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Erste Staatsprüfung Lehramt

Allgemeine Informationen

Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Lehramt ist zweimal im Jahr möglich. Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung erfolgt immer online über das Kultusministerium:  Jetzt zum Staatsexamen anmelden

Die ausgedruckten und unterschriebenen Anmeldeunterlagen müssen Sie fristgerecht bei der Außenstelle des Prüfungsamtes einreichen.

Die Anmelde- und Rücktrittsfristen werden rechtzeitig vom Kultusministerium bekanntgegeben und auch auf dieser Seite veröffentlicht werden. Terminbezogene Hinweise entnehmen Sie bitte immer den untenstehenden Informationen zum jeweiligen Termin. 

Die Anmeldung zur Nachqualfikation ist zweimal im Jahr möglich. Die Anmelde- und Rücktrittsfristen werden rechtzeitig vom Kultusministerium bekanntgegeben und auch auf dieser Seite veröffentlicht werden. Weitere terminbezogene Hinweise entnehmen Sie bitte immer den untenstehenden Informationen zum jeweiligen Termin. 

Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular zur Nachqualifikation auf der Seite Kultusministeriums. 

Bitte reichen Sie die ausgedruckte und unterschriebene Anmeldung  innerhalb der Anmeldefristen zusammen mit dem Schreiben, in dem die abzulegenden Prüfungen festgelegt sind, fristgerecht per Einschreiben oder aber persönlich in unserem Servicepoint im Prüfungsamt ein. Bitte beachten Sie hierbei die Öffnungszeiten unserer Servicestelle. 

Wird die Erste Staasprüfung in der Fächerverbindung innerhalb von 7. Fachsemestern (nicht vertieft) bzw. von 9. Fachsemestern (vertieft) abgelegt, können Lehramtsstudierende bei Vorliegen der Voraussetzungen die Vorgriffsregelung gem. § 22 Abs. 5 LPO I in Anspruch nehmen.

Hinweise und Details entnehmen Sie bitte dem Hinweisschreiben des Kultusministeriums.

Antrag auf Inanspruchnahme der Vorgriffsregelung (§ 22 Abs. 5 LPO I) Stand: 17.01.2023

Beachten Sie bitte, dass Sie die fehlenden Leistungen bis spätestens sechs Wochen nach Start des darauffolgenden Semesters nachweisen müssen.

Der Antrag kann nur  für Modulprüfungen im Rahmen der Fächerverbindungen in Anspruch genommen werden. Beispielsweise Betriebspraktika, sportpraktische Examensleistungen oder auch benötigte Sprachnachweise können nicht nachgereicht werden.  Er kann nicht für das EWS-Examen oder für Erweiterungen genutzt werden.

Die Coronasemester (SoSe 2020, WiSe 2020/2021, SoSe 2021, WiSe 2021/2022) werden gem. Art. 130 Abs. 1 BayHIG  nicht als Fachsemester gewertet.

Der Rücknahme Ihrer Meldung zur Ersten Staatsprüfung ist immer bis ca. vier Wochen vor Start der schriftliche Termine möglich. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte den untenstehenden Terminübersichten.

Sollten Sie von der Ersten Staatsprüfung zurücktreten wollen, füllen Sie bitte unser Rücktrittsformular aus und reichen Sie es fristgerecht per Ticket bei uns.

Antrag auf Rücknahme der Meldung zur Ersten Staatsprüfung

Der Freiversuch im Ersten Staatsexamen wird in § 16 LPO I geregelt.

Durch den Freiversuch gelten für die Ablegung Ihres Fächerexamens besondere Regelungen:

  • Wird die Prüfung nicht bestanden (mit Ausnahme Betrug), kann sie (ggf. auf Antrag) als nicht abgelegt gewertet werden.
  • Wird die Prüfung bestanden, kann sie zur Notenverbesserung zweimal wiederholt werden.

Der Freiversuch wird jedoch nur dann gewährt, wenn die Erste Staatsprüfung in den Fächern (mit Ausnahme des EWS-Examens):

  • für das Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen oder Realschulen spätestens im Anschluss an das 7.  Hochschulsemester bzw.
  • für Lehramt an Gymnasien spätestens im Anschluss an das 9.  Hochschulsemester abgelegt wird.

