Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Damit auch qualifizierte Berufstätige in Bayern studieren können, sind die Zugangsmöglichkeiten erheblich erweitert worden.
Wer über eine der folgenden Qualifikationen verfügt sowie ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert hat, erwirbt den allgemeinen Hochschulzugang:
- Zeugnis über die bestandene, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegte Meisterprüfung,
- Zeugnis über die bestandene, nach §§ 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes oder §§ 42, 42a der Handwerksordnung abgelegte berufliche Fortbildungsprüfung, deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von mindestens 400 Stunden umfasst,
- Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie; Absolventen und Absolventinnen einer Fachakademie für Sozialpädagogik haben darüber hinaus auch die Urkunde über die staatliche Anerkennung zum "Staatlich anerkannten Erzieher" bzw. zur "Staatlich anerkannten Erzieherin" oder eine gesonderte Bescheinigung über das Bestehen des Berufspraktikums vorzulegen,
- Zeugnis über den bestandenen Fortbildungsabschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, wenn die Prüfungsordnung staatlich genehmigt ist und/oder ein Staatskommissär an den Prüfungen mitwirkt und die Fortbildung einen Stundenumfang von mindestens 400 Stunden umfasst,
- Zeugnis über die bestandene Prüfung zum Verwaltungsfachwirt oder zur Verwaltungsfachwirtin oder die bestandene Fachprüfung II an der Bayerischen Verwaltungsschule,
- Staatliches Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst,
- Zeugnis über die bestandene Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach einer landesrechtlichen Fort- oder Weiterbildungsregelung für Berufe im Gesundsheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von mindestens 400 Stunden umfasst,
- Zeugnis über eine nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. durchgeführten bestandenen Weiterbildungsprüfung, deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von mindestens 400 Stunden umfasst; die Weiterbildungsstätte muss von der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. anerkannt sein.
Folgende Voraussetzungen sind nachzuweisen:
- erfolgreicher Abschluss einer nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich,
- anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich. Bei Personen, die ein Aufstiegsstipendium des Bundes erhalten, genügt eine zweijährige hauptberufliche Berufspraxis.
Sind die jeweiligen oben genannten Bedingungen erfüllt, können Sie sich für ein Beratungsgespräch anmelden. Die Bescheinigung über das Beratungsgespräch ermöglicht Ihnen den Zugang zum Probestudium von zwei bzw. im Fall der Rechtswissenschaft von vier Semestern. Nach erfolgreichem Abschluss des Probestudiums erreichen Sie den fachgebundenen Hochschulzugang. Einzelheiten zum Probestudium entnehmen Sie bitte der Satzung über die Zulassung zum Studium in zulassungsbeschränkten Studiengängen und den Hochschulzugang für besonders qualifizierte Berufstätige.
Anmeldung und Anmeldefristen für das Beratungsgespräch
Anmeldeformular:
Anmeldung zum Beratungsgespräch
Fristen für den Studienbeginn zum Sommersemester:
- in zulassungsfreien Studiengängen: Ab Anfang Oktober bis Ende Februar
- in zulassungsbeschränkten Studiengängen: Ab Anfang Oktober bis 30. November
Fristen für den Studienbeginn zum Wintersemester:
- in zulassungsfreien Studiengängen: Ab Anfang April bis Ende Juli
- in zulassungsbeschränkten Studiengängen: Ab Anfang April bis 31. Mai
Der allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugang kann Ihnen grundsätzlich erst nach Absolvierung des Beratungsgesprächs eröffnet werden. Sie müssen daher die festgesetzten Fristen für die Anmeldung zum Beratungsgespräch einhalten, damit Sie eine folgende Bewerbung oder Einschreibung ebenfalls fristgerecht vornehmen können.
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