Es handelt sich beim Nachteilsausgleich nicht um die Möglichkeit, Vorteile gegenüber den Mitstudierenden zu bekommen, sondern darum, Nachteile, die durch eine Behinderung oder chronische oder psychische Erkrankung entstehen, auszugleichen, also den betroffenen Studierenden das Absolvieren von Studien- und Prüfungsleistungen unter möglichst gleichwertigen Bedingungen zu ermöglichen.
Da Nachteilsausgleiche stets auf die individuellen Bedürfnisse eines Menschen angepasst werden müssen, kann es keine allgemeinverbindlichen Angaben zu bestimmten Prüfungsmodifikationen bei bestimmten Behinderungen oder chronischen Erkrankungen geben. In Zusammenarbeit von Lehrenden, Behindertenbeauftragter und dem Prüfungssekretariat soll versucht werden, eine möglichst optimale Lösung für jeden einzelnen zu finden.
Ein im Studium gewährter Nachteilsausgleich ist im Bachelor- bzw. Masterzeugnis nicht ersichtlich!
Bitte scheuen Sie sich nicht, sich von der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Frau Dr. Ulrike Bunge, beraten zu lassen. Sie unterliegt der Verschwiegenheitspflicht, berät neutral und unverbindlich, auch anonym, wenn Sie das wünschen. Unter +49 0851/509-1154 oder per E-Mail an studieren-mit-beeintraechtigung@uni-passau.de können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.
Studierende, die wegen einer Behinderung, einer länger andauernden schweren bzw. chronischen oder psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, Prüfungen ganz oder teilweise zu den vorgesehen Bedingungen zu erbringen oder innerhalb der in den Studien- und Prüfungsordnungen genannte Fristen abzulegn, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft (Staatsexamen) werden darauf hingewiesen, dass das Bayerische Landesjustizprüfungsamt teilweise abweichende Maßstäbe für die Gewährung von Nachteilsausgleich in der Ersten Juristischen Prüfung anlegt. Diese haben für ihren Studiengang im Falle eines Widerspruchs zu diesem Leitfaden grundsätzlich Vorrang.
Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, benötigt das Prüfungssekretariat verschiedene Anträge und Unterlagen von Ihnen, die Sie spätestens während des Anmeldezeitraumes zu den Prüfungen beim Prüfunssekretariat einreichen müssen:
Diese Unterlagen reichen Sie bitte per E-Mail (nachteilsausgleich_studierende@uni-passau.de), per Post oder persönlich (Prüfungssekretariat, Fr. Christiane Walther-Oeckel, Innstraße 41, 94032 Passau; VW 209) im Prüfungssekretariat ein.
Die Prüfungskommissionsvorsitzende bzw. der Prüfungskommissionsvorsitzende entscheidet innerhalb von zwei bis drei Wochen über Ihren Antrag. Das Prüfungssekretariat informiert Sie in einem Bescheid über das Ergebnis.
Bei der Juristischen Universitätsprüfung entscheidet der Dekan bzw. die Dekanin. Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte der für Ihren Studiengang gültigen Studien- und Prüfungsordnung bzw. der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung Ihrer Fakultät.
... müssen die für die Planung der Prüfungen Verantwortlichen informiert werden:
Ob eine Prüfung zentral oder dezentral organisiert wird, entnehmen Sie bitte der Übersicht des Prüfungssekretariats.
Die Umsetzung des Nachteilsausgleichs muss jedes Semester für jede Prüfung neu beantragt werden.
Sollte Ihnen kein Nachteilsausgleich genehmigt werden oder der genehmigte Nachteilsausgleich nicht umgesetzt werden, wenden Sie sich bitte an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen.
Bitte beachten Sie auch den Leitfaden zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Beeinträchtigungen (insbesondere mit psychischen und chronischen Erkrankungen).
Lehramtsstudierende können einen von ihnen unterschriebenen, formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Prüfungsamt
Salvatorstraße 2
80333 München
Für den Antrag auf Nachteilsausgleich bei Staatsexamensprüfungen wird immer ein amtsärztliches Attest benötigt. Ergänzend kann eine Kopie des Schwerbehindertenausweises als Anlage zum Antrag auf Nachteilsausgleich eingereicht werden.
Im amtsärztlichen Gutachten muss bescheinigt werden, dass aufgrund einer nicht nur vorübergehenden Behinderung und/oder chronischen Erkrankung die Ablegung der Prüfungsarbeiten erheblich beeinträchtigt ist. Des Weiteren soll im Gutachten eine Aussage darüber getroffen werden, um welchen Prozentsatz die Arbeitszeit ggf. verlängert werden sollte bzw. welche Maßnahmen zum Nachteilsausgleich empfohlen werden.
Bei einem Nachteilsausgleich bei diagnostizierter Legasthenie kommt es grundsätzlich auf die Empfehlungen des Amtsarztes/der Amtsärztin an. Da Orthographie und Grammatik bei Staatsexamensprüfungen in die Bewertung mit einfließen, haben Anträge, die auf eine Nichtbewertung von Orthographie und Grammatik gerichtet sind, in der Regel keine Aussicht auf Erfolg.