Beachten Sie hierzu bitte auch:

  • Die Regelung bezieht sich auf die Hochschulsemester und nicht auf die Fachsemester!
  • Gemäß § 126 Abs. 1 LPO I werden die Coronasemester (SoSe 2020, WiSe 2020/2021, SoSe 2021, WiSe 2021/2022) nicht als Hochschulsemester gemäß § 16 Abs. 1 LPO I gewertet.
  • Sollten es sich bei der Ablegung Ihrer Erste Staatsprüfung in der Fächerverbindung um einen Freiversuch handeln, so wird dieser auch in Ihrem Zulassungsschreiben ausgewiesen werden.
  • Das genaue Vorgehen für die Inanspruchnahme des Freiversuchs entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben, das Sie zusammen mit der Notenmitteilung vom Kultusministerium erhalten werden.

Herbst 2025

Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung im Herbst 2025 ist vom 01. Dezember 2024 bis 01. Februar 2025 möglich. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular des Kultusministeriums. Die ausgedruckten und unterschriebenen Anmeldeunterlagen müssen Sie fristgerecht bei der Außenstelle des Prüfungsamtes einreichen.

Alle Informationen zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des Kultusministeriums.

Die wichtigsten Hinweise und Informationen haben wir in unserem Informationsschreiben zur Anmeldung für Sie zusammengestellt.

Terminübersicht zur Anmeldung und Zulassung im Herbst 2025

Was? Wann?
Anmeldung 01.12.2024 - 01. 02.2025
Rücktritt 09.07.2025
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit bis 01.02.2025
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit mit Nachtermin bis 01.04.2025
Frist zur Begutachtung der schriftlichen Hausarbeit 05.06.2025
Nachreichen der fehlenden Zulassungsvoraussetzungen bis spät. zwei Arbeitstage (Mo. - Fr.) vor der ersten persönlichen Prüfung

Prüfungs­zeiträume und Bekanntgabe der Termine

Was? Wann?
Zeitraum der schriftlichen Prüfungen 31.07.2025 bis 02.10.2025
Bekanntgabe der vorläufigen Termine voraussichtlich Ende Mai 2025
Bekanntgabe der endgültigen Termine voraussichtlich Juni 2025
Zeitraum der praktischen Prüfungen 31.07.2025 bis 05.12.2025
Bekanntgabe der vorläufigen Termine voraussichtlich August 2025
Bekanntgabe der endgültigen Termine voraussichtlich September 2025
Abgabe der Fachdidaktikabfrage Medienpädagogik bis 30.04.2025
Zeitraum der mündlichen Prüfungen 06.10.2025 bis 05.12.2025
Bekanntgabe der vorläufigen Termine voraussichtlich August 2025
Bekanntgabe der endgültigen Termine voraussichtlich September 2025
Abgabe der Prüferwünsche der UF Englisch und Französisch bis 30.04.2025
Einsichtnahme ca. Ende Januar 2026 (wird im Dezember 2025 bekannt gegeben)

Termine der sport­praktischen Staatsexamens­prüfungen

Was? Wann?
Anmeldung 01.04.2025 bis 10.05.2025
Rücktritt wird noch bekannt gegeben

Die Anmeldung und der Rücktritt zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen erfolgt über das Campusportal. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen.

Prüfungspläne im Herbst 2025

Schriftliche Staatsexamenstermine:

... werden voraussichtlich Ende Mai 2025 veröffentlicht

Mündliche und praktische Prüfungstermine:

...werden voraussichtlich August 2025 veröffentlicht

Frühjahr 2025

Was? Wann?
Anmeldung 25.05. bis 25.07.2024
Rücktritt 19.01.2025
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit 25.07.2024
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit mit Nachtermin bis 01.10.2024
Frist zur Begutachtung der schriftlichen Hausarbeit 05.12.2024
Nachreichen der fehlenden Zulassungsvoraussetzungen bis spät. zwei Arbeitstage vor der ersten persönlichen Prüfung
Frist zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs 01.12.2024

