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Während des Aufenthalts

Nachdem Sie die ersten wichtigen Schritte nach Ihrer Ankunft in Passau erledigt haben, gibt es weitere Themen, die während Ihres Aufenthalts wichtig sind. Hier finden Sie wichtige Informationen für das Leben vor Ort.

Veranstaltungen

Die Veranstaltungen des aktuellen Semesters finden Sie unter Veranstaltungen.

Falls Sie Interesse daran haben die deutsche Sprache zu erlernen, besuchen Sie bitte die Seite Deutschkurse.

Freizeit

Informationen zur Freizeitgestaltung finden Sie unter Leben in Passau.

Allgemeine Informationen

Der Passauer Hauptbahnhof, welcher sich im Zentrum der Stadt befindet, kann für Langstreckenreisen genutzt werden. Mit der Bahn können Sie sowohl ins Umland, in den Bayerischen Wald oder aber auch in andere Teile Deutschlands reisen. Die Verbindungen können Sie auf www.bahn.de nachschauen.

In der Stadt selbst fahren nur Busse. Die Hauptbushaltestelle ist der ZOB (Zentraler Omnibus Bahnhof), an dem die meisten Routen beginnen oder enden. Der ZOB befindet sich direkt neben dem Nibelungenplatz und kann somit in wenigen Minuten vom Nikolakloster oder dem Philosophicum aus erreicht werden. Der ZOB stellt den Dreh- und Angelpunkt aller Buslinien dar, welche durch die ganze Stadt führen.

Weitere wichtige Bushaltestellen sind:

  • Bahnhof
  • Universität (Augustinerstraße – Universität – Wörthstraße – Römerplatz)
  • Krankenhaus
  • Rathaus

Hier finden Sie den Busplan.

Um in Deutschland studieren, forschen und arbeiten zu können, müssen Sie ausreichend versichert sein. An der Universität selbst gibt es keine kostenlose medizinische Einrichtung für Universitätsangehörige, in der Stadt gibt es jedoch ein breites Spektrum an Ärzt*innen sowie ein großes Klinikum. Das Klinikum Passau befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Campus in der Innstraße 76.

Sollten Sie tagsüber eine Ärztin oder einen Arzt benötigen, so suchen Sie eine Allgemeinärztin oder einen Allgemeinarzt auf. Sie finden alle Passauer Ärztinnen und Ärzte im Telefonbuch unter dem Buchstaben A oder im Internet. Sollte ein akuter Notfall in der Nacht oder am Wochenende vorliegen, begeben Sie sich bitte ich in das Klinikum Passau oder wählen Sie die Notrufnummer 112.

Welche Ärztin oder welcher Arzt den aktuellen Notdienst übernimmt, erfahren Sie am schnellsten online.

Gerne helfen wir Ihnen, eine englischsprechende Ärztin oder einen englischsprechenden Arzt zu finden. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit uns in Verbindung oder sehen Sie sich im Welcome Guide unsere Liste von Ärztinnen und Ärzten mit verschiedenen Sprachkenntnissen an.

Weitere Informationen zu medizinischen Fragen finden Sie in unserem Welcome Guide.

Die Notrufnummer für Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei lautet 112. Mit der Nummer 110 rufen Sie hingegen nur bei der Polizei an. Diese Nummern gelten landesweit und können kostenlos von jedem Festnetz- oder Mobiltelefon aus angerufen werden.

Zur Übersicht:

112 Rettungsdienste / Feuerwehr

110 Polizei

19222 Krankentransport mit dem Krankenwagen

116117 Ärztinnen/ Ärzte außerhalb der Geschäftszeiten

089 19240 Giftnotruf-Hotline (Bayern)

Bei Gesundheitsproblemen sollten Sie generell zuerst eine Hausärztin oder einen hausarzt konsultieren. Rufen Sie nur in Notfällen den Notruf.

Weitere Informationen zu Medizinischen Fragen finden Sie in unserem Welcome Guide.

Besteuerung & Steuererklärung

In Deutschland müssen Sie auf Ihr Bruttoeinkommen Steuern zahlen, wenn Sie für mehr als sechs Monate hier leben und arbeiten. Wie Sie Ihre Steuern zahlen, hängt davon ab, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Wenn Sie bei der Universität Passau angestellt sind, werden Sie Ihr Nettoeinkommen auf Ihr Bankkonto überwiesen bekommen. Einkommenssteuer, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Langzeitpflegeversicherung, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (falls zutreffend) werden jeden Monat automatisch vom Bruttogehalt abgezogen und an das Finanzamt gezahlt. Eine Erklärung zu den Gehaltsanteilen finden Sie im Dokument: „Understanding your payslip.

Jedes Jahr muss eine Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übergeben werden („jährliche Anpassung der Lohnsteuer“). Mit der Steuererklärung haben Sie die Möglichkeit, alle von Ihnen getätigten Aufwendungen anzumelden und sie von der Steuer abzusetzen. So kann es sein, dass Sie möglicherweise Geld vom Finanzamt zurückbekommen.

Da das deutsche Steuersystem kompliziert ist, lohnt es sich, einen Lohnsteuerverein oder eine Steuerberaterin/ einen Steuerberater zu bezahlen, der Ihnen bei der Steuererklärung hilft. Das örtliche Finanzamt ist zudem verpflichtet Ihnen Auskunft zu geben.

Die Höhe der Besteuerung hängt von Ihrem Bruttoeinkommen (Progressivsteuer/ gestaffelte Steuer) und Ihrem Familienstatus oder gegebenenfalls einem „zweiten Einkommen“ ab. Hier finden sie die verschiedenen Steuerklassen

Falls Sie in die falsche Steuerklasse eingeteilt wurden, kontaktieren Sie das Finanzamt persönlich und die Steuerklasse wird entsprechend angepasst. Der Wechsel der Steuerklasse hat keine rückwirkenden Konsequenzen. Das bedeutet, dass der Wechsel erst zum nächsten oder auch zum übernächsten Monat wirksam wird, je nachdem, wann Sie den Wechsel beantragt haben.

Kirchensteuer

Falls Sie ein Mitglied der Katholischen oder Evangelischen Kirche sind, müssen Sie in Deutschland Kirchensteuer zahlen. Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft zahlen die Kultursteuer, welche sich mit der Kirchensteuer deckt. Für Mitglieder anderer religiöser Gemeinschaften gibt es keine Steuer.

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Kontakt

Welcome Centre
Raum 105
Innstraße 41
94032 Passau
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