Werbung am Campus
Die Universität Passau bietet hervorragende Arbeitsbedingungen für Forschende und Lehrende sowie herausragende Studienbedingungen für Studierende. Umfragen wie der Studienqualitätsmonitor bestätigen regelmäßig die hohe Zufriedenheit unserer Studierenden. Um diese erstklassigen Bedingungen an der Universität Passau zu erhalten und unerwünschte Störungen von Forschenden, Lehrenden und Studierenden möglichst fernzuhalten, sind Werbung und werbeähnliche Aktivitäten an der Universität nur sehr eingeschränkt möglich. Dies steht im Einklang mit den Wünschen der Studierenden, die über das Studierendenparlament an die Universitätsleitung herangetragen wurden.
Diese Seite gibt einen Überblick über Möglichkeiten und Verbote von Werbung und werbeähnlichen Aktivitäten an der Universität Passau und beantwortet häufig gestellte Fragen (FAQs).
1. Aktive kommerzielle Werbung und werbeähnliche Aktivitäten durch Dritte
1.1. Werbeverbote an der Universität Passau
1.1.1. Betroffene Aktivitäten
Unzulässig ist aktive kommerzielle Werbung durch Dritte insbesondere in Form von werbeträchtigem Material und Aktivitäten jeder Art, insbesondere Werbestände, Banner, Plakate, Roll-ups, Flyer, Sticker, Aufkleber, Aktionsstände, Spiele und Give-aways. Auch Aktivitäten zur Mitglieder-, Kunden-bzw. Mitarbeiterakquise und/oder der Verkauf von Leistungen und Produkten sind ausgeschlossen.
1.1.2. Betroffene Werbende
Aktive kommerzielle Werbung durch Dritte ist in der Regel nicht erlaubt, insbesondere zu erwähnen sind Finanzdienstleistungen, Banken, Versicherungen, Krankenkassen, Drucken und Kopieren, Informationstechnologie und Bürobedarf, Druckerzeugnisse, Reiseverkehr und Gastronomie.
1.1.3. Veranstaltungen durch Dritte
Das Verbot aktiver kommerzieller Werbung durch Dritte gilt auch für Veranstaltungen, die nicht von der Universität und deren Organen verantwortet werden, soweit für die Veranstaltung Ressourcen (z. B. Flächen bzw. Räume) der Universität genutzt werden. Betroffen davon sind insbesondere auch Veranstaltungen studentischer Gruppen.
1.1.4. Referenzverbot
Dritte dürfen sich zum Zwecke aktiver kommerzieller Werbung nicht auf die Universität beziehen. Partner und/oder Dienstleister der Universität dürfen auf ihre Zusammenarbeit mit der Universität verweisen (z. B. Referenz auf der Website), wenn diese Verwendung mit der Universität abgestimmt wurde (Anfrage an kommunikation@uni-passau.de). Die Verwendung des Universitätslogos wird hierfür nur in Ausnahmefällen gestattet und ist im Einzelfall zu prüfen.
1.2. Ausnahmen vom Werbeverbot
1.2.1. Veranstaltungen von ZKK
Um Kontakte zwischen Studierenden und potentiellen Arbeitgebern zu ermöglichen, bietet das Referat Karriere und Kompetenzen (ZKK – Zukunft: Karriere und Kompetenzen) ein breites Angebot an Formaten für Unternehmen um sich zu präsentieren. Für die ZKK-Veranstaltungen, insbesondere die Messe „Campus meets Company“, gelten die Werbeverbote deshalb nicht. Das ZKK schließt für alle seine Formate jeweils Verträge zu marktüblichen Konditionen mit interessierten Unternehmen. Nähere Information und Ansprechpersonen finden Sie auf der ZKK-Webseite.
1.2.2. Sonderregelungen für Krankenkassen
Soweit Krankenkassen ihrem gesetzlichen Informationsauftrag nachkommen, ist das Verteilen von thematisch passenden Informationsbroschüren bei entsprechenden Veranstaltungen möglich (z. B. Gesundheitstag). Die Stückzahl sollte dabei die Anzahl der Veranstaltungsteilnehmenden nicht überschreiten. Überzählige Broschüren sind nach der Veranstaltung von der Krankenkasse wieder mitzunehmen bzw. zu entsorgen. Öffentlichkeitswirksame Berichte über die Beteiligung der Krankenkassen an einer Veranstaltung sind nicht gestattet.
1.2.3. Sonderregelungen für Alumni-Vereine
Der AlumniClub - Ehemaligenverein der Universität Passau e.V. und das KuWi netzwerk international e.V. können bei Absolventenfeiern ihre Vereinsarbeit den Absolventinnen und Absolventen vorstellen.
