Wenn Sie in Passau ankommen, sollten Sie das Welcome Centre möglichst bald kontaktieren.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch. Im Nachfolgenden finden Sie weitere, detailliertere Informationen zu den für Sie nach Ihrer Ankunft in Passau unmittelbar relevanten Themen.
Internationale Bachelor- und Master-Studierende wenden sich bitte ans Akademische Auslandsamt.
In Deutschland muss sich jede Einwohnerin und jeder Einwohner bei den Behörden registrieren lassen. Sobald eine neue Wohnung bzw. ein neuer Wohnort bezogen wird, muss die Registrierung bzw. die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen vorgenommen werden. Gleiches gilt für eine Änderung Ihrer Adresse.
Am Tag der Registrierung erhalten Sie eine Anmeldebescheinigung. Die Bestätigung der Registrierung ist erforderlich, um ein Bankkonto zu eröffnen und eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und wird für viele weitere bürokratischen Schritte gebraucht. Eine nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommene Registrierung kann negative Auswirkungen, wie das Erhalten eines Bußgeldbescheids, nach sich ziehen.
Die An- oder Abmeldung kann persönlich bei den Bürgerämtern oder beim Ausländeramt der Stadt Passau erfolgen. In Ausnahmefällen kann sie auch über den Postweg vorgenommen werden. Die Dokumente zur Unterkunft müssen zur Registrierung mitgebracht werden.
Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen für alle zu registrierenden Personen mit:
Sie finden Informationen hierzu auch auf der Webseite der Stadt Passau.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Nachdem Sie Ihre Unterkunft beim Bürgerbüro oder Ausländeramt angemeldet haben, erhalten Sie nach ein bis drei Wochen automatisch einen Brief mit Ihrer Steueridentifikationsnummer. Bewahren Sie dieses Dokument sicher auf! Spätestens, wenn Sie einen Arbeitsvertrag in Deutschland erhalten, brauchen Sie diese Unterlagen. Sie erhalten außerdem automatisch einen Brief vom Beitragsservice mit einer Rechnung über den Rundfunkbeitrag.
Das deutsche Sozialversicherungssystem besteht aus diversen Versicherungsarten, welche im Folgenden Abschnitt dargestellt werden.
Die Krankenversicherung ist obligatorisch, also für jeden in Deutschland verpflichtend. Ohne Krankenversicherungsschutznachweis ist auch das Erteilen eines Visums nicht möglich. Eine Krankenversicherung bildet somit die Voraussetzung für die deutsche Aufenthaltserlaubnis.
Bei den Krankenversicherungen kann zwischen privater und staatlicher Versicherung gewählt werden. In der Regel zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber einen großen Teil Ihrer staatlichen Versicherung, vorausgesetzt es handelt sich um eine Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit. Es gibt verschiedene Tarife für Studierende, Angestellte oder Arbeitslose, welche auf den Webseiten der verschiedenen Versicherungsunternehmen (AOK, TK, DAK, BKK, HKK, Barmer usw.) eingesehen werden können.
Wenn Sie bereits einen regulären Arbeitsvertrag mit der Universität Passau haben, sind Sie automatisch bei der AOK-Versicherungsgesellschaft versichert. Auf Wunsch können Sie den Versicherer wechseln.
Für Bürgerinnen und Bürger aus EU- und EWR-Ländern sowie für Bürgerinnen und Bürger aus Ländern mit bilateralen Sozialabkommen (Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Kroatien, Nordmazedonien, Schweiz, Türkei und Tunesien) gilt folgende Bestimmung: Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, sind Sie davon befreit, sich in Deutschland krankenversichern lassen zu müssen. Dennoch müssen Sie ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), das Formular E128 oder das Formular A / T 11 (türkische Staatsbürger*innen) beim Büro der AOK Passau vorlegen. Sie erhalten dann eine Krankenversicherungskarte, die Sie bei jedem Arztbesuch vorzulegen haben.
Wenn Sie in Ihrem Heimatland privat versichert sind, benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Ihr Versicherungsschutz den deutschen und europäischen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Reisekrankenversicherungen werden nicht akzeptiert, da sie keinen ausreichenden Versicherungsschutz bieten.
Wir empfehlen, eine Krankenversicherung mit einer gesetzlichen oder staatlich anerkannten Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen, da der Krankenversicherungsschutz in anderen Ländern häufig unzureichend ist.
Sollten Sie bei einer ausländischen Krankversicherung Kundin oder Kunde sein, müssen Sie dem deutschen Krankenversicherer einen Versicherungsnachweis vorlegen.
