In der nachfolgenden Grafik beginnt der Prozess der Einführung eines neuen Studiengangs in Schritt 1, der Prozess der Änderung eines bestehenden Studiengangs in Schritt 3.
Studiengangsentwicklung an der Fakultät begleitet durch das KSL und unter Einbindung aller relevanten Stakeholder. Hierzu zählen der Fakultätsvorstand, die Studierenden (z.B. Fachschaftsvertretungen) und der Universitätsrat.
Studiengangsskizze mit Eckdaten der Zielvereinbarung
Im KSL-Prozess werden Studiengangsentwickelnde fachlich-inhaltlich in Ideenentwicklung und Konzeptionierung ihres Studiengangs unterstützt. Zu Beginn findet ein Auftaktgespräch zwischen Studiengangsentwickelnden, der KSL und der KSE statt, das der Vorstellung der Studiengangsidee, der avisierten Studiengangsziele, der besonderen Foki bei der Studiengangsgestaltung, der Beteiligten und bisherigen Entwicklungsarbeiten dient. Nach Klärung der Prozessschritte anhand eines exemplarischen Zeitplans, einer Auflistung einzureichender Unterlagen und von Verweisen auf bindende Rechtsgrundlagen sowie Unterstützungsliteratur bzw. -angebote zur Studiengangsgestaltung, wird ggf. in Abstimmung mit der KSE ein vorläufiger Zeitplan erstellt, der in dokumentierten Anschlussgesprächen weiter eruiert werden kann.
Fakultät (Studiengangsleitung, Fakultätsvorstand, Studierende)
Universitätsrat
I/1 - KSE
Exemplarischer Zeitplan für eine Studiengangseinführung
Entwurf Studiengangseinführung (Grundlage für die Vorstellung neuer Studiengänge in der Universitätsleitungssitzung in Schritt 2)
Kombinationsdokument BayStudAkkV mit Begründung (rechtlicher Rahmen für die formale Qualitätsprüfung in Schritt 4 des Entwicklungsprozesses)
Informationsmaterial zur partizipativen und innovativen Studiengangsentwicklung (Leitfaden zur Erstellung eines Qualifikationsprofils etc.)
Vorstellung, Diskussion und Abstimmung des Entwurfs der Studiengangseinführung inklusive Eckdaten der Zielvereinbarung mit der Universitätsleitung unter Stellungnahme des Kanzlers, der VPr für Studium und Lehre und der Universitätsfrauenbeautragten.
Zielvereinbarungen auf Studiengangsebene enthalten strategische Ziele und Ziele zur Qualitätsentwicklung, die nach Einführung des Studiengangs in den nächsten 3-6 Jahren erreicht werden sollen.
Universitätsleitungsbeschluss zum Entwicklungsvorhaben (ggf. mit Anpassungswünschen)
Die Ergebnisse der Ideenentwicklung fließen in eine formulargestütze Studiengangsskizze als Grundlage der Entscheidung über die Fortsetzung der Studiengangsentwicklung durch die Universitätsleitung ein. Die Studiengangsskizze wird zunächst seitens der Fakultät mit dem Fakultätsvorstand, allen relevanten Stakeholdern und je nach Fakultät in Fakultätsrat oder fakultätseigenen Gremien im Bereich Studium und Lehre abgestimmt, dann von KSL und KSE auf Vollständigkeit und der grundlegenden Einhaltung formaler Vorgaben geprüft und schließlich zur Vorstellung in der Universitätsleitungssitzung durch Studiengangsentwickelnde und/oder den Fakultätsvorstand angemeldet. Die Universitätsleitung diskutiert das Konzept und seine Passung in das gesamtuniversitäre Studiengangsportfolio sowie die Eckdaten der zu schließenden Zielvereinbarung (u.a. geplante Studienanfänger:innen sowie Absolvent:innen pro Studienjahr).
Entwicklung der konkreten Studiengangsstruktur und -inhalte an der Fakultät begleitet durch das KSL und unter Einbindung aller Stakeholder
Erstentwurf der (neuen) Fachstudien- und Prüfungsordnung, des Modulkatalogs und des Qualifikationsprofils
Einführung eines neuen Studiengangs: Bei Unterstützung des Vorhabens sind Studiengangsentwickelnde angehalten, Expertise von externen Mitgliedern des Universitätsrates zum Konzept einzuholen und dieses ggf. anzupassen. Aus der Studiengangsskizze, dem Qualifikationsprofil und der externen Expertise wird eine Studiengangsarchitektur entwickelt und der Studienverlaufsplan sowie die Modulstruktur im Detail festgelegt. Dieser iterative Aushandlungsprozess wird von den Studiengangsentwickelnden angeleitet. Die KSL begleitet die Erstellung des Curriculums, der FStuPO sowie des Modulkatalogs.
Änderung eines bestehenden Studiengangs: Wird ein Studiengang weiterentwickelt und nicht wesentlich geändert, entfällt die Erstellung der Studiengangsskizze und ihre Vorstellung in der Universitätsleitung. Änderungsbedarfe und Potenziale werden direkt für die Konzeptionsphase erhoben. Im KSL-Prozess werden Studiengangsentwickelnde fachlich-inhaltlich in der Konzeptionierung ihres Studiengangs unterstützt. Zu Beginn findet ein Auftaktgespräch zwischen Studiengangsentwickelnden und der KSL statt, das der Vorstellung der Studiengangsidee, der avisierten Studiengangsziele, der besonderen Foki bei der Studiengangsgestaltung, der Beteiligten und bisherigen Entwicklungsarbeiten dient. Nach Klärung der Prozessschritte anhand eines exemplarischen Zeitplans, einer Auflistung einzureichender Unterlagen und von Verweisen auf bindende Rechtsgrundlagen sowie Unterstützungsliteratur bzw. -angebote zur Studiengangsgestaltung, wird ggf. in Abstimmung mit der KSE ein vorläufiger Zeitplan erstellt, der in dokumentierten Anschlussgesprächen weiter eruiert werden kann.
