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Anrechnung von Praktika

Die Anrechnung von Praktika ermöglicht die Integration wertvoller Praxiserfahrungen in die Hochschullehre. Studierende können so ihr erworbenes Wissen in realen Arbeitsumgebungen anwenden und essentielle Kompetenzen erwerben. Diese enge Verknüpfung von Theorie und Praxis bereichert die Bildung unserer Studierenden, vermittelt ihnen vielseitige Fähigkeiten und bereitet sie besser auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vor. Aus diesem Grund sind Praktika in zahlreichen Studiengängen der Universität Passau verankert. Zusätzlich dazu sind universitätsintern verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für die Suche nach einem Praktikumsplatz etabliert.

Gemäß Art. 93 BayHIG bzw. Art. 10 ImmSa können sich Studierende zudem aus einem wichtigen Grund auf Antrag vom Studium beurlauben lassen. Die Durchführung eines Praktikums im In- oder Ausland wird als wichtiger Grund angesehen, sofern das Praktikum mehr als 50 % der Vorlesungszeit beansprucht. Die konkreten rechtlichen Informationen, Fristen und das Antragsformular erhalten Sie beim Studierendensekretariat

Das Anrechnungsverfahren

1. Verortung des Praktikum in Studien- und Prüfungsordnung und Praktikumsplatzsuche
Sollte lt. StuPO bzw. FStuPO ein Praktikum obligatorisch im Studiengang vorgeschrieben sein, müssen sich Studierende rechtzeitig vor Beginn des Praktikums um einen passenden Praktikumsplatz bemühen. Bei Praktika im Inland empfiehlt sich eine Vorlaufzeit von mindestens drei, idealerweise sogar sechs Monaten vor dem gewünschten Beginn. Das ZKK unterstützt Studierende gerne mit Informationen, Stellenausschreibungen oder auch einer persönlichen Beratung bei der Suche nach dem geeigneten Praktikumsplatz, Stellenangebote finden Sie bei CareersUP. Bei Praktika im Ausland unterstützt das Akademische Auslandsamt. Zu beachten ist, dass der Auslandsaufenthalt mit einem zusätzlichen Formular bestätigt werden muss (vgl. Hinweise). In jedem Fall soll das Praktikum ein in der Regel universitätsextern absolviertes, berufsbezogenes Praktikum sein, in welchem die Studierenden in abhängiger Stellung tätig sind. Es ist bei einem privatwirtschaftlichen oder öffentlichen Arbeitgeber zu absolvieren und soll in einem sinnvollen Bezug zu den gewählten Studienfächern und -schwerpunkten bzw. der angestrebten Berufstätigkeit stehen. Hat der/die Studierende einen Praktikumsplatz gefunden, ist der/die Praktikumsverantwortliche bzw. Praktikumsbeauftragte/r des eigenen Studiengangs zu kontaktieren. In einem persönlichen Gespräch ist dann die Anerkennungsfrage zu klären. Auch die Studiengangskoordination kann in Bezug auf Praktikumsfragen zu Rate gezogen werden. Stimmt der/die Praktikumsverantwortliche (vgl. untenstehende Links) der entsprechenden Auswahl des Praktikumsgebers zu, kann das Praktikum begonnen werden. Vorlagen für Praktikumsverträge finden Studierende auf den Seiten des ZKK, falls benötigt.

2. Antrag auf Anrechnung (vgl. untenstehende Links)
Nach Ende des Praktikums ist der „Antrag auf Anrechnung“ auszufüllen und zusammen mit einem Praktikumszeugnis, einem schriftlichen Praktikumsbericht und bei Auslandspraktika mit dem Formular zur Erfassung von Auslandsaufenthalten bei der Fakultät abzugeben.

3. Prüfung des Antrags
Der/die zuständige Fachvertreter/Fachvertreterin prüft den Antrag auf Anrechnung eines Praktikums.

4. Genehmigung/Ablehnung des Antrags
Bei Ablehnung des Antrags hat der/die Antragsteller/in die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Im Fall einer Genehmigung des Antrags (=Anrechnung) werden anschließend die ECTS-Punkte für das Praktikum durch das Prüfungssekretariat eingetragen.

Links zu den konkreten Verfahren an den einzelnen Fakultäten

Aktuell ist in der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in keinem Studiengang ein Praktikum zwingend vorgeschrieben. 

Studierende  können sich aber bei Bedarf über das ZKK zumindest ein unverbindliches Empfehlungsschreiben (für den Praktikumsbetrieb) zur Ableistung eines freiwilligen Praktikums ausstellen lassen.

Informationen zu den praktischen Studienzeiten im Studiengang Rechtswissenschaften finden Studierende auf der Website der Juristischen Fakultät.

Offizielle Anlaufstelle für Fragen zu den Pflichtpraktika gemäß JAPO (2003, §25 und §49) beim Staatsexamen Jura ist das Landesjustizprüfungsamt.

Bei weiteren Fragen, insbesondere im LL.B. Legal Tech, müssen Studierende sich an die  zuständige Fachstudienberatung für Ihren Studiengang wenden.

Informationen zur Anrechenbarkeit von Praktika an der Fakultät für Informatik und Mathematik 

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