Ulrich Lutz (STMBW)
E-Mail: Ulrich.Lutz@stmuk.bayern.de
Die Antragstellung auf Nachteilsausgleich bei staatlichen Prüfungen im Studium der Rechtswissenschaften (Erste Juristische Staatsprüfung) erfolgt gegenüber dem Landesjustizprüfungsamt und ist formlos möglich.
Die Anträge können schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden. Die Kontaktdaten finden Sie beim Landesjustizprüfungsamt unter "Nachteilsausgleich".
Der Antrag muss bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung eingegangen sein (§ 13 Abs. 3 Satz 1 JAPO).
Der Nachweis ist immer durch die Vorlage eines Zeugnisses eines Landgerichtsarztes oder eines Gesundheitsamts zu führen (§ 13 Abs. 3 Satz 2 JAPO). Zuständig ist grundsätzlich der Landgerichtsarzt oder das Gesundheitsamt am Wohnsitz der Antragstellerin/ des Antragstellers. Hilfreich ist es, zur amtsärztlichen Untersuchung vorhandene ärztliche Unterlagen und Bescheide über einen bereits genehmigte Nachteilsausgleich der Universität (falls vorhanden) mitzubringen und vorzulegen, damit die Amtsärztin/der Amtsarzt mögliche nachteilsausgleichende Maßnahmen besser beurteilen kann.
Aus dem Gutachten sollten sich die Art der Erkrankung und die Auswirkungen auf die Prüfungsfähigkeit ergeben.
Mobilitätseinschränkungen sind meist auf den ersten Blick erkennbar und daher im Bewusstsein der Gesellschaft am stärksten präsent. Zu ihnen zählen Schädigungen des Stütz- und Bewegungsapparates wie Lähmungen, Fehlbildungen, Verluste von Gliedmaßen, aber auch neurologische, Muskel- und Gelenkerkrankungen. Mobilitätseinschränkungen machen häufig die Nutzung von Mobilitätshilfen wie Rollstühlen, Gehhilfen oder Prothesen erforderlich.
Mobilitätsbeeinträchtigungen können den Studienalltag erheblich erschweren. So nehmen permanente Therapien (z. B. Physiotherapien) viel Zeit in Anspruch. Auch wenn die Wahrnehmungssinne nicht betroffen sind, kann sich eine eingeschränkte Bewegungsfähigkeit auf die soziale Interaktion auswirken, z. B. die Zuwendung zum Gegenüber, und damit die Teilnahme an Gesprächssituationen behindern. Außerdem wird für die meisten Tätigkeiten mehr Zeit benötigt, z. B. zum Schreiben, was sich auf das Anfertigen von Mitschriften, Hausarbeiten und das Ablegen von Klausuren auswirkt. Länger dauert auch das Beschaffen und Bearbeiten von Literatur sowie das Zurücklegen von Wegen. Häufig sind auch längere Strecken zu bewältigen, um barrierefrei von einem Gebäude zum anderen zu gelangen.
Problematisch für Studierende mit Mobilitätsbeeinträchtigung sind außerdem bauliche Barrieren wie unzureichende Zugänge/Zufahrten, zugestellte Eingänge und Flure, fehlende oder nicht funktionierende Aufzüge, nicht unterfahrbare Arbeitsplätze oder unzureichender Platz z. B. für Rollstühle.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Mobilitätseinschränkungen sind meist auf den ersten Blick erkennbar und daher im Bewusstsein der Gesellschaft am stärksten präsent. Zu ihnen zählen Schädigungen des Stütz- und Bewegungsapparates wie Lähmungen, Fehlbildungen, Verluste von Gliedmaßen, aber auch neurologische, Muskel- und Gelenkerkrankungen. Mobilitätseinschränkungen machen häufig die Nutzung von Mobilitätshilfen wie Rollstühlen, Gehhilfen oder Prothesen erforderlich.
Mobilitätsbeeinträchtigungen können den Studienalltag erheblich erschweren. So nehmen permanente Therapien (z. B. Physiotherapien) viel Zeit in Anspruch. Auch wenn die Wahrnehmungssinne nicht betroffen sind, kann sich eine eingeschränkte Bewegungsfähigkeit auf die soziale Interaktion auswirken, z. B. die Zuwendung zum Gegenüber, und damit die Teilnahme an Gesprächssituationen behindern. Außerdem wird für die meisten Tätigkeiten mehr Zeit benötigt, z. B. zum Schreiben, was sich auf das Anfertigen von Mitschriften, Hausarbeiten und das Ablegen von Klausuren auswirkt. Länger dauert auch das Beschaffen und Bearbeiten von Literatur sowie das Zurücklegen von Wegen. Häufig sind auch längere Strecken zu bewältigen, um barrierefrei von einem Gebäude zum anderen zu gelangen.