Die ausländische Krankenversicherung muss folgende Leistungen umfassen:
Achten Sie bitte darauf, dass der Vertrag unbegrenzt ist. Dies bedeutet, dass er keinerlei Begrenzung im Betrag pro Person und pro Vorfall haben darf und angemessenen Versicherungsschutz bietet. Krankentagesgeld, medizinische Liquidationskosten oder Krankenpflegeregelungen müssen nicht mit eingeschlossen sein.
Weitere Informationen hierzu und Adressen zu Krankenkassen können Sie unserem Welcome Guide entnehmen.
Achtung!
Der deutsche Versicherungsschutz beginnt am ersten Tag des Semesters: 1. Oktober (Wintersemester) oder 1. April (Sommersemester). Falls Sie vor diesem Datum anreisen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie eine Krankenversicherung haben, die Ihren gesamten Zeitraum vom Ankunftsdatum bis zum Semesterbeginn abdeckt.
Achtung!
Ausländische Krankenversicherungsrichtlinien (z.B. für Reiseversicherungen) werden als ungenügend angesehen, da sie normalerweise eine begrenzte Anzahl an Leistungen anbieten, eine finanzielle Grenze haben (z.B. ein Maximum von 50.000 USD) und/oder einen begrenzten Zeitraum abdecken (z.B. Rücktransport nach 90 Tagen).
Angestellte der Universität Passau und die Universität zahlen monatliche Abgaben an die deutsche Rentenversicherung. Zusätzlich zahlt der Freistaat Bayern in Vertretung durch die Universität als Arbeitgeberin einen Teil der VBL Rentenversicherung. Wenn Sie weniger als fünf Jahre im deutschen öffentlichen Dienst arbeiten, können Sie eine Freistellung hiervon beantragen. Wenn Sie länger als fünf Jahre angestellt sind, wird Ihr Anteil automatisch von Ihrem Lohn abgezogen.
Für Angestellte im öffentlichen Dienst ist die staatliche Rentenversicherung verpflichtend. Die Versicherung ermöglicht die finanzielle Absicherung im Rentenalter und unterstützt im Falle der Arbeitsunfähigkeit vor dem Eintritt in das Rentenalter. Treten beispielswiese ernsthafte Erkrankungen oder Behinderungen auf, mit welchen das Arbeiten nicht mehr möglich ist, greift die Versicherung und gleicht den Lohnausfall aus.
Da die gesetzliche Rentenversicherung aber unter dem Vollzeitlohn liegt, kann zusätzlich, um den aktuellen Lebensstandard im Rentenalter aufrecht zu erhalten, eine private Versicherung abgeschlossen werden.
Sie sind im öffentlichen Dienst tätig, sobald ein Arbeitsvertrag mit der Universität Passau (bzw. dem Freistaat Bayern) geschlossen wurde. Daraus folgt ein Anspruch auf die zusätzliche Rentenversicherung: „VBL-Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder“ („VBLklassik“), für welche der Versicherungsvertrag bei Arbeitsvertragsabschluss beiliegt. Dafür muss ein Anstellungsverhältnis von mindesten 60 Monaten im deutschen öffentlichen Dienst vorliegen. Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler sind hingegen oft nur für kürzere Zeiträume angestellt. Speziell dafür gibt es die Rentenversicherung „VBLextra“, womit ein Rentenanspruch ohne den geforderten Mindestzeitraum besteht.
Mehr Informationen unter: https://www.vbl.de/de/versicherte/
Die Versicherung für Krankheit, Unfälle, Arbeitslosigkeit, hohes Alter und Pflegeansprüche wird durch die Zahlung der Sozialversicherungsabgaben durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und durch staatliche Zuschüsse finanziert. Die monatlichen Zahlungen für Gesundheit, Arbeitslosigkeit und Renten- und Pflegeversicherung werden „Sozialabgaben“ genannt.
Die Höhe der Sozialabgaben hängt vom Einkommen ab; ungefähr die Hälfte wird von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber, die andere von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer bezahlt. Der Anteil der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers wird automatisch vom Einkommen abgezogen; die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber überweist dann die Abgaben zur zuständigen Versicherungsgesellschaft.
Falls Sie über die Universität Passau sozialversichert sind, müssen Sie Arbeitslosenversicherungsabgaben zahlen, welche automatisch vom Lohn abgezogen werden. Dafür haben Sie ein Anrecht auf Arbeitslosengeld, wenn Sie mindestens zwölf Monate Abgaben gezahlt haben. Falls Sie dieses Anrecht nutzen wollen, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Auslaufen ihres Vertrages bei der Arbeitsagentur registrieren. Mehr Informationen finden Sie dazu auf: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden.