Prüfungszeiträume und Bekanntgabe der Termine

Was? Wann?
Zeitraum der schriftlichen Prüfungen 10.02.2025 bis 17. April 2025
Bekanntgabe der vorläufigen Termine voraussichtlich Anfang Dezember 2024
Bekanntgabe der endgültigen Termine voraussichtlich Januar 2025
Zeitraum der praktischen Prüfungen 10.02.2025 bis 04.07.2025
Bekanntgabe der vorläufigen Termine voraussichtlich Mitte/Ende Februar 2025
Bekanntgabe der endgültigen Termine voraussichtlich März 2025
Abgabe der Fachdidaktikabfrage Medienpädagogik bis 30.10.2024
Zeitraum der mündlichen Prüfungen 22.04.2025 bis 04.07.2025
Bekanntgabe der vorläufigen Termine voraussichtlich Mitte/Ende Februar 2025
Bekanntgabe der endgültigen Termine voraussichtlich März 2025
Abgabe der Prüferwünsche der UF Englisch und Französisch bis 30.10.2024
Einsichtnahme ca. Ende Juli 2025

Termine der sportpraktischen Staatsexamensprüfungen

Was? Wann?
Anmeldung 01.11. bis 10.12.2024
Rücktritt 13.01.2025

Die Anmeldung und der Rücktritt zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen erfolgt über das Campusportal. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen.

Die Termine finden Sie auch in unserer Terminübersicht über die wichtigsten Termine und Fristen für Frühjahr 2025.

Prüfungspläne im Frühjahr 2025

Schriftliche Staatsexamenstermine:

Endgültiger Prüfungsplan der schriftlichen Prüfungstermine im Frühjahr 2025

Endgültiger Prüfungsplan der schriftlichen Prüfungstermine im Frühjahr 2025 (inkl. Raumangabe)

Mündliche und praktische Prüfungstermine:

... voraussichtliche Bekanntgabe der vorläufigen Termine Mitte / Ende Februar 2025

Bekanntmachungen und Merkblätter

Bekanntmachung des Kultusministeriums:

Merkblatt und Hilfsmittelbekanntmachung

Herbst 2024

Was? Wann?
Anmeldung 01.12.2023 bis 01.02.2024
Rücktritt 09.07.2024
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit bis 01.02.2024
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit mit Nachtermin bis 01.04.2024
Frist zur Begutachtung der schriftlichen Hausarbeit 05.06.2024
Nachreichen der fehlenden Zulassungsvoraussetzungen bis spät. zwei Arbeitstage vor der ersten persönlichen Prüfung

Prüfungszeiträume und Bekanntgabe der Termine

Was? Wann?
Zeitraum der schriftlichen Prüfungen 05.08.2024 bis 04.10.2024
Bekanntgabe der vorläufigen Termine voraussichtlich Anfang Juni 2024
Bekanntgabe der endgültigen Termine voraussichtlich Anfang Juli 2024
Zeitraum der praktischen Prüfungen 05.08.2024 bis 06.12.2024
Bekanntgabe der vorläufigen Termine voraussichtlich August 2024
Bekanntgabe der endgültigen Termine voraussichtlich September 2024
Abgabe der Fachdidaktikabfrage Medienpädagogik bis 30.04.2024
Zeitraum der mündlichen Prüfungen 07.10.2024 bis 06.12.2024
Bekanntgabe der vorläufigen Termine voraussichtlich August 2024
Bekanntgabe der endgültigen Termine voraussichtlich September 2024
Abgabe der Prüferwünsche der UF Englisch und Französisch bis 30.04.2024
Einsichtnahme ca. Ende Januar 2025

Termine der sportpraktischen Staatsexamensprüfungen

Was? Wann?
Anmeldung 01.04. bis 10.05.2024
Rücktritt 01.07.2024

Die Anmeldung und der Rücktritt zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen erfolgt über das Campusportal. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen.

Die Termine finden Sie auch in unserer Terminübersicht über die wichtigsten Termine und Fristen.