Problematisch für Studierende mit Mobilitätsbeeinträchtigung sind außerdem bauliche Barrieren wie unzureichende Zugänge/Zufahrten, zugestellte Eingänge und Flure, fehlende oder nicht funktionierende Aufzüge, nicht unterfahrbare Arbeitsplätze oder unzureichender Platz z. B. für Rollstühle.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Sehbeeinträchtigungen meinen die Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit hinsichtlich der Sehschärfe, des Gesichtsfeldes und/oder der Farbwahrnehmung. Die Abstufungen reichen von Farbfehlsichtigkeiten über verschieden schwere Grade an Sehbehinderung bis hin zu Blindheit. Sehbeeinträchtigungen sind nicht immer von außen wahrnehmbar.
Nicht nur das Zurechtfinden in unbekannten Räumlichkeiten, sondern insgesamt wird für die meisten studienrelevanten Aufgaben, wie das Beschaffen und Erarbeiten von Literatur, wesentlich mehr Zeit benötigt. Zusätzlicher Aufwand entsteht insbesondere dann, wenn Materialien nicht digital zur Verfügung stehen und eine Literaturumsetzung, z. B. in Brailleschrift, organisiert werden muss. Häufig verfügen Studierende mit Sehbeeinträchtigungen selbst über Sehhilfen und technische Hilfsmittel, z. B. Diktiergeräte, Screenreader und Notebooks mit Sprachein- und -ausgabe oder mit Braillezeile als Tastaturergänzung. Dennoch stellt die Fülle an gedruckten Texten und visuell aufbereiteten Inhalten eine sehr große Hürde dar.
Sehbeeinträchtigungen bringen es mit sich, dass nonverbale Signale wie Gestik und Mimik, wie Nicken und Lächeln, kaum oder gar nicht wahrgenommen werden können. Daher ist es für die Betroffenen schwierig, sich in Diskussionsrunden und Arbeitsgruppen einzubringen.
Für Studierende mit Sehbeeinträchtigung ist die Aufbereitung der Studienmaterialien in eine für sie lesbare Form, z. B. digital oder in Großdruck, unabdingbar. Das frühzeitige Bereitstellen von Skripten, Literaturlisten und Referatsthemen ermöglicht ihnen eine gute Vorbereitung und die frühzeitige Organisation ihrer Studienangelegenheiten, was wiederum Sicherheit im Studienalltag schafft.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Sehbeeinträchtigungen meinen die Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit hinsichtlich der Sehschärfe, des Gesichtsfeldes und/oder der Farbwahrnehmung. Die Abstufungen reichen von Farbfehlsichtigkeiten über verschieden schwere Grade an Sehbehinderung bis hin zu Blindheit. Sehbeeinträchtigungen sind nicht immer von außen wahrnehmbar.
Nicht nur das Zurechtfinden in unbekannten Räumlichkeiten, sondern insgesamt wird für die meisten studienrelevanten Aufgaben, wie das Beschaffen und Erarbeiten von Literatur, wesentlich mehr Zeit benötigt. Zusätzlicher Aufwand entsteht insbesondere dann, wenn Materialien nicht digital zur Verfügung stehen und eine Literaturumsetzung, z. B. in Brailleschrift, organisiert werden muss. Häufig verfügen Studierende mit Sehbeeinträchtigungen selbst über Sehhilfen und technische Hilfsmittel, z. B. Diktiergeräte, Screenreader und Notebooks mit Sprachein- und -ausgabe oder mit Braillezeile als Tastaturergänzung. Dennoch stellt die Fülle an gedruckten Texten und visuell aufbereiteten Inhalten eine sehr große Hürde dar.
Sehbeeinträchtigungen bringen es mit sich, dass nonverbale Signale wie Gestik und Mimik, wie Nicken und Lächeln, kaum oder gar nicht wahrgenommen werden können. Daher ist es für die Betroffenen schwierig, sich in Diskussionsrunden und Arbeitsgruppen einzubringen.
Für Studierende mit Sehbeeinträchtigung ist die Aufbereitung der Studienmaterialien in eine für sie lesbare Form, z. B. digital oder in Großdruck, unabdingbar. Das frühzeitige Bereitstellen von Skripten, Literaturlisten und Referatsthemen ermöglicht ihnen eine gute Vorbereitung und die frühzeitige Organisation ihrer Studienangelegenheiten, was wiederum Sicherheit im Studienalltag schafft.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Zur Gruppe der Sprach- und Sprechbeeinträchtigungen gehören Stimm-, Rede- und Schluckstörungen wie Stottern, Poltern und Aphasien. Die Ursachen sind vielfältig, z. B. Unfälle, Schädel-Hirn-Traumata, Muskeldystrophie, Tumorerkrankungen und verminderte Hörfähigkeit. Bei Sprach- und Sprechbeeinträchtigungen erfolgt das Sprechen weniger flüssig als das Denken. Dies wird v. a. in Kommunikationssituationen als belastend erlebt und erhöht den Druck bei Gruppendiskussionen, Referaten und mündlichen Prüfungen.
