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Prüfungsinformationen zum Bachelor Governance and Public Policy - Staatswissenschaften (B.A. SW)

Hier finden Sie allgemeine Informationen (z. B. zu Praktika, Abschlussarbeiten und Zeugnissen) und Formulare (z. B. zu Prüfungsunfähigkeit, Anerkennung usw.).

Hier finden Sie semesterbezogene Informationen, wie z. B. Anmelde- und Prüfungstermine, Hilfsmittel oder Informationen zur Einsichtnahme.

Hinweis zum Ausfüllen der Formulare

Bitte benutzen Sie zur Bearbeitung der Formulare den Adobe Acrobat Reader und nicht das Reader-Plug-In Ihres Browsers. Laden Sie das PDF vor der Bearbeitung auf Ihren PC. Das Ausfüllen der Datei im Browser kann dazu führen, dass ausgefüllte Felder nicht richtig angezeigt werden.

Prüfungsanmeldung und Anmeldefristen, Prüfungstermine

Die Prüfungstermine im Basismodul "Öffentliches Recht" für Staatsrecht 1 und Staatsrecht II finden Sie auf der Seite des Dekanates der Juristischen Fakultät.

Prüfungsrecht

Zweite Wiederholung von Modulen

Ab sofort stehen auch Studierenden, die nach der Prüfungsordnung in der Version 2010 studieren, zwei Wiederholungsversuche für alle Module zur Verfügung. Bisher war dies nur für ein einziges Modul möglich. Dies regelt eine Übergangsbestimmung (§12) in der Fachstudien- und Prüfungsordnung (Version 2018).

Anträge und Formulare

Wichtige zusätzliche Informationen

Für die Organisation von Prüfungen benötigen einige Lehrstühle zusätzliche Angaben von Studierenden. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Lehrstühle über weitere Anmeldebedingungen.

Beachten Sie bitte, dass Prüfungen der Juristischen Fakultät vorgezogene Anmelde- und Prüfungstermine haben können. Informieren Sie sich gegebenenfalls bei den Prüfenden.

Zur Wiederholung von nichtbestandenen Prüfungen: Nach § 16 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Governance and Public Policy - Staatswissenschaften muss jede nichbestandene Prüfungsleistung innerhalb von 6 Monaten wiederholt werden. Die Wiederholungsfrist verlängert sich um weitere 6 Monate, wenn die zuwiederholende Veranstaltung nicht im Folgesemester angeboten wird.

Informationen zu Sprachleistungen

Sprachleistungen, die über die geforderten ECTS-Punkte hinaus im Kompetenzmodul E zusätzlich abgelegt werden, können spätestens mit dem Antrag auf Zeugnis als Zusatzleistung gekennzeichnet werden. In Ihrem Bachelorstudium  können Sie die besseren, zusammenhängenden Prüfungsleistungen einer Sprache auswählen, es erfolgt keine automatische Auswahl durch das System. Sollten Sie für Bewerbungszwecke eine frühzeitige Abwahl Ihrer zusätzlichen Sprachleistungen benötigen, übermitteln Sie uns dazu einen formlosen, schriftlichen Antrag.

Kontaktdaten

Monika Steudl

Raum VW 204
Innstr. 41

Tel.: +49 851 509-1197
E-Mail-Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch nachmittags: 13:00 - 15:30 Uhr (nach Vereinbarung)
Freitag: geschlossen, telefonisch erreichbar von 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis zum Datenschutz

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Anfragen und Anträge per E-Mail oder Telefon nicht immer beantwortet werden. Wenden Sie sich bitte persönlich an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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