Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Lehramt ist zweimal im Jahr möglich. Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung erfolgt immer online über das Kultusministerium: Jetzt zum Staatsexamen anmelden
Die ausgedruckten und unterschriebenen Anmeldeunterlagen müssen Sie fristgerecht bei der Außenstelle des Prüfungsamtes einreichen.
Die Anmelde- und Rücktrittsfristen werden rechtzeitig vom Kultusministerium bekanntgegeben und auch auf dieser Seite veröffentlicht werden. Terminbezogene Hinweise entnehmen Sie bitte immer den untenstehenden Informationen zum jeweiligen Termin.
Die Anmeldung zur Nachqualfikation ist zweimal im Jahr möglich. Die Anmelde- und Rücktrittsfristen werden rechtzeitig vom Kultusministerium bekanntgegeben und auch auf dieser Seite veröffentlicht werden. Weitere terminbezogene Hinweise entnehmen Sie bitte immer den untenstehenden Informationen zum jeweiligen Termin.
Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular zur Nachqualifikation auf der Seite Kultusministeriums.
Bitte reichen Sie die ausgedruckte und unterschriebene Anmeldung innerhalb der Anmeldefristen zusammen mit dem Schreiben, in dem die abzulegenden Prüfungen festgelegt sind, fristgerecht per Einschreiben oder aber persönlich in unserem Servicepoint im Prüfungsamt ein. Bitte beachten Sie hierbei die Öffnungszeiten unserer Servicestelle.
Wird die Erste Staasprüfung in der Fächerverbindung innerhalb von 7. Fachsemestern (nicht vertieft) bzw. von 9. Fachsemestern (vertieft) abgelegt, können Lehramtsstudierende bei Vorliegen der Voraussetzungen die Vorgriffsregelung gem. § 22 Abs. 5 LPO I in Anspruch nehmen.
Hinweise und Details entnehmen Sie bitte dem Hinweisschreiben des Kultusministeriums.
Antrag auf Inanspruchnahme der Vorgriffsregelung (§ 22 Abs. 5 LPO I) Stand: 17.01.2023
Beachten Sie bitte, dass Sie die fehlenden Leistungen bis spätestens sechs Wochen nach Start des darauffolgenden Semesters nachweisen müssen.
Der Antrag kann nur für Modulprüfungen im Rahmen der Fächerverbindungen in Anspruch genommen werden. Beispielsweise Betriebspraktika, sportpraktische Examensleistungen oder auch benötigte Sprachnachweise können nicht nachgereicht werden. Er kann nicht für das EWS-Examen oder für Erweiterungen genutzt werden.
Die Coronasemester (SoSe 2020, WiSe 2020/2021, SoSe 2021, WiSe 2021/2022) werden gem. Art. 130 Abs. 1 BayHIG nicht als Fachsemester gewertet.
Der Rücknahme Ihrer Meldung zur Ersten Staatsprüfung ist immer bis ca. vier Wochen vor Start der schriftliche Termine möglich. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte den untenstehenden Terminübersichten.
Sollten Sie von der Ersten Staatsprüfung zurücktreten wollen, füllen Sie bitte unser Rücktrittsformular aus und reichen Sie es fristgerecht per Ticket bei uns.
Der Freiversuch im Ersten Staatsexamen wird in § 16 LPO I geregelt.
Durch den Freiversuch gelten für die Ablegung Ihres Fächerexamens besondere Regelungen:
Der Freiversuch wird jedoch nur dann gewährt, wenn die Erste Staatsprüfung in den Fächern (mit Ausnahme des EWS-Examens):
Beachten Sie hierzu bitte auch:
Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung im Herbst 2025 ist vom 01. Dezember 2024 bis 01. Februar 2025 möglich. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular des Kultusministeriums. Die ausgedruckten und unterschriebenen Anmeldeunterlagen müssen Sie fristgerecht bei der Außenstelle des Prüfungsamtes einreichen.
Alle Informationen zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des Kultusministeriums.
Die wichtigsten Hinweise und Informationen haben wir in unserem Informationsschreiben zur Anmeldung für Sie zusammengestellt.
