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Studiengangsbezogene Beschwerden

Sie möchten sich über die Qualität Ihres Studiengangs beschweren? Ihr Studiengang erfüllt Ihrer Meinung nach nicht alle Qualitätsstandards der Bayerischen Studienakkreditierungsverordnung (BayStudAkkV)?

Alle Mitglieder der Universität Passau können zu jedem Zeitpunkt schriftlich Beschwerde wegen der Nichterfüllung von Qualitätskriterien in einem Studiengang einlegen.

Beschwerdeprozess

  • Die Koordination Systemakkreditierung (KSA) prüft die Beschwerde auf die formalen Anforderungen (mind. ein Qualitätskriterium der BayStudAkkV ist benannt und die Nichterfüllung begründet).
  • Zulässige Beschwerden werden von der KSA an die Vizepräsidentin für Studium, Lehre, Ethik und Qualitätssicherung, das Studierendenparlament sowie die zuständige Studiendekanin bzw. den zuständigen Studiendekan und die zuständige Dekanin bzw. den zuständigen Dekan weitergeleitet.
  • Unzulässige Beschwerden werden begründet abgelehnt und die Antragsstellerin bzw. der Antragssteller informiert.
  • StuPA, Studiendekan/-in und Dekan/-in erhalten bei zulässigen Beschwerden die Möglichkeit zur Stellungnahme.
  • Das Akkreditierungsgremium beschließt in der nächsten regulären Sitzung (zwei Sitzungen pro Jahr, normalerweise März und September) zur Beschwerde.

Mögliche Entscheidungen des Akkreditierungsgremiums

  • Einleitung qualitätssichernder Maßnahmen
  • Einleitung eines neuen Akkreditierungsverfahrens
  • Widerruf der bestehenden Akkreditierung
  • Ablehnung der Beschwerde

Handreichung Qualitätskriterien der BayStudAkkV

Das studiengangsbezogene Beschwerdeverfahren erlaubt Mitgliedern der Universität Passau bei Verdacht einer Verletzung eines in der BayStudAkkV festgelegten Kriteriums begründete Beschwerden einzulegen. Diese Handreichung dient als verdichteter Überblick und über Leitfragen als Orientierungshilfe für den Rechtstext. Verkürzungen und Verdichtungen sind dem Wunsch nach besserer Verständlichkeit geschuldet – einzig die Inhalte der BayStudAkkV haben Gültigkeit. Die Handreichung ist auch als PDF-Dokument verfügbar.

Dieses Qualitätskriterium bezieht sich auf die (gestufte) Struktur von Studiengängen mit Bachelor- und Masterabschlussgraden. Konkret umfasst dies u.a. die Festlegung der Regelstudienzeit und unter welchen Voraussetzungen ein Studiengang als grundständig bzw. konsekutiv gilt.

  • Ergibt sich aus dem Aufbau der Modulbereiche eine stimmige Gesamtstruktur?

Dieses Qualitätskriterium regelt die grundlegende Ausrichtung von Studiengängen (z. B. hinsichtlich Anwendungsorientierung, Forschungsbezug, Lehramtsbezug) sowie die Notwendigkeit des Verfassens einer Abschlussarbeit.

  • Entspricht der Studiengang in seiner Gesamtheit dem angegeben Profil (Bachelor/Master)?

Dieses Qualitätskriterium umfasst formale und evtl. besondere Zulassungsvoraussetzungen, die bei Aufnahme eines Studiums von Studieninteressierten nachgewiesen werden müssen.

  • Sind die Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang schlüssig beschrieben und ermöglichen sie Übergänge zum Studiengang und zu anschließenden Studiengängen bzw. Berufsfeldern?

Dieses Qualitätskriterium umfasst Vorgaben und Richtlinien, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Abschlussbezeichnungen (z. B. Bachelor of Arts) vergeben werden können und wie (Umfang, Inhalt) die zugehörigen Abschlussdokumente beschaffen sein müssen.

  • Ist der zu erwerbende akademische Grad dem Studieninhalt des Studiengangs angemessen?

Dieses Qualitätskriterium bezieht sich auf die einzelnen Studieneinheiten (Module), in die der Studiengang thematisch und zeitlich abgegrenzt ist. Hierin werden beispielsweise Vorgaben aufgeführt, die eine Modulbeschreibung enthalten soll und unter welchen Voraussetzungen das Modul in verschiedenen Studiengängen verwendet werden kann.

