Studierende, die wegen einer Behinderung oder länger andauernden schweren bzw. chronischen Erkrankung nicht in der Lage sind, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise zu den vorgesehenen Bedingungen zu erbringen oder innerhalb der in den Studien- und Prüfungsordnungen genannten Fristen abzulegen.
Ausführliche Informationen zur Gewährung eines Nachteilsausgleiches erhalten Sie bei:
Sie senden diesen per Post oder per E-Mail an das Prüfungssekretariat, z.Hd. Frau Walther-Oeckel, Innstraße 41, 94032 Passau
Hinweis: Ohne hinreichende Darlegung und Nachweise kann ein Nachteilsausgleich nicht gewährt werden. Sie stellen den Antrag auf Nachteilsausgleich möglichst früh im Semester, spätestens bis zu Beginn des Anmeldezeitraums zu den Prüfungen. In der Regel entscheiden der Prüfungsausschuss bzw. die Prüfungskommission innerhalb von 4 Wochen über Ihren Antrag. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis.
Liegt Ihnen eine Genehmigung von Nachteilsausgleichsmaßnahmen für Ihr gesamtes Studium vor, müssen Sie dennoch jedes Semester den Nachteilsausgleich für Ihre geplanten Prüfungen anmelden. (siehe „Wie melde ich meinen Nachteilsausgleich für eine bestimmte Prüfung an?“)
Sie entscheiden, für welche Prüfungen Sie gewährte Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen. Daher sind die Prüferinnen und Prüfer und das Prüfungssekretariat darauf angewiesen, dass Sie jedes Semester anmelden, bei welchen Prüfungen Sie den gewährten Nachteilsausgleich geltend machen.
Melden Sie bitte Ihren Nachteilsausgleich jedes Semester während des Anmeldezeitraums für die Prüfungen mit einem schriftlichen Formular„Anmeldung zum Nachteilsausgleich für Prüfungen“ an die jeweilige für die Organisation und Durchführung der Prüfung zuständige Stelle. Das ist entweder der Lehrstuhl (dezentrale Prüfungen) oder das Prüfungssekretariat (zentrale Prüfungen).
Für Prüfungen, die zentral organisiert werden, melden Sie sich unter nachteilsausgleich-studierende@uni-passau.de. Bei dezentralen Prüfungen melden Sie sich bitte mit ihrem Bescheid am jeweiligen Lehrstuhl. Die Information, ob eine Prüfung zentral oder dezentral organisiert ist, finden Sie unter https://www.uni-passau.de/pruefungssekretariat/semesterbezogene-informationen.
Das geschilderte Antragsverfahren bezieht sich auf die Prüfungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Passau. Für Staatsexamina gelten die Regelungen der jeweiligen Prüfungsämter.
Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung betreffend das Staatsexamen erteilt das LJPA:
Frau Katrin Knaus
Tel. 089 / 5597-2604
Montag bis Freitag:
8.30 - 11.30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag:
13.15 - 15.00 Uhr
E-Mail: katrin.knaus@stmj.bayern.de
Häufig ist ein Beratungsgespräch erforderlich, um die konkreten Ausgleichsmaßnahmen festzulegen.
Nehmen Sie gerne die Beratungsmöglichkeiten im Prüfungssekretariat durch die zuständige Sachbearbeitung wahr. Melden Sie sich bitte per Mail, um eine persönliche Beratung zu vereinbaren. Sprechstunden sind generell mittwochs und freitags möglich.
Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Ulrike Bunge, berät Sie außerdem gerne.
Die Psychologischen Beratungsstellen beraten alle Studierenden der Universität Passau bei persönlichen, familiären oder leistungsbezogenen Problemen.
Die Sozialberatung des Studierendenwerks berät Sie u. a. bei finanziellen Schwierigkeiten, Fragen zum Mietrecht und Studium mit Kind.
Ansprechpartnerin
Eleonora Öller
Wir befinden uns vom 21. Dezember 2024 bis einschließlich 6. Januar 2025 im Betriebsurlaub. Anfragen können frühestens ab dem 7. Januar 2025 bearbeitet werden.
Via Mail an
nachteilsausgleich-studierende@uni-passau.de
oder
telefonisch über
+49 851 509-4920
Mo bis Fr: 09:00 bis 12:00