Angehende Studierende müssen gegenüber der Hochschule vor der Einschreibung ihren Versicherungsstatus nachweisen. Dazu fordern Sie bitte bei der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland einen Nachweis über den Versicherungsstatus an. Die Krankenkasse klärt, ob mit Beginn des Semesters bzw. mit dem Tag der Einschreibung eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht oder nicht. Daraufhin übermittelt die Krankenkasse den Nachweis über den Versicherungsstatus im elektronischen Verfahren direkt an die Hochschule.
Das bedeutet, auch wenn Sie
muss Ihr Versicherungsstatus von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland geprüft und übermittelt werden.
Für die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung bzw. die Abgabe der Meldung über den Versicherungsstatus im elektronischen Verfahren ist grundsätzlich die Krankenkasse zuständig, bei der die oder der angehende Studierende zum Studienbeginn versichert ist oder sein wird. Für diejenigen, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, ist die Krankenkasse zuständig, die die Befreiung vorgenommen hat. Angehende Studierende, die zum Studienbeginn nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wenden sich an die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestand, ansonsten an eine Krankenkasse, die bei Versicherungspflicht gewählt werden könnte. Eine Auflistung der zuständigen Krankenkassen finden Sie im Merkblatt zur Krankenversicherung der Studierenden.
Die Universität Passau wird im Online-System der Krankenkassen unter folgender Hochschulnummer geführt:
H 0000 745
Studierendensekretariat
Innstraße 41
94032 Passau
Tel.: +49 (0)851/509-1127
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