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FAQ - Studentische Hochschulgruppen

Hochschulgruppen und studentische Vertretungen

Eine Hochschulgruppe können Sie über folgendes Formular anmelden. Hier finden Sie weitere Informationen zur Registrierung von Hochschulgruppen.
Bei der Registrierung werden die Studierenden auf die notwendige jährliche Registrierung aufmerksam gemacht. Eine Rückmeldung ist nur vom 1. Juni bis 15. Juli möglich. Verspätete Rückmeldungen werden dann nicht mehr akzeptiert.
Erst mit einer Registrierung können Raumanträge bearbeitet werden oder besteht der Status als Hochschulgruppe. 
 

Hochschulgruppen wenden sich bei Fragen zur Registrierung bitte an Michael Groß unter michael.groß@uni-passau.de. Hier finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner für Hochschulgruppen an der Universität Passau.
Eine Raumanfrage stellen Sie bitte über den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen.

Hochschulgruppen können zu folgenden Zeiten Räume zur Reservierung anfragen:

  • Montag bis Donnerstag: 20 bis 22 Uhr
  • Freitag: 16 bis 22 Uhr
  • Samstag/Sonntag: 8 bis 22 Uhr

Eine Raumanfrage stellen Sie bitte über den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen.

Die Hochschulgruppe Kulturtransport Passau informiert Sie auf Ihrer Webseite über alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie eine Veranstaltung auf dem Kulturtransport-Gelände planen: Wie buche ich das Gelände? Welche Unterstützung kann das Kulturtransport-Team leisten? ...

Ein Verkauf von Erzeugnissen der Hochschulgruppen ist nur am Charity Day im Dezember erlaubt. Die wenigen Ausnahmen sind: HSG Der Jurist (Verlagszeitschrift), HSG Lichtgestalten (Fotokalender). Es dürfen keine Waren wie Bücher, Marmeladen, Mützen, Taschen o. Ä. verkauft werden, auch nicht gegen eine Spende. Anfragen stellen Sie an eventmanagement@uni-passau.de und den Haushalt unter forschungsmittel@uni-passau.de.

Spendensammlungen sind an der Uni nicht erlaubt. Eine Ausnahme bildet im Moment der Zwecke einer Sammlung für die Ukraine. Bitte fragen Sie zu Beginn Ihrer Planung rechtzeitig an bei eventmanagement@uni-passau.de oder bei forschungsmittel@uni-passau.de. Die Forschungsmittel sind nur für Spenden zuständig , die an die Universität Passau selbst und damit in den Haushalt der Universität Passau fließen.

Einnahmen aus diesen Veranstaltungen müssen im Universitätshaushalt verbucht und ggf. versteuert werden. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung daher Kontakt mit wirtschaftl.betaetigung@uni-passau.de auf. Hier finden Sie den notwendigen Kalkulationsbogen.
Nach Ende der Veranstaltung bzw. Vorliegen sämtlicher Rechnungen legen Sie in der Finanzabteilung sämtliche Belege vor und holen sich die Einzahlungskarte des Zahlstellenkontos, damit die Einnahmen eingezahlt werden können und Überweisungen an die Rechnungsausstellenden angewiesen werden können.
 

An der Universität Passau sind - außer für Hochschulgruppen zu bestimmten Gelegenheiten - keine Verkäufe erlaubt.

Bei Fragen zur Pressearbeit oder Veröffentlichungen wenden Sie sich bitte an das Referat für Medienarbeit.

Ihr Anliegen ist nicht dabei? Schreiben Sie uns gerne an kommunikation@uni-passau.de.
 

Werbung ist grundsätzlich nur für universitäre Veranstaltungen erlaubt, nicht für kommerzielle Belange. Für Werbemaßnahmen und Sponsoring beachten Sie bitte die Richtlinien der Uniersitätsleitung zu Werbung auf dem Campus sowie die weiteren Hinweise in diesem FAQ. Gern informieren wir Sie auch über konkrete Sponsoring-Möglichkeiten.

Bitte beachten Sie, dass sich die Universität der Nachhaltigkeit verschrieben hat und daher möglichst ein papierloser Weg für Werbung gewählt werden sollte.

Sie können in bestimmten Bereichen auf dem Campus Flyer verteilen, die Plakatrahmen in den verschiedenen Gebäuden nutzen sowie Aushänge und Banner anbringen. Dazu müssen Sie allerdings vorab die Werbeerlaubnis beim Eventmanagement einholen. Bitte beachten Sie, dass nur genehmigte Werbung ausgehängt werden darf. Ohne Genehmigung wird diese entfernt.