Eine private Haftpflichtversicherung ist bei längeren Aufenthalten in Deutschland sinnvoll und kann für den Abschluss eines Mietvertrags vorausgesetzt werden. Die Kosten der Versicherung liegen bei circa 35 bis 100 Euro pro Jahr. Die Versicherung deckt mögliche private Unfälle, wie beispielsweise Autounfälle, ab. Wie weit dieser Service reicht, ist je nach Versicherung unterschiedlich. Informieren Sie sich deshalb, welche Versicherung Ihren Anforderungen am besten entspricht.
Um in Deutschland arbeiten zu können, benötigen Sie eine Sozialversicherungsnummer. Mit dieser bekommen Sie die elektronische Lohnsteuerkarte, indem eine Registrierung bei dem Online Portal erfolgt. Alle notwendigen Daten oder persönlichen Steueränderungen werden somit direkt digital abgespeichert.
Die Sozialversicherungsnummer wird von der Rentenversicherungsgesellschaft vergeben. Wenn Arbeitnehmende zum ersten Mal zu arbeiten beginnen, registriert ihre Arbeitgeberin oder ihr Arbeitgeber sie oder ihn. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erhält dann eine Sozialversicherungsnummer und einen Ausweis. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber, Ihre Krankenversicherungsgesellschaft, Ihren staatlichen Versicherungsträger oder an uns.
In Deutschland ist das „Girokonto“ die meistgenutzte Art von Konto für bargeldloses Zahlen.
Mehrere Banken bieten ihre Leistungen, wie das Einrichten eines Girokontos, auch online an. Da Laufzeiten, Bedingungen und Kosten hierzu variieren können, sollte man die verschiedenen Angebote der Banken vergleichen. Für immatrikulierte, also eingeschriebene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, können Banken spezielle Angebote (Angebote für Studierende) haben. Weitere Details können bei den jeweiligen Banken Ihrer Wahl eingesehen werden.
Am Geldautomaten oder am Schalter Ihrer Bank können Sie kostenlos Geld von Ihrem Girokonto abheben. Sie können sogenannte „Daueraufträge“ einrichten, sodass ihre finanziellen Transaktionen, wie Miete, Zahlungen für Elektrizität, Krankenversicherung, Telefonrechnungen usw., jeden Monat rechtzeitig und automatisch überwiesen werden.
Falls Sie an der Universität Passau arbeiten oder studieren, müssen Sie auf jeden Fall ein deutsches Konto eröffnen. Die Universität Passau überweist keine Gehälter auf ausländische Konten. Das gilt ebenfalls für deutsche Förderorganisationen mit Stipendien.
Dokumente, die zur Eröffnung eines Bankkontos gebraucht werden:
Achtung!
Als Beweis für finanzielle Ressourcen müssen Sie eventuell ein Sperrkonto einrichten, zum Beispiel bei Fintiba oder der Sparkasse Passau.
Das Passauer Ausländeramt wird Ihnen einen Brief mit dem Titel „Antrag auf Eröffnung eines Sparkontos mit Verfügungsbeschränkung“ ausstellen, um bei der Bank Ihrer Wahl ein Sperrkonto einzurichten. Dieser Brief ist nur für die Sparkasse Passau notwendig. Bei Fintiba wird alles online verarbeitet und Sie benötigen diesen Brief nicht. Um Zeit zu sparen sollten Sie, falls benötigt, bei Registrierung Ihres Wohnsitzes diesen Brief anfragen.
Nachdem Sie das Sperrkonto eröffnet haben, müssen Sie bei einem Aufenthalt von bis zu einem Jahr ungefähr 11.904 Euro einzahlen. Sie können pro Monat bis zu 992 Euro (Stand August 2024) von Ihrem Sperrkonto abheben.
Die meisten Menschen in Deutschland zahlen bar oder mit Debitkarte/ EC-Karte. Diese bekommen Sie bei der Eröffnung eines Girokontos. Falls Sie zusätzliche eine Kreditkarte von Ihrer Bank erhalten möchten, beachten Sie, dass Banken hierfür normalerweise eine Gebühr verlangen.
Sollten Sie in Ihrem Heimatland Geld von Ihrem deutschen Konto abheben wollen, informieren Sie sich bitte, ob es Niederlassungen oder Partnergesellschaften gibt, die kostenlose Abhebungen anbieten. Seien Sie sich bitte auch bewusst, dass einige Banken eine kostenlose Kontoverwaltung anbieten, andere für diese Dienstleistung jedoch Gebühren verlangen. Es lohnt sich auf jeden Fall, die Angebote verschiedener Banken zu vergleichen.
