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Pflichtpraktikumsbestätigungen, Praktikumsempfehlungen und Musterverträge

Bestätigung für den Arbeitgeber

Einige Arbeitgeber fordern einen Nachweis darüber, dass es sich bei dem angestrebten Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt.

Die Anerkennungsfähigkeit Ihres Praktikums als Pflichtpraktikum kann erst nach Praktikumsende durch die oder den Praktikumsbeauftragten Ihres Studiengangs geprüft werden.

Deshalb ist das ZKK leider nicht befugt, Ihnen eine Bescheinigung über ein konkretes Pflichtpraktikum auszustellen. Für die meisten Arbeitgeber ist jedoch eine so genannte Praktikumsbestätigung mit den einschlägigen Regelungen zu Praktika aus der Studienordnung Ihres Studienganges ausreichend. Vordrucke finden Sie unten stehend bei den Praktikumsempfehlungen.

Senden Sie den entsprechenden ausgefüllten Vordruck zusammen mit einer Studienbescheinigung – sowie bei Studiengängen mit mehreren verfügbaren StuPOs mit der Seite 1 Ihrer Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen – an zkk@uni-passau.de. Sie erhalten das Dokument nach Unterschrift von uns zurück, in der Regel als PDF per E-Mail; sollten Sie ein Original auf Papier benötigen, weisen Sie uns bitte explizit darauf hin.

Sollte Ihrem Arbeitgeber die Praktikumsbestätigung mit dem Auszug aus Ihrer Studienordnung als Bescheinigung für ein Pflichtpraktikum nicht ausreichen, können Sie selbst eine Eidesstattliche Versicherung unterschreiben und zusätzlich abgeben. Diese wird von keiner universitären Stelle unterzeichnet oder beglaubigt. Mit einer Eidesstattlichen Versicherung sichern Sie zu, das Praktikum nach Praktikumsende als Pflichtpraktikum anerkennen lassen zu wollen.

Für Studierende der Philosophischen Fakultät: sollte Ihr Praktikumsgeber einen expliziteren Text fordern, wenden Sie sich bitte an die Studiengangkoordination. Wir stellen nur Bescheinigungen mit den Texten der unten stehenden Vorlagen aus.

Studierende der Lehramts-Studiengänge wenden sich bitte an die Studiengangskoordination beim Zentrum für Lehrerbildung und Fachdidaktik.

Praktikumsvertrag – Unterschrift der Universität

Sie haben bereits eine Praktikumsstelle und Ihr Unternehmen fordert nun die Mitunterschrift der Universität auf dem Praktikumsvertrag?

Die Universität Passau kann die untenstehend bereitgestellten Verträge mitunterzeichnen. Verträge, die nicht den von uns bereitgestellten Vorlagen entsprechen, müssen durch unsere Rechtsabteilung aufwändig geprüft werden. Deshalb bitten wir Sie, ausschließlich unsere Musterverträge zu verwenden. Bitte senden Sie Ihre ausgefüllte Vertragsvorlage zusammen mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung per E-Mail an zkk@uni-passau.de

Kontakt

Matthias Schöberl
Matthias Schöberl
Raum 329 (LU 8)
Ludwigstraße 8
94032 Passau
Fax: +49(0)851/509-1426
Individuelle Termine über Zoom oder persönlich, nach Vereinbarung per E-Mail oder Telefon.

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