1.2.4. Sonderregelungen im Rahmen der Orientierungswochen
Im Rahmen der Orientierungswoche („O-Woche“) werden jeweils zu Beginn des Semesters an der Universität Passau sogenannte „Ersti-Tüten“ mit teilweise werbewirksamem Material von Dritten an Studienanfängerinnen und -anfänger verteilt. Die Organisation, Befüllung und Verteilung der „Ersti-Tüten“ ist ausschließlich den Fachschaften der Fakultäten erlaubt. Das werbewirksame Material in den „Ersti-Tüten“ muss mit den Werten und Grundsätzen der Universität Passau in Einklang stehen.
Kontakt:
1.2.5. Sonderregelungen in Räumen des Studentenwerks (z.B. Mensa)
Anfragen dazu müssen an das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz gerichtet werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite.
1.2.6. Aktives bzw. gewerbliches Sponsoring von Veranstaltungen
Veranstaltungen an der Universität können in Einzelfällen (insbesondere Tagungen oder Veranstaltungen mit universitätsumspannendem Charakter, z.B. 40 Jahre Universität Passau) durch Sponsoring von Unternehmen unterstützt werden.
Unternehmen verfolgen mit Sponsoring unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit, an denen die Universität in diesem Fall aktiv mitwirkt. Wird eine Veranstaltung der Universität durch Sponsoring eines Unternehmens unterstützt, ist zwingend notwendig vorab einen Sponsoringvertrag abzuschließen, der Leistungen und Gegenleistungen klar definiert.
Beispiele für steuerpflichtiges Sponsoring, das an der Universität Passau in der Regel möglich ist:
- Hervorgehobene Hinweise auf den Sponsor im Rahmen von Veranstaltungen, z.B.:
- Große Logos auf Sponsorenwand
- in Form eines physischen Aufstellers oder Roll-ups bei der Veranstaltung
- in digitaler Form als Folie, die im Rahmen einer Präsentation vor Veranstaltungsbeginn und in den Pausen gezeigt wird
- Große Logos auf einer Sponsorenseite auf der Webseite der Veranstaltung
- Schaltung eines Links auf der Webseite der Veranstaltung, der zu Webseiten des Sponsors führt
- Deutliche Nennung von Sponsoren bei Reden zur Veranstaltung (über eine reine Danksagung hinausgehend)
- Große Logos auf Sponsorenwand
- Schaltung von reinen Werbeanzeigen des Sponsors in Broschüren, Veranstaltungsheften, auf Plakaten etc. (aber nicht auf Flyern)
- Nur für Verlage/Buchhändler: Präsentation von Veröffentlichungen (Büchertisch) bei Veranstaltungen (ohne Verkauf)
Weitere Gegenleistungen der Universität im Rahmen eines Veranstaltungssponsorings sind nicht möglich. Insbesondere ist es nicht erlaubt im Rahmen eines Sponsoringvertrags einem Sponsor für seine Unterstützung werbewirksame Gegenleistungen wie z.B. den Aufbau von Werbeständen oder Roll-ups, etc., oder die Möglichkeiten zum Verteilen von werbeträchtigem Material wie z. B. Flyer, Sticker, Aufkleber, Give-aways etc. bei der Veranstaltung zu gewähren. Auch Aktivitäten zur Mitglieder-, Kunden- bzw. Mitarbeiterakquise und/oder der Verkauf von Leistungen und Produkten sind nicht möglich.
Ein aktives Sponsoring muss vorab mit dem zuständigen Referat Wirtschaftliche Betätigung und Steuern abgeklärt werden.
1.2.7 Passives bzw. steuerfreies Sponsoring von Veranstaltungen
Passives oder „unechtes“ Sponsoring von Veranstaltungen liegt vor, wenn die Universität nur die Nutzung ihres Namens zu Werbezwecken überlässt, ohne selbst aktiv an der Werbemaßnahme mitzuwirken. Die Tätigkeit der Universität im passiven Sponsoring muss sich danach als eine untergeordnete, nachrangige und lediglich passive Mitwirkung darstellen.