Diese Beeinträchtigung wirkt sich vor allem auf die mündliche Partizipation und mündliche Leistungsnachweise aus. Das deutliche Artikulieren und Sprechen erfordert von Studierenden mit Sprechbeeinträchtigungen eine große Konzentrationsleistung. Hinzu kommt, dass die betroffenen Studierenden unter immensem Druck stehen, wenn sie sprechen (müssen). Die Angst sich nicht artikulieren zu können, nicht ernst genommen zu werden, sich vor anderen zu blamieren belastet sie. Einige vermeiden daher Wortbeiträge und kapseln sich sozial ab.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Zur Gruppe der Sprach- und Sprechbeeinträchtigungen gehören Stimm-, Rede- und Schluckstörungen wie Stottern, Poltern und Aphasien. Die Ursachen sind vielfältig, z. B. Unfälle, Schädel-Hirn-Traumata, Muskeldystrophie, Tumorerkrankungen und verminderte Hörfähigkeit. Bei Sprach- und Sprechbeeinträchtigungen erfolgt das Sprechen weniger flüssig als das Denken. Dies wird v. a. in Kommunikationssituationen als belastend erlebt und erhöht den Druck bei Gruppendiskussionen, Referaten und mündlichen Prüfungen.
Diese Beeinträchtigung wirkt sich vor allem auf die mündliche Partizipation und mündliche Leistungsnachweise aus. Das deutliche Artikulieren und Sprechen erfordert von Studierenden mit Sprechbeeinträchtigungen eine große Konzentrationsleistung. Hinzu kommt, dass die betroffenen Studierenden unter immensem Druck stehen, wenn sie sprechen (müssen). Die Angst sich nicht artikulieren zu können, nicht ernst genommen zu werden, sich vor anderen zu blamieren belastet sie. Einige vermeiden daher Wortbeiträge und kapseln sich sozial ab.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Bei Hörbeeinträchtigungen kommt es zu verschieden stark ausgeprägten Minderungen des Hörvermögens. Unterschieden wird nach dem Grad und dem Zeitpunkt des Eintretens in Gehörlosigkeit, Ertaubung und Schwerhörigkeit.
Eine Gehörlosigkeit besteht von Geburt an. Die gesprochene Sprache wird wie eine Fremdsprache erlernt. Das Begriffsverständnis, der Wortschatzumfang und die Lautsprache sind stark eingeschränkt.
Bei einer Ertaubung, die erst im Laufe des Lebens erworben wurde, konnte die gesprochene Sprache meist erlernt werden, sodass das kontrollierte Einsetzen von Artikulation und Stimmlautstärke meist beherrscht wird. Bei beiden Hörbeeinträchtigungen wird in erster Linie über Zeichen und Gebärdensprache kommuniziert.
Schwerhörigkeit geht einher mit einem verzerrten und bruchstückhaften, undeutlichen Hören, bei dem Stör- und Hintergrundgeräusche wie Rascheln, Straßenlärm und Zwischengespräche nicht von Worten unterschieden werden können. Bei Schwerhörigkeit kommen in der Regel technische Hilfsmittel zum Einsatz, z. B. Hörgeräte, die Töne zwar verstärken, aber weder Störgeräusche ausblenden noch das Nicht-Gehörte kompensieren, sowie Mikroportanlagen und Induktionsschleifen, bei denen Töne direkt von der Signalquelle auf ein Empfangsgerät gesendet werden.
Die größte Studienerschwernis bei Hörbeeinträchtigungen ist die Kommunikation und das Nicht- bzw. nur bruchstückhafte Verstehen von Wortbeiträgen in Seminaren und Vorlesungen, aber auch bei Gruppenarbeiten. Es ist so gut wie unmöglich, einem Vortrag zu folgen und gleichzeitig das Tafelbild zu erfassen oder Mitschriften anzufertigen. Oft verstehen die betroffenen Studierenden nur Bruchstücke des Gesagten und müssen sich daraus den Gesamtinhalt ableiten.
Lippenlesen kann diesen Informationsverlust nicht vollständig ausgleichen. Bei Diskussionen ist Lippenlesen darüber hinaus oft nur sehr unvollständig möglich, weil meistens kein direkter Sichtkontakt zu allen Diskussionsteilnehmern besteht. Zudem übermitteln Hörgeräte die Informationen mit einer kleinen zeitlichen Verzögerung, sodass es für Studierende mit Hörbeeinträchtigungen schwierig ist, sich adäquat an Diskussionen zu beteiligen. Zusätzlich haben Studierende, deren Hörbeeinträchtigung sich auf ihr Sprechen auswirkt, oft Probleme verstanden zu werden. Wenn gehörlose Studierende schriftliche Arbeiten verfassen, machen sie oft ähnliche Fehler wie Fremdsprachler, da auch sie Deutsch erst als zweite Sprache gelernt haben.
Manche schwerhörigen Studierenden hören verschiedene Frequenzen unterschiedlich gut. Es kann daher sein, dass sie verschiedene Stimmen unterschiedlich wahrnehmen und bei manchen Stimmen nicht in der Lage sind, das Gesagte zu verstehen. Dadurch sind mündliche Prüfungen nicht immer möglich.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Bei Hörbeeinträchtigungen kommt es zu verschieden stark ausgeprägten Minderungen des Hörvermögens. Unterschieden wird nach dem Grad und dem Zeitpunkt des Eintretens in Gehörlosigkeit, Ertaubung und Schwerhörigkeit.
