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Barrierefreie Lehre: Informationen für Lehrende

Statistisch gesehen haben rund 16 % aller Studierenden eine studienrelevante gesundheitliche Beeinträchtigung. Die folgenden Informationen sollen dazu beitragen, Ihr Verständnis für die betroffenen Studierenden zu erhöhen und die Vereinbarkeit von Studium und Beeinträchtigung zu verbessern.

Viele Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen – das kann eine Behinderung, eine chronische oder psychische Erkrankung sein – kostet es große Überwindung auf Sie zuzugehen. Sie können den Erstkontakt erleichtern, indem Sie zu Beginn jedes Semesters in Ihren Veranstaltungen bekannt geben:

„Falls jemand von Ihnen aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung Unterstützung braucht, wenden Sie sich bitte am Ende der Lehrveranstaltung oder während meiner Sprechstunde an mich oder die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung: Dr. Ulrike Bunge, ulrike.bunge@uni-passau.de.“

Bitte nutzen Sie dazu auch gern unsere Vorlage zur Präsentation.

  • Stellen Sie Skripte bereits vor der Veranstaltung online.
  • Achten Sie auf gute Kontraste bei Ihren PowerPoint-Folien.
  • Strukturieren Sie Tafelbilder klar, schreiben Sie auf Tafeln und Folien groß und deutlich.
  • Sprechen Sie den Studierenden zugewandt und bauen Sie gelegentlich Sprechpausen ein.
  • Benutzen Sie in größeren Räumen ein Mikrofon.
  • Wiederholen Sie Plenumsbeiträge durch das Mikrofon.
  • Stimmen Sie Tonaufzeichnungen Ihrer Veranstaltung durch die Studierenden zu.
  • Bieten Sie Ihre Veranstaltung zusätzlich online an  für Studierende, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in Präsenz teilnehmen können.
  • Geben Sie Fristen und Termine sowie benötigte Literatur möglichst früh und am besten schriftlich bekannt.
  • Lassen Sie bei Klausuren deutliche Abstände zwischen den Fragen und wählen Sie eine große Schriftgröße.
  • Kommunizieren Sie Ihre Erwartungen an die Leistungsnachweise deutlich.
  • Verteilen Sie Hausarbeits- und Referatsthemen möglichst früh.
  • Gestalten Sie Ihren Webauftritt und alle Dokumente barrierefrei. Bei Fragen unterstützt Sie die Web-Redaktion: web-redaktion@uni-passau.de.

  • Wenn sich Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bei Ihnen melden, zeigen Sie sich bitte offen für ein Gespräch. Versuchen Sie gemeinsam mit den Studierenden, eine Lösung für ihr Problem zu finden.
    Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Verweisen Sie auch gerne die Studierenden an diese Beratungsstelle.
  • Wenn sich Studierende mit einem genehmigten Nachteilsausgleich an Sie wenden, achten Sie bitte darauf, dass die im Bescheid genannten Maßnahmen umgesetzt werden.

Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleiche im Studium sind Maßnahmen, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen ausgleichen sollen. Sie werden individuell und situationsbezogen gestaltet und nicht pauschal vergeben. Nachteilsausgleiche sind keine Erleichterungen. Die in den Studien- und Prüfungsordnungen festgelegten Leistungsziele bleiben erhalten. Es dürfen z. B. keine Leistungen ohne Kompensation erlassen oder der Bewertungsmaßstab geändert werden.

Um angemessene nachteilsausgleichende Maßnahmen festzulegen, sind immer die individuellen Beeinträchtigungen und ihre Auswirkungen auf die konkreten Studien- und Prüfungsbedingungen zu betrachten. Generelle Festlegungen zu Nachteilsausgleichen bei bestimmten Erkrankungen sind daher nicht möglich. Unter den Beschreibungen verschiedener Beeinträchtigungen finden Sie aber Vorschläge für den Nachteilsausgleich bei bestimmten Behinderungen und Erkrankungen.

Kontakt

Verweisen Sie Studierende gern an die Behindertenbeauftragte der Universität Passau, die auch Beratung für Sie als Lehrende anbietet:

Dr. Ulrike Bunge
Dr. Ulrike Bunge
Raum VW 114
Tel.: +49(0)851/509-1151

Alle Studierenden mit einer Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate anhält, und deren gesundheitliche Beeinträchtigung sich erschwerend auf die Prüfungs- oder Studiensituation auswirkt, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.

Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft (Staatsexamen) werden darauf hingewiesen, dass das Bayerische Landesjustizprüfungsamt teilweise abweichende Maßstäbe für die Gewährung von Nachteilsausgleich in der Ersten Juristischen Prüfung anlegt. Diese haben für ihren Studiengang im Falle eines Widerspruchs zu diesem Leitfaden grundsätzlich Vorrang.

Die Behinderung, chronische oder psychische Erkrankung muss durch ein ärztliches Attest oder das Gutachten einer/eines Psychologischen Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeuten belegt werden.

  • Verlängerung der Bearbeitungszeit bei zeitabhängigen Studien- und Prüfungsleistungen (z. B. Klausuren, Haus- und Abschlussarbeiten)
  • Durchführung von Prüfungen in einem separaten Raum mit höchstens 20 Personen (in Einzelfällen auch weniger) mit eigener Aufsicht
  • Änderung der Prüfungsform: Ersatz von schriftlicher durch mündliche Prüfung oder umgekehrt; Einzel- statt Gruppenprüfung
  • Verlängerung der Höchststudiendauer oder Fristverlängerung
  • Adaption von Aufgabenstellungen (z. B. in Bezug auf Schriftart, Schriftgröße oder Vergrößerung der Klausuraufgabe auf DIN A3)
  • Personelle oder technische Unterstützung bei schriftlichen oder mündlichen Prüfungen, z. B. Schreibassistenz, Gebärdendolmetscher:in, assistive Technologien wie Laptop (in geeigneten Fällen) oder eine Vergrößerungslupe
  • Reduzierung der regelmäßigen Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen
  • Zulassen von technischen Hilfsmitteln (z. B. Leselupe, Handy zur Blutzuckermessung)

Wenn Studierende sich bei Ihnen mit einem Bescheid des Prüfungssekretariats über einen bewilligten Nachteilsausgleich melden, stellen Sie bitte sicher, dass die dort genannten Maßnahmen, z. B. ein separater Raum oder eine Zeitverlängerung, umgesetzt werden.

Die Studierenden haben ein Recht darauf, dass Ihre Erkrankung oder Behinderung durch die im Bescheid aufgeführten Maßnahmen ausgeglichen wird, um ihnen so ein chancengleiches Studium zu ermöglichen. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.

Gesundheitliche Beein­trächti­gungen und mögliche Nachteils­ausgleiche

Mobilitätsbeeinträchtigungen

Mobilitätseinschränkungen sind meist auf den ersten Blick erkennbar und daher im Bewusstsein der Gesellschaft am stärksten präsent. Zu ihnen zählen Schädigungen des Stütz- und Bewegungsapparates wie Lähmungen, Fehlbildungen, Verluste von Gliedmaßen, aber auch neurologische, Muskel- und Gelenkerkrankungen. Mobilitätseinschränkungen machen häufig die Nutzung von Mobilitätshilfen wie Rollstühlen, Gehhilfen oder Prothesen erforderlich.

Wie wird das Studium davon beeinträchtigt?

Mobilitätsbeeinträchtigungen können den Studienalltag erheblich erschweren. So nehmen permanente Therapien (z. B. Physiotherapien) viel Zeit in Anspruch. Auch wenn die Wahrnehmungssinne nicht betroffen sind, kann sich eine eingeschränkte Bewegungsfähigkeit auf die soziale Interaktion auswirken, z. B. die Zuwendung zum Gegenüber, und damit die Teilnahme an Gesprächssituationen behindern. Außerdem wird für die meisten Tätigkeiten mehr Zeit benötigt, z. B. zum Schreiben, was sich auf das Anfertigen von Mitschriften, Hausarbeiten und das Ablegen von Klausuren auswirkt. Länger dauert auch das Beschaffen und Bearbeiten von Literatur sowie das Zurücklegen von Wegen. Häufig sind auch längere Strecken zu bewältigen, um barrierefrei von einem  Gebäude zum anderen zu gelangen.

Problematisch für Studierende mit Mobilitätsbeeinträchtigung sind außerdem bauliche Barrieren wie unzureichende Zugänge/Zufahrten, zugestellte Eingänge und Flure, fehlende oder nicht funktionierende Aufzüge, nicht unterfahrbare Arbeitsplätze oder unzureichender Platz z. B. für Rollstühle.

Wie können Sie helfen?

  • Veranstaltungen: Beschaffen eines barrierefreien Raumes (Zugänglichkeit, Platz für Rollstuhl); Toleranz bei möglichen Verspätungen; Zulassen von Aufzeichnungen bei Bedarf 
  • Materialien: frühzeitige Verteilung von Skripten/Handouts zur Erleichterung des Mitschreibens 

Informationen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungskommissionen 

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:

  • Klausur oder andere schriftliche Studienleistungen: Verlängerung der Bearbeitungszeit, separater Raum mit höchstens 20 Personen (in Einzelfällen auch weniger)
  • ggf. mündliche Ersatzprüfung oder alternativ Assistenz (in vorheriger Abstimmung mit den Prüfenden)
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Präsentationen, Seminar- und Abschlussarbeiten
  • Vorlesungen: bei Anwesenheitspflicht Genehmigung einer Online Teilnahme
  • Notebook, das die Universität zur Verfügung stellt (manchmal geht Tippen leichter)
  • Studienzeit: Verlängerung über die Höchststudiendauer hinaus, Fristverlängerung (hier ist z.T. Beratungsangebot bei der Studiengangskoordination obligatorisch)
  • Assistenz z. B. beim Mitschreiben in Lehrveranstaltungen, Hilfe bei der Bibliotheksrecherche
  • Möglichkeit, wechselnd zu sitzen oder zu stehen

Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest

Mobilität

Mobilität

Mobilitätsbeeinträchtigungen

Mobilitätseinschränkungen sind meist auf den ersten Blick erkennbar und daher im Bewusstsein der Gesellschaft am stärksten präsent. Zu ihnen zählen Schädigungen des Stütz- und Bewegungsapparates wie Lähmungen, Fehlbildungen, Verluste von Gliedmaßen, aber auch neurologische, Muskel- und Gelenkerkrankungen. Mobilitätseinschränkungen machen häufig die Nutzung von Mobilitätshilfen wie Rollstühlen, Gehhilfen oder Prothesen erforderlich.

Wie wird das Studium davon beeinträchtigt?

Mobilitätsbeeinträchtigungen können den Studienalltag erheblich erschweren. So nehmen permanente Therapien (z. B. Physiotherapien) viel Zeit in Anspruch. Auch wenn die Wahrnehmungssinne nicht betroffen sind, kann sich eine eingeschränkte Bewegungsfähigkeit auf die soziale Interaktion auswirken, z. B. die Zuwendung zum Gegenüber, und damit die Teilnahme an Gesprächssituationen behindern. Außerdem wird für die meisten Tätigkeiten mehr Zeit benötigt, z. B. zum Schreiben, was sich auf das Anfertigen von Mitschriften, Hausarbeiten und das Ablegen von Klausuren auswirkt. Länger dauert auch das Beschaffen und Bearbeiten von Literatur sowie das Zurücklegen von Wegen. Häufig sind auch längere Strecken zu bewältigen, um barrierefrei von einem  Gebäude zum anderen zu gelangen.

Problematisch für Studierende mit Mobilitätsbeeinträchtigung sind außerdem bauliche Barrieren wie unzureichende Zugänge/Zufahrten, zugestellte Eingänge und Flure, fehlende oder nicht funktionierende Aufzüge, nicht unterfahrbare Arbeitsplätze oder unzureichender Platz z. B. für Rollstühle.

Wie können Sie helfen?

  • Veranstaltungen: Beschaffen eines barrierefreien Raumes (Zugänglichkeit, Platz für Rollstuhl); Toleranz bei möglichen Verspätungen; Zulassen von Aufzeichnungen bei Bedarf 
  • Materialien: frühzeitige Verteilung von Skripten/Handouts zur Erleichterung des Mitschreibens 

Informationen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungskommissionen 

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:

  • Klausur oder andere schriftliche Studienleistungen: Verlängerung der Bearbeitungszeit, separater Raum mit höchstens 20 Personen (in Einzelfällen auch weniger)
  • ggf. mündliche Ersatzprüfung oder alternativ Assistenz (in vorheriger Abstimmung mit den Prüfenden)
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Präsentationen, Seminar- und Abschlussarbeiten
  • Vorlesungen: bei Anwesenheitspflicht Genehmigung einer Online Teilnahme
  • Notebook, das die Universität zur Verfügung stellt (manchmal geht Tippen leichter)
  • Studienzeit: Verlängerung über die Höchststudiendauer hinaus, Fristverlängerung (hier ist z.T. Beratungsangebot bei der Studiengangskoordination obligatorisch)
  • Assistenz z. B. beim Mitschreiben in Lehrveranstaltungen, Hilfe bei der Bibliotheksrecherche
  • Möglichkeit, wechselnd zu sitzen oder zu stehen

Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest

Mobilität

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Sehbeeinträchtigungen

Sehbeeinträchtigungen meinen die Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit hinsichtlich der Sehschärfe, des Gesichtsfeldes und/oder der Farbwahrnehmung. Die Abstufungen reichen von Farbfehlsichtigkeiten über verschieden schwere Grade an Sehbehinderung bis hin zu Blindheit.  Sehbeeinträchtigungen sind nicht immer von außen wahrnehmbar

Wie wird das Studium davon beeinträchtigt?

Nicht nur das Zurechtfinden in unbekannten Räumlichkeiten, sondern insgesamt wird für die meisten studienrelevanten Aufgaben, wie das Beschaffen und Erarbeiten von Literatur, wesentlich mehr Zeit benötigt. Zusätzlicher Aufwand entsteht insbesondere dann, wenn Materialien nicht digital zur Verfügung stehen und eine Literaturumsetzung, z. B. in Brailleschrift, organisiert werden muss. Häufig verfügen Studierende mit Sehbeeinträchtigungen selbst über Sehhilfen und technische Hilfsmittel, z. B. Diktiergeräte, Screenreader und Notebooks mit Sprachein- und -ausgabe oder mit Braillezeile als Tastaturergänzung. Dennoch stellt die Fülle an gedruckten Texten und visuell aufbereiteten Inhalten eine sehr große Hürde dar.

Sehbeeinträchtigungen bringen es mit sich, dass nonverbale Signale wie Gestik und Mimik, wie Nicken und Lächeln, kaum oder gar nicht wahrgenommen werden können. Daher ist es für die Betroffenen schwierig, sich in Diskussionsrunden und Arbeitsgruppen einzubringen.

Für Studierende mit Sehbeeinträchtigung ist die Aufbereitung der Studienmaterialien in eine für sie lesbare Form, z. B. digital oder in Großdruck, unabdingbar. Das frühzeitige Bereitstellen von Skripten, Literaturlisten und Referatsthemen ermöglicht ihnen eine gute Vorbereitung und die frühzeitige Organisation ihrer Studienangelegenheiten, was wiederum Sicherheit im Studienalltag schafft.

Wie können Sie helfen?

  • direkte Ansprache mit Namen, Nennung des eigenen Namens
  • Erläuterung von Bildern und Verbalisierung: z. B. „Ich reiche Ihnen die Hand. Ich lege das Buch direkt vor Sie.“
  • Deutliches und zugewandtes Sprechen, sehr präzise Ausdrucksweise
  • Benutzung eines Mikrophons in größeren Räumen, weil die Studierenden Informationen nur akustisch übermittelt bekommen
  • Frühzeitiges und barrierefreies Verfügbarmachen von schriftlichen Dokumenten wie Skripte, Literaturlisten, Referats- und Hausarbeitsthemen
  • gute Lesbarkeit und Kontraste bei Tafelbildern und PowerPoint-Präsentationen
  • Erlaubnis zur Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen und Überlassen der PowerPoint-Präsentationen
  • Hilfe bei der Orientierung: z. B. freie Plätze, Ausgang
  • Verzicht auf vage Angaben wie z. B. „da hinten“

Informationen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungskommissionen 

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:

  • Klausur oder andere schriftliche Studienleistungen: Verlängerung der Bearbeitungszeit, separater Raum mit höchstens 20 Personen (in Einzelfällen auch weniger)
  • Zulassung von Hilfsmitteln: z. B. Leselupe
  • Studienzeit: Verlängerung über die Höchststudiendauer hinaus, Fristverlängerung (hier ist z.T. Beratungsangebot bei der Studiengangskoordination obligatorisch)

Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest

Sehen

Sehen

Sehbeeinträchtigungen

Sehbeeinträchtigungen meinen die Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit hinsichtlich der Sehschärfe, des Gesichtsfeldes und/oder der Farbwahrnehmung. Die Abstufungen reichen von Farbfehlsichtigkeiten über verschieden schwere Grade an Sehbehinderung bis hin zu Blindheit.  Sehbeeinträchtigungen sind nicht immer von außen wahrnehmbar

Wie wird das Studium davon beeinträchtigt?

Nicht nur das Zurechtfinden in unbekannten Räumlichkeiten, sondern insgesamt wird für die meisten studienrelevanten Aufgaben, wie das Beschaffen und Erarbeiten von Literatur, wesentlich mehr Zeit benötigt. Zusätzlicher Aufwand entsteht insbesondere dann, wenn Materialien nicht digital zur Verfügung stehen und eine Literaturumsetzung, z. B. in Brailleschrift, organisiert werden muss. Häufig verfügen Studierende mit Sehbeeinträchtigungen selbst über Sehhilfen und technische Hilfsmittel, z. B. Diktiergeräte, Screenreader und Notebooks mit Sprachein- und -ausgabe oder mit Braillezeile als Tastaturergänzung. Dennoch stellt die Fülle an gedruckten Texten und visuell aufbereiteten Inhalten eine sehr große Hürde dar.

Sehbeeinträchtigungen bringen es mit sich, dass nonverbale Signale wie Gestik und Mimik, wie Nicken und Lächeln, kaum oder gar nicht wahrgenommen werden können. Daher ist es für die Betroffenen schwierig, sich in Diskussionsrunden und Arbeitsgruppen einzubringen.

Für Studierende mit Sehbeeinträchtigung ist die Aufbereitung der Studienmaterialien in eine für sie lesbare Form, z. B. digital oder in Großdruck, unabdingbar. Das frühzeitige Bereitstellen von Skripten, Literaturlisten und Referatsthemen ermöglicht ihnen eine gute Vorbereitung und die frühzeitige Organisation ihrer Studienangelegenheiten, was wiederum Sicherheit im Studienalltag schafft.

Wie können Sie helfen?

  • direkte Ansprache mit Namen, Nennung des eigenen Namens
  • Erläuterung von Bildern und Verbalisierung: z. B. „Ich reiche Ihnen die Hand. Ich lege das Buch direkt vor Sie.“
  • Deutliches und zugewandtes Sprechen, sehr präzise Ausdrucksweise
  • Benutzung eines Mikrophons in größeren Räumen, weil die Studierenden Informationen nur akustisch übermittelt bekommen
  • Frühzeitiges und barrierefreies Verfügbarmachen von schriftlichen Dokumenten wie Skripte, Literaturlisten, Referats- und Hausarbeitsthemen
  • gute Lesbarkeit und Kontraste bei Tafelbildern und PowerPoint-Präsentationen
  • Erlaubnis zur Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen und Überlassen der PowerPoint-Präsentationen
  • Hilfe bei der Orientierung: z. B. freie Plätze, Ausgang
  • Verzicht auf vage Angaben wie z. B. „da hinten“

Informationen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungskommissionen 

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:

  • Klausur oder andere schriftliche Studienleistungen: Verlängerung der Bearbeitungszeit, separater Raum mit höchstens 20 Personen (in Einzelfällen auch weniger)
  • Zulassung von Hilfsmitteln: z. B. Leselupe
  • Studienzeit: Verlängerung über die Höchststudiendauer hinaus, Fristverlängerung (hier ist z.T. Beratungsangebot bei der Studiengangskoordination obligatorisch)

Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest

Sehen

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Sprechbeeinträchtigungen

Zur Gruppe der Sprach- und Sprechbeeinträchtigungen gehören Stimm-, Rede- und Schluckstörungen wie Stottern, Poltern und Aphasien. Die Ursachen sind vielfältig, z. B. Unfälle, Schädel-Hirn-Traumata, Muskeldystrophie, Tumorerkrankungen und verminderte Hörfähigkeit. Bei Sprach- und Sprechbeeinträchtigungen erfolgt das Sprechen weniger flüssig als das Denken. Dies wird v. a. in Kommunikationssituationen als belastend erlebt und erhöht den Druck bei Gruppendiskussionen, Referaten und mündlichen Prüfungen.

Wie wird das Studium davon beeinträchtigt?

Diese Beeinträchtigung wirkt sich vor allem auf die mündliche Partizipation und mündliche Leistungsnachweise aus. Das deutliche Artikulieren und Sprechen erfordert von Studierenden mit Sprechbeeinträchtigungen eine große Konzentrationsleistung. Hinzu kommt, dass die betroffenen Studierenden unter immensem Druck stehen, wenn sie sprechen (müssen). Die Angst sich nicht artikulieren zu können, nicht ernst genommen zu werden, sich vor anderen zu blamieren belastet sie. Einige vermeiden daher Wortbeiträge und kapseln sich sozial ab.

Wie können Sie helfen?

  • Keine Vervollständigung von Sätzen
  • Keine Ratschläge wie: „Sprechen Sie langsam“, „Holen Sie tief Luft“
  • Vermeiden von Zeitdruck und Ungeduld: Besprechen Sie mit Studierenden, unter welchen Umständen mündliche Leistungen erbracht werden können.
  • Zulassen von Teamarbeit, sodass die betroffenen Studierenden möglicherweise keine Präsentation halten müssen

Informationen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungskommissionen 

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:

  • Zulassen von alternativen Präsentationsformaten, ev. Präsentationen nur vor Prüfer bzw. Prüferin oder in kleinerem Kreis statt in der ganzen Gruppe
  • Zulassen von technischen Hilfsmitteln wie z. B. Audiodateien
  • Zeitverlängerung bei mündlichen Prüfungen und Referaten
  • Ersatz von mündlicher durch schriftliche Studienleistung

Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest

Sprechen

Sprechen

Sprechbeeinträchtigungen

Zur Gruppe der Sprach- und Sprechbeeinträchtigungen gehören Stimm-, Rede- und Schluckstörungen wie Stottern, Poltern und Aphasien. Die Ursachen sind vielfältig, z. B. Unfälle, Schädel-Hirn-Traumata, Muskeldystrophie, Tumorerkrankungen und verminderte Hörfähigkeit. Bei Sprach- und Sprechbeeinträchtigungen erfolgt das Sprechen weniger flüssig als das Denken. Dies wird v. a. in Kommunikationssituationen als belastend erlebt und erhöht den Druck bei Gruppendiskussionen, Referaten und mündlichen Prüfungen.

Wie wird das Studium davon beeinträchtigt?

Diese Beeinträchtigung wirkt sich vor allem auf die mündliche Partizipation und mündliche Leistungsnachweise aus. Das deutliche Artikulieren und Sprechen erfordert von Studierenden mit Sprechbeeinträchtigungen eine große Konzentrationsleistung. Hinzu kommt, dass die betroffenen Studierenden unter immensem Druck stehen, wenn sie sprechen (müssen). Die Angst sich nicht artikulieren zu können, nicht ernst genommen zu werden, sich vor anderen zu blamieren belastet sie. Einige vermeiden daher Wortbeiträge und kapseln sich sozial ab.

Wie können Sie helfen?

  • Keine Vervollständigung von Sätzen
  • Keine Ratschläge wie: „Sprechen Sie langsam“, „Holen Sie tief Luft“
  • Vermeiden von Zeitdruck und Ungeduld: Besprechen Sie mit Studierenden, unter welchen Umständen mündliche Leistungen erbracht werden können.
  • Zulassen von Teamarbeit, sodass die betroffenen Studierenden möglicherweise keine Präsentation halten müssen

Informationen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungskommissionen 

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:

  • Zulassen von alternativen Präsentationsformaten, ev. Präsentationen nur vor Prüfer bzw. Prüferin oder in kleinerem Kreis statt in der ganzen Gruppe
  • Zulassen von technischen Hilfsmitteln wie z. B. Audiodateien
  • Zeitverlängerung bei mündlichen Prüfungen und Referaten
  • Ersatz von mündlicher durch schriftliche Studienleistung

Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest

Sprechen

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Hörbeeinträchtigungen

Bei Hörbeeinträchtigungen kommt es zu verschieden stark ausgeprägten Minderungen des Hörvermögens. Unterschieden wird nach dem Grad und dem Zeitpunkt des Eintretens in Gehörlosigkeit, Ertaubung und Schwerhörigkeit.

Eine Gehörlosigkeit besteht von Geburt an. Die gesprochene Sprache wird wie eine Fremdsprache erlernt. Das Begriffsverständnis, der Wortschatzumfang und die Lautsprache sind stark eingeschränkt.

Bei einer Ertaubung, die erst im Laufe des Lebens erworben wurde, konnte die gesprochene Sprache meist erlernt werden, sodass das kontrollierte Einsetzen von Artikulation und Stimmlautstärke meist beherrscht wird. Bei beiden Hörbeeinträchtigungen wird in erster Linie über Zeichen und Gebärdensprache kommuniziert.

Schwerhörigkeit geht einher mit einem verzerrten und bruchstückhaften, undeutlichen Hören, bei dem Stör- und Hintergrundgeräusche wie Rascheln, Straßenlärm und Zwischengespräche nicht von Worten unterschieden werden können. Bei Schwerhörigkeit kommen in der Regel technische Hilfsmittel zum Einsatz, z. B. Hörgeräte, die Töne zwar verstärken, aber weder Störgeräusche ausblenden noch das Nicht-Gehörte kompensieren, sowie Mikroportanlagen und Induktionsschleifen, bei denen Töne direkt von der Signalquelle auf ein Empfangsgerät gesendet werden.

Wie wird das Studium davon beeinträchtigt?

Die größte Studienerschwernis bei Hörbeeinträchtigungen ist die Kommunikation und das Nicht- bzw. nur bruchstückhafte Verstehen von Wortbeiträgen in Seminaren und Vorlesungen, aber auch bei Gruppenarbeiten. Es ist so gut wie unmöglich, einem Vortrag zu folgen und gleichzeitig das Tafelbild zu erfassen oder Mitschriften anzufertigen. Oft verstehen die betroffenen Studierenden nur Bruchstücke des Gesagten und müssen sich daraus den Gesamtinhalt ableiten.

Lippenlesen kann diesen Informationsverlust nicht vollständig ausgleichen. Bei Diskussionen ist Lippenlesen darüber hinaus oft nur sehr unvollständig möglich, weil meistens kein direkter Sichtkontakt zu allen Diskussionsteilnehmern besteht. Zudem übermitteln Hörgeräte die Informationen mit einer kleinen zeitlichen Verzögerung, sodass es für Studierende mit Hörbeeinträchtigungen schwierig ist, sich adäquat an Diskussionen zu beteiligen. Zusätzlich haben Studierende, deren Hörbeeinträchtigung sich auf ihr Sprechen auswirkt, oft Probleme verstanden zu werden. Wenn gehörlose Studierende schriftliche Arbeiten verfassen, machen sie oft ähnliche Fehler wie Fremdsprachler, da auch sie Deutsch erst als zweite Sprache gelernt haben.

Manche schwerhörigen Studierenden hören verschiedene Frequenzen unterschiedlich gut. Es kann daher sein, dass sie verschiedene Stimmen unterschiedlich wahrnehmen und bei manchen Stimmen nicht in der Lage sind, das Gesagte zu verstehen. Dadurch sind mündliche Prüfungen nicht immer möglich.

Wie können Sie helfen?

Veranstaltungen:

  • den Studierenden zugewandt sprechen, damit Lippenlesen möglich ist
  • langsam und deutlich sprechen 
  • für gute Lichtverhältnisse sorgen, Vermeiden von Gegenlicht 
  • möglichst wenig Störgeräusche: Räume mit wenig Nachhall, Geräuschpegel durch geschlossene Türen/Fenster und Unterbinden von Zwischengesprächen verringern 
  • vordere Sitzplätze reservieren 
  • bei Diskussionen Sitzordnung im Halbkreis
  • Verwendung von Mikroportanlagen und, wo vorhanden, Induktionsschleifen
  • Plenumsbeiträge über Mikrofon wiederholen

Materialien:

  • frühzeitiges Bereitstellen von Lehrmaterialien über Audio vermittelter Lehrinhalte
  • schriftliche Bekanntgabe von wichtigen Informationen wie Terminen, Referatsthemen und Hinweisen zu Prüfungsleistungen
  • Anbieten von Untertiteln
  • bei Einsatz von Dolmetscher:innen für Gebärdensprache auch diese frühzeitig mit Materialien versorgen, damit diese sich mit Fachbegriffen vertraut machen können
  • Verschriftlichung von Diskussionsergebnissen
  • der Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen zustimmen

Informationen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungskommissionen 

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:

  • Mündliche Prüfungen: Zeitzugabe bei der Vorbereitung, Möglichkeit zur Nachfrage, Einsatz von technischen Hilfsmitteln (eigene Mikrofone, Hörgeräte, FM-Anlagen)
  • Ersatz von mündlicher Prüfung durch schriftliche Prüfungsform
  • Ersatz von mündlicher Gruppenprüfung durch Einzelprüfung
  • Zulassen technischer Hilfsmittel, z. B. Mikrofone, Hörgeräte
  • Zulassen von Schriftdolmetschen /Schreibassistenz
  • Frist und Zeitverlängerungen bei der Bearbeitung von Aufgaben
  • Keine Aufgaben zum Hörverstehen bei Sprachklausuren
  • Ruhiger Prüfungsraum ohne Hall bzw. störungsfreie Umgebung/Prüfungsraum mit begrenzter Teilnehmerzahl
  • Klausur oder andere schriftliche Studienleistungen: Verlängerung der Bearbeitungszeit, Vorlesen des Aufgabentextes mit Blickkontakt, separater Raum mit höchstens 20 Personen (in Einzelfällen auch weniger

Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest

Hören

Hören

Hörbeeinträchtigungen

Bei Hörbeeinträchtigungen kommt es zu verschieden stark ausgeprägten Minderungen des Hörvermögens. Unterschieden wird nach dem Grad und dem Zeitpunkt des Eintretens in Gehörlosigkeit, Ertaubung und Schwerhörigkeit.

Eine Gehörlosigkeit besteht von Geburt an. Die gesprochene Sprache wird wie eine Fremdsprache erlernt. Das Begriffsverständnis, der Wortschatzumfang und die Lautsprache sind stark eingeschränkt.

Bei einer Ertaubung, die erst im Laufe des Lebens erworben wurde, konnte die gesprochene Sprache meist erlernt werden, sodass das kontrollierte Einsetzen von Artikulation und Stimmlautstärke meist beherrscht wird. Bei beiden Hörbeeinträchtigungen wird in erster Linie über Zeichen und Gebärdensprache kommuniziert.

Schwerhörigkeit geht einher mit einem verzerrten und bruchstückhaften, undeutlichen Hören, bei dem Stör- und Hintergrundgeräusche wie Rascheln, Straßenlärm und Zwischengespräche nicht von Worten unterschieden werden können. Bei Schwerhörigkeit kommen in der Regel technische Hilfsmittel zum Einsatz, z. B. Hörgeräte, die Töne zwar verstärken, aber weder Störgeräusche ausblenden noch das Nicht-Gehörte kompensieren, sowie Mikroportanlagen und Induktionsschleifen, bei denen Töne direkt von der Signalquelle auf ein Empfangsgerät gesendet werden.

Wie wird das Studium davon beeinträchtigt?

Die größte Studienerschwernis bei Hörbeeinträchtigungen ist die Kommunikation und das Nicht- bzw. nur bruchstückhafte Verstehen von Wortbeiträgen in Seminaren und Vorlesungen, aber auch bei Gruppenarbeiten. Es ist so gut wie unmöglich, einem Vortrag zu folgen und gleichzeitig das Tafelbild zu erfassen oder Mitschriften anzufertigen. Oft verstehen die betroffenen Studierenden nur Bruchstücke des Gesagten und müssen sich daraus den Gesamtinhalt ableiten.

Lippenlesen kann diesen Informationsverlust nicht vollständig ausgleichen. Bei Diskussionen ist Lippenlesen darüber hinaus oft nur sehr unvollständig möglich, weil meistens kein direkter Sichtkontakt zu allen Diskussionsteilnehmern besteht. Zudem übermitteln Hörgeräte die Informationen mit einer kleinen zeitlichen Verzögerung, sodass es für Studierende mit Hörbeeinträchtigungen schwierig ist, sich adäquat an Diskussionen zu beteiligen. Zusätzlich haben Studierende, deren Hörbeeinträchtigung sich auf ihr Sprechen auswirkt, oft Probleme verstanden zu werden. Wenn gehörlose Studierende schriftliche Arbeiten verfassen, machen sie oft ähnliche Fehler wie Fremdsprachler, da auch sie Deutsch erst als zweite Sprache gelernt haben.

Manche schwerhörigen Studierenden hören verschiedene Frequenzen unterschiedlich gut. Es kann daher sein, dass sie verschiedene Stimmen unterschiedlich wahrnehmen und bei manchen Stimmen nicht in der Lage sind, das Gesagte zu verstehen. Dadurch sind mündliche Prüfungen nicht immer möglich.

Wie können Sie helfen?

Veranstaltungen:

  • den Studierenden zugewandt sprechen, damit Lippenlesen möglich ist
  • langsam und deutlich sprechen 
  • für gute Lichtverhältnisse sorgen, Vermeiden von Gegenlicht 
  • möglichst wenig Störgeräusche: Räume mit wenig Nachhall, Geräuschpegel durch geschlossene Türen/Fenster und Unterbinden von Zwischengesprächen verringern 
  • vordere Sitzplätze reservieren 
  • bei Diskussionen Sitzordnung im Halbkreis
  • Verwendung von Mikroportanlagen und, wo vorhanden, Induktionsschleifen
  • Plenumsbeiträge über Mikrofon wiederholen

Materialien:

  • frühzeitiges Bereitstellen von Lehrmaterialien über Audio vermittelter Lehrinhalte
  • schriftliche Bekanntgabe von wichtigen Informationen wie Terminen, Referatsthemen und Hinweisen zu Prüfungsleistungen
  • Anbieten von Untertiteln
  • bei Einsatz von Dolmetscher:innen für Gebärdensprache auch diese frühzeitig mit Materialien versorgen, damit diese sich mit Fachbegriffen vertraut machen können
  • Verschriftlichung von Diskussionsergebnissen
  • der Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen zustimmen

Informationen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungskommissionen 

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:

  • Mündliche Prüfungen: Zeitzugabe bei der Vorbereitung, Möglichkeit zur Nachfrage, Einsatz von technischen Hilfsmitteln (eigene Mikrofone, Hörgeräte, FM-Anlagen)
  • Ersatz von mündlicher Prüfung durch schriftliche Prüfungsform
  • Ersatz von mündlicher Gruppenprüfung durch Einzelprüfung
  • Zulassen technischer Hilfsmittel, z. B. Mikrofone, Hörgeräte
  • Zulassen von Schriftdolmetschen /Schreibassistenz
  • Frist und Zeitverlängerungen bei der Bearbeitung von Aufgaben
  • Keine Aufgaben zum Hörverstehen bei Sprachklausuren
  • Ruhiger Prüfungsraum ohne Hall bzw. störungsfreie Umgebung/Prüfungsraum mit begrenzter Teilnehmerzahl
  • Klausur oder andere schriftliche Studienleistungen: Verlängerung der Bearbeitungszeit, Vorlesen des Aufgabentextes mit Blickkontakt, separater Raum mit höchstens 20 Personen (in Einzelfällen auch weniger

Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest

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Chronische Erkrankungen sind in der Regel nicht bzw. nicht auf den ersten Blick sichtbar. Zu den chronischen Krankheiten zählen z. B. Allergien, Asthma, Darmerkrankungen wie Morbus Crohn, Diabetes, Epilepsie, Hauterkrankungen wie Neurodermitis, Herzleiden, Multiple Sklerose, neurologische Erkrankungen, Nierenerkrankungen, Rheuma, Long Covid und viele weitere. Chronische Erkrankungen beeinflussen dauerhaft die Lebensführung und damit auch den Studienalltag. „Gute“ Phasen wechseln mit Krankheitsschüben ab, was den gesamten Studienverlauf prägt. Häufig verschlechtert sich der Gesundheitszustand in stressigen Phasen wie Prüfungszeiten oder kurz vor Abgabeterminen.

Wie wird das Studium davon beeinträchtigt?

Chronische Erkrankungen können dazu führen, dass während der Lehrveranstaltung Nahrung und/oder Medikamente aufgenommen, Umweltreizstoffe vermieden oder Ruhepausen eingelegt werden müssen. Ebenso können Konzentrationsschwierigkeiten aufgrund von Schmerzattacken, Schlafmangel und Nebenwirkungen durch Medikamente auftreten. Anwesenheitspflichten können aufgrund von Schmerzen, Krankheitsphasen oder wichtigen Facharztbesuchen nicht immer eingehalten werden. Zudem können lange Krankheits- und Behandlungsphasen die körperliche Belastbarkeit herabsetzen und das Lerntempo und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Dadurch brauchen Studierende häufig länger, um Hausarbeiten zu schreiben und sich auf Prüfungen vorzubereiten.

Wie können Sie helfen?

Veranstaltungen:  

  • Zeitdruck vermeiden
  • Anwesenheitspflicht lockern
  • Fehlzeiten tolerieren und durch Ersatzleistungen ausgleichen lassen

Materialien: 

  • frühzeitiges Bereitstellen von Lehrmaterialien, um krankheitsbedingte Abwesenheiten durch gute Vor- und Nachbereitung ausgleichen zu können 
  • Erlaubnis zur Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen bei Abwesenheit wegen Krankheit oder dringenden Arztbesuchen
  • frühzeitige Bekanntgabe von relevanter Literatur und Referatsthemen

Notfälle

Epileptische Anfälle, die länger als fünf Minuten dauern, hypoglykämische Schocks („Unterzucker“) und schwerste allergische Reaktionen, wie massive Haut- und Schleimhautreaktionen, Asthma oder ein allergischer Schock, erfordern grundsätzlich das Hinzuziehen eines Notarztes, Telefon: 112.

Informationen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungskommissionen 

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:

  • Klausur oder andere schriftliche Studienleistungen: Verlängerung der Bearbeitungszeit, separater Raum mit höchstens 20 Personen (in Einzelfällen auch weniger)
  • Hilfsmittel bei Diabetes:
    • Zeitzuschlag für schriftliche Prüfungen
    • Utensilien zum Messen und Regulieren des Blutzuckers (z.B. Insulinpen, Handy)
    • Mitnahme von Mess- und Spritzutensilien
    • Erlaubnis zu essen und zu trinken während der Prüfung
  • Praktikum: Angepasste Bedingungen
  • Reduzierung der regelmäßigen Anwesenheit in Lehrveranstaltungen
  • Studienzeit: Verlängerung über die Höchststudiendauer hinaus, Fristverlängerung

Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest

Chronische Erkrankungen

Chronische Erkrankungen

Chronische Erkrankungen sind in der Regel nicht bzw. nicht auf den ersten Blick sichtbar. Zu den chronischen Krankheiten zählen z. B. Allergien, Asthma, Darmerkrankungen wie Morbus Crohn, Diabetes, Epilepsie, Hauterkrankungen wie Neurodermitis, Herzleiden, Multiple Sklerose, neurologische Erkrankungen, Nierenerkrankungen, Rheuma, Long Covid und viele weitere. Chronische Erkrankungen beeinflussen dauerhaft die Lebensführung und damit auch den Studienalltag. „Gute“ Phasen wechseln mit Krankheitsschüben ab, was den gesamten Studienverlauf prägt. Häufig verschlechtert sich der Gesundheitszustand in stressigen Phasen wie Prüfungszeiten oder kurz vor Abgabeterminen.

Wie wird das Studium davon beeinträchtigt?

Chronische Erkrankungen können dazu führen, dass während der Lehrveranstaltung Nahrung und/oder Medikamente aufgenommen, Umweltreizstoffe vermieden oder Ruhepausen eingelegt werden müssen. Ebenso können Konzentrationsschwierigkeiten aufgrund von Schmerzattacken, Schlafmangel und Nebenwirkungen durch Medikamente auftreten. Anwesenheitspflichten können aufgrund von Schmerzen, Krankheitsphasen oder wichtigen Facharztbesuchen nicht immer eingehalten werden. Zudem können lange Krankheits- und Behandlungsphasen die körperliche Belastbarkeit herabsetzen und das Lerntempo und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Dadurch brauchen Studierende häufig länger, um Hausarbeiten zu schreiben und sich auf Prüfungen vorzubereiten.

Wie können Sie helfen?

Veranstaltungen:  

  • Zeitdruck vermeiden
  • Anwesenheitspflicht lockern
  • Fehlzeiten tolerieren und durch Ersatzleistungen ausgleichen lassen

Materialien: 

  • frühzeitiges Bereitstellen von Lehrmaterialien, um krankheitsbedingte Abwesenheiten durch gute Vor- und Nachbereitung ausgleichen zu können 
  • Erlaubnis zur Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen bei Abwesenheit wegen Krankheit oder dringenden Arztbesuchen
  • frühzeitige Bekanntgabe von relevanter Literatur und Referatsthemen

Notfälle

Epileptische Anfälle, die länger als fünf Minuten dauern, hypoglykämische Schocks („Unterzucker“) und schwerste allergische Reaktionen, wie massive Haut- und Schleimhautreaktionen, Asthma oder ein allergischer Schock, erfordern grundsätzlich das Hinzuziehen eines Notarztes, Telefon: 112.

Informationen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungskommissionen 

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:

  • Klausur oder andere schriftliche Studienleistungen: Verlängerung der Bearbeitungszeit, separater Raum mit höchstens 20 Personen (in Einzelfällen auch weniger)
  • Hilfsmittel bei Diabetes:
    • Zeitzuschlag für schriftliche Prüfungen
    • Utensilien zum Messen und Regulieren des Blutzuckers (z.B. Insulinpen, Handy)
    • Mitnahme von Mess- und Spritzutensilien
    • Erlaubnis zu essen und zu trinken während der Prüfung
  • Praktikum: Angepasste Bedingungen
  • Reduzierung der regelmäßigen Anwesenheit in Lehrveranstaltungen
  • Studienzeit: Verlängerung über die Höchststudiendauer hinaus, Fristverlängerung

Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest

Chronische Erkrankungen

Mehr

Zu den psychischen Erkrankungen zählen u. a. Depressionen, Neurosen, Psychosen, Schizophrenie, das Borderline-Syndrom, Suchterkrankungen, Posttraumatische Belastungsstörungen sowie Angst-, Ess- und Zwangsstörungen. Psychische Erkrankungen sind für Außenstehende meist nicht sichtbar.

Studierende mit psychischen Erkrankungen können verschiedenste Symptome zeigen. Dazu gehören: Stimmungsschwankungen, eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit, Kommunikationsprobleme sowie Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Menschen (sozialer Rückzug). Hinzu kommt, dass verschriebene Medikamente Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Vergesslichkeit oder Konzentrationsprobleme hervorrufen können. Auch wenn Studierende mit psychischen Erkrankungen sich in medikamentöser und/oder psychotherapeutischer Behandlung befinden, können die Symptome in unregelmäßigen Abständen, besonders in stressigen Phasen, auftreten. Häufig haben die betroffenen Studierenden diskriminierende Erfahrungen gemacht. Aus Scham oder Angst vor Stigmatisierung werden diese Krankheiten zumeist verborgen.

Wie wird das Studium davon beeinträchtigt?

Da psychische Erkrankungen oft episodisch und besonders in stressigen Phasen wie Prüfungszeiten oder vor Abgabeterminen auftreten, können Prüfungsleistungen häufig nicht oder nicht in „normalem“ Umfang erbracht werden. Die Leistungsfähigkeit richtet sich häufig nach dem Krankheitsverlauf: Während eines akuten Krankheitsschubes sind die Betroffenen kaum oder gar nicht studier- und prüfungsfähig, in Phasen, in denen es den Studierenden relativ gut geht, können sie Leistungen zwar erbringen, aber meist nicht im gleichen Ausmaß wie ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen. Nach einer erfolgreichen Psychotherapie und Medikamenteneinstellung kann die Leistungsfähigkeit aber auch komplett wieder hergestellt werden. Allerdings kann eine Medikation mit starken Nebenwirkungen wie Konzentrationsschwäche, Gedächtnisstörungen, Schlafstörungen und Müdigkeit einhergehen.

Wie können Sie helfen?

Veranstaltungen: 

  • Überforderung und Zeitdruck vermeiden
  • Fehlzeiten tolerieren und durch Ersatzleistungen ausgleichen lassen
  • auf klare Strukturen achten

Materialien: 

  • frühzeitiges Bereitstellen von Lehrmaterialien, um krankheitsbedingte Abwesenheiten durch gute Vor- und Nachbereitung ausgleichen zu können
  • frühzeitige Bekanntgabe von relevanter Literatur und Referatsthemen
  • schriftliche Bekanntgabe von wichtigen Informationen wie Terminen, Referatsthemen, Hinweisen zu Prüfungsleistungen

Verweisen Sie Studierende mit psychischen Erkrankungen bitte an die Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle der Universität Passau.

Informationen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungskommissionen 

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche

  • Klausur oder andere schriftliche Studienleistungen: Verlängerung der Bearbeitungszeit, separater Raum mit höchstens 20 Personen (in Einzelfällen auch weniger)
  • Hausarbeit: zusätzliche Bearbeitungszeit
  • Referat: Ausschluss des Plenums (bei Angststörungen)
  • Mündliche Prüfung: Einzelprüfung, gegebenenfalls online (bei Angststörungen)
  • Praktikum: angepasste Bedingungen wie z.B. Teilzeit, Splitten
  • Studienzeit: Verlängerung über die Höchststudiendauer hinaus, Fristverlängerung

Nachweis: ärztliches Attest oder Gutachten eines/einer Psychologischen Psychotherapeut:in oder eines/einer Kinder- und Jugendpsychotherapeut:in (bis 21 Jahre)

Psychische Erkrankungen

Psychische Erkrankungen

Zu den psychischen Erkrankungen zählen u. a. Depressionen, Neurosen, Psychosen, Schizophrenie, das Borderline-Syndrom, Suchterkrankungen, Posttraumatische Belastungsstörungen sowie Angst-, Ess- und Zwangsstörungen. Psychische Erkrankungen sind für Außenstehende meist nicht sichtbar.

Studierende mit psychischen Erkrankungen können verschiedenste Symptome zeigen. Dazu gehören: Stimmungsschwankungen, eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit, Kommunikationsprobleme sowie Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Menschen (sozialer Rückzug). Hinzu kommt, dass verschriebene Medikamente Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Vergesslichkeit oder Konzentrationsprobleme hervorrufen können. Auch wenn Studierende mit psychischen Erkrankungen sich in medikamentöser und/oder psychotherapeutischer Behandlung befinden, können die Symptome in unregelmäßigen Abständen, besonders in stressigen Phasen, auftreten. Häufig haben die betroffenen Studierenden diskriminierende Erfahrungen gemacht. Aus Scham oder Angst vor Stigmatisierung werden diese Krankheiten zumeist verborgen.

Wie wird das Studium davon beeinträchtigt?

Da psychische Erkrankungen oft episodisch und besonders in stressigen Phasen wie Prüfungszeiten oder vor Abgabeterminen auftreten, können Prüfungsleistungen häufig nicht oder nicht in „normalem“ Umfang erbracht werden. Die Leistungsfähigkeit richtet sich häufig nach dem Krankheitsverlauf: Während eines akuten Krankheitsschubes sind die Betroffenen kaum oder gar nicht studier- und prüfungsfähig, in Phasen, in denen es den Studierenden relativ gut geht, können sie Leistungen zwar erbringen, aber meist nicht im gleichen Ausmaß wie ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen. Nach einer erfolgreichen Psychotherapie und Medikamenteneinstellung kann die Leistungsfähigkeit aber auch komplett wieder hergestellt werden. Allerdings kann eine Medikation mit starken Nebenwirkungen wie Konzentrationsschwäche, Gedächtnisstörungen, Schlafstörungen und Müdigkeit einhergehen.

Wie können Sie helfen?

Veranstaltungen: 

  • Überforderung und Zeitdruck vermeiden
  • Fehlzeiten tolerieren und durch Ersatzleistungen ausgleichen lassen
  • auf klare Strukturen achten

Materialien: 

  • frühzeitiges Bereitstellen von Lehrmaterialien, um krankheitsbedingte Abwesenheiten durch gute Vor- und Nachbereitung ausgleichen zu können
  • frühzeitige Bekanntgabe von relevanter Literatur und Referatsthemen
  • schriftliche Bekanntgabe von wichtigen Informationen wie Terminen, Referatsthemen, Hinweisen zu Prüfungsleistungen

Verweisen Sie Studierende mit psychischen Erkrankungen bitte an die Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle der Universität Passau.

Informationen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungskommissionen 

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche

  • Klausur oder andere schriftliche Studienleistungen: Verlängerung der Bearbeitungszeit, separater Raum mit höchstens 20 Personen (in Einzelfällen auch weniger)
  • Hausarbeit: zusätzliche Bearbeitungszeit
  • Referat: Ausschluss des Plenums (bei Angststörungen)
  • Mündliche Prüfung: Einzelprüfung, gegebenenfalls online (bei Angststörungen)
  • Praktikum: angepasste Bedingungen wie z.B. Teilzeit, Splitten
  • Studienzeit: Verlängerung über die Höchststudiendauer hinaus, Fristverlängerung

Nachweis: ärztliches Attest oder Gutachten eines/einer Psychologischen Psychotherapeut:in oder eines/einer Kinder- und Jugendpsychotherapeut:in (bis 21 Jahre)

Psychische Erkrankungen

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Die Abkürzung ADHS steht für Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung. Charakteristisch für ADHS sind folgende drei Hauptsymptome:

  • Hyperaktivität (übersteigerter Bewegungsdrang),
  • Unaufmerksamkeit (gestörte Konzentrationsfähigkeit) und
  • Impulsivität (unüberlegtes Handeln).

Die einzelnen Symptome können unterschiedlich stark ausgeprägt sein und müssen nicht immer alle gleichzeitig auftreten. Der Oberbegriff ADHS umschreibt auch die Ausprägung der Erkrankung, bei der keine hyperaktiven Verhaltensweisen beobachtet werden, sondern nur Aufmerksamkeitsstörungen vorliegen.

Hektische Umgebungen, volle Räume und laute Gruppen erhöhen die Konzentrationsschwierigkeiten.

Wie wird das Studium davon beeinträchtigt?

Erschwerend für den Studienalltag sind die gestörte Konzentrationsfähigkeit, eine unsystematische Arbeitsweise in Verbindung mit Aufschieben und Vergessen von Aufgaben, Probleme mit der Selbstorganisation, z. B. „Verzetteln“ und Abschweifen sowie das häufig eingeschränkte Zeitgefühl.

Wie können Sie helfen?

Veranstaltungen: 

  • Geräuschpegel und andere Reize durch geschlossene Türen/Fenster verringern und Unterbinden von Zwischengesprächen
  • vordere Sitzplätze reservieren, um die soziale Ablenkung zu verringern
  • Leistungserwartungen klar äußern
  • Arbeit in Kleingruppen und Lerngruppen helfen dabei, gezielt und diszipliniert zu lernen;
  • haltgebende und überschaubare Strukturen, klare Anforderungen
  • Erlaubnis zur Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen

Materialien: 

  • frühzeitige Bekanntgabe von Seminarplänen, Literatur und Referatsthemen
  • frühzeitige Bereitstellung von Lehrmaterialien und PowerPoint-Präsentationen 
  • gute Strukturierung durch Gliederungen, Hervorhebungen, Zusammenfassungen
  • Aufgabenunterteilung in Abschnitte – auch in Prüfungsaufgaben

Informationen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungskommissionen 

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:

  • Klausur: separater Raum mit höchstens 20 Personen (in Einzelfällen auch weniger), Verlängerung der Bearbeitungszeit (in geeigneten Fällen)
  • Studienzeit: Verlängerung über die Höchststudiendauer hinaus, Fristverlängerung

Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest

ADHS

ADHS

Die Abkürzung ADHS steht für Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung. Charakteristisch für ADHS sind folgende drei Hauptsymptome:

  • Hyperaktivität (übersteigerter Bewegungsdrang),
  • Unaufmerksamkeit (gestörte Konzentrationsfähigkeit) und
  • Impulsivität (unüberlegtes Handeln).

Die einzelnen Symptome können unterschiedlich stark ausgeprägt sein und müssen nicht immer alle gleichzeitig auftreten. Der Oberbegriff ADHS umschreibt auch die Ausprägung der Erkrankung, bei der keine hyperaktiven Verhaltensweisen beobachtet werden, sondern nur Aufmerksamkeitsstörungen vorliegen.

Hektische Umgebungen, volle Räume und laute Gruppen erhöhen die Konzentrationsschwierigkeiten.

Wie wird das Studium davon beeinträchtigt?

Erschwerend für den Studienalltag sind die gestörte Konzentrationsfähigkeit, eine unsystematische Arbeitsweise in Verbindung mit Aufschieben und Vergessen von Aufgaben, Probleme mit der Selbstorganisation, z. B. „Verzetteln“ und Abschweifen sowie das häufig eingeschränkte Zeitgefühl.

Wie können Sie helfen?

Veranstaltungen: 

  • Geräuschpegel und andere Reize durch geschlossene Türen/Fenster verringern und Unterbinden von Zwischengesprächen
  • vordere Sitzplätze reservieren, um die soziale Ablenkung zu verringern
  • Leistungserwartungen klar äußern
  • Arbeit in Kleingruppen und Lerngruppen helfen dabei, gezielt und diszipliniert zu lernen;
  • haltgebende und überschaubare Strukturen, klare Anforderungen
  • Erlaubnis zur Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen

Materialien: 

  • frühzeitige Bekanntgabe von Seminarplänen, Literatur und Referatsthemen
  • frühzeitige Bereitstellung von Lehrmaterialien und PowerPoint-Präsentationen 
  • gute Strukturierung durch Gliederungen, Hervorhebungen, Zusammenfassungen
  • Aufgabenunterteilung in Abschnitte – auch in Prüfungsaufgaben

Informationen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungskommissionen 

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:

  • Klausur: separater Raum mit höchstens 20 Personen (in Einzelfällen auch weniger), Verlängerung der Bearbeitungszeit (in geeigneten Fällen)
  • Studienzeit: Verlängerung über die Höchststudiendauer hinaus, Fristverlängerung

Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest

ADHS

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Die beiden wohl bekanntesten Teilleistungsstörungen sind LRS (Lese-Rechtschreib-Störung) und Dyskalkulie (Rechenschwäche). Von Legasthenie (man spricht heutzutage von einer umschriebenen Lese-Rechtschreibstörung) sind rund 4 % aller Menschen betroffen. Studierende mit Legasthenie weisen eine normale bis hohe Intelligenz auf.

Eine Lese-Rechtschreibstörung (LRS) liegt vor, wenn anhaltende und eindeutige Beeinträchtigungen im Bereich der Lese- und Rechtschreibung nicht allein erklärbar sind durch Entwicklungsalter, Visusprobleme, unangemessene Beschulung oder Intelligenzminderung.

Unterschieden werden kann zwischen einer LRS und einer isolierten Rechtschreib- bzw. isolierten Lesestörung.

Wie wird das Studium davon beeinträchtigt?

Die LRS zeigt sich durch Defizite beim Leseverständnis und der Fähigkeit, geschriebene Worte wiederzuerkennen und vorzulesen. Studierende mit einer LRS benötigen mehr Zeit, um Fragen und Problemstellungen zu lesen und zu erfassen. Auch das Schreiben und Vornehmen notwendiger Korrekturen dauert aufgrund der veränderten Informationsverarbeitungsprozesse deutlich länger.

Was können Sie tun?

Veranstaltungen: 

  • eine die Konzentration fördernde, ruhige Arbeitsatmosphäre schaffen
  • vielfältige didaktische Methoden anwenden, unterschiedliche Kanäle und Medien nutzen (Audio/Video), Arbeitsformen mischen

Materialen: 

  • frühzeitiges Bereitstellen von Lehrmaterialien und PowerPoint-Präsentationen vor Veranstaltungsbeginn, sodass das Mitschreiben in der Lehrveranstaltung reduziert werden kann
  • Verwendung größerer Schrift, auch bei Prüfungen
  • optisch klar strukturierte PowerPoint-Präsentationen, Tafelbilder, Arbeitsblätter und Klausuren
  • Erlaubnis zur Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen

Informationen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungskommissionen 

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:

  • Klausur: Verlängerung der Bearbeitungszeit, Vergrößerung der Schrift in begründeten Ausnahmefällen (die Kombination mit der Schreibzeitverlängerung muss genau begründet werden)
  • Hausarbeiten: Verlängerung der Bearbeitungszeit

Nachweis: Gutachten von Fachärzt:innen für Psychiatrie, Ärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, approbierten Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen, Therapeut:innen, die nachweislich besondere Erfahrungen auf dem Gebiet der Lerntherapie oder Legasthenie haben, oder von Praxen für Lese-Rechtschreibtherapie

Teilleistungsstörungen

Teilleistungsstörungen

Die beiden wohl bekanntesten Teilleistungsstörungen sind LRS (Lese-Rechtschreib-Störung) und Dyskalkulie (Rechenschwäche). Von Legasthenie (man spricht heutzutage von einer umschriebenen Lese-Rechtschreibstörung) sind rund 4 % aller Menschen betroffen. Studierende mit Legasthenie weisen eine normale bis hohe Intelligenz auf.

Eine Lese-Rechtschreibstörung (LRS) liegt vor, wenn anhaltende und eindeutige Beeinträchtigungen im Bereich der Lese- und Rechtschreibung nicht allein erklärbar sind durch Entwicklungsalter, Visusprobleme, unangemessene Beschulung oder Intelligenzminderung.

Unterschieden werden kann zwischen einer LRS und einer isolierten Rechtschreib- bzw. isolierten Lesestörung.

Wie wird das Studium davon beeinträchtigt?

Die LRS zeigt sich durch Defizite beim Leseverständnis und der Fähigkeit, geschriebene Worte wiederzuerkennen und vorzulesen. Studierende mit einer LRS benötigen mehr Zeit, um Fragen und Problemstellungen zu lesen und zu erfassen. Auch das Schreiben und Vornehmen notwendiger Korrekturen dauert aufgrund der veränderten Informationsverarbeitungsprozesse deutlich länger.

Was können Sie tun?

Veranstaltungen: 

  • eine die Konzentration fördernde, ruhige Arbeitsatmosphäre schaffen
  • vielfältige didaktische Methoden anwenden, unterschiedliche Kanäle und Medien nutzen (Audio/Video), Arbeitsformen mischen

Materialen: 

  • frühzeitiges Bereitstellen von Lehrmaterialien und PowerPoint-Präsentationen vor Veranstaltungsbeginn, sodass das Mitschreiben in der Lehrveranstaltung reduziert werden kann
  • Verwendung größerer Schrift, auch bei Prüfungen
  • optisch klar strukturierte PowerPoint-Präsentationen, Tafelbilder, Arbeitsblätter und Klausuren
  • Erlaubnis zur Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen

Informationen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungskommissionen 

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:

  • Klausur: Verlängerung der Bearbeitungszeit, Vergrößerung der Schrift in begründeten Ausnahmefällen (die Kombination mit der Schreibzeitverlängerung muss genau begründet werden)
  • Hausarbeiten: Verlängerung der Bearbeitungszeit

Nachweis: Gutachten von Fachärzt:innen für Psychiatrie, Ärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, approbierten Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen, Therapeut:innen, die nachweislich besondere Erfahrungen auf dem Gebiet der Lerntherapie oder Legasthenie haben, oder von Praxen für Lese-Rechtschreibtherapie

Teilleistungsstörungen

Mehr

Autismus ist eine Beeinträchtigungsform, bei der die Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung gestört ist. Eine erhöhte Reizempfindlichkeit führt leicht zu Reizüberflutung durch Licht und Geräusche; daher geraten Menschen mit Autismus schnell unter Stress, können sich schwer konzentrieren und lassen sich leicht ablenken. Menschen mit Autismus fällt es in der Regel schwer, Gesten und Mimik zu erkennen, soziale und emotionale Signale zu deuten und selbst zu senden. Mitunter reagieren sie überrascht und scheu auf Umgangsformen wie Händeschütteln. Zurückhaltung sollte jedoch nicht als unhöflich gewertet werden. Unvorhergesehene Situationen sind für Menschen mit Autismus sehr herausfordernd. Meist brauchen sie eine längere Vorbereitungszeit. Hier wirken feste Strukturen und frühzeitige Informationen, die eine ausführliche Planung ermöglichen, sehr unterstützend.

Wie wird das Studium davon beeinträchtigt?

Studierende mit Autismus haben Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion mit Kommilitonen und Kommilitoninnen sowie Dozierenden. Sie können oft auch schlecht Hintergrundgeräusche oder Menschenmengen ertragen. Sie haben häufig auch Probleme beim Verständnis mehrdeutiger Aufgabenstellungen, können schlecht einschätzen, wie viel Zeit sie für bestimmte Aufgaben benötigen und haben Schwierigkeiten bei der Planung von Studienarbeiten.

Wie können Sie helfen?

Veranstaltungen:

  • geplante Abläufe einhalten und nicht spontan ändern, feste Strukturen schaffen, z. B. klare Anweisungen geben
  • frühzeitig die Auseinandersetzung mit Außerplanmäßigem (z. B. Exkursionen) ermöglichen
  • Routinen ermöglichen, z. B. gleicher Sitzplatz
  • Reduktion äußerer Reize wie Lichtreflexe und Geräuschpegel
  • Berührungen, Körper- und Blickkontakt vermeiden
  • Verzicht auf soziale Arbeitsformen wie Gruppenarbeiten
  • eindeutige Sprache ohne Interpretationsspielraum, Vermeiden von Ironie
  • auch seltsam anmutende Nachfragen ernst nehmen

Materialien: 

  • frühzeitige Bekanntgabe von Literatur und Referatsthemen sowie frühzeitige Verteilung von Lehrmaterialien und Powerpoint-Präsentatioenne zur besseren Vorbereitung/Planung
  • klare Strukturen durch Gliederungen, Hervorhebungen, Zusammenfassungen, Aufgabenunterteilung in Abschnitte – auch in Prüfungsaufgaben

Informationen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungskommissionen 

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:

  • Klausur: separater Raum mit höchstens 20 Personen (in Einzelfällen auch weniger), eventuell Verlängerung der Bearbeitungszeit
  • Mündliche Prüfung: Einzelprüfung, Begleitperson, eventuell Verlängerung der Prüfungszeit
  • Studienzeit: Verlängerung über die Höchststudiendauer hinaus, Fristverlängerung

Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest

Autismus-Spektrum-Störung

Autismus-Spektrum-Störung

Autismus ist eine Beeinträchtigungsform, bei der die Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung gestört ist. Eine erhöhte Reizempfindlichkeit führt leicht zu Reizüberflutung durch Licht und Geräusche; daher geraten Menschen mit Autismus schnell unter Stress, können sich schwer konzentrieren und lassen sich leicht ablenken. Menschen mit Autismus fällt es in der Regel schwer, Gesten und Mimik zu erkennen, soziale und emotionale Signale zu deuten und selbst zu senden. Mitunter reagieren sie überrascht und scheu auf Umgangsformen wie Händeschütteln. Zurückhaltung sollte jedoch nicht als unhöflich gewertet werden. Unvorhergesehene Situationen sind für Menschen mit Autismus sehr herausfordernd. Meist brauchen sie eine längere Vorbereitungszeit. Hier wirken feste Strukturen und frühzeitige Informationen, die eine ausführliche Planung ermöglichen, sehr unterstützend.

Wie wird das Studium davon beeinträchtigt?

Studierende mit Autismus haben Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion mit Kommilitonen und Kommilitoninnen sowie Dozierenden. Sie können oft auch schlecht Hintergrundgeräusche oder Menschenmengen ertragen. Sie haben häufig auch Probleme beim Verständnis mehrdeutiger Aufgabenstellungen, können schlecht einschätzen, wie viel Zeit sie für bestimmte Aufgaben benötigen und haben Schwierigkeiten bei der Planung von Studienarbeiten.

Wie können Sie helfen?

Veranstaltungen:

  • geplante Abläufe einhalten und nicht spontan ändern, feste Strukturen schaffen, z. B. klare Anweisungen geben
  • frühzeitig die Auseinandersetzung mit Außerplanmäßigem (z. B. Exkursionen) ermöglichen
  • Routinen ermöglichen, z. B. gleicher Sitzplatz
  • Reduktion äußerer Reize wie Lichtreflexe und Geräuschpegel
  • Berührungen, Körper- und Blickkontakt vermeiden
  • Verzicht auf soziale Arbeitsformen wie Gruppenarbeiten
  • eindeutige Sprache ohne Interpretationsspielraum, Vermeiden von Ironie
  • auch seltsam anmutende Nachfragen ernst nehmen

Materialien: 

  • frühzeitige Bekanntgabe von Literatur und Referatsthemen sowie frühzeitige Verteilung von Lehrmaterialien und Powerpoint-Präsentatioenne zur besseren Vorbereitung/Planung
  • klare Strukturen durch Gliederungen, Hervorhebungen, Zusammenfassungen, Aufgabenunterteilung in Abschnitte – auch in Prüfungsaufgaben

Informationen für Mitglieder der Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungskommissionen 

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche:

  • Klausur: separater Raum mit höchstens 20 Personen (in Einzelfällen auch weniger), eventuell Verlängerung der Bearbeitungszeit
  • Mündliche Prüfung: Einzelprüfung, Begleitperson, eventuell Verlängerung der Prüfungszeit
  • Studienzeit: Verlängerung über die Höchststudiendauer hinaus, Fristverlängerung

Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest

Autismus-Spektrum-Störung

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Die Behandlung chronischer und psychischer Erkrankungen erfordert häufig die regelmäßige Einnahme von Medikamenten als Teil der Therapie. Kommt es in Folge von Medikamenteneinnahme z. B. zu einer Verlangsamung kognitiver Prozesse, so ist dies ausgleichsfähig.[1]

Empfehlungen für mögliche Anpassungen des vorgesehenen Prüfungsformats und Prüfungssettings je nach der konkreten Situation des Einzelfalls:

  • Klausur: Verlängerung der Bearbeitungszeit
  • Hausarbeit und andere schriftliche Arbeiten: Verlängerung der Bearbeitungszeit

Nachweis: ärztliches Attest oder gegebenenfalls fachärztliches Attest

[1] Ennuschat, Jörg (Hrsg. Deutsches Studentenwerk, Informations- und Beratungsstelle [IBS]), Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen – Prüfungsrechtliche Bausteine einer inklusiven Hochschule. Rechtsgutachten, Berlin 2019, S. 109f.

Barrierefreier Campus

Auf der Webseite Barrierefreier Campus finden Sie u. a. Informationen zu folgenden Themen:

  • Barrierefreier Campusplan (Erste-Hilfe-Räume, Ruheräume und Behinderten-WCs)
  • Universitätsbibliothek: Besondere Ausleihkonditionen und Lesegerät
  • Krankheit/Prüfungsunfähigkeit
  • Hörschleife in Hörsaal 10
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