Beispiele für passives, steuerfreies Sponsoring, das an der Universität Passau in der Regel möglich ist:
- Bloße Namensnennung oder Platzierung des Logos des Sponsors ohne besondere Hervorhebung im Rahmen einer Veranstaltung der Universität Passau
- Namensnennung des Sponsors in Eröffnungsreden oder Presseberichten, z.B. im Rahmen einer bloßen Danksagung
- mehrere, jeweils kleine Aufdrucke der Logos mehrerer Sponsoren
- Namensnennung oder Platzierung des Logos des Sponsors auf Eintrittskarten
1.2.8 Abschluss von Sponsoring Verträgen
Grundlage des aktiven und des passiven Sponsorings ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Universität und dem Sponsor. Hierzu ist das Formular „Angebot zum Abschluss eines Sponsoringvertrags und Allgemeine Geschäftsbedingungen“ von dem Sponsor auszufüllen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zur Kenntnis zu nehmen. Das ausgefüllte Formular ist an das Referat VII/4, Wirtschaftliche Betätigung und Steuern, unter wirtschaftl.betaetigung@uni-passau.de, weiterzuleiten. Der Sponsoringvertrag kommt durch Rechnungslegung der Universität Passau gegenüber dem Sponsor zustande.
Formular Angebot zum Abschluss eines Sponsoringvertrags und Allgemeine Geschäftsbedingungen.
2. Werbung für universitäre Veranstaltungen
Werbung für Veranstaltungen der Universität, sowie für Veranstaltungen von studentischen Gruppen, universitätsnahen Vereinen und Stiftungen (auf und außerhalb des Campus) zum Zweck der Information und Einladung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist ausdrücklich erwünscht. Aufgrund der großen Anzahl an Veranstaltungen an der Universität kann Werbung für Veranstaltungen nur in klar gesetzten Grenzen und nach vorheriger Genehmigung erfolgen. Außerdem sind papierlose Formen der Werbung für Veranstaltungen zu bevorzugen, da sich die Universität Passau der Nachhaltigkeit verschrieben hat.
Folgende Möglichkeiten der Werbung für Veranstaltungen bietet die Universität Passau an:
Veranstaltungskalender
So tragen Sie Ihre Veranstaltung im Kalender ein
Campus Passau Blog
Für Einträge im Blog wenden Sie sich bitte an das Referat Web-Redaktion.
Uni-Radio
Anfragen richten Sie bitte an die Hochschulgruppe Campuscrew.
Plakatrahmen, Bannerplätze, Aushänge, Einladungen, Programmhefte, Flyer
Anfragen richten Sie bitte an das Referat Eventmanagement. Bitte beachten Sie, dass nur genehmigte Werbung ausgehängt werden darf.
3. Spenden
3.1. Werbeverbot bei Unterstützung von Veranstaltungen, Wissenschaftspreisen etc. durch Spenden
Die Universität Passau begrüßt Zuwendungen von Mittelgebern für die gemeinnützigen und damit steuerbegünstigten Zwecke Wissenschaft, Forschung und Lehre in Form von Spenden. Spenden müssen freiwillig und unentgeltlich erfolgen, d. h. sie sind mit keinerlei Gegenleistung durch die Universität Passau verknüpft. Für Spenden wird von der Universität Passau eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt. Im Rahmen einer reinen Danksagung kann auf die erhaltene Spende hingewiesen werden. Dies kann z. B. durch namentliche Nennung des Spenders bzw. der Spenderin (ggf. auch mit „dezentem“ Logo) erfolgen. Jede Form von Werbung, übermäßige Hervorhebung oder sonstige Gegenleistung für eine erhaltene Spende ist verboten.
Nähere Informationen zum Thema Spenden finden Sie auf der Seite „Spenden und Sponsoring der Universität Passau“.
3.2. Spendensammlungen
Sammlungen für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder auch wissenschaftliche Zwecke sind auf dem Campus der Universität sowie auf Veranstaltungen der Universität (auch außerhalb des Campus) nur mit expliziter Genehmigung erlaubt.
Eine Ausnahme stellt der jährlich im Dezember stattfindende Charity-Weihnachtsmarkt des AStA/Sprecher:innenrats dar, bei dem Hochschulgruppen für einen gemeinsamen guten Zweck sammeln. Der Spendenzweck muss vorab veröffentlicht werden.
In Notfällen mit großer Dringlichkeit (z. B. Ukraine-Hilfe 2022, Spendenaufruf nach Türkei-Erdbeben 2023) und nur mit ausdrücklicher Genehmigung können an der Universität Passau und auf ihren Veranstaltungen Spenden für einen gemeinnützigen Zweck gesammelt werden bzw. für Spenden geworben werden. Dabei nimmt die Universität Passau selbst keine Spenden an, sondern ermöglicht lediglich die Aktivitäten Dritter (z. B. Spendensammlung des Neuburger Gesprächskreises Wissenschaft und Praxis an der Universität Passau e.V. zu Gunsten des Ukraine Notfall Fonds). Anfragen hierzu richten Sie bitte an kommunikation@uni-passau.de.
4. FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im FAQ-Bereich des Referats Eventmanagement.