Eine Gehörlosigkeit besteht von Geburt an. Die gesprochene Sprache wird wie eine Fremdsprache erlernt. Das Begriffsverständnis, der Wortschatzumfang und die Lautsprache sind stark eingeschränkt.
Bei einer Ertaubung, die erst im Laufe des Lebens erworben wurde, konnte die gesprochene Sprache meist erlernt werden, sodass das kontrollierte Einsetzen von Artikulation und Stimmlautstärke meist beherrscht wird. Bei beiden Hörbeeinträchtigungen wird in erster Linie über Zeichen und Gebärdensprache kommuniziert.
Schwerhörigkeit geht einher mit einem verzerrten und bruchstückhaften, undeutlichen Hören, bei dem Stör- und Hintergrundgeräusche wie Rascheln, Straßenlärm und Zwischengespräche nicht von Worten unterschieden werden können. Bei Schwerhörigkeit kommen in der Regel technische Hilfsmittel zum Einsatz, z. B. Hörgeräte, die Töne zwar verstärken, aber weder Störgeräusche ausblenden noch das Nicht-Gehörte kompensieren, sowie Mikroportanlagen und Induktionsschleifen, bei denen Töne direkt von der Signalquelle auf ein Empfangsgerät gesendet werden.
Die größte Studienerschwernis bei Hörbeeinträchtigungen ist die Kommunikation und das Nicht- bzw. nur bruchstückhafte Verstehen von Wortbeiträgen in Seminaren und Vorlesungen, aber auch bei Gruppenarbeiten. Es ist so gut wie unmöglich, einem Vortrag zu folgen und gleichzeitig das Tafelbild zu erfassen oder Mitschriften anzufertigen. Oft verstehen die betroffenen Studierenden nur Bruchstücke des Gesagten und müssen sich daraus den Gesamtinhalt ableiten.
Lippenlesen kann diesen Informationsverlust nicht vollständig ausgleichen. Bei Diskussionen ist Lippenlesen darüber hinaus oft nur sehr unvollständig möglich, weil meistens kein direkter Sichtkontakt zu allen Diskussionsteilnehmern besteht. Zudem übermitteln Hörgeräte die Informationen mit einer kleinen zeitlichen Verzögerung, sodass es für Studierende mit Hörbeeinträchtigungen schwierig ist, sich adäquat an Diskussionen zu beteiligen. Zusätzlich haben Studierende, deren Hörbeeinträchtigung sich auf ihr Sprechen auswirkt, oft Probleme verstanden zu werden. Wenn gehörlose Studierende schriftliche Arbeiten verfassen, machen sie oft ähnliche Fehler wie Fremdsprachler, da auch sie Deutsch erst als zweite Sprache gelernt haben.
Manche schwerhörigen Studierenden hören verschiedene Frequenzen unterschiedlich gut. Es kann daher sein, dass sie verschiedene Stimmen unterschiedlich wahrnehmen und bei manchen Stimmen nicht in der Lage sind, das Gesagte zu verstehen. Dadurch sind mündliche Prüfungen nicht immer möglich.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Chronische Erkrankungen sind in der Regel nicht bzw. nicht auf den ersten Blick sichtbar. Zu den chronischen Krankheiten zählen z. B. Allergien, Asthma, Darmerkrankungen wie Morbus Crohn, Diabetes, Epilepsie, Hauterkrankungen wie Neurodermitis, Herzleiden, Multiple Sklerose, neurologische Erkrankungen, Nierenerkrankungen, Rheuma, Long Covid und viele weitere. Chronische Erkrankungen beeinflussen dauerhaft die Lebensführung und damit auch den Studienalltag. „Gute“ Phasen wechseln mit Krankheitsschüben ab, was den gesamten Studienverlauf prägt. Häufig verschlechtert sich der Gesundheitszustand in stressigen Phasen wie Prüfungszeiten oder kurz vor Abgabeterminen.
Chronische Erkrankungen können dazu führen, dass während der Lehrveranstaltung Nahrung und/oder Medikamente aufgenommen, Umweltreizstoffe vermieden oder Ruhepausen eingelegt werden müssen. Ebenso können Konzentrationsschwierigkeiten aufgrund von Schmerzattacken, Schlafmangel und Nebenwirkungen durch Medikamente auftreten. Anwesenheitspflichten können aufgrund von Schmerzen, Krankheitsphasen oder wichtigen Facharztbesuchen nicht immer eingehalten werden. Zudem können lange Krankheits- und Behandlungsphasen die körperliche Belastbarkeit herabsetzen und das Lerntempo und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Dadurch brauchen Studierende häufig länger, um Hausarbeiten zu schreiben und sich auf Prüfungen vorzubereiten.
