie die entsprechende Leistung sonst erbracht hätten. Die Kurse vermerken Sie in einem sog. Learning Agreement.

Es ist in jedem Falle ratsam, die Anrechnung von Kursen bereits vor dem Auslandsaufenthalt zu regeln.

  • Das Akademische Auslandsamt berät Sie in allgemeinen Dingen zum Auslandsstudium.
  • Die Programmbeauftragten kennen sich als Kontaktpersonen gut mit den jeweiligen Partnerunis aus.
  • Informationen zu den einzelnen Partneruniversitäten und Erfahrungsberichte von ehemaligen Austauschstudierenden finden Sie im Inforaum (Nikolakloster Raum 226).

Akademisches Auslandsamt - Franziska Hanisch:
franziska.hanisch@uni-passau.de

An vielen Universitäten in ganz Europa gibt es erfolgreiche Systeme der Zwischenvermietung von Zimmern von Studierenden, die ein bis zwei Semester ins Ausland gehen möchten und sich und ihren ausländischen Pendants damit organisatorischen Stress ersparen. Gerade aufgrund der Zimmerknappheit ermöglicht man so den Austauschstudierenden, schnell und problemlos ins Semester in Passau zu starten.

An der Universität Passau läuft dies über die Zimmervermittlung des Akademischen Auslandsamtes.

Füllen Sie einfach ein Formular bei Frau Winterkorn aus und warten Sie, bis wir die Wohnung an ein/e Austauschstudiernde/n vermittelt haben. Alles Weitere muss dann von Ihnen mit dem/der Austauschstudenten/in besprochen werden.

Mit der Zwischenvermietung an ausländische Studierende wurden bisher kaum negative Erfahrungen gemacht.

Akademisches Auslandsamt - Alexandra Winterkorn:
Alexandra.Winterkorn@uni-passau.de
Website

Das Transcript of Records (ToR) enthält alle Kurse, die Sie an der ausländischen Universität besucht haben, mitsamt erhaltener ECTS-Punkte und der Note. Auch nichtbestandene Veranstaltungen sind aufgeführt.

Weitere Informationen zum Vorgehen nach dem Auslandsstudium finden Sie hier.

Es gibt prinzipiell zwei Arten von Learning Agreements:

1. Gesamt-Learning Agreement

Im Vorfeld Ihres Auslandsaufenthalts muss ein Gesamt-Learning Agreement abgeschlossen werden. Dort tragen Sie alle Kurse ein, die Sie im Ausland zu belegen beabsichtigen. Das Learning Agreement soll Kurse im Umfang von insgesamt 20-30 ECTS pro Semester beinhalten. Die für Sie zuständige Person können Sie dem Leitfaden Ihrer Fakultät zum Learning Agreement entnehmen, den Sie im Download Center finden.

Bitte beachten Sie, dass In der vorlesungsfreien Zeit die zuständigen Personen im Urlaub sein können. Das Learning Agreement muss anschließend an die ausländische Universität zur Unterschrift weitergeleitet und dann mit sämtlichen Unterschriften im Akademischen Auslandsamt eingereicht werden (Kopie genügt).

2. Einzel-Learning Agreement (für die Anrechnung) 

Ebenfalls im Vorfeld Ihres Auslandsaufenthalts sprechen Sie mit den jeweiligen Lehrstühlen ab, ob ein entsprechender an der Gastuniversität angebotener Kurs auf Ihr Passauer Studium angerechnet werden kann. Diese stellen Ihnen pro Kurs ein sog. Einzel-Learning Agreement aus, das Ihnen die spätere Anerkennung bei erfolgreichem Abschluss des Kurses bestätigt. Das genaue Vorgehen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Leitfaden zum Learning Agreement.

Sie können dies tun, müssen es aber nicht.


Vorteile:

  • Sie zahlen in Passau nur den Studentenwerksbeitrag von derzeit 70 (Sommersemester 2016).
  • Das Urlaubssemester wird nicht als Fach-, sondern nur als Hochschulsemester gewertet, also nicht in die Regelstudienzeit mit eingerechnet.
  • Während eines Urlaubssemesters behalten Sie Ihren Studierendenstatus.

Nachteil:

  • Sie können in einem Urlaubssemester zwar an einer ausländischen Universität Veranstaltungen besuchen und sich in Passau anrechnen lassen, Sie können allerdings keine regulären Leistungen an der Uni Passau erbringen. Ausnahmen stellen Nachholprüfungen dar – dies ist aber von Prüfungsordnung zu Prüfungsordnung unterschiedlich.

Studierendensekretariat:
studierendensekretariat@uni-passau.de
Website

Sie müssen sich um einen Studienplatz an einer Partnerhochschule über das Akademische Auslandsamt bewerben.

Akademisches Auslandsamt - Franziska Hanisch:
franziska.hanisch@uni-passau.de

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