Entwurf Studiengangsänderung (Grundlage für die Vorstellung von Studiengangsänderungen in der Universitätsleitungssitzung in Schritt 5)
Exemplarischer Zeitplan für eine Studiengangsänderung
Kombinationsdokument BayStudAkkV mit Begründung (rechtlicher Rahmen für die formale Qualitätsprüfung in Schritt 4 des Entwicklungsprozesses)
Informationsmaterial zur partizipativen und innovativen Studiengangsentwicklung (Leitfaden zur Erstellung eines Qualifikationsprofils etc.)
Prüfung der Studiengangsunterlagen (Erstentwurf FStuPO, Modulkatalog) auf prüfungsrechtliche Konformität, prozessuale und technische Abbildbarkeit sowie formale Kriterien der BayStudAkkV unter Einbindung aller beteiligten Akteure
Formal geprüfte, abbildbare Fachstudien- und Prüfungsordnung und Modul-/bzw. Studiengangsstruktur
Die KSE koordiniert den formalen Prüfprozess, prüft die formalen Kriterien der BayStudAkkV und koordiniert bei Bedarf Austauschformate mit den beteiligten Akteuren.
Studiengangsleitung
I/1 - KSE
I/1 - EXA Management
V/2 - Studierendensekretariat
V/3 - Prüfungssekretariat
VI/3 - Studienberatung
Handreichungen und Dokumentvorlagen
Vorstellung, Diskussion und Abstimmung des konkreten Studiengangskonzepts inklusive Entwicklungprozess in der Universitätsleitung und Zielvereinbarung unter Stellungnahme des Kanzlers, der VPr für Studium und Lehre und der Universitätsfrauenbeautragten.
Universitätsleitungsbeschluss zum Entwicklungsvorhaben (ggf. mit Anpassungswünschen) und Freigabe zur rechtlichen Prüfung
Die KSE koordiniert die Gremienanmeldung und berät hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen. Im Falle von Anpassungswünschen durch die Universitätsleitung koordiniert sie gegebenenfalls notwendige Austauschprozesse mit den beteiligten Akteuren. Im Falle eines negativen Beschlusses koordiniert sie den erneuten Entwicklungsprozess (Beginn wieder ab Phase 3 für sowohl Studiengangsänderungen als auch -neueinführungen).
Studiengangsleitung
Universitätsleitung
I/1 - KSE
Entwurf Studiengangsänderung (Grundlage für die Vorstellung von Studiengangsänderungen in der Universitätsleitungssitzung)
Prüfung des Studiengangskonzepts auf rechtliche Konformität
Rechtskonforme Prüfungsordnung
Die KSE koordiniert den rechtlichen Prüfprozess und koordiniert bei Bedarf Austauschformate mit den beteiligten Akteuren.
Studiengangsleitung
V/1 Rechtsreferat
I/1 - KSE
Beschluss des neuen Studiengangs bzw. der Studiengangsänderung in den Gremien (Fakultätsrat, Senat, Universitätsrat) zum 01.03. für Studienbeginn im Wintersemester oder zum 01.09. für Studienbeginn im Sommersemester.
Gremienbeschlüsse zur Einrichtung des neuen Studiengangs/der neuen Studiengangsversion und nachfolgendes Unterrichten des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
Die KSE unterstützt und berät bei der Erstellung der notwendigen Dokumente für die Gremienbeschlüsse und koordiniert die Kommunikation mit dem Rechtsreferat. Die Anmeldung in den Gremien sowie das nachfolgende Unterrichten des Ministeriums übernimmt das Rechtsreferat. Die KSE informiert die am KSE-Prozess beteiligten Akteure über die Beschlüsse zur Einrichtung des Studiengangs und ist erster Ansprechpartner für die umsetzenden Stellen bei Rückfragen.
Studiengangsleitung
V/1 - Rechtsreferat
I/1 - KSE
Fakultätsrat
Senat
Universitätsrat
Abbildung der Bewerbungsphase (Studiengangsleitung nur noch im Falle von Rückfragen zur Abbildung beteiligt)
Der Studiengang ist zur Bewerbung freigeschalten.
Die KSE ist erster Ansprechpartner für die umsetzenden Stellen bei Rückfragen.
Abbildung der Prüfungsordnung und Regeln in EXA (Studiengangsleitung nur noch im Falle von Rückfragen zur Abbildung beteiligt)
Die Prüfungsordnung ist inklusive Regeln in EXA abgebildet und steht auf Campus zur Verfügung.
Nach Studienbeginn starten der reguläre Betrieb und die in der Evaluationsordnung festgelegten Qualitätsentwicklungsprozesse (u.a. Lehrevaluation, Studieneingangsbefragung). Der KSA-Prozess schließt nahtlos an den KSE-Prozess an, um eine rechtzeitige Akkreditierung vor dem erstmöglichen Abschluss in Regelstudienzeit zu garantieren. Nähere Informationen zum KSA-Prozess finden Sie hier.
Studiengangsleitung
I/1 - KSA