Das Studentwerk bietet ebenfalls Werbemöglichkeiten in seinen Räumlichkeiten an, z. B. in der Mensa. Diese laufen über die Agentur Campus Direkt.

Das Verteilen von Flyern ist in Maßen erlaubt, nachdem die PDF-Vorlage rechtzeitig vor dem Druck durch das Referat Eventmanagement (eventmanagement@uni-passau.de) freigegeben wird. Nach Genehmigung durch das Referat Eventmanagement dürfen Flyer auf dem Mensa-Vorplatz oder unter der Eisenbahnbrücke ausgehändigt und außerdem innerhalb der Gebäude an den vorgesehenen Aufstellern ausgelegt werden. Innerhalb der Hörsäle oder Seminarräume sowie an deren Ein- und Ausgängen ist das Verteilen von Flyern nicht gestattet.

Die Nutzung von Bannerplätzen und den Aushangflächen im Übergang zwischen Nikolakloster und Philosophicum (Durchlauferhitzer) kann unter Vorlage des Bannerentwurfs schriftlich beim Referat Eventmanagement (eventmanagement@uni-passau.de) angefragt werden. Genehmigt werden diese Plätze lediglich für uniinterne Veranstaltungen. Zudem können nach Genehmigung Aushänge an den entsprechenden Anschlagflächen aufgehängt werden. Diese werden in regelmäßigen Abständen gereinigt.

Das Anbringen von Aufklebern ist nicht gestattet und wird als Sachbeschädigung gewertet.

  • Aus Sicherheitsgründen hat die Universität Passau die Auflage erhalten, keine A1-Aufsteller mehrtägig in Fluren aufzustellen. Daher wurden in den verschiedenen Gebäuden Plakatrahmen angebracht, die als Informationsträger dienen können.
  • Folgende Plakatrahmen stehen zur Verfügung (Stand: November 2019):
    • Audimax (4 Stück à DIN A 1)
    • Informatik (4 Stück à DIN A 3)
    • IT-Zentrum (4 Stück à DIN A 1)
    • Juridicum (4 Stück à DIN A 1)
    • Nikolakloster (3 Stück à DIN A 1)
    • Philosophicum (2 Stück à DIN A 1)
    • Wirtschaftswissenschaften (4 Stück à DIN A 1)
  • Das Plakat muss mindestens fünf Werktage im Voraus per E-Mail dem Eventmanagement zur Freigabe/Information vorgelegt werden. Bitte beachten Sie dabei im Vorhinein die allgemeinen Werberegelungen der Universität Passau.
  • Plakate, die nicht genehmigt wurden oder sich über die genehmigte Zeit hinaus in den Plakatrahmen befinden, werden umgehend seitens der Offizianten entfernt.

Ja, es gibt Richtlinien zum Corporate Design, die Sie befolgen müssen. Hier finden Sie Vorlagen zur Verwendung von Uni-Logo/Corporate Design.

Nein, es ist unzulässig, auf dem Campus Sammlungen für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder auch wissenschaftliche Zwecke zu veranstalten.

Vom Werbeverbot Betroffene können durch sogenanntes "unechtes" Sponsoring als Unterstützerinnen oder Unterstützer auftreten. Bei "unechtem" Sponsoring darf die Gegenleistung der Universität nur in der Nennung des Namens des Fördernden (ggf. auch mit dezentem Logo) bestehen. 

Ob es sich bei einer Förderung um das zulässige "unechte" Sponsoring handelt, wird von Daniel Peters, Referat Wirtschaftliche Betätigungen, ermittelt . Er steht auch für Fragen im Bereich Sponsoring zur Verfügung.

Die Universität ist sehr daran interessiert, dass Wohnungsanzeigen veröffentlicht werden. Ebenso hat das Studentenwerk eine Zimmerbörse eingerichtet, in der Sie sich als Vermieter registrieren können, wenn Sie eine Wohngelegenheit an Studierende vermieten möchten. Diese verschiedenen Möglichkeiten sind wirksamer und auch einfacher als ein Aushang an verschiedenen schwarzen Brettern. Da sich die Universität der Nachhaltigkeit verschrieben hat, sind Plakate eher nicht erwünscht und werden regelmäßig entfernt.

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