Sie möchten sich über die Qualität Ihres Studiengangs beschweren? Ihr Studiengang erfüllt Ihrer Meinung nach nicht alle Qualitätsstandards der Bayerischen Studienakkreditierungsverordnung (BayStudAkkV)?
Alle Mitglieder der Universität Passau können zu jedem Zeitpunkt schriftlich Beschwerde wegen der Nichterfüllung von Qualitätskriterien in einem Studiengang einlegen.
Das studiengangsbezogene Beschwerdeverfahren erlaubt Mitgliedern der Universität Passau bei Verdacht einer Verletzung eines in der BayStudAkkV festgelegten Kriteriums begründete Beschwerden einzulegen. Diese Handreichung dient als verdichteter Überblick und über Leitfragen als Orientierungshilfe für den Rechtstext. Verkürzungen und Verdichtungen sind dem Wunsch nach besserer Verständlichkeit geschuldet – einzig die Inhalte der BayStudAkkV haben Gültigkeit. Die Handreichung ist auch als PDF-Dokument verfügbar.
Dieses Qualitätskriterium bezieht sich auf die (gestufte) Struktur von Studiengängen mit Bachelor- und Masterabschlussgraden. Konkret umfasst dies u.a. die Festlegung der Regelstudienzeit und unter welchen Voraussetzungen ein Studiengang als grundständig bzw. konsekutiv gilt.
Dieses Qualitätskriterium regelt die grundlegende Ausrichtung von Studiengängen (z. B. hinsichtlich Anwendungsorientierung, Forschungsbezug, Lehramtsbezug) sowie die Notwendigkeit des Verfassens einer Abschlussarbeit.
Dieses Qualitätskriterium umfasst formale und evtl. besondere Zulassungsvoraussetzungen, die bei Aufnahme eines Studiums von Studieninteressierten nachgewiesen werden müssen.
Dieses Qualitätskriterium umfasst Vorgaben und Richtlinien, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Abschlussbezeichnungen (z. B. Bachelor of Arts) vergeben werden können und wie (Umfang, Inhalt) die zugehörigen Abschlussdokumente beschaffen sein müssen.
Dieses Qualitätskriterium bezieht sich auf die einzelnen Studieneinheiten (Module), in die der Studiengang thematisch und zeitlich abgegrenzt ist. Hierin werden beispielsweise Vorgaben aufgeführt, die eine Modulbeschreibung enthalten soll und unter welchen Voraussetzungen das Modul in verschiedenen Studiengängen verwendet werden kann.
Dieses Qualitätskriterium bezieht sich auf die Verteilung von Leistungspunkten auf die einzelnen Studieneinheiten des Studiengangs sowie die Gesamtzahl der zu erwerbenden ECTS-LP. Darüber hinaus finden sich Regelungen zum angemessenen Umfang sowie der Bearbeitungszeit von Bachelor- und Masterarbeiten.
Durch dieses Qualitätskriterium sollen Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren sichergestellt werden.
Dieses Qualitätskriterium betrifft aktuell keinen Studiengang der Universität Passau.
Dieses Qualitätskriterium betrifft aktuell keinen Studiengang der Universität Passau.
Dieses Qualitätskriterium umfasst einerseits die Anforderungen, die an die Formulierung von Qualifikationszielen (z. B. Klarheit, Nachvollziehbarkeit, Beschreibung der zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten, etc.) gestellt werden sowie die Anforderungen an die Studierenden selbst, welche an die zu erwerbenden Kompetenzen geknüpft sind. Andererseits ist durch dieses Qualitätskriterium sichergestellt, welches Kompetenz- und Anforderungsniveau mit einem bestimmten Abschlussgrad einhergeht.
Innerhalb dieses Qualitätskriteriums ist die Umsetzung des schlüssigen Studiengangskonzepts durch die Ausgestaltung des Curriculums geregelt.
Das nachfolgende Qualitätskriterium bezieht sich auf die Möglichkeit für Studierende, ohne zeitliche Verzögerungen einen Aufenthalt an anderen Hochschulen zu verbringen.
In diesem Qualitätskriterium geht es grundsätzlich um die Sicherstellung des Qualifizierungsniveaus des am Studiengang beteiligten Lehrpersonals, wodurch u.a. eine ausreichende Verbindung von Theorie und Praxis gewährleistet werden soll. Dazu ist die Hochschule zu geeigneten Maßnahmen der Personalauswahl und -qualifizierung verpflichtet.
Dieses Qualitätskriterium bezieht sich auf die Ausstattung mit Ressourcen (Lehrpersonal, Lernarbeitsplätze, IT-Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, etc.), falls ressourcenbezogene Faktoren Einfluss auf das Studiengangskonzept haben.
Dieses Qualitätskriterium bezieht sich auf die Stimmigkeit zwischen Studiengangskonzept und Prüfungsformen sowie die Aussagekraft der Überprüfung der Lernergebnisse mittels der angebotenen Prüfungsformen. Die vorgesehenen Prüfungen und Prüfungsformen müssen es den Studierenden ermöglichen, zu zeigen, in welchem Umfang sie die angestrebten Lernergebnisse erreicht haben.
Dieses Qualitätskriterium stellt sicher, dass ein Studiengang typischerweise innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann. Dies ist bedingt durch die Erreichbarkeit von Lernergebnissen, die regelmäßige Überprüfung des Arbeitsaufwands sowie Beratungsangebote und Beschwerdewege.
Dieses Qualitätskriterium stellt die Erfüllung eines möglichen besonderen Profilanspruchs auf Studiengangsebene, wie z. B. Internationalität, Interdisziplinarität etc., sicher.
Dieses Qualitätskriterium stellt die Aktualität und Angemessenheit der fachlichen und wissenschaftlichen Anforderungen innerhalb des Studiengangs sicher. Dafür ist eine fortlaufende Überprüfung und Weiterentwicklung der fachlich-inhaltlichen Gestaltung und der methodisch-didaktischen Ansätze seitens des Lehrpersonals erforderlich.
Dieses Qualitätskriterium betrifft aktuell keinen Studiengang der Universität Passau.
Dieses Qualitätskriterium umfasst die Sicherstellung des Studienerfolgs durch fortlaufendes Monitoring sowie die Ableitung und Überprüfung von Maßnahmen zur Sicherung des Studienerfolgs. Studiengänge müssen konsequent unter Einbezug der Studierenden weiterentwickelt, Ergebnisse des Monitorings an Studierende kommuniziert werden.
Dieses Qualitätskriterium umfasst die erfolgreiche Umsetzung von Konzepten zur Geschlechtergerechtigkeit und für Studierende in besonderen Lebenslagen auf Studiengangsebene.
Dieses Qualitätskriterium betrifft aktuell keinen Studiengang der Universität Passau.
Dieses Qualitätskriterium betrifft aktuell keinen Studiengang der Universität Passau.
Dieses Qualitätskriterium umfasst die Qualitätssicherung des Studiums im Rahmen von hochschulischen Kooperationen. Es beinhaltet die Sicherstellung der Umsetzung und Qualität des Studiengangkonzepts sowie die transparente Darstellung der Zuständigkeiten im Bereich der Qualitätssicherung.
Sprechstunden der Koordination Systemakkreditierung (KSA):
Sprechstunde der studentischen Schnittstelle Qualitätsentwicklung: