Die Ombudsperson fungiert als Ansprechperson in Belangen der guten wissenschaftlichen Praxis oder ihrer möglichen Verletzung durch wissenschaftliches Fehlverhalten und wird an der Universität Passau für drei Jahre eingesetzt. In Konfliktfällen kann sie auf Wunsch vermittelnd tätig werden. Die Ombudsperson wird auch bei Verdachtsfällen auf wissenschaftliches Fehlverhalten aktiv.
Unterstützt wird sie dabei ggf. von der Ständigen Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, die durch die Ombudsperson bei Bedarf eingeschaltet wird, um den Sachverhalt zu klären.