Vor der Abreise
Ihr Aufenthalt an der Universität Passau neigt sich seinem Ende zu?
Bevor Sie die Universität und die Stadt Passau verlassen, gibt es einige Formalitäten zu beachten. Damit Ihre letzten Monate und Wochen vor der Abreise möglichst unkompliziert verlaufen, haben wir für Sie eine Checkliste mit hilfreichen Informationen und Tipps zusammengestellt.
Wenn Sie darüber hinaus unsere Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wir haben Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Punkte, die Sie vor Ihrer Abreise aus Passau beachten sollten, erstellt. Gerne bietet Ihnen das Welcome Centre der Universität Passau weitere Hilfe an.
Mindestens drei Monate vor Ihrer Abreise aus Passau sollten Sie...
- Ihren Mietvertrag kündigen und mit Ihrer Hausvermietung darüber sprechen, ob Renovationen oder Reparaturen notwendig sind, bevor Sie ausziehen.
- Ihren Vertrag bei den Stadtwerken kündigen (Elektrizität, Wasser und Gas).
- Ihre Steuererklärung einreichen (eine Steuerkanzlei kann diesen Schritt für Sie übernehmen).
- Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, um herauszufinden, welches Anrecht Sie auf Rente oder Rückerstattung Ihrer Rentenbeiträge haben. Dies ist nur notwendig, wenn Sie Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt haben.
- Ihre Verträge mit Telefonanbietern oder Mobilfunknetzen und/oder Internetanbietern kündigen (in Übereinstimmung mit der entsprechenden Kündigungsfrist).
- alle Abonnements (Zeitung, Zeitschrift, Magazin) kündigen.
- alle Klub-, Vereins- und/oder Gesellschaftsmitgliedschaften kündigen.
Mindestens einen Monat vor Ihrer Abreise aus Passau sollten Sie...
- Ihre Versicherungsvertreter informieren, dass Sie Passau bald verlassen.
- sich mit der Hausvermietung absprechen, wie und wann Ihre Kaution rückerstattet wird.
- sich vom Rundfunkbeitrag abmelden.
- Ihr Bankkonto ein paar Tage vor Abreise schließen.
Am Tag der Abreise sollte Sie...
- Ihre Passauer Adresse im Bürgerbüro abmelden (Dies kann frühestens am Tag des Auszug und spätestens 14 Tage danach über das folgende Formular erfolgen: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/passau/bsp_abmeldung_ausland#/).
- sich die Zählerstände von Elektrizität, Gas und Wasser in Ihrer Unterkunft notieren und von der Hausvermietung bestätigen und protokollieren lassen.
- Ihre Wohnung und das Treppenhaus nach Schäden untersuchen, die während dem Auszug entstanden sein könnten.
- die Wohnung sauber hinterlassen, wie mit der Hausvermietung abgesprochen.
- überprüfen, dass Sie nichts in der Wohnung vergessen haben und dass Sie sich um alles gekümmert haben. Übergeben Sie dann die Schlüssel zur Wohnung der Hausvermietung.
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