Was? | Wann? |
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Anmeldung | 01.12.2024 - 01. 02.2025 |
Rücktritt | 09.07.2025 |
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit | bis 01.02.2025 |
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit mit Nachtermin | bis 01.04.2025 |
Frist zur Begutachtung der schriftlichen Hausarbeit | 05.06.2025 |
Nachreichen der fehlenden Zulassungsvoraussetzungen | bis spät. zwei Arbeitstage (Mo. - Fr.) vor der ersten persönlichen Prüfung |
Was? | Wann? |
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Zeitraum der schriftlichen Prüfungen | 31.07.2025 bis 02.10.2025 |
Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich Ende Mai 2025 |
Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich Juni 2025 |
Zeitraum der praktischen Prüfungen | 31.07.2025 bis 05.12.2025 |
Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich August 2025 |
Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich September 2025 |
Abgabe der Fachdidaktikabfrage Medienpädagogik | bis 30.04.2025 |
Zeitraum der mündlichen Prüfungen | 06.10.2025 bis 05.12.2025 |
Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich August 2025 |
Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich September 2025 |
Abgabe der Prüferwünsche der UF Englisch und Französisch | bis 30.04.2025 |
Einsichtnahme | ca. Ende Januar 2026 (wird im Dezember 2025 bekannt gegeben) |
Was? | Wann? |
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Anmeldung | 01.04.2025 bis 10.05.2025 |
Rücktritt | wird noch bekannt gegeben |
Die Anmeldung und der Rücktritt zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen erfolgt über das Campusportal. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen.
Die Termine finden Sie auch in unserer Terminübersicht über die wichtigsten Termine und Fristen für Herbst 2025.
Schriftliche Staatsexamenstermine:
... werden voraussichtlich Ende Mai 2025 veröffentlicht
Mündliche und praktische Prüfungstermine:
...werden voraussichtlich August 2025 veröffentlicht
Was? | Wann? |
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Anmeldung | 25.05. bis 25.07.2024 |
Rücktritt | 19.01.2025 |
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit | 25.07.2024 |
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit mit Nachtermin | bis 01.10.2024 |
Frist zur Begutachtung der schriftlichen Hausarbeit | 05.12.2024 |
Nachreichen der fehlenden Zulassungsvoraussetzungen | bis spät. zwei Arbeitstage vor der ersten persönlichen Prüfung |
Frist zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs | 01.12.2024 |
Was? | Wann? |
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Zeitraum der schriftlichen Prüfungen | 10.02.2025 bis 17. April 2025 |
Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich Anfang Dezember 2024 |
Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich Januar 2025 |
Zeitraum der praktischen Prüfungen | 10.02.2025 bis 04.07.2025 |
Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich Mitte/Ende Februar 2025 |
Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich März 2025 |
Abgabe der Fachdidaktikabfrage Medienpädagogik | bis 30.10.2024 |
Zeitraum der mündlichen Prüfungen | 22.04.2025 bis 04.07.2025 |
Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich Mitte/Ende Februar 2025 |
Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich März 2025 |
Abgabe der Prüferwünsche der UF Englisch und Französisch | bis 30.10.2024 |
Einsichtnahme | ca. Ende Juli 2025 |
Was? | Wann? |
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Anmeldung | 01.11. bis 10.12.2024 |
Rücktritt | 13.01.2025 |
Die Anmeldung und der Rücktritt zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen erfolgt über das Campusportal. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen.
Die Termine finden Sie auch in unserer Terminübersicht über die wichtigsten Termine und Fristen für Frühjahr 2025.
Endgültiger Prüfungsplan der schriftlichen Prüfungstermine im Frühjahr 2025
Endgültiger Prüfungsplan der schriftlichen Prüfungstermine im Frühjahr 2025 (inkl. Raumangabe)
... voraussichtliche Bekanntgabe der vorläufigen Termine Mitte / Ende Februar 2025
Bekanntmachung des Kultusministeriums:
Was? | Wann? |
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Anmeldung | 01.12.2023 bis 01.02.2024 |
Rücktritt | 09.07.2024 |
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit | bis 01.02.2024 |
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit mit Nachtermin | bis 01.04.2024 |
Frist zur Begutachtung der schriftlichen Hausarbeit | 05.06.2024 |
Nachreichen der fehlenden Zulassungsvoraussetzungen | bis spät. zwei Arbeitstage vor der ersten persönlichen Prüfung |
Was? | Wann? |
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Zeitraum der schriftlichen Prüfungen | 05.08.2024 bis 04.10.2024 |
Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich Anfang Juni 2024 |
Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich Anfang Juli 2024 |
Zeitraum der praktischen Prüfungen | 05.08.2024 bis 06.12.2024 |
Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich August 2024 |
Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich September 2024 |
Abgabe der Fachdidaktikabfrage Medienpädagogik | bis 30.04.2024 |
Zeitraum der mündlichen Prüfungen | 07.10.2024 bis 06.12.2024 |
Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich August 2024 |
Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich September 2024 |
Abgabe der Prüferwünsche der UF Englisch und Französisch | bis 30.04.2024 |
Einsichtnahme | ca. Ende Januar 2025 |
Was? | Wann? |
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Anmeldung | 01.04. bis 10.05.2024 |
Rücktritt | 01.07.2024 |
Die Anmeldung und der Rücktritt zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen erfolgt über das Campusportal. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen.
