Über das Gremium zur Förderung studentischer Projekte kann eine Bandbreite von Projekten gefördert werden.
Antragsberechtigt sind alle Studierenden der Universität Passau (Einzelpersonen, Hochschulgruppen oder nicht registrierte Projektgruppen).
Bitte beachten Sie die Förder- und Ausschreibunsgkriterien, sowie die Fristen für die Antragstellung (2-3 mal pro Semester).
Die Fristen für das Wintersemester 2024/2025:
Bereits begonnene/umgesetzte Projekte werden nicht gefördert.
Der AStA bzw. Projekte des AStA sind aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht förderfähig.
Liebe Studierende
mit Ihrer studentischen Gruppe oder Initiative, aber auch gerne als Einzelperson, können Sie sich für die Organisation und Durchführung eigener Projekte um eine finanzielle Unterstützung durch die Universität mittels eines Antrags bewerben. Die Projekte werden von einem studentischen Gremium im Auftrag des Studentischen Konvents geprüft.
Mehr Informationen zum studentischen Gremium
Gefördert werden Projekte, die einem oder mehreren der folgenden Kriterien entsprechen. Geförderte Projekte müssen im Einklang mit dem Grundgesetz stehen und sollen eine Bereicherung des studentischen Lebens darstellen. Bei allen Veranstaltungen ist eine kritische Auseinandersetzung mit der jeweiligen Thematik erwünscht.
Bedingt förderfähig sind:
Wichtig ist, dass euer Projekt Studierenden aller Fachrichtungen offen steht und ein enger Bezug zur Universität besteht.
Bitte beachtet, dass es sich um eine Zuschussfinanzierung handelt. Um die Finanzierung zu erhalten, müssen noch andere Sponsoren oder Geldgeber vorhanden sein, insbesondere be Vorhaben von größerem Umfang.
Um die Anträge prüfen zu können, müssen alle Unterlagen fristgerecht und vollständig eigereicht werden. Ein Antrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten Antragsformular und einem vollständig ausgefüllten Kosten- und Finanzierungsplan. Bitte beachten Sie, dass Vortragshonorare eine Höhe von 130€ nicht überschreiten dürfen, für Online-Vorträge liegt die Grenze bei 100€.
An Mitglieder der Universität kann keine Aufwandsentschädigung/Gage/Honorar ausbezahlt werden.
Gerne steht Frau Dr. Stefanie Wehner für Rückfragen zur Verfügung!
Die Formulare werden zur