Über die Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht werden, sollte bereits im Vorfeld eine Übereinkunft mit der Universität Passau durch den Abschluss von Learning Agreements getroffen werden.
Wird ein Einzel Learning Agreement (Vereinbarung zu einem konkreten Modul) mit dem/der jeweiligen Modulverantwortlichen abgeschlossen, werden alle vereinbarten und erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen nach der Rückkehr der Studierenden aus dem Ausland vorbehaltlos (wie vereinbart) anerkannt.
Im Rahmen der Erasmus+ Förderung ist zusätzlich zu Einzel Learning Agreements ein Rahmen Learning Agreement bzw. Online Learning Agreement notwendig, in welchem alle abgeschlossenen Einzel Learning Agreements erfasst sind. Dies wird vom Akademischen Auslandsamt auch für Studierende ohne Erasmus+-Förderung empfohlen.
Die Leitfäden für das Ausfüllen der Rahmen Learning Agreements, die Einzel Learning Agreements der verschiedenen Fakultäten, Infos zur Finanzierung, Organisation und Planung eines Auslandsaufenthalts erhält man auf den Webseiten des Akademischen Auslandsamtes (Download-Center). Neben Vorlagen und Leitfäden für die Learning Agreements befinden sich dort auch Checklisten mit weiteren Informationen für Outgoing-Studierende.
1. Vergleich der erworbenen/zu erwerbenden Qualifikationen:
Grundlage für den Vergleich der an einer anderen Hochschule erworbenen Leistung mit der anzuerkennenden Leistung an der Universität Passau ist der Outcome des Lern- und Leistungsprozesses der von der bzw. dem Studierenden erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse), deren wesentliche Unterschiedlichkeit bzw. Gleichwertigkeit ein entscheidendes Prüfkriterium im Rahmen der Anerkennung ist. An der Universität Passau finden Sie die Lernergebnisse in den Modulkatalogen. An den ausländischen Hochschulen sind Lernergebnisse im Idealfall ebenfalls in den Modulkatalogen zu finden, ansonsten müssen andere Quellen herangezogen werden (z.B. Informationen auf der Homepage).
2. Einzel Learning Agreement
Vor einem Auslandsaufenthalt empfiehlt es sich vorab mit dem Fachvertreter/der Fachvertreterin des anzuerkennenden Moduls ein Einzel Learning Agreement abzuschließen. Im Falle einer Erasmus+-Förderung sind Learning Agreements verpflichtend. Die Studierenden sind im Rahmen ihrer Mitwirkungsobliegenheit verpflichtet, alle erforderlichen Nachweise zur Prüfung eines wesentlichen Unterschiedes zwischen den Kompetenzen bzw. der Gleichwertigkeit der Kompetenzen mit dem Antrag vorzulegen. Die Formulare für die Einzel Learning Agreements finden Sie im Downloadcenter des Akademischen Auslandsamts.
3. Prüfen des Einzel Learning Agreement Antrags
Der/Die zuständige Fachvertreter/Fachvertreterin prüft den Einzel Learning Agreement Antrag auf Gleichwertigkeit der Lernergebnisse.
4. Genehmigung/Ablehnung des Antrags
Bei Ablehnung des Antrags hat der/die Antragsteller/in die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
5. Antrag auf Anerkennung
Nach Beendigung des Auslandsaufenthalts erstellt die Partnerhochschule ein Transcript of Records, welches die von Ihnen abgelegten Prüfungsleistungen dokumentiert und die Grundlage für die Anerkennung darstellt. Bei Vorhandensein eines (oder mehrerer) Einzel Learning Agreements wird die Anerkennung der Prüfungsleistungen sicher nicht mehr abgelehnt. Im Zuge der Anerkennung der Studien- bzw. meist Prüfungsleistungen erfolgt die Notenumrechnung an den Fakultäten. Die jeweiligen Anträge und Ansprechpersonen der Fakultäten finden Sie in den untenstehenden Links.
6. ggf. Höherstufen des Fachsemesters
Werden Leistungen in Höhe von mind. 25 ECTS-Credits anerkannt, so ist im Sinne der Gleichbehandlung der Studierenden ein Fachsemester anzurechnen. Hierzu finden Sie auf den Seiten des Prüfungssekretariats einen Leitfaden zu Höherstufungen bei Studiengangswechsel, Auslandsaufenthalten etc.
7. Abgabe genehmigter Einzel Learning Agreements
Zur Noteneintragung reichen Sie bitte das genehmigte Einzel Learning Agreement sowie den Antrag auf Anerkennung beim Prüfungssekretariat ein.
Die konkreten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Ihrer Fakultät für Learning Agreements, Notenumrechnungen, Anträge auf Anerkennung etc. finden Sie in den Leitfäden des Akademischen Auslandsamt zum Learning Agreement Prozess der Fakultäten (Reiter: "Vor dem Auslandsaufenthalt") im Downloadcenter oder auf den nachfolgenden Seiten der Fakultäten: