Statistisch gesehen haben rund 16 % aller Studierenden eine studienrelevante gesundheitliche Beeinträchtigung. Die folgenden Informationen sollen dazu beitragen, Ihr Verständnis für die betroffenen Studierenden zu erhöhen und die Vereinbarkeit von Studium und Beeinträchtigung zu verbessern.
Viele Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen – das kann eine Behinderung, eine chronische oder psychische Erkrankung sein – kostet es große Überwindung auf Sie zuzugehen. Sie können den Erstkontakt erleichtern, indem Sie zu Beginn jedes Semesters in Ihren Veranstaltungen bekannt geben:
„Falls jemand von Ihnen aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung Unterstützung braucht, wenden Sie sich bitte am Ende der Lehrveranstaltung oder während meiner Sprechstunde an mich oder die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung: Dr. Ulrike Bunge, ulrike.bunge@uni-passau.de.“
Bitte nutzen Sie dazu auch gern unsere Vorlage zur Präsentation.
Nachteilsausgleiche im Studium sind Maßnahmen, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen ausgleichen sollen. Sie werden individuell und situationsbezogen gestaltet und nicht pauschal vergeben. Nachteilsausgleiche sind keine Erleichterungen. Die in den Studien- und Prüfungsordnungen festgelegten Leistungsziele bleiben erhalten. Es dürfen z. B. keine Leistungen ohne Kompensation erlassen oder der Bewertungsmaßstab geändert werden.
Um angemessene nachteilsausgleichende Maßnahmen festzulegen, sind immer die individuellen Beeinträchtigungen und ihre Auswirkungen auf die konkreten Studien- und Prüfungsbedingungen zu betrachten. Generelle Festlegungen zu Nachteilsausgleichen bei bestimmten Erkrankungen sind daher nicht möglich. Unter den Beschreibungen verschiedener Beeinträchtigungen finden Sie aber Vorschläge für den Nachteilsausgleich bei bestimmten Behinderungen und Erkrankungen.
Verweisen Sie Studierende gern an die Behindertenbeauftragte der Universität Passau, die auch Beratung für Sie als Lehrende anbietet:
Alle Studierenden mit einer Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate anhält, und deren gesundheitliche Beeinträchtigung sich erschwerend auf die Prüfungs- oder Studiensituation auswirkt, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft (Staatsexamen) werden darauf hingewiesen, dass das Bayerische Landesjustizprüfungsamt teilweise abweichende Maßstäbe für die Gewährung von Nachteilsausgleich in der Ersten Juristischen Prüfung anlegt. Diese haben für ihren Studiengang im Falle eines Widerspruchs zu diesem Leitfaden grundsätzlich Vorrang.
Die Behinderung, chronische oder psychische Erkrankung muss durch ein ärztliches Attest oder das Gutachten einer/eines Psychologischen Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeuten belegt werden.
Wenn Studierende sich bei Ihnen mit einem Bescheid des Prüfungssekretariats über einen bewilligten Nachteilsausgleich melden, stellen Sie bitte sicher, dass die dort genannten Maßnahmen, z. B. ein separater Raum oder eine Zeitverlängerung, umgesetzt werden.
Die Studierenden haben ein Recht darauf, dass Ihre Erkrankung oder Behinderung durch die im Bescheid aufgeführten Maßnahmen ausgeglichen wird, um ihnen so ein chancengleiches Studium zu ermöglichen. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.
Mobilitätseinschränkungen sind meist auf den ersten Blick erkennbar und daher im Bewusstsein der Gesellschaft am stärksten präsent. Zu ihnen zählen Schädigungen des Stütz- und Bewegungsapparates wie Lähmungen, Fehlbildungen, Verluste von Gliedmaßen, aber auch neurologische, Muskel- und Gelenkerkrankungen. Mobilitätseinschränkungen machen häufig die Nutzung von Mobilitätshilfen wie Rollstühlen, Gehhilfen oder Prothesen erforderlich.
Mobilitätsbeeinträchtigungen können den Studienalltag erheblich erschweren. So nehmen permanente Therapien (z. B. Physiotherapien) viel Zeit in Anspruch. Auch wenn die Wahrnehmungssinne nicht betroffen sind, kann sich eine eingeschränkte Bewegungsfähigkeit auf die soziale Interaktion auswirken, z. B. die Zuwendung zum Gegenüber, und damit die Teilnahme an Gesprächssituationen behindern. Außerdem wird für die meisten Tätigkeiten mehr Zeit benötigt, z. B. zum Schreiben, was sich auf das Anfertigen von Mitschriften, Hausarbeiten und das Ablegen von Klausuren auswirkt. Länger dauert auch das Beschaffen und Bearbeiten von Literatur sowie das Zurücklegen von Wegen. Häufig sind auch längere Strecken zu bewältigen, um barrierefrei von einem Gebäude zum anderen zu gelangen.
Problematisch für Studierende mit Mobilitätsbeeinträchtigung sind außerdem bauliche Barrieren wie unzureichende Zugänge/Zufahrten, zugestellte Eingänge und Flure, fehlende oder nicht funktionierende Aufzüge, nicht unterfahrbare Arbeitsplätze oder unzureichender Platz z. B. für Rollstühle.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Mobilitätseinschränkungen sind meist auf den ersten Blick erkennbar und daher im Bewusstsein der Gesellschaft am stärksten präsent. Zu ihnen zählen Schädigungen des Stütz- und Bewegungsapparates wie Lähmungen, Fehlbildungen, Verluste von Gliedmaßen, aber auch neurologische, Muskel- und Gelenkerkrankungen. Mobilitätseinschränkungen machen häufig die Nutzung von Mobilitätshilfen wie Rollstühlen, Gehhilfen oder Prothesen erforderlich.
Mobilitätsbeeinträchtigungen können den Studienalltag erheblich erschweren. So nehmen permanente Therapien (z. B. Physiotherapien) viel Zeit in Anspruch. Auch wenn die Wahrnehmungssinne nicht betroffen sind, kann sich eine eingeschränkte Bewegungsfähigkeit auf die soziale Interaktion auswirken, z. B. die Zuwendung zum Gegenüber, und damit die Teilnahme an Gesprächssituationen behindern. Außerdem wird für die meisten Tätigkeiten mehr Zeit benötigt, z. B. zum Schreiben, was sich auf das Anfertigen von Mitschriften, Hausarbeiten und das Ablegen von Klausuren auswirkt. Länger dauert auch das Beschaffen und Bearbeiten von Literatur sowie das Zurücklegen von Wegen. Häufig sind auch längere Strecken zu bewältigen, um barrierefrei von einem Gebäude zum anderen zu gelangen.
Problematisch für Studierende mit Mobilitätsbeeinträchtigung sind außerdem bauliche Barrieren wie unzureichende Zugänge/Zufahrten, zugestellte Eingänge und Flure, fehlende oder nicht funktionierende Aufzüge, nicht unterfahrbare Arbeitsplätze oder unzureichender Platz z. B. für Rollstühle.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Sehbeeinträchtigungen meinen die Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit hinsichtlich der Sehschärfe, des Gesichtsfeldes und/oder der Farbwahrnehmung. Die Abstufungen reichen von Farbfehlsichtigkeiten über verschieden schwere Grade an Sehbehinderung bis hin zu Blindheit. Sehbeeinträchtigungen sind nicht immer von außen wahrnehmbar.
Nicht nur das Zurechtfinden in unbekannten Räumlichkeiten, sondern insgesamt wird für die meisten studienrelevanten Aufgaben, wie das Beschaffen und Erarbeiten von Literatur, wesentlich mehr Zeit benötigt. Zusätzlicher Aufwand entsteht insbesondere dann, wenn Materialien nicht digital zur Verfügung stehen und eine Literaturumsetzung, z. B. in Brailleschrift, organisiert werden muss. Häufig verfügen Studierende mit Sehbeeinträchtigungen selbst über Sehhilfen und technische Hilfsmittel, z. B. Diktiergeräte, Screenreader und Notebooks mit Sprachein- und -ausgabe oder mit Braillezeile als Tastaturergänzung. Dennoch stellt die Fülle an gedruckten Texten und visuell aufbereiteten Inhalten eine sehr große Hürde dar.
Sehbeeinträchtigungen bringen es mit sich, dass nonverbale Signale wie Gestik und Mimik, wie Nicken und Lächeln, kaum oder gar nicht wahrgenommen werden können. Daher ist es für die Betroffenen schwierig, sich in Diskussionsrunden und Arbeitsgruppen einzubringen.
Für Studierende mit Sehbeeinträchtigung ist die Aufbereitung der Studienmaterialien in eine für sie lesbare Form, z. B. digital oder in Großdruck, unabdingbar. Das frühzeitige Bereitstellen von Skripten, Literaturlisten und Referatsthemen ermöglicht ihnen eine gute Vorbereitung und die frühzeitige Organisation ihrer Studienangelegenheiten, was wiederum Sicherheit im Studienalltag schafft.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Sehbeeinträchtigungen meinen die Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit hinsichtlich der Sehschärfe, des Gesichtsfeldes und/oder der Farbwahrnehmung. Die Abstufungen reichen von Farbfehlsichtigkeiten über verschieden schwere Grade an Sehbehinderung bis hin zu Blindheit. Sehbeeinträchtigungen sind nicht immer von außen wahrnehmbar.
Nicht nur das Zurechtfinden in unbekannten Räumlichkeiten, sondern insgesamt wird für die meisten studienrelevanten Aufgaben, wie das Beschaffen und Erarbeiten von Literatur, wesentlich mehr Zeit benötigt. Zusätzlicher Aufwand entsteht insbesondere dann, wenn Materialien nicht digital zur Verfügung stehen und eine Literaturumsetzung, z. B. in Brailleschrift, organisiert werden muss. Häufig verfügen Studierende mit Sehbeeinträchtigungen selbst über Sehhilfen und technische Hilfsmittel, z. B. Diktiergeräte, Screenreader und Notebooks mit Sprachein- und -ausgabe oder mit Braillezeile als Tastaturergänzung. Dennoch stellt die Fülle an gedruckten Texten und visuell aufbereiteten Inhalten eine sehr große Hürde dar.
Sehbeeinträchtigungen bringen es mit sich, dass nonverbale Signale wie Gestik und Mimik, wie Nicken und Lächeln, kaum oder gar nicht wahrgenommen werden können. Daher ist es für die Betroffenen schwierig, sich in Diskussionsrunden und Arbeitsgruppen einzubringen.
Für Studierende mit Sehbeeinträchtigung ist die Aufbereitung der Studienmaterialien in eine für sie lesbare Form, z. B. digital oder in Großdruck, unabdingbar. Das frühzeitige Bereitstellen von Skripten, Literaturlisten und Referatsthemen ermöglicht ihnen eine gute Vorbereitung und die frühzeitige Organisation ihrer Studienangelegenheiten, was wiederum Sicherheit im Studienalltag schafft.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Zur Gruppe der Sprach- und Sprechbeeinträchtigungen gehören Stimm-, Rede- und Schluckstörungen wie Stottern, Poltern und Aphasien. Die Ursachen sind vielfältig, z. B. Unfälle, Schädel-Hirn-Traumata, Muskeldystrophie, Tumorerkrankungen und verminderte Hörfähigkeit. Bei Sprach- und Sprechbeeinträchtigungen erfolgt das Sprechen weniger flüssig als das Denken. Dies wird v. a. in Kommunikationssituationen als belastend erlebt und erhöht den Druck bei Gruppendiskussionen, Referaten und mündlichen Prüfungen.
Diese Beeinträchtigung wirkt sich vor allem auf die mündliche Partizipation und mündliche Leistungsnachweise aus. Das deutliche Artikulieren und Sprechen erfordert von Studierenden mit Sprechbeeinträchtigungen eine große Konzentrationsleistung. Hinzu kommt, dass die betroffenen Studierenden unter immensem Druck stehen, wenn sie sprechen (müssen). Die Angst sich nicht artikulieren zu können, nicht ernst genommen zu werden, sich vor anderen zu blamieren belastet sie. Einige vermeiden daher Wortbeiträge und kapseln sich sozial ab.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Zur Gruppe der Sprach- und Sprechbeeinträchtigungen gehören Stimm-, Rede- und Schluckstörungen wie Stottern, Poltern und Aphasien. Die Ursachen sind vielfältig, z. B. Unfälle, Schädel-Hirn-Traumata, Muskeldystrophie, Tumorerkrankungen und verminderte Hörfähigkeit. Bei Sprach- und Sprechbeeinträchtigungen erfolgt das Sprechen weniger flüssig als das Denken. Dies wird v. a. in Kommunikationssituationen als belastend erlebt und erhöht den Druck bei Gruppendiskussionen, Referaten und mündlichen Prüfungen.
Diese Beeinträchtigung wirkt sich vor allem auf die mündliche Partizipation und mündliche Leistungsnachweise aus. Das deutliche Artikulieren und Sprechen erfordert von Studierenden mit Sprechbeeinträchtigungen eine große Konzentrationsleistung. Hinzu kommt, dass die betroffenen Studierenden unter immensem Druck stehen, wenn sie sprechen (müssen). Die Angst sich nicht artikulieren zu können, nicht ernst genommen zu werden, sich vor anderen zu blamieren belastet sie. Einige vermeiden daher Wortbeiträge und kapseln sich sozial ab.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Bei Hörbeeinträchtigungen kommt es zu verschieden stark ausgeprägten Minderungen des Hörvermögens. Unterschieden wird nach dem Grad und dem Zeitpunkt des Eintretens in Gehörlosigkeit, Ertaubung und Schwerhörigkeit.
Eine Gehörlosigkeit besteht von Geburt an. Die gesprochene Sprache wird wie eine Fremdsprache erlernt. Das Begriffsverständnis, der Wortschatzumfang und die Lautsprache sind stark eingeschränkt.
Bei einer Ertaubung, die erst im Laufe des Lebens erworben wurde, konnte die gesprochene Sprache meist erlernt werden, sodass das kontrollierte Einsetzen von Artikulation und Stimmlautstärke meist beherrscht wird. Bei beiden Hörbeeinträchtigungen wird in erster Linie über Zeichen und Gebärdensprache kommuniziert.
Schwerhörigkeit geht einher mit einem verzerrten und bruchstückhaften, undeutlichen Hören, bei dem Stör- und Hintergrundgeräusche wie Rascheln, Straßenlärm und Zwischengespräche nicht von Worten unterschieden werden können. Bei Schwerhörigkeit kommen in der Regel technische Hilfsmittel zum Einsatz, z. B. Hörgeräte, die Töne zwar verstärken, aber weder Störgeräusche ausblenden noch das Nicht-Gehörte kompensieren, sowie Mikroportanlagen und Induktionsschleifen, bei denen Töne direkt von der Signalquelle auf ein Empfangsgerät gesendet werden.
Die größte Studienerschwernis bei Hörbeeinträchtigungen ist die Kommunikation und das Nicht- bzw. nur bruchstückhafte Verstehen von Wortbeiträgen in Seminaren und Vorlesungen, aber auch bei Gruppenarbeiten. Es ist so gut wie unmöglich, einem Vortrag zu folgen und gleichzeitig das Tafelbild zu erfassen oder Mitschriften anzufertigen. Oft verstehen die betroffenen Studierenden nur Bruchstücke des Gesagten und müssen sich daraus den Gesamtinhalt ableiten.
Lippenlesen kann diesen Informationsverlust nicht vollständig ausgleichen. Bei Diskussionen ist Lippenlesen darüber hinaus oft nur sehr unvollständig möglich, weil meistens kein direkter Sichtkontakt zu allen Diskussionsteilnehmern besteht. Zudem übermitteln Hörgeräte die Informationen mit einer kleinen zeitlichen Verzögerung, sodass es für Studierende mit Hörbeeinträchtigungen schwierig ist, sich adäquat an Diskussionen zu beteiligen. Zusätzlich haben Studierende, deren Hörbeeinträchtigung sich auf ihr Sprechen auswirkt, oft Probleme verstanden zu werden. Wenn gehörlose Studierende schriftliche Arbeiten verfassen, machen sie oft ähnliche Fehler wie Fremdsprachler, da auch sie Deutsch erst als zweite Sprache gelernt haben.
Manche schwerhörigen Studierenden hören verschiedene Frequenzen unterschiedlich gut. Es kann daher sein, dass sie verschiedene Stimmen unterschiedlich wahrnehmen und bei manchen Stimmen nicht in der Lage sind, das Gesagte zu verstehen. Dadurch sind mündliche Prüfungen nicht immer möglich.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Bei Hörbeeinträchtigungen kommt es zu verschieden stark ausgeprägten Minderungen des Hörvermögens. Unterschieden wird nach dem Grad und dem Zeitpunkt des Eintretens in Gehörlosigkeit, Ertaubung und Schwerhörigkeit.
Eine Gehörlosigkeit besteht von Geburt an. Die gesprochene Sprache wird wie eine Fremdsprache erlernt. Das Begriffsverständnis, der Wortschatzumfang und die Lautsprache sind stark eingeschränkt.
Bei einer Ertaubung, die erst im Laufe des Lebens erworben wurde, konnte die gesprochene Sprache meist erlernt werden, sodass das kontrollierte Einsetzen von Artikulation und Stimmlautstärke meist beherrscht wird. Bei beiden Hörbeeinträchtigungen wird in erster Linie über Zeichen und Gebärdensprache kommuniziert.
Schwerhörigkeit geht einher mit einem verzerrten und bruchstückhaften, undeutlichen Hören, bei dem Stör- und Hintergrundgeräusche wie Rascheln, Straßenlärm und Zwischengespräche nicht von Worten unterschieden werden können. Bei Schwerhörigkeit kommen in der Regel technische Hilfsmittel zum Einsatz, z. B. Hörgeräte, die Töne zwar verstärken, aber weder Störgeräusche ausblenden noch das Nicht-Gehörte kompensieren, sowie Mikroportanlagen und Induktionsschleifen, bei denen Töne direkt von der Signalquelle auf ein Empfangsgerät gesendet werden.
Die größte Studienerschwernis bei Hörbeeinträchtigungen ist die Kommunikation und das Nicht- bzw. nur bruchstückhafte Verstehen von Wortbeiträgen in Seminaren und Vorlesungen, aber auch bei Gruppenarbeiten. Es ist so gut wie unmöglich, einem Vortrag zu folgen und gleichzeitig das Tafelbild zu erfassen oder Mitschriften anzufertigen. Oft verstehen die betroffenen Studierenden nur Bruchstücke des Gesagten und müssen sich daraus den Gesamtinhalt ableiten.
Lippenlesen kann diesen Informationsverlust nicht vollständig ausgleichen. Bei Diskussionen ist Lippenlesen darüber hinaus oft nur sehr unvollständig möglich, weil meistens kein direkter Sichtkontakt zu allen Diskussionsteilnehmern besteht. Zudem übermitteln Hörgeräte die Informationen mit einer kleinen zeitlichen Verzögerung, sodass es für Studierende mit Hörbeeinträchtigungen schwierig ist, sich adäquat an Diskussionen zu beteiligen. Zusätzlich haben Studierende, deren Hörbeeinträchtigung sich auf ihr Sprechen auswirkt, oft Probleme verstanden zu werden. Wenn gehörlose Studierende schriftliche Arbeiten verfassen, machen sie oft ähnliche Fehler wie Fremdsprachler, da auch sie Deutsch erst als zweite Sprache gelernt haben.
Manche schwerhörigen Studierenden hören verschiedene Frequenzen unterschiedlich gut. Es kann daher sein, dass sie verschiedene Stimmen unterschiedlich wahrnehmen und bei manchen Stimmen nicht in der Lage sind, das Gesagte zu verstehen. Dadurch sind mündliche Prüfungen nicht immer möglich.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Chronische Erkrankungen sind in der Regel nicht bzw. nicht auf den ersten Blick sichtbar. Zu den chronischen Krankheiten zählen z. B. Allergien, Asthma, Darmerkrankungen wie Morbus Crohn, Diabetes, Epilepsie, Hauterkrankungen wie Neurodermitis, Herzleiden, Multiple Sklerose, neurologische Erkrankungen, Nierenerkrankungen, Rheuma, Long Covid und viele weitere. Chronische Erkrankungen beeinflussen dauerhaft die Lebensführung und damit auch den Studienalltag. „Gute“ Phasen wechseln mit Krankheitsschüben ab, was den gesamten Studienverlauf prägt. Häufig verschlechtert sich der Gesundheitszustand in stressigen Phasen wie Prüfungszeiten oder kurz vor Abgabeterminen.
Chronische Erkrankungen können dazu führen, dass während der Lehrveranstaltung Nahrung und/oder Medikamente aufgenommen, Umweltreizstoffe vermieden oder Ruhepausen eingelegt werden müssen. Ebenso können Konzentrationsschwierigkeiten aufgrund von Schmerzattacken, Schlafmangel und Nebenwirkungen durch Medikamente auftreten. Anwesenheitspflichten können aufgrund von Schmerzen, Krankheitsphasen oder wichtigen Facharztbesuchen nicht immer eingehalten werden. Zudem können lange Krankheits- und Behandlungsphasen die körperliche Belastbarkeit herabsetzen und das Lerntempo und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Dadurch brauchen Studierende häufig länger, um Hausarbeiten zu schreiben und sich auf Prüfungen vorzubereiten.
Veranstaltungen:
Materialien:
Epileptische Anfälle, die länger als fünf Minuten dauern, hypoglykämische Schocks („Unterzucker“) und schwerste allergische Reaktionen, wie massive Haut- und Schleimhautreaktionen, Asthma oder ein allergischer Schock, erfordern grundsätzlich das Hinzuziehen eines Notarztes, Telefon: 112.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Chronische Erkrankungen sind in der Regel nicht bzw. nicht auf den ersten Blick sichtbar. Zu den chronischen Krankheiten zählen z. B. Allergien, Asthma, Darmerkrankungen wie Morbus Crohn, Diabetes, Epilepsie, Hauterkrankungen wie Neurodermitis, Herzleiden, Multiple Sklerose, neurologische Erkrankungen, Nierenerkrankungen, Rheuma, Long Covid und viele weitere. Chronische Erkrankungen beeinflussen dauerhaft die Lebensführung und damit auch den Studienalltag. „Gute“ Phasen wechseln mit Krankheitsschüben ab, was den gesamten Studienverlauf prägt. Häufig verschlechtert sich der Gesundheitszustand in stressigen Phasen wie Prüfungszeiten oder kurz vor Abgabeterminen.
Chronische Erkrankungen können dazu führen, dass während der Lehrveranstaltung Nahrung und/oder Medikamente aufgenommen, Umweltreizstoffe vermieden oder Ruhepausen eingelegt werden müssen. Ebenso können Konzentrationsschwierigkeiten aufgrund von Schmerzattacken, Schlafmangel und Nebenwirkungen durch Medikamente auftreten. Anwesenheitspflichten können aufgrund von Schmerzen, Krankheitsphasen oder wichtigen Facharztbesuchen nicht immer eingehalten werden. Zudem können lange Krankheits- und Behandlungsphasen die körperliche Belastbarkeit herabsetzen und das Lerntempo und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Dadurch brauchen Studierende häufig länger, um Hausarbeiten zu schreiben und sich auf Prüfungen vorzubereiten.
Veranstaltungen:
Materialien:
Epileptische Anfälle, die länger als fünf Minuten dauern, hypoglykämische Schocks („Unterzucker“) und schwerste allergische Reaktionen, wie massive Haut- und Schleimhautreaktionen, Asthma oder ein allergischer Schock, erfordern grundsätzlich das Hinzuziehen eines Notarztes, Telefon: 112.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Zu den psychischen Erkrankungen zählen u. a. Depressionen, Neurosen, Psychosen, Schizophrenie, das Borderline-Syndrom, Suchterkrankungen, Posttraumatische Belastungsstörungen sowie Angst-, Ess- und Zwangsstörungen. Psychische Erkrankungen sind für Außenstehende meist nicht sichtbar.
Studierende mit psychischen Erkrankungen können verschiedenste Symptome zeigen. Dazu gehören: Stimmungsschwankungen, eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit, Kommunikationsprobleme sowie Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Menschen (sozialer Rückzug). Hinzu kommt, dass verschriebene Medikamente Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Vergesslichkeit oder Konzentrationsprobleme hervorrufen können. Auch wenn Studierende mit psychischen Erkrankungen sich in medikamentöser und/oder psychotherapeutischer Behandlung befinden, können die Symptome in unregelmäßigen Abständen, besonders in stressigen Phasen, auftreten. Häufig haben die betroffenen Studierenden diskriminierende Erfahrungen gemacht. Aus Scham oder Angst vor Stigmatisierung werden diese Krankheiten zumeist verborgen.
Da psychische Erkrankungen oft episodisch und besonders in stressigen Phasen wie Prüfungszeiten oder vor Abgabeterminen auftreten, können Prüfungsleistungen häufig nicht oder nicht in „normalem“ Umfang erbracht werden. Die Leistungsfähigkeit richtet sich häufig nach dem Krankheitsverlauf: Während eines akuten Krankheitsschubes sind die Betroffenen kaum oder gar nicht studier- und prüfungsfähig, in Phasen, in denen es den Studierenden relativ gut geht, können sie Leistungen zwar erbringen, aber meist nicht im gleichen Ausmaß wie ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen. Nach einer erfolgreichen Psychotherapie und Medikamenteneinstellung kann die Leistungsfähigkeit aber auch komplett wieder hergestellt werden. Allerdings kann eine Medikation mit starken Nebenwirkungen wie Konzentrationsschwäche, Gedächtnisstörungen, Schlafstörungen und Müdigkeit einhergehen.
Veranstaltungen:
Materialien:
Verweisen Sie Studierende mit psychischen Erkrankungen bitte an die Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle der Universität Passau.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche
Nachweis: ärztliches Attest oder Gutachten eines/einer Psychologischen Psychotherapeut:in oder eines/einer Kinder- und Jugendpsychotherapeut:in (bis 21 Jahre)
Zu den psychischen Erkrankungen zählen u. a. Depressionen, Neurosen, Psychosen, Schizophrenie, das Borderline-Syndrom, Suchterkrankungen, Posttraumatische Belastungsstörungen sowie Angst-, Ess- und Zwangsstörungen. Psychische Erkrankungen sind für Außenstehende meist nicht sichtbar.
Studierende mit psychischen Erkrankungen können verschiedenste Symptome zeigen. Dazu gehören: Stimmungsschwankungen, eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit, Kommunikationsprobleme sowie Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Menschen (sozialer Rückzug). Hinzu kommt, dass verschriebene Medikamente Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Vergesslichkeit oder Konzentrationsprobleme hervorrufen können. Auch wenn Studierende mit psychischen Erkrankungen sich in medikamentöser und/oder psychotherapeutischer Behandlung befinden, können die Symptome in unregelmäßigen Abständen, besonders in stressigen Phasen, auftreten. Häufig haben die betroffenen Studierenden diskriminierende Erfahrungen gemacht. Aus Scham oder Angst vor Stigmatisierung werden diese Krankheiten zumeist verborgen.
Da psychische Erkrankungen oft episodisch und besonders in stressigen Phasen wie Prüfungszeiten oder vor Abgabeterminen auftreten, können Prüfungsleistungen häufig nicht oder nicht in „normalem“ Umfang erbracht werden. Die Leistungsfähigkeit richtet sich häufig nach dem Krankheitsverlauf: Während eines akuten Krankheitsschubes sind die Betroffenen kaum oder gar nicht studier- und prüfungsfähig, in Phasen, in denen es den Studierenden relativ gut geht, können sie Leistungen zwar erbringen, aber meist nicht im gleichen Ausmaß wie ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen. Nach einer erfolgreichen Psychotherapie und Medikamenteneinstellung kann die Leistungsfähigkeit aber auch komplett wieder hergestellt werden. Allerdings kann eine Medikation mit starken Nebenwirkungen wie Konzentrationsschwäche, Gedächtnisstörungen, Schlafstörungen und Müdigkeit einhergehen.
Veranstaltungen:
Materialien:
Verweisen Sie Studierende mit psychischen Erkrankungen bitte an die Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle der Universität Passau.
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche
Nachweis: ärztliches Attest oder Gutachten eines/einer Psychologischen Psychotherapeut:in oder eines/einer Kinder- und Jugendpsychotherapeut:in (bis 21 Jahre)
Die Abkürzung ADHS steht für Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung. Charakteristisch für ADHS sind folgende drei Hauptsymptome:
Die einzelnen Symptome können unterschiedlich stark ausgeprägt sein und müssen nicht immer alle gleichzeitig auftreten. Der Oberbegriff ADHS umschreibt auch die Ausprägung der Erkrankung, bei der keine hyperaktiven Verhaltensweisen beobachtet werden, sondern nur Aufmerksamkeitsstörungen vorliegen.
Hektische Umgebungen, volle Räume und laute Gruppen erhöhen die Konzentrationsschwierigkeiten.
Erschwerend für den Studienalltag sind die gestörte Konzentrationsfähigkeit, eine unsystematische Arbeitsweise in Verbindung mit Aufschieben und Vergessen von Aufgaben, Probleme mit der Selbstorganisation, z. B. „Verzetteln“ und Abschweifen sowie das häufig eingeschränkte Zeitgefühl.
Veranstaltungen:
Materialien:
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Die Abkürzung ADHS steht für Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung. Charakteristisch für ADHS sind folgende drei Hauptsymptome:
Die einzelnen Symptome können unterschiedlich stark ausgeprägt sein und müssen nicht immer alle gleichzeitig auftreten. Der Oberbegriff ADHS umschreibt auch die Ausprägung der Erkrankung, bei der keine hyperaktiven Verhaltensweisen beobachtet werden, sondern nur Aufmerksamkeitsstörungen vorliegen.
Hektische Umgebungen, volle Räume und laute Gruppen erhöhen die Konzentrationsschwierigkeiten.
Erschwerend für den Studienalltag sind die gestörte Konzentrationsfähigkeit, eine unsystematische Arbeitsweise in Verbindung mit Aufschieben und Vergessen von Aufgaben, Probleme mit der Selbstorganisation, z. B. „Verzetteln“ und Abschweifen sowie das häufig eingeschränkte Zeitgefühl.
Veranstaltungen:
Materialien:
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Die beiden wohl bekanntesten Teilleistungsstörungen sind LRS (Lese-Rechtschreib-Störung) und Dyskalkulie (Rechenschwäche). Von Legasthenie (man spricht heutzutage von einer umschriebenen Lese-Rechtschreibstörung) sind rund 4 % aller Menschen betroffen. Studierende mit Legasthenie weisen eine normale bis hohe Intelligenz auf.
Eine Lese-Rechtschreibstörung (LRS) liegt vor, wenn anhaltende und eindeutige Beeinträchtigungen im Bereich der Lese- und Rechtschreibung nicht allein erklärbar sind durch Entwicklungsalter, Visusprobleme, unangemessene Beschulung oder Intelligenzminderung.
Unterschieden werden kann zwischen einer LRS und einer isolierten Rechtschreib- bzw. isolierten Lesestörung.
Die LRS zeigt sich durch Defizite beim Leseverständnis und der Fähigkeit, geschriebene Worte wiederzuerkennen und vorzulesen. Studierende mit einer LRS benötigen mehr Zeit, um Fragen und Problemstellungen zu lesen und zu erfassen. Auch das Schreiben und Vornehmen notwendiger Korrekturen dauert aufgrund der veränderten Informationsverarbeitungsprozesse deutlich länger.
Veranstaltungen:
Materialen:
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: Gutachten von Fachärzt:innen für Psychiatrie, Ärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, approbierten Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen, Therapeut:innen, die nachweislich besondere Erfahrungen auf dem Gebiet der Lerntherapie oder Legasthenie haben, oder von Praxen für Lese-Rechtschreibtherapie
Die beiden wohl bekanntesten Teilleistungsstörungen sind LRS (Lese-Rechtschreib-Störung) und Dyskalkulie (Rechenschwäche). Von Legasthenie (man spricht heutzutage von einer umschriebenen Lese-Rechtschreibstörung) sind rund 4 % aller Menschen betroffen. Studierende mit Legasthenie weisen eine normale bis hohe Intelligenz auf.
Eine Lese-Rechtschreibstörung (LRS) liegt vor, wenn anhaltende und eindeutige Beeinträchtigungen im Bereich der Lese- und Rechtschreibung nicht allein erklärbar sind durch Entwicklungsalter, Visusprobleme, unangemessene Beschulung oder Intelligenzminderung.
Unterschieden werden kann zwischen einer LRS und einer isolierten Rechtschreib- bzw. isolierten Lesestörung.
Die LRS zeigt sich durch Defizite beim Leseverständnis und der Fähigkeit, geschriebene Worte wiederzuerkennen und vorzulesen. Studierende mit einer LRS benötigen mehr Zeit, um Fragen und Problemstellungen zu lesen und zu erfassen. Auch das Schreiben und Vornehmen notwendiger Korrekturen dauert aufgrund der veränderten Informationsverarbeitungsprozesse deutlich länger.
Veranstaltungen:
Materialen:
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: Gutachten von Fachärzt:innen für Psychiatrie, Ärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, approbierten Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen, Therapeut:innen, die nachweislich besondere Erfahrungen auf dem Gebiet der Lerntherapie oder Legasthenie haben, oder von Praxen für Lese-Rechtschreibtherapie
Autismus ist eine Beeinträchtigungsform, bei der die Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung gestört ist. Eine erhöhte Reizempfindlichkeit führt leicht zu Reizüberflutung durch Licht und Geräusche; daher geraten Menschen mit Autismus schnell unter Stress, können sich schwer konzentrieren und lassen sich leicht ablenken. Menschen mit Autismus fällt es in der Regel schwer, Gesten und Mimik zu erkennen, soziale und emotionale Signale zu deuten und selbst zu senden. Mitunter reagieren sie überrascht und scheu auf Umgangsformen wie Händeschütteln. Zurückhaltung sollte jedoch nicht als unhöflich gewertet werden. Unvorhergesehene Situationen sind für Menschen mit Autismus sehr herausfordernd. Meist brauchen sie eine längere Vorbereitungszeit. Hier wirken feste Strukturen und frühzeitige Informationen, die eine ausführliche Planung ermöglichen, sehr unterstützend.
Studierende mit Autismus haben Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion mit Kommilitonen und Kommilitoninnen sowie Dozierenden. Sie können oft auch schlecht Hintergrundgeräusche oder Menschenmengen ertragen. Sie haben häufig auch Probleme beim Verständnis mehrdeutiger Aufgabenstellungen, können schlecht einschätzen, wie viel Zeit sie für bestimmte Aufgaben benötigen und haben Schwierigkeiten bei der Planung von Studienarbeiten.
Veranstaltungen:
Materialien:
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Autismus ist eine Beeinträchtigungsform, bei der die Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung gestört ist. Eine erhöhte Reizempfindlichkeit führt leicht zu Reizüberflutung durch Licht und Geräusche; daher geraten Menschen mit Autismus schnell unter Stress, können sich schwer konzentrieren und lassen sich leicht ablenken. Menschen mit Autismus fällt es in der Regel schwer, Gesten und Mimik zu erkennen, soziale und emotionale Signale zu deuten und selbst zu senden. Mitunter reagieren sie überrascht und scheu auf Umgangsformen wie Händeschütteln. Zurückhaltung sollte jedoch nicht als unhöflich gewertet werden. Unvorhergesehene Situationen sind für Menschen mit Autismus sehr herausfordernd. Meist brauchen sie eine längere Vorbereitungszeit. Hier wirken feste Strukturen und frühzeitige Informationen, die eine ausführliche Planung ermöglichen, sehr unterstützend.
Studierende mit Autismus haben Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion mit Kommilitonen und Kommilitoninnen sowie Dozierenden. Sie können oft auch schlecht Hintergrundgeräusche oder Menschenmengen ertragen. Sie haben häufig auch Probleme beim Verständnis mehrdeutiger Aufgabenstellungen, können schlecht einschätzen, wie viel Zeit sie für bestimmte Aufgaben benötigen und haben Schwierigkeiten bei der Planung von Studienarbeiten.
Veranstaltungen:
Materialien:
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
Die Behandlung chronischer und psychischer Erkrankungen erfordert häufig die regelmäßige Einnahme von Medikamenten als Teil der Therapie. Kommt es in Folge von Medikamenteneinnahme z. B. zu einer Verlangsamung kognitiver Prozesse, so ist dies ausgleichsfähig.[1]
Empfehlungen für mögliche Anpassungen des vorgesehenen Prüfungsformats und Prüfungssettings je nach der konkreten Situation des Einzelfalls:
Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest
[1] Ennuschat, Jörg (Hrsg. Deutsches Studentenwerk, Informations- und Beratungsstelle [IBS]), Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen – Prüfungsrechtliche Bausteine einer inklusiven Hochschule. Rechtsgutachten, Berlin 2019, S. 109f.
Auf der Webseite Barrierefreier Campus finden Sie u. a. Informationen zu folgenden Themen: