Das Qualitätsmanagementsystem der Universität Passau ist die Arbeitsgrundlage für alle im Bereich Studium und Lehre involvierten Einheiten und dient der Universitätsleitung als Richtschnur bei strategischen Entscheidungen, die die Weiterentwicklung der Qualität ihrer Studiengänge betreffen. Die Qualitätssicherung im Bereich Studium und Lehre an der Universität folgt dabei internen und externen Qualitätszielen. Zu diesen zählen zum einen die formal-rechtlichen Vorgaben, die sich aus dem Landesrecht bzw. aus Beschlüssen auf Bundesebene (Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz, die Bayerische Studienakkreditierungsverordnung und Studienakkreditierungsstaatsvertrag) sowie aus Beschlüssen auf Europaebene (Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area) ergeben. Zum anderen zählen zu diesen die sich aus den mit dem Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst geschlossenen Zielvereinbarungen ergebenden strategischen Ziele der Universität und den in qualitätssichernden Grundsatzdokumenten, wie z. B. dem Leitbild für die Lehre, fixierten Qualitätsansprüchen.
Der Gesamtqualitätssicherungsprozess Studiengänge fußt auf drei Säulen, die Einführungs- Änderungs- und Weiterentwicklungsprozesse sowie Einstellungsprozesse koordinieren und dabei die Erfüllung formal-rechtlicher und fachlich-inhaltlicher Qualitätsstandards durch mehrschrittige datengestützte Erhebungen, interne Prüfungen und externe Begutachtung sichern. Die Stabsstelle Kompetenzentwicklung in Studium und Lehre (KSL) begleitet als hochschuldidaktische Werkstatt Studiengangsentwicklungsvorhaben. Die Koordination Studiengangsentwicklung (KSE) sichert formale Qualitätskriterien und begleitet die systemseitige Umsetzung. Die Koordination Systemakkreditierung (KSA) prüft in regelmäßigen Abständen die Gesamtqualität der Studiengänge. Alle drei Säulen sind über monatlich stattfindende Jour Fixes sowie einer Qualitätsklausur pro Studienjahr unter Beteiligung von KSL, KSE, KSA, der Koordination Befragungen und Evaluationen, der Universitätssteuerung und der zuständigen Vizepräsidentin oder dem zuständigen Vizepräsidenten für Qualitätssicherung in einem Metaregelkreis qualitätsgesichert.
Das Qualitätssicherungssystem setzt sich aus Regelkreisen und Metaregelkreisen zusammen. Sie werden anlassbezogen und regelmäßig eingesetzt. Regelkreise legen Verantwortlichkeiten fest und werden in festgelegten Abläufen punktuell zur Qualitätsprüfung eingesetzt. Ziel ist die Identifikation von Handlungsbedarfen, die Einleitung qualitätssichernder Maßnahmen sowie die Sicherstellung der Umsetzung und Evaluation derselben. Die Funktionalität der Regelkreise wird in regelmäßig angesetzten Metaregelkreisen kontinuierlich evaluiert. In diesen Metaregelkreisen, die als prozessschrittbezogene Gesprächsformate konzipiert sind, wird ein gesamter Regelkreis auf Basis der Prozessdokumentation und prozessbezogenem Feedback involvierter Stakeholder evaluiert. Gleichermaßen werden in Metaregelkreisen ggf. prozessbezogene qualitätssichernde Maßnahmen eingeleitet und deren Umsetzung sichergestellt. Alle Regelkreise werden kontinuierlich durch Metaregelkreise unter Einbezug der Ergebnisse von Roundtables und Jour Fixes mindestens einmal pro Studienjahr von involvierten, die Regelkreise bespielenden Einheiten (u. a. Studierende, Fakultäten, Rechtsreferat, Akademisches Auslandsamt, Studierendensekretariat, Prüfungssekretariat, Studierendenberatung, Referat Qualitätsentwicklung) evaluiert und ggf. durch Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung korrigiert.