Im Rahmen des Erasmus+-Programms ist es möglich, Studium und Praktikum im Rahmen eines einzigen Auslandsstudienaufenthalts miteinander zu kombinieren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
a) das Praktikum findet unter der Aufsicht der Gasthochschule statt, an der der Studierende seinen Studienaufenthalt absolviert; der Praktikumszeitraum muss im Learning Agreement for studies verankert sein,
b) das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander oder werden zumindest im selben akademischen Jahr und innerhalb eines Förderzeitraums absolviert.
Diese Kombination wird als eine Erasmus+-Studium-Periode (SMS) gewertet; die zeitliche Dauer der beiden Teile ist beliebig (insgesamt jedoch mind. 3 Monate und max. 12 Monate, sofern das Mobilitätskontingent des Studierenden noch voll zur Verfügung steht).
Die Antragsstellung erfolgt formlos per E-Mail an die Erasmus+-Koordinatorin Frau Franziska Hanisch.
Mit dem Antrag muss das Learning Agreement sowie ein Nachweis eingereicht werden, dass das Praktikum unter der Aufsicht der Gasthochschule stattfindet. Der Antrag muss dem Akademischen Auslandsamt sechs Wochen vor Praktikumsbeginn vorliegen.
Die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses lehnen sich an die Förderrichtlinien des Erasmus+-Praktikums-Stipendium an. Weitere Informationen zu Praktika finden Sie auf den Seiten des Zukunft: Karriere und Kompetenzen.