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Erasmus+-Mobilitätszulage

Wenn Sie einen Platz an einer unserer europäischen Partneruniversitäten bekommen haben, erhalten Sie in der Regel über die Universität Passau einen Zuschuss zu den Mobilitätskosten, die mit dem Studium in einem Erasmus+-Land verbunden sind. Außerdem müssen Sie an der Gasthochschule keine Studiengebühren zahlen.

Die Höhe des Mobilitätszuschusses ist zum einen abhängig von der Gesamtfördersumme, die der Universität Passau für das entsprechende Jahr zugewiesen wird. Zum anderen hängt die Höhe der Förderung von dem Gastland ab. Hierzu wurden die Länder bei Erasmus+ in Ländergruppen eingeteilt, die jeweils einen unterschiedlich hohen Fördersatz haben:

Ländergruppe 1 (hohe Lebenshaltungskosten; 600 EUR/Monat*):

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)

Ländergruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten; 540 EUR/Monat*):

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

Ländergruppe 3 (niedrige Lebenshaltungskosten; 540 EUR/Monat*):

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12: 700 EUR/Monat*

*) ggf. wird nicht die gesamte Aufenthaltsdauer gefördert.

Ländergruppe 1 (hohe Lebenshaltungskosten; 600 EUR/Monat*):

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

Ländergruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten; 540 EUR/Monat*):

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Ländergruppe 3 (niedrige Lebenshaltungskosten; 490 EUR/Monat*):

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

*) ggf. wird nicht die gesamte Aufenthaltsdauer gefördert.

Ländergruppe 1 (hohe Lebenshaltungskosten; 600 EUR/Monat*):

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

Ländergruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten; 540 EUR/Monat*):

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Ländergruppe 3 (niedrige Lebenshaltungskosten; 490 EUR/Monat*):

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

*) ggf. wird nicht die gesamte Aufenthaltsdauer gefördert.

Eine mögliche Förderung durch die Erasmus+-Mobilitätsbeihilfe wird bei einer Bewerbung automatisch durch das Akademische Auslandsamt geprüft; eine gesonderte Beantragung durch die Studierenden ist nicht notwendig. ggf. erfolgt die finanzielle Förderung zunächst nur über einen Teil des bewilligten Erasmus+-Zeitraums. Die restliche Zeit läuft dann als sog. "Zero Grant"-Zeitraum ohne finanzielle Förderung.

Sollte bereits eine finanzielle Förderung durch ein Stipendium vorhanden sein, wird die parallele Förderung zu Erasmus+ überprüft. Das Deutschlandstipendium ist mit dem Erasmus+ Stipendium kombinierbar.

Bitte informieren Sie sich auch über weitere Möglichkeiten zur Finanzierung Ihres Auslandsaufenthalts in Europa oder dem Rest der Welt

Werden die Vorgaben des Programms Erasmus+ nicht eingehalten (u.a. fristgerechtes Einreichen der erforderlichen Unterlagen, Absolvierung der im Learning Agreement aufgeführten Kurse im Umfang von i.d.R. 20-30 ECTS pro Semester, Nachweis des Aufenthalts über die gesamte Förderdauer), kann die finanzielle Förderung am Ende ggf. rückgefordert werden. Werden weniger als  20 ECTS bestanden, muss eine Begründung für die Unterschreitung der Anzahl an ECTS eingereicht werden und es wird über eine mögliche Kürzung der Förderung entschieden.

Kontakt

Franziska Hanisch
Raum VW 109
Innstr. 41
94032 Passau
Tel.: +49(0)851/509-1167
Fax: +49(0)851/509-1164

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