Falls Sie sich für eine Bank entscheiden, die Teil der „Cash Group“ ist, können Sie auch an jedem Geldautomaten, der zu einer der Partnerbanken gehört, kostenlos Geld abheben. Die folgenden Banken gehören zu dieser Gruppe: Berliner Bank, Commerzbank, Deutsche Bank, HypoVereinsbank und Postbank.
Sie haben auch die Möglichkeit, mit einer ausländischen Kreditkarte Geld an einem Geldautomaten abheben, dann fallen jedoch gegebenenfalls Kosten an.
Die CampusCard ist auch für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine relevante sowie nützliche Zugangsmöglichkeit zu den Ressourcen der Universität Passau.
Sie stellt eine multifunktionale Chipkarte dar, die von den Mitgliedern der Universität Passau benutzt wird. Sie wird für die Mensa, das Kopieren und Drucken sowie für die Nutzung der Universitätsbibliotheken benötigt. Die Karte ist vergleichbar mit einer Ausweiskarte und gibt Ihnen Zugang zu allen Universitätsdienstleistungen. Sie können an den Aufladestationen auf dem Campusgelände mit Bargeld oder EC-Karte Geld auf die Karte laden und damit bezahlen.
Die CampusCard bietet die folgenden Funktionen:
Dokumente zur Beantragung der CampusCard:
Es gibt zwei verschiedene Versionen der CampusCard, eine für Studierende und eine für Angestellte der Universität. An der Universität angestellte Promovierende müssen sich für eine Version entscheiden. Mehr Details hierzu finden Sie unter CampusCard und im Welcome Guide.
Die ZIM-Kennung ist eine universitätsinterne Kennung, die benötigt wird, um die verschiedenen Plattformen und das Netzwerk der Universität zu nutzen. Sowohl Studierende als auch Beschäftigte erhalten eine solche Kennung und eine dazugehörige Email-Adresse. Promotionsstudierende, die sich immatrikulieren, erhalten ihre Kennung bei Immatrikulation über den Studierendenservice. Beschäftigte wenden sich für die Kennung bitte an uns und kontaktieren uns.
Insgesamt bestehen für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mehrere Möglichkeiten, die deutsche Sprache zu erlernen:
Das Welcome Centre bietet in Kooperation mit dem Sprachenzentrum jedes Semester kostenlose Deutschkurse für internationale Wissenschaftlerinnen Wissenschaftler an. Diese werden an das Sprachlevel der Wissenschaftlerinnen angepasst und mit Rücksicht auf die zeitlichen Bedürfnisse organsiert. Um sprachliche Barrieren schnellstmöglich zu überwinden, bietet das Welcome Centre kleine Kursgruppen an, in welchen individualisiert gearbeitet werden kann. Eingeteilt werden die Teilnehmer*innen in drei Kursgruppen, welche an das jeweilige Niveau angepasst sind, um bestmögliche Fortschritte zu erzielen. Die hochqualifizierten Lehrkräfte können dabei auch auf die spezifischen Lernwünsche der Kursteilnehmer*innen eingehen.
Der Semesterkurs (jeweils im Winter- und Sommersemester) besteht aus zehn Terminen mit je zwei Unterrichtseinheiten, wohingegen der Intensivkurs, welcher immer im Oktober im Rahmen der Orientierungswoche stattfindet, fünf Tage à vier Unterrichtseinheiten umfasst.
Es besteht zudem die Möglichkeit, die regulären Angebote des Sprachenzentrums wahrzunehmen. Des Weiteren können Privatkurse vermittelt oder die Kurse an der Volkshochschule in Passau besucht werden.
Gerne können Sie uns auch jederzeit kontaktieren und wir informieren Sie über die diversen Möglichkeiten der Teilnahme an einem Deutschkurs.
Die Notrufnummer für Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei lautet 112. Mit der Nummer 110 rufen Sie hingegen nur bei der Polizei an. Diese Nummern gelten landesweit und können kostenlos von jedem Festnetz- oder Mobiltelefon aus angerufen werden.
Zur Übersicht:
112 Rettungsdienste / Feuerwehr
110 Polizei
19222 Krankentransport mit dem Krankenwagen
116117 Ärztinnen und Ärzte außerhalb der Geschäftszeiten
089 19240 Giftnotruf-Hotline (Bayern)
Bei Gesundheitsproblemen sollten Sie generell zuerst eine Hausärztin oder einen Hausarzt konsultieren. Rufen Sie nur in Notfällen den Notruf.
Weitere Informationen zu Medizinischen Fragen finden Sie in unserem Welcome Guide.