Die Termine finden Sie auch in unserer Terminübersicht über die wichtigsten Termine und Fristen.
Endgültiger Prüfungsplan der schriftlichen Prüfungstermine im Herbst 2024
Endgültiger Prüfungsplan der schriftlichen Prüfungstermine im Herbst 2024 (inkl. Raumangabe)
Den Prüfungsplan für Herbst 2024 sowie weitere Terminbekanntmachungen finden Sie auch auf der Seite des Kultusministeriums.
Endgültiger Prüfungsplan der kunstpraktischen Prüfungen im Herbst 2024 (Prüfungsplan aktualisiert am 27.08.2024)
Vorläufiger Prüfungsplan der mündlichen und praktischen Prüfungen im Herbst 2024 (inkl. Medienpädagogik und Musik) (Prüfungsplan aktualisiert am 20.09.2024)
Wichtiger Hinweis zum Prüfungsplan der mündlichen und praktischen Prüfungen: Der Plan ist nach Kennzahl sortiert und enthält keine Angaben zu Ihren Prüferinnen und Prüfern. Sie erhalten Ihre Prüfungstermine auch per Post zugesandt. In diesem Schreiben werden Ihnen die Prüferinnen und Prüfer mitgeteilt werden.
Bekanntmachung des Kultusministerium:
Die Einsichtnahme für den Prüfungstermin Herbst 2024 findet am 29. Januar 2025 in der ISA von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr statt.
Alle benötigten Informationen finden Sie in unserer Bekanntmachung zur Einsichtnahme für den Prüfungstermin Herbst 2024.
Für die mündlichen Sprachprüfungen wird ein Vorschlagsrecht für den Erstprüfer bzw. die Erstprüferin (Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen) eingeräumt. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung zu dieser prüfenden Person besteht jedoch nicht. Im Falle einer Zuteilung zu einer anderen als von Ihnen gewünschten prüfenden Person erhalten Sie darüber keine gesonderte Mitteilung mehr. Über Ihren mündlichen Prüfungstermin und Ihre prüfende Person werden Sie schriftlich per Post benachrichtigt werden.
Gemäß § 115 Abs. 4 Nr. 2 LPO I muss im Ersten Staatsexamen des Erweiterungsfachs Medienpädagogik eine praktische Prüfung im Bereich Mediengestaltung (Dauer: 45 Minuten) absolviert werden. Ein während der Ausbildung entwickeltes Projekt ist vorzustellen und im Zusammenhang damit sind Fragen der prüfungsberechtigten Personen zu beantworten. Falls Ihr Projekt einen fachdidaktischen Bezug hat, muss die Prüfungskommission Ihrer praktischen Prüfung für dieses Fach erweitert werden (§ 115 Abs. 5 Satz 1 LPO I), daher bitten wir Sie um eine fristgerechte Mitteilung:
Erweiterungsfach Medienpädagogik - Abfrage Fachdidaktikbezug
Termine für die Ergänzungsprüfung aus der lateinischen und griechischen Sprache (Latinum und Graecum) und Feststellungsprüfung zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum):
Sollten Sie einen Nachteilsausgleich für die Erste Staatsprüfung beantragen wollen, so muss die Beantragung fristgerecht beim Kultusministerium erfolgen. Alle Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt.
Hier finden Sie Informationen zum Nachteilsausgleich für Leistungen an der Universität Passau.
Die Meldung zur Ablegung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen ist grundsätzlich jederzeit möglich, also auch vor/während oder nach dem Beginn der Mutterschutzfrist. Beachten Sie hierzu bitte das Informationsschreiben des Kultusministeriums.
Alle wesentlichen Informationen zum Thema Studium und Schwangerschaft/Elternschaft an der Universität Passau finden Sie beim Familienservice.
Bitte stellen Sie Ihre Anfragen über unser Service Portal (Login mit ZIM-Kennung).
Sie sind (noch) keine Studentin oder Student? Dann verwenden Sie bitte dieses Kontaktformular.