In einigen Studiengängen können Sie mit der fachgebundenen Hochschulreife oder fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung zugelassen werden.
Der fachgebundene Hochschulzugang kann auf vielen verschiedenen Wegen erlangt werden und berechtigt nur zum Studium bestimmter Studiengänge. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Ausführungen auf diesen Seiten keine abschließende Auflistung aller möglichen Hochschulzugangsberechtigungen beinhalten können. Näheres zu den Studienberechtigungen regelt die Qualifikationsverdordnung (QualV) vom 2. November 2007 i. d. j. g. F
Leider reicht die Fachhochschulreife allein NICHT aus, um an der Universität zu studieren!
Die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte wird für einen grundständigen Studiengang in einem fachlich verwandten Bereich erteilt.
Ein fachlich verwandter Bereich ist gem. Qualifikationsverordnung (QualV) gegeben, wenn die Berufsausbildung und die Berufspraxis jeweils hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem angestrebten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für dieses Studium förderlich sind. Die Feststellung der fachlichen Verwandtschaft obliegt der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll.
Wenn Sie ein komplettes Fachhochschulstudium erfolgreich absolvieren, erwerben Sie die allgemeine Hochschulreife.
*) Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen bzw. Lehramt an Mittelschulen reicht als Qualifikationsvoraussetzung die fachgebundene Hochschulreife unabhängig vom gewählten Hauptfach / Unterrichtsfach aus, wobei sämtliche Fachbindungen - Agrarwirtschaft, Sozialwesen, Technik, Wirtschaft, Gestaltung oder Gesundheit - möglich sind.
Tel.: +49 851 509-1127
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