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Projektförderung für studentische Gruppen und Initiativen

Über das Gremium zur Förderung studentischer Projekte kann eine Bandbreite von Projekten gefördert werden.

Antragsberechtigt sind alle Studierenden der Universität Passau (Einzelpersonen, Hochschulgruppen oder nicht registrierte Projektgruppen).

Bitte beachten Sie die Förder- und Ausschreibunsgkriterien, sowie die Fristen für die Antragstellung (2-3 mal pro Semester).

Die Fristen für das Wintersemester 2024/2025:

  • 10. November 2024
  • 15. Dezember! (Vormals: 8. Dezember 2024!)
  • 22. Januar 2025

Bereits begonnene/umgesetzte Projekte werden nicht gefördert.

Der AStA bzw. Projekte des AStA sind aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht förderfähig.

Liebe Studierende

mit Ihrer studentischen Gruppe oder Initiative, aber auch gerne als Einzelperson, können Sie sich für die Organisation und Durchführung eigener Projekte um eine finanzielle Unterstützung durch die Universität mittels eines Antrags bewerben. Die Projekte werden von einem studentischen Gremium im Auftrag des Studentischen Konvents geprüft.

Mehr Informationen zum studentischen Gremium

Gefördert werden Projekte, die einem oder mehreren der folgenden Kriterien entsprechen. Geförderte Projekte müssen im Einklang mit dem Grundgesetz stehen und sollen eine Bereicherung des studentischen Lebens darstellen. Bei allen Veranstaltungen ist eine kritische Auseinandersetzung mit der jeweiligen Thematik erwünscht.

Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln

  • Verbesserung der Studienbedingungen an der Universität Passau
  • Die Anwendung oder Vertiefung von Fachwissen, wie beispielsweise Vortragsreihen, Workshops, und ähnliche Veranstaltungen mit Bezug zum Studium bzw. zur Universität
  • Der Anstoß eines gesellschaftspolitischen Diskurses auf wissenschaftlicher Ebene
  • Die Förderung von Nachhaltigkeit/Bildung für Nachhaltige Entwicklung mit Bezug zum Studium bzw. zur Universität

Bedingt förderfähig sind:

  • Beiträge zur kulturellen Vielfalt der Universität, wie beispielsweise Konzerte, Theater und ähnliche Projekte
  • Die Förderung von Kooperationen zwischen Hochschulgruppen oder gesellschaftlichen Gruppen
  • Die Förderung der Verbindung von Stadtbevölkerung und Universität
  • Ein Beitrag zu internationalen Begegnungen und internationalem Verständnis
  • Initiativen zur Förderung von sozialer Integration und Inklusion sowie Toleranz gegenüber gesellschaftlicher Diversität

Wichtig ist, dass euer Projekt Studierenden aller Fachrichtungen offen steht und ein enger Bezug zur Universität besteht.

Bitte beachtet, dass es sich um eine Zuschussfinanzierung handelt. Um die Finanzierung zu erhalten, müssen noch andere Sponsoren oder Geldgeber vorhanden sein, insbesondere be Vorhaben von größerem Umfang.

Nicht gefördert werden

  • Party-Veranstaltungen und Feste
  • Rahmenprogramm von KonferenVeranstaltungen (Verkostung, Musik etc.)
  • Wahlkampf politischer Hochschulgruppen
  • Studienspezifische Lehrangebote
  • Exkursionen/Gruppenfahrten
  • Erstattung/Bezuschussung von Reisekosten für Studierende (von/nach Passau)

Drei Schritte zur Antragstellung

  1. Prüfen Sie, ob Ihre Projektidee den Antragskriterien entspricht.
  2. Laden Sie das Antragsformular und den Kosten-& Finanzierungsplan herunter, füllen Sie beides aus und beachten Sie dabei die Hinweise.
  3. Senden Sie die Unterlagen  per E-Mail an: stefanie.wehner@uni-passau.de.

Um die Anträge prüfen zu können, müssen alle Unterlagen fristgerecht und vollständig eigereicht werden. Ein Antrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten Antragsformular und einem vollständig ausgefüllten Kosten- und Finanzierungsplan. Bitte beachten Sie, dass Vortragshonorare eine Höhe von 130€ nicht überschreiten dürfen, für Online-Vorträge liegt die Grenze bei 100€.

An Mitglieder der Universität kann keine Aufwandsentschädigung/Gage/Honorar ausbezahlt werden.

Gerne steht Frau Dr. Stefanie Wehner für Rückfragen zur Verfügung!

Die Formulare werden zur Verfügung gestellt, um die Anträge vergleichbar zu machen und den Verwaltungsaufwand für die Gremimsmitglieder in Grenzen zu halten.

Erstattung der Ausgaben

Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Projektes.

Zur Auszahlung von Honoraren und Gagen, sowie zur Abrechnung von Reisekosten muss das Abrechnungsformular (Stand April 2024)  genutzt werden.

Eine Erstattung der Kosten ist nur möglich wenn bei Frau Katja Scholz (katja.scholz@uni-passau.de) folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Kosten- und Finanzierungsplan, ergänzt um sämtliche tatsächliche Einnahmen und Ausgaben
  • Rechnungen und Quittungen im Original
  • Ggf.ausgefülltes Formular Abrechnung_Vortragsauslagen_studPro

Förderung Nachhaltigkeit

In diesem Jahr stellt die Universität finanzielle Mittel zur Förderung von Projekten mit Bezug zu Nachhaltigkeit zur Verfügung. Informationen dazu erhalten Sie bei Dr. Stefanie Wehner.

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