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Anerkennung von im Inland erworbenen Hochschulleistungen

Das Anerkennungsverfahren

1. Vergleich der erworbenen/zu erwerbenden Kompetenzen
Grundlage für den Vergleich der an einer anderen Hochschule erworbenen Leistung mit der anzuerkennenden Leistung an der Universität Passau ist der Outcome des Lern- und Leistungsprozesses bzw. die letztlich erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) von Studierenden. Die Tatsache, ob diese erzielten Lernergebnisse eine "wesentliche Unterschiedlichkeit" aufweisen, bzw. wenn nicht, ihnen eine "wesentliche Gleichwertigkeit" bescheinigt werden kann, ist ein entscheidendes Prüfkriterium im Rahmen der Anerkennung. 

 An der Universität Passau finden Sie die Lernergebnisse in den Modulkatalogen. An den anderen Hochschulen sind die Lernergebnisse im Idealfall ebenfalls in den Modulkatalogen zu finden, ansonsten müssen andere Quellen herangezogen werden (z.B. Informationen auf der Homepage).

2. Antrag auf Anerkennung
Sofern die Leistung an der anderen Hochschule noch nicht abgelegt wurde, empfiehlt es sich,  vorab mit dem Fachvertreter/der Fachvertreterin für die anzuerkennende Leistung an der Universität Passau abzustimmen, ob die Anerkennung möglich ist. Die Studierenden sind im Rahmen ihrer Mitwirkungsobliegenheit verpflichtet, alle erforderlichen Nachweise zur Prüfung eines wesentlichen Unterschiedes zwischen den Kompetenzen bzw. der Gleichwertigkeit der Kompetenzen (zusammen mit dem Antrag) vorzulegen. Bei universitätsinternen Anerkennungen z.B. im Rahmen von Studiengangswechseln oder Doppelabschlüssen müssen für bereits abgelegte Leistungen, die regulär im neuen Studiengang eingebracht werden können, keine Nachweise eingereicht werden.

3. Prüfen des Antrags
Der/Die zuständige Fachvertreter/-in prüft den Antrag auf Gleichwertigkeit der Lernergebnisse.

4. ggf. Höherstufen des Fachsemesters
Werden Leistungen in Höhe von mind. 25 ECTS-Credits anerkannt, so ist im Sinne der Gleichbehandlung der Studierenden ein Fachsemester anzurechnen. Hierzu finden Sie auf den Seiten des Prüfungssekretariats einen Leitfaden zu Höherstufungen bei Studiengangswechsel, Auslandsaufenthalten etc.

5. Genehmigung/Ablehnung des Antrags
Bei Ablehnung des Antrags hat der/die Antragsteller/in die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

6. Abgeben des Antrags
Der Antrag auf Anerkennung ist für die Eintragung der Note im Prüfungssekretariat abzugeben.

Anlässe für Anerkennungen aus dem Inland

Die Universität Passau bietet interessierten und motivierten Oberstufenschülerinnen und -schülern die Möglichkeit, im Rahmen eines Frühstudiums reguläre Lehrveranstaltungen – z. B. Vorlesungen und Übungen – zu besuchen. Wenn Sie möchten, können Sie die Dozierenden zusätzlich darum bitten, an der Prüfung teilnehmen zu dürfen. Entsprechende Leistungspunkte, die die Schülerinnen und Schüler dabei erwerben, werden ihnen bei einem späteren Studium anerkannt (Voraussetzung dafür ist, dass die Gleichwertigkeit der fachlichen Leistung gegeben ist). 

Die Auswahl geeigneter Schülerinnen und Schüler findet in Zusammenarbeit mit den Kontaktlehrkräften der jeweiligen Gymnasien statt. Hierzu gibt es jeweils Ansprechpersonen in der jeweiligen Fakultät. Generell kann man sich auch an die Studierendenberatung wenden im Hinblick auf Fragen bzw. Organisation eines Frühstudiums.

Neben den Ansprechpersonen der jeweiligen Fakultät berät Sie auch gerne die Studienberatung über den Ablauf und die Organisation eines Frühstudiums (z. B. hinsichtlich Bibliotheksausweis, Mensacard, Netzwerkzugang).

Das Anerkennungsprocedere gleicht dem Anerkennungsprocedere bei Studiengangswechseln.

Im Falle eines Studiengangswechsels empfiehlt sich ein Beratungstermin bei der Studienberatung. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Studienberatung.

Wurde eine Prüfungsleistung an der Universität Passau abgelegt, so kommt bei einem universitätsinternen Studiengangswechsel eine Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einer Prüfungsleistung in Frage (Gleichwertigkeit ist gegeben bei keinen wesentlichen Unterschieden).

Dies erfolgt mittels o.g. Anträge auf Anerkennung. Sofern die abgelegte Prüfungsleistung nicht regulär im neuen Studiengang verankert ist und sie somit für eine andere anerkannt werden soll, muss hierfür der/die Dozierende der Passauer Lehrveranstaltung bzw. bei der juristischen Fakultät der Dekan/die Dekanin die Gleichwertigkeit prüfen und mittels Unterschrift in der rechten Spalte bestätigen. Bei Übertragungen identischer Prüfungsleistungen von einem Studiengang in einen anderen ist (in der Regel) keine Unterschrift erforderlich.

Ein Doppelstudium ist die Aufnahme zweier verschiedener Studiengänge mit jeweils eigenständigen Abschlüssen (z. B. Bachelor und Staatsexamen). Sollte eine Anerkennung von Leistung im Falle eines Doppelstudiums notwendig werden, wird generell empfohlen, sich vor der Aufnahme des Doppelstudiums von der Studienberatung beraten zu lassen.

Grundsätzlich genügt hierfür ein Antrag auf ein Doppelstudium, sofern man einen zulassungsfreien Studiengang zusätzlich aufnehmen will und die erforderliche Qualifikation hierfür besitzt. Der Antrag auf Aufnahme eines Doppelstudiums kann nur für ein Folgesemester gestellt werden (frühestens wenn man sich für das Folgesemester rückmeldet und spätestens vor Beginn des entsprechenden Semesters)

Studierende können auch zwei Masterstudiengänge als Doppelstudium aufnehmen. Dafür müssen Sie für beide Studiengänge zugelassen worden sein (und hierbei die Bewerbungsfristen beachten). Anschließend ist ebenso ein Antrag auf Doppelstudium zu stellen.

Das Anerkennungsprocedere im Zuge eines Doppelstudiums folgt in der Schrittfolge den Schritten der Anerkennung von Leistungen im Falle eines Studiengangswechsels (s.o.). 

Leistungen anderer Hochschulen

Neben den o.g. Anlässen wie Studiengangswechsel oder Frühstudium können Leistungen an anderen Hochschulen ggf. auch während des Studiums an der Universität Passau abgelegt werden. Hierfür verwenden Studierende die o.g. Anträge auf Anerkennung von Leistungen

Leistungen der vhb

Laut § 86 (1) BayHiG dürfen Leistungen, die über die virtuelle Hochschule Bayern (vhb) erbracht wurden, als Studien- und Prüfungsleistung anerkannt werden. Die Anerkennung von Leistungen, die über die vhb abgeleistet wurden, folgt analog zu o.g. Prozess. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite für Virtuelle Lehrangebote.

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