Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen
Bitte reichen Sie Raumanträge frühzeitig ein
Aufgrund aktuell eingeschränkter Personalkapazitäten wird die Bearbeitung Ihres Raumantrags länger dauern. Bitte stellen Sie Ihren Raumantrag daher mit ausreichend Vorlauf (mindestens drei Wochen vor Veranstaltungsdatum). Eine Bearbeitung kurzfristiger gestellter Anträge können wir nicht garantieren. Die Bearbeitungszeit Ihres Antrages hängt außerdem davon ab, welche Dienstleistungen Sie zusätzlich zur Raumbuchung anfragen.
Wer ist dafür zuständig, einen Raum für Sie zu buchen?
Generell gilt: Die laufende Raumvergabe durch das ZIM erfolgt nur noch per Raumantrag.
Bitte beachten Sie, dass eine abschließende Raumbuchung am Telefon damit nicht möglich ist!
Je nach Antragsteller*in und Verwendungszweck wird Ihr Raumantrag entweder von der zentralen Raumvergabe oder vom Eventmanagement-Team bearbeitet. Die Zuständigkeiten sind strikt getrennt - Anträge, die an der falschen Stelle gestellt werden, werden dort nicht bearbeitet. Bitte orientieren Sie sich deshalb beim Beantragen eines Raumes an folgenden Vorgaben:
Zuständigkeit des Referats Eventmanagement
Das Referat Eventmanagement ist für Buchungen zuständig, die nicht Teil des regulären Lehr- oder Dienstbetriebs sind.
Raumanträge für Nicht-Lehrveranstaltungen
- Veranstaltungen der Universitätsleitung, zentraler Einrichtungen, Verwaltung
- Veranstaltungen des Mittelbaukonvents
- Vorträge / Gastvorträge
- Disputationen
- Öffentliche Veranstaltungen und / oder Veranstaltungen mit externen Gästen
- Veranstaltungen mit Catering
- Begrüßgungsveranstaltungen, Examensfeiern
- Antritts- / Abschiedsvorlesungen
Ausnahmen: folgende Nicht-Lehrveranstaltungen werden durch die zentrale Raumvergabe gebucht:
- Interne Abteilungs- oder Teambesprechungen
- Interne Lehrstuhlbesprechungen
Raumanträge von Studierenden und Dritten
- Gruppen des Studentischen Engagements, u.a. AStA, Fachschaften, registrierte Hochschulgruppen /
registrierte Stipendiatengruppen (Hinweise für Hochschulgruppen) - Gastdozierende
- Stiftungen
- Externe Veranstaltende (inkl. Kooperationen)
Zuständigkeit der zentralen Raumvergabe
Die zentrale Raumvergabe ist für Buchungen zuständig, die von Mitgliedern (Angestellten) der Universität angefragt werden und die Lehrveranstaltungen oder dienstbetrieblichen Besprechungen dienen. Es gibt aber Ausnahmen.
Raumvergabe für Lehrveranstaltungen
- Regelmäßige Lehrveranstaltungen im aktuellen / bereits geplanten Semester.
- Zur Raumplanung für regelmäßige Lehrveranstaltungen in zukünftigen / noch zu planenden Semestern gehen Sie bitte vor, wie im Abschnitt Raumplanung / Semesterplanung beschrieben.
- Unregelmäßige Lehrveranstaltungen und Block-Lehrveranstaltungen
- Einzeltermine und dezentrale Klausuren
- Juristische Staatsprüfungen (Landgericht)
Ausnahmen: Räume für folgende Veranstaltungen werden beim Eventmanagement gebucht:
- Lehrveranstaltungen mit Beteiligung Dritter (z.B. Gastvorträge)
- Folgende Sonder-Lehrveranstaltungen:
- Moot Court
- Universitätschor (außerhalb regelmäßiger Probentermine)
- Universitätsorchester (außerhalb regelmäßiger Probentermine)
- Alle Veranstaltungen, für die folgende Räume gebucht werden sollen:
- Freiflächen und Werbeflächen (Banner, Plakatrahmen, etc.)
Raumvergabe für den inneren Dienstbetrieb
- Interne Abteilungs- oder Teambesprechungen
- Interne Lehrstuhlbesprechungen