Veranstaltungen:
Materialien:
Epileptische Anfälle, die länger als fünf Minuten dauern, hypoglykämische Schocks („Unterzucker“) und schwerste allergische Reaktionen, wie massive Haut- und Schleimhautreaktionen, Asthma oder ein allergischer Schock, erfordern grundsätzlich das Hinzuziehen eines Notarztes, Telefon: 112.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Chronische Erkrankungen sind in der Regel nicht bzw. nicht auf den ersten Blick sichtbar. Zu den chronischen Krankheiten zählen z. B. Allergien, Asthma, Darmerkrankungen wie Morbus Crohn, Diabetes, Epilepsie, Hauterkrankungen wie Neurodermitis, Herzleiden, Multiple Sklerose, neurologische Erkrankungen, Nierenerkrankungen, Rheuma, Long Covid und viele weitere. Chronische Erkrankungen beeinflussen dauerhaft die Lebensführung und damit auch den Studienalltag. „Gute“ Phasen wechseln mit Krankheitsschüben ab, was den gesamten Studienverlauf prägt. Häufig verschlechtert sich der Gesundheitszustand in stressigen Phasen wie Prüfungszeiten oder kurz vor Abgabeterminen.
Chronische Erkrankungen können dazu führen, dass während der Lehrveranstaltung Nahrung und/oder Medikamente aufgenommen, Umweltreizstoffe vermieden oder Ruhepausen eingelegt werden müssen. Ebenso können Konzentrationsschwierigkeiten aufgrund von Schmerzattacken, Schlafmangel und Nebenwirkungen durch Medikamente auftreten. Anwesenheitspflichten können aufgrund von Schmerzen, Krankheitsphasen oder wichtigen Facharztbesuchen nicht immer eingehalten werden. Zudem können lange Krankheits- und Behandlungsphasen die körperliche Belastbarkeit herabsetzen und das Lerntempo und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Dadurch brauchen Studierende häufig länger, um Hausarbeiten zu schreiben und sich auf Prüfungen vorzubereiten.
Veranstaltungen:
Materialien:
Epileptische Anfälle, die länger als fünf Minuten dauern, hypoglykämische Schocks („Unterzucker“) und schwerste allergische Reaktionen, wie massive Haut- und Schleimhautreaktionen, Asthma oder ein allergischer Schock, erfordern grundsätzlich das Hinzuziehen eines Notarztes, Telefon: 112.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Zu den psychischen Erkrankungen zählen u. a. Depressionen, Neurosen, Psychosen, Schizophrenie, das Borderline-Syndrom, Suchterkrankungen, Posttraumatische Belastungsstörungen sowie Angst-, Ess- und Zwangsstörungen. Psychische Erkrankungen sind für Außenstehende meist nicht sichtbar.
Studierende mit psychischen Erkrankungen können verschiedenste Symptome zeigen. Dazu gehören: Stimmungsschwankungen, eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit, Kommunikationsprobleme sowie Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Menschen (sozialer Rückzug). Hinzu kommt, dass verschriebene Medikamente Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Vergesslichkeit oder Konzentrationsprobleme hervorrufen können. Auch wenn Studierende mit psychischen Erkrankungen sich in medikamentöser und/oder psychotherapeutischer Behandlung befinden, können die Symptome in unregelmäßigen Abständen, besonders in stressigen Phasen, auftreten. Häufig haben die betroffenen Studierenden diskriminierende Erfahrungen gemacht. Aus Scham oder Angst vor Stigmatisierung werden diese Krankheiten zumeist verborgen.
Da psychische Erkrankungen oft episodisch und besonders in stressigen Phasen wie Prüfungszeiten oder vor Abgabeterminen auftreten, können Prüfungsleistungen häufig nicht oder nicht in „normalem“ Umfang erbracht werden. Die Leistungsfähigkeit richtet sich häufig nach dem Krankheitsverlauf: Während eines akuten Krankheitsschubes sind die Betroffenen kaum oder gar nicht studier- und prüfungsfähig, in Phasen, in denen es den Studierenden relativ gut geht, können sie Leistungen zwar erbringen, aber meist nicht im gleichen Ausmaß wie ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen. Nach einer erfolgreichen Psychotherapie und Medikamenteneinstellung kann die Leistungsfähigkeit aber auch komplett wieder hergestellt werden. Allerdings kann eine Medikation mit starken Nebenwirkungen wie Konzentrationsschwäche, Gedächtnisstörungen, Schlafstörungen und Müdigkeit einhergehen.
Veranstaltungen:
Materialien:
Verweisen Sie Studierende mit psychischen Erkrankungen bitte an die Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle der Universität Passau.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche
Nachweis: ärztliches Attest oder Gutachten eines/einer Psychologischen Psychotherapeut:in oder eines/einer Kinder- und Jugendpsychotherapeut:in (bis 21 Jahre)
Zu den psychischen Erkrankungen zählen u. a. Depressionen, Neurosen, Psychosen, Schizophrenie, das Borderline-Syndrom, Suchterkrankungen, Posttraumatische Belastungsstörungen sowie Angst-, Ess- und Zwangsstörungen. Psychische Erkrankungen sind für Außenstehende meist nicht sichtbar.
