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Fachgebundene Hochschulreife

In einigen Studiengängen können Sie mit der fachgebundenen Hochschulreife oder fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung zugelassen werden.

Der fachgebundene Hochschulzugang kann auf vielen verschiedenen Wegen erlangt werden und berechtigt nur zum Studium bestimmter Studiengänge. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Ausführungen auf diesen Seiten keine abschließende Auflistung aller möglichen Hochschulzugangsberechtigungen beinhalten können. Näheres zu den Studienberechtigungen regelt die Qualifikationsverdordnung (QualV) vom 2. November 2007  i. d. j. g. F

Achtung Fachhochschulreife!

Leider reicht die Fachhochschulreife allein NICHT aus, um an der Universität zu studieren!

Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife

  • Erfolgreicher Abschluss der 13. Klasse einer Fachoberschule oder der 13. Klasse einer Berufsoberschule ohne eine zweite Fremdsprache. (Wenn Sie zusätzlich eine zweite Fremdsprache belegen, erwerben Sie sogar die allgemeine Hochschulreife.)
  • Vorprüfung bzw. Prüfungsleistungen an einer Fachhochschule zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife für einen eng verwandten Studiengang an einer Universität.

Erwerb der fach-gebundenen Hochschul-zugangsberechtigung

Die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte wird für einen grundständigen Studiengang in einem fachlich verwandten Bereich erteilt.

Ein fachlich verwandter Bereich ist gem. Qualifikationsverordnung (QualV) gegeben, wenn die Berufsausbildung und die Berufspraxis jeweils hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem angestrebten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für dieses Studium förderlich sind. Die Feststellung der fachlichen Verwandtschaft obliegt der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll.

Vollständiges Fachhochschulstudium

Wenn Sie ein komplettes Fachhochschulstudium erfolgreich absolvieren, erwerben Sie die allgemeine Hochschulreife.

Studiengänge/Unterrichtsfächer die mit einschlägiger Fachbindung studiert werden können

Fachbindung Sozialwesen:

Fachbindung Technik:

Fachbindung Wirtschaft und Verwaltung/Internationale Wirtschaft:

Fachbindung Gestaltung

Fachbindung Gesundheit

Fachbindung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie

Fußnote

*) Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen bzw. Lehramt an Mittelschulen reicht als Qualifikationsvoraussetzung die fachgebundene Hochschulreife unabhängig vom gewählten Hauptfach / Unterrichtsfach aus, wobei sämtliche Fachbindungen - Agrarwirtschaft, Sozialwesen, Technik, Wirtschaft, Gestaltung oder Gesundheit - möglich sind.

Kontakt

Studierendensekretariat

Tel.: +49 851 509-1127
studierendensekretariat@uni-passau.de
Webseite

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