Prüfungspläne im Herbst 2024

Schriftliche Staatsexamenstermine:

Endgültiger Prüfungsplan der schriftlichen Prüfungstermine im Herbst 2024

Endgültiger Prüfungsplan der schriftlichen Prüfungstermine im Herbst 2024 (inkl. Raumangabe)

Den Prüfungsplan für Herbst 2024 sowie weitere Terminbekanntmachungen finden Sie auch auf der Seite des Kultusministeriums.

Mündliche und praktische Prüfungstermine:

Endgültiger Prüfungsplan der kunstpraktischen Prüfungen im Herbst 2024 (Prüfungsplan aktualisiert am 27.08.2024)

Vorläufiger Prüfungsplan der mündlichen und praktischen Prüfungen im Herbst 2024 (inkl. Medienpädagogik und Musik) (Prüfungsplan aktualisiert am 20.09.2024)

Wichtiger Hinweis zum Prüfungsplan der mündlichen und praktischen Prüfungen: Der Plan ist nach Kennzahl sortiert und enthält keine Angaben zu Ihren Prüferinnen und Prüfern. Sie erhalten Ihre Prüfungstermine auch per Post zugesandt. In diesem Schreiben werden Ihnen die Prüferinnen und Prüfer mitgeteilt werden.

Bekanntmachungen und Merkblätter

Bekanntmachung des Kultusministerium:

Merkblatt und Hilfsmittelbekanntmachung

Die Einsichtnahme für den Prüfungstermin Herbst 2024 findet am 29. Januar 2025 in der ISA von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr statt.

Alle benötigten Informationen finden Sie in unserer Bekanntmachung zur Einsichtnahme für den Prüfungstermin Herbst 2024.

Weitere Informationen

Für die mündlichen Sprachprüfungen wird ein Vorschlagsrecht für den Erstprüfer bzw. die Erstprüferin (Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen) eingeräumt. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung zu dieser prüfenden Person besteht jedoch nicht.  Im Falle einer Zuteilung zu einer anderen als von Ihnen gewünschten prüfenden Person erhalten Sie darüber keine gesonderte Mitteilung mehr. Über Ihren mündlichen Prüfungstermin und Ihre prüfende Person werden Sie schriftlich per Post benachrichtigt werden.

Gemäß § 115 Abs. 4 Nr. 2 LPO I muss im Ersten Staatsexamen des Erweiterungsfachs Medienpädagogik eine praktische Prüfung im Bereich Mediengestaltung (Dauer: 45 Minuten) absolviert werden. Ein während der Ausbildung entwickeltes Projekt ist vorzustellen und im Zusammenhang damit sind Fragen der prüfungsberechtigten Personen zu beantworten. Falls Ihr Projekt einen fachdidaktischen Bezug hat, muss die Prüfungskommission Ihrer praktischen Prüfung für dieses Fach erweitert werden (§ 115 Abs. 5 Satz 1 LPO I), daher bitten wir Sie um eine fristgerechte Mitteilung:

Erweiterungsfach Medienpädagogik - Abfrage Fachdidaktikbezug

​​​​Ergänzungsprüfung aus der lateinischen und griechischen Sprache

Termine für die Ergänzungsprüfung aus der lateinischen und griechischen Sprache (Latinum und Graecum) und Feststellungsprüfung zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum): 

  • Ende Wintersemester 2023/24
    • Graecum: Gymnasium Leopoldinum Passau
    • (Kleines) Latinum: Gymnasium Vilshofen
  • Ende Sommersemester 2024
    • Graecum: Gymnasium Leopoldinum Passau
    • (Kleines) Latinum: Adalbert-Stifter-Gymnasium Passau
Weitere Informationen

Sollten Sie einen Nachteilsausgleich für die Erste Staatsprüfung beantragen wollen, so muss die Beantragung fristgerecht beim Kultusministerium erfolgen. Alle Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt.

Hier finden Sie Informationen zum Nachteilsausgleich für Leistungen an der Universität Passau.

Die Meldung zur Ablegung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen ist grundsätzlich jederzeit möglich, also auch vor/während oder nach dem Beginn der Mutterschutzfrist. Beachten Sie hierzu bitte das Informationsschreiben des Kultusministeriums.

Alle wesentlichen Informationen zum Thema Studium und Schwangerschaft/Elternschaft an der Universität Passau finden Sie beim Familienservice.

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