Studierende mit psychischen Erkrankungen können verschiedenste Symptome zeigen. Dazu gehören: Stimmungsschwankungen, eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit, Kommunikationsprobleme sowie Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Menschen (sozialer Rückzug). Hinzu kommt, dass verschriebene Medikamente Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Vergesslichkeit oder Konzentrationsprobleme hervorrufen können. Auch wenn Studierende mit psychischen Erkrankungen sich in medikamentöser und/oder psychotherapeutischer Behandlung befinden, können die Symptome in unregelmäßigen Abständen, besonders in stressigen Phasen, auftreten. Häufig haben die betroffenen Studierenden diskriminierende Erfahrungen gemacht. Aus Scham oder Angst vor Stigmatisierung werden diese Krankheiten zumeist verborgen.
Da psychische Erkrankungen oft episodisch und besonders in stressigen Phasen wie Prüfungszeiten oder vor Abgabeterminen auftreten, können Prüfungsleistungen häufig nicht oder nicht in „normalem“ Umfang erbracht werden. Die Leistungsfähigkeit richtet sich häufig nach dem Krankheitsverlauf: Während eines akuten Krankheitsschubes sind die Betroffenen kaum oder gar nicht studier- und prüfungsfähig, in Phasen, in denen es den Studierenden relativ gut geht, können sie Leistungen zwar erbringen, aber meist nicht im gleichen Ausmaß wie ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen. Nach einer erfolgreichen Psychotherapie und Medikamenteneinstellung kann die Leistungsfähigkeit aber auch komplett wieder hergestellt werden. Allerdings kann eine Medikation mit starken Nebenwirkungen wie Konzentrationsschwäche, Gedächtnisstörungen, Schlafstörungen und Müdigkeit einhergehen.
Veranstaltungen:
Materialien:
Verweisen Sie Studierende mit psychischen Erkrankungen bitte an die Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle der Universität Passau.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche
Nachweis: ärztliches Attest oder Gutachten eines/einer Psychologischen Psychotherapeut:in oder eines/einer Kinder- und Jugendpsychotherapeut:in (bis 21 Jahre)
Die Abkürzung ADHS steht für Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung. Charakteristisch für ADHS sind folgende drei Hauptsymptome:
Die einzelnen Symptome können unterschiedlich stark ausgeprägt sein und müssen nicht immer alle gleichzeitig auftreten. Der Oberbegriff ADHS umschreibt auch die Ausprägung der Erkrankung, bei der keine hyperaktiven Verhaltensweisen beobachtet werden, sondern nur Aufmerksamkeitsstörungen vorliegen.
Hektische Umgebungen, volle Räume und laute Gruppen erhöhen die Konzentrationsschwierigkeiten.
Erschwerend für den Studienalltag sind die gestörte Konzentrationsfähigkeit, eine unsystematische Arbeitsweise in Verbindung mit Aufschieben und Vergessen von Aufgaben, Probleme mit der Selbstorganisation, z. B. „Verzetteln“ und Abschweifen sowie das häufig eingeschränkte Zeitgefühl.
Veranstaltungen:
Materialien:
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Die Abkürzung ADHS steht für Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung. Charakteristisch für ADHS sind folgende drei Hauptsymptome:
Die einzelnen Symptome können unterschiedlich stark ausgeprägt sein und müssen nicht immer alle gleichzeitig auftreten. Der Oberbegriff ADHS umschreibt auch die Ausprägung der Erkrankung, bei der keine hyperaktiven Verhaltensweisen beobachtet werden, sondern nur Aufmerksamkeitsstörungen vorliegen.
Hektische Umgebungen, volle Räume und laute Gruppen erhöhen die Konzentrationsschwierigkeiten.
Erschwerend für den Studienalltag sind die gestörte Konzentrationsfähigkeit, eine unsystematische Arbeitsweise in Verbindung mit Aufschieben und Vergessen von Aufgaben, Probleme mit der Selbstorganisation, z. B. „Verzetteln“ und Abschweifen sowie das häufig eingeschränkte Zeitgefühl.
Veranstaltungen:
Materialien:
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Die beiden wohl bekanntesten Teilleistungsstörungen sind LRS (Lese-Rechtschreib-Störung) und Dyskalkulie (Rechenschwäche). Von Legasthenie (man spricht heutzutage von einer umschriebenen Lese-Rechtschreibstörung) sind rund 4 % aller Menschen betroffen. Studierende mit Legasthenie weisen eine normale bis hohe Intelligenz auf.
Eine Lese-Rechtschreibstörung (LRS) liegt vor, wenn anhaltende und eindeutige Beeinträchtigungen im Bereich der Lese- und Rechtschreibung nicht allein erklärbar sind durch Entwicklungsalter, Visusprobleme, unangemessene Beschulung oder Intelligenzminderung.
Unterschieden werden kann zwischen einer LRS und einer isolierten Rechtschreib- bzw. isolierten Lesestörung.
Die LRS zeigt sich durch Defizite beim Leseverständnis und der Fähigkeit, geschriebene Worte wiederzuerkennen und vorzulesen. Studierende mit einer LRS benötigen mehr Zeit, um Fragen und Problemstellungen zu lesen und zu erfassen. Auch das Schreiben und Vornehmen notwendiger Korrekturen dauert aufgrund der veränderten Informationsverarbeitungsprozesse deutlich länger.
Veranstaltungen:
Materialen:
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: Gutachten von Fachärzt:innen für Psychiatrie, Ärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, approbierten Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen, Therapeut:innen, die nachweislich besondere Erfahrungen auf dem Gebiet der Lerntherapie oder Legasthenie haben, oder von Praxen für Lese-Rechtschreibtherapie
Die beiden wohl bekanntesten Teilleistungsstörungen sind LRS (Lese-Rechtschreib-Störung) und Dyskalkulie (Rechenschwäche). Von Legasthenie (man spricht heutzutage von einer umschriebenen Lese-Rechtschreibstörung) sind rund 4 % aller Menschen betroffen. Studierende mit Legasthenie weisen eine normale bis hohe Intelligenz auf.
Eine Lese-Rechtschreibstörung (LRS) liegt vor, wenn anhaltende und eindeutige Beeinträchtigungen im Bereich der Lese- und Rechtschreibung nicht allein erklärbar sind durch Entwicklungsalter, Visusprobleme, unangemessene Beschulung oder Intelligenzminderung.
Unterschieden werden kann zwischen einer LRS und einer isolierten Rechtschreib- bzw. isolierten Lesestörung.
Die LRS zeigt sich durch Defizite beim Leseverständnis und der Fähigkeit, geschriebene Worte wiederzuerkennen und vorzulesen. Studierende mit einer LRS benötigen mehr Zeit, um Fragen und Problemstellungen zu lesen und zu erfassen. Auch das Schreiben und Vornehmen notwendiger Korrekturen dauert aufgrund der veränderten Informationsverarbeitungsprozesse deutlich länger.
Veranstaltungen:
Materialen:
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: Gutachten von Fachärzt:innen für Psychiatrie, Ärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, approbierten Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen, Therapeut:innen, die nachweislich besondere Erfahrungen auf dem Gebiet der Lerntherapie oder Legasthenie haben, oder von Praxen für Lese-Rechtschreibtherapie
Autismus ist eine Beeinträchtigungsform, bei der die Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung gestört ist. Eine erhöhte Reizempfindlichkeit führt leicht zu Reizüberflutung durch Licht und Geräusche; daher geraten Menschen mit Autismus schnell unter Stress, können sich schwer konzentrieren und lassen sich leicht ablenken. Menschen mit Autismus fällt es in der Regel schwer, Gesten und Mimik zu erkennen, soziale und emotionale Signale zu deuten und selbst zu senden. Mitunter reagieren sie überrascht und scheu auf Umgangsformen wie Händeschütteln. Zurückhaltung sollte jedoch nicht als unhöflich gewertet werden. Unvorhergesehene Situationen sind für Menschen mit Autismus sehr herausfordernd. Meist brauchen sie eine längere Vorbereitungszeit. Hier wirken feste Strukturen und frühzeitige Informationen, die eine ausführliche Planung ermöglichen, sehr unterstützend.
Studierende mit Autismus haben Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion mit Kommilitonen und Kommilitoninnen sowie Dozierenden. Sie können oft auch schlecht Hintergrundgeräusche oder Menschenmengen ertragen. Sie haben häufig auch Probleme beim Verständnis mehrdeutiger Aufgabenstellungen, können schlecht einschätzen, wie viel Zeit sie für bestimmte Aufgaben benötigen und haben Schwierigkeiten bei der Planung von Studienarbeiten.
Veranstaltungen:
Materialien:
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Autismus ist eine Beeinträchtigungsform, bei der die Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung gestört ist. Eine erhöhte Reizempfindlichkeit führt leicht zu Reizüberflutung durch Licht und Geräusche; daher geraten Menschen mit Autismus schnell unter Stress, können sich schwer konzentrieren und lassen sich leicht ablenken. Menschen mit Autismus fällt es in der Regel schwer, Gesten und Mimik zu erkennen, soziale und emotionale Signale zu deuten und selbst zu senden. Mitunter reagieren sie überrascht und scheu auf Umgangsformen wie Händeschütteln. Zurückhaltung sollte jedoch nicht als unhöflich gewertet werden. Unvorhergesehene Situationen sind für Menschen mit Autismus sehr herausfordernd. Meist brauchen sie eine längere Vorbereitungszeit. Hier wirken feste Strukturen und frühzeitige Informationen, die eine ausführliche Planung ermöglichen, sehr unterstützend.
Studierende mit Autismus haben Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion mit Kommilitonen und Kommilitoninnen sowie Dozierenden. Sie können oft auch schlecht Hintergrundgeräusche oder Menschenmengen ertragen. Sie haben häufig auch Probleme beim Verständnis mehrdeutiger Aufgabenstellungen, können schlecht einschätzen, wie viel Zeit sie für bestimmte Aufgaben benötigen und haben Schwierigkeiten bei der Planung von Studienarbeiten.
Veranstaltungen:
Materialien:
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest