Hier finden Sie allgemeine Informationen (z. B. zu Praktika, Abschlussarbeiten und Zeugnissen) und Formulare (z. B. zu Prüfungsunfähigkeit, Anerkennung usw.).
Hier finden Sie semesterbezogene Informationen, wie z. B. Anmelde- und Prüfungstermine, Hilfsmittel oder Informationen zur Einsichtnahme.
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Die Prüfungstermine im Basismodul "Öffentliches Recht" für Staatsrecht 1 und Staatsrecht II finden Sie auf der Seite des Dekanates der Juristischen Fakultät.
Ab sofort stehen auch Studierenden, die nach der Prüfungsordnung in der Version 2010 studieren, zwei Wiederholungsversuche für alle Module zur Verfügung. Bisher war dies nur für ein einziges Modul möglich. Dies regelt eine Übergangsbestimmung (§12) in der Fachstudien- und Prüfungsordnung (Version 2018).
Für die Organisation von Prüfungen benötigen einige Lehrstühle zusätzliche Angaben von Studierenden. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Lehrstühle über weitere Anmeldebedingungen.
Beachten Sie bitte, dass Prüfungen der Juristischen Fakultät vorgezogene Anmelde- und Prüfungstermine haben können. Informieren Sie sich gegebenenfalls bei den Prüfenden.
Zur Wiederholung von nichtbestandenen Prüfungen: Nach § 16 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Governance and Public Policy - Staatswissenschaften muss jede nichbestandene Prüfungsleistung innerhalb von 6 Monaten wiederholt werden. Die Wiederholungsfrist verlängert sich um weitere 6 Monate, wenn die zuwiederholende Veranstaltung nicht im Folgesemester angeboten wird.
Sprachleistungen, die über die geforderten ECTS-Punkte hinaus im Kompetenzmodul E zusätzlich abgelegt werden, können spätestens mit dem Antrag auf Zeugnis als Zusatzleistung gekennzeichnet werden. In Ihrem Bachelorstudium können Sie die besseren, zusammenhängenden Prüfungsleistungen einer Sprache auswählen, es erfolgt keine automatische Auswahl durch das System. Sollten Sie für Bewerbungszwecke eine frühzeitige Abwahl Ihrer zusätzlichen Sprachleistungen benötigen, übermitteln Sie uns dazu einen formlosen, schriftlichen Antrag.
Montag bis Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch nachmittags: 13:00 - 15:30 Uhr (nach Vereinbarung)
Freitag: geschlossen, telefonisch erreichbar von 09:00 - 12:00 Uhr
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Anfragen und Anträge per E-Mail oder Telefon nicht immer beantwortet werden. Wenden Sie sich bitte persönlich an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin. Wir bitten um Ihr Verständnis.