  • Ist die Bepunktung aller Module stimmig?
  • Sind die entsprechenden Inhalte der Modulbeschreibungen (z. B. Qualifikationsziele, ECTS-LP) aktuell und einsehbar?

Dieses Qualitätskriterium bezieht sich auf die Verteilung von Leistungspunkten auf die einzelnen Studieneinheiten des Studiengangs sowie die Gesamtzahl der zu erwerbenden ECTS-LP. Darüber hinaus finden sich Regelungen zum angemessenen Umfang sowie der Bearbeitungszeit von Bachelor- und Masterarbeiten.

  • Ist der Workload angesichts der vergebenen Anzahl an Leistungspunkten angemessen?
  • Ist die Bepunktung der Abschlussarbeit entsprechend den Vorgaben umgesetzt?

Durch dieses Qualitätskriterium sollen Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren sichergestellt werden.

  • Sind Anerkennungs- und Anrechnungsprozesse nachvollziehbar geregelt und beschrieben?

Dieses Qualitätskriterium betrifft aktuell keinen Studiengang der Universität Passau.

Dieses Qualitätskriterium betrifft aktuell keinen Studiengang der Universität Passau.

Dieses Qualitätskriterium umfasst einerseits die Anforderungen, die an die Formulierung von Qualifikationszielen (z. B. Klarheit, Nachvollziehbarkeit, Beschreibung der zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten, etc.) gestellt werden sowie die Anforderungen an die Studierenden selbst, welche an die zu erwerbenden Kompetenzen geknüpft sind. Andererseits ist durch dieses Qualitätskriterium sichergestellt, welches Kompetenz- und Anforderungsniveau mit einem bestimmten Abschlussgrad einhergeht.

  • Sind die angestrebten Qualifikationsziele des Studiengangs schlüssig dargestellt und erreichbar?
  • Zielt die Ausrichtung des Studiengangs grundsätzlich auf den Erwerb der beschriebenen Kompetenzanforderungen ab?

Innerhalb dieses Qualitätskriteriums ist die Umsetzung des schlüssigen Studiengangskonzepts durch die Ausgestaltung des Curriculums geregelt.

  • Ermöglicht das Curriculumsdesign das Erreichen der angestrebten Qualifikationsziele?
  • Sind Studiengangsbezeichnung, Abschlussgrad und Qualifikationsziele sowie Modulkonzeption sinnvoll aufeinander abgestimmt?
  • Werden Studierende aktiv in die Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse einbezogen und bestehen Freiräume für ein selbstgestaltetes Studium?

Das nachfolgende Qualitätskriterium bezieht sich auf die Möglichkeit für Studierende, ohne zeitliche Verzögerungen einen Aufenthalt an anderen Hochschulen zu verbringen.

  • Stellt der Studiengang ausreichend sicher, dass Aufenthalte an anderen Hochschulen ohne Zeitverlust, d.h. ohne Überschreitung der Regelstudienzeit, möglich sind?

In diesem Qualitätskriterium geht es grundsätzlich um die Sicherstellung des Qualifizierungsniveaus des am Studiengang beteiligten Lehrpersonals, wodurch u.a. eine ausreichende Verbindung von Theorie und Praxis gewährleistet werden soll. Dazu ist die Hochschule zu geeigneten Maßnahmen der Personalauswahl und -qualifizierung verpflichtet.

  • Überwiegt der Anteil professoraler Lehre und werden Forschung und Praxisperspektiven in die Lehre integriert?
  • Verfolgen die Lehrenden konsequent Maßnahmen zu ihrer (Weiter-)Qualifizierung?

Dieses Qualitätskriterium bezieht sich auf die Ausstattung mit Ressourcen (Lehrpersonal, Lernarbeitsplätze, IT-Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, etc.), falls ressourcenbezogene Faktoren Einfluss auf das Studiengangskonzept haben.

  • Ist die Ressourcenausstattung angemessen und nachhaltig sichergestellt?

Dieses Qualitätskriterium bezieht sich auf die Stimmigkeit zwischen Studiengangskonzept und Prüfungsformen sowie die Aussagekraft der Überprüfung der Lernergebnisse mittels der angebotenen Prüfungsformen. Die vorgesehenen Prüfungen und Prüfungsformen müssen es den Studierenden ermöglichen, zu zeigen, in welchem Umfang sie die angestrebten Lernergebnisse erreicht haben.

  • Passen Studiengangskonzept und Prüfungsformen zueinander?
  • Können Lernergebnisse aussagekräftig mittels der angebotenen Prüfungsarten überprüft werden?

Dieses Qualitätskriterium stellt sicher, dass ein Studiengang typischerweise innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann. Dies ist bedingt durch die Erreichbarkeit von Lernergebnissen, die regelmäßige Überprüfung des Arbeitsaufwands sowie Beratungsangebote und Beschwerdewege.

  • Ist der Studiengang verlässlich planbar und in der Regelstudienzeit studierbar?
  • Sind Lernergebnisse eines Moduls innerhalb eines Semesters oder eines Studienjahres tatsächlich erreichbar?
  • Wird die Angemessenheit des Arbeitsaufwands regelmäßig überprüft?
  • Haben Studierende jederzeit Zugriff auf Beratungsangebote?
  • Besteht eine weitgehende Überschneidungsfreiheit von Veranstaltungen bzw. Prüfungen?

Dieses Qualitätskriterium stellt die Erfüllung eines möglichen besonderen Profilanspruchs auf Studiengangsebene, wie z. B. Internationalität, Interdisziplinarität etc., sicher.

  • Falls der Studiengang einen besonderen Profilanspruch hat, spiegelt sich dieser Anspruch überzeugend im Studiengangskonzept wider?
  • Werden die fachlich-inhaltliche Gestaltung und die methodisch-didaktischen Ansätze des Curriculums regelmäßig evaluiert?
  • Existieren Kontexte, in denen die fachlich-inhaltliche Gestaltung und die methodisch-didaktischen Ansätze des Curriculums auf Basis der Ergebnisse weiterentwickelt werden?

Dieses Qualitätskriterium stellt die Aktualität und Angemessenheit der fachlichen und wissenschaftlichen Anforderungen innerhalb des Studiengangs sicher. Dafür ist eine fortlaufende Überprüfung und Weiterentwicklung der fachlich-inhaltlichen Gestaltung und der methodisch-didaktischen Ansätze seitens des Lehrpersonals erforderlich.

  • Sind die fachlichen und wissenschaftlichen Anforderungen aktuell und angemessen?
  • Werden Inhalte und Methodik regelmäßig überprüft und an fachliche und didaktische Weiterentwicklungen angepasst?
  • Werden fachliche Diskurse auf nationaler und internationaler Ebene berücksichtigt?

Dieses Qualitätskriterium betrifft aktuell keinen Studiengang der Universität Passau.

Dieses Qualitätskriterium umfasst die Sicherstellung des Studienerfolgs durch fortlaufendes Monitoring sowie die Ableitung und Überprüfung von Maßnahmen zur Sicherung des Studienerfolgs. Studiengänge müssen konsequent unter Einbezug der Studierenden weiterentwickelt, Ergebnisse des Monitorings an Studierende kommuniziert werden.

  • Wird die Sicherstellung des Studienerfolgs fortlaufend überwacht?
  • Werden wirksame Maßnahmen zur Sicherung des Studienerfolgs umgesetzt?
  • Wird der Studiengang konsequent unter Einbezug der Studierenden weiterentwickelt?

Dieses Qualitätskriterium umfasst die erfolgreiche Umsetzung von Konzepten zur Geschlechtergerechtigkeit und für Studierende in besonderen Lebenslagen auf Studiengangsebene.

  • Werden die Konzepte zu Geschlechtergerechtigkeit und Nachteilsausgleich erfolgreich auf Studiengangsebene umgesetzt?

Dieses Qualitätskriterium betrifft aktuell keinen Studiengang der Universität Passau.

Dieses Qualitätskriterium betrifft aktuell keinen Studiengang der Universität Passau.

Dieses Qualitätskriterium umfasst die Qualitätssicherung des Studiums im Rahmen von hochschulischen Kooperationen. Es beinhaltet die Sicherstellung der Umsetzung und Qualität des Studiengangkonzepts sowie die transparente Darstellung der Zuständigkeiten im Bereich der Qualitätssicherung.

  • Ist die Kooperation vollständig und klar dargestellt?
  • Sind Zuständigkeiten transparent geregelt?

Sprechzeiten ab Juni 2024

Sprechstunden der Koordination Systemakkreditierung (KSA):

  • Montags, 13:00 bis 15:00 Uhr, LU8 Raum 102
    oder nach Vereinbarung

Sprechstunde der studentischen Schnittstelle Qualitätsentwicklung:

  • Mittwochs, 13:00 bis 15:00 Uhr, LU8 Raum 103 (Anmeldung über Stud.IP)

Beratung und Kontakt

Dr. Philip Jacobi
Dr. Philip Jacobi
Raum LU8 105
Tel.: +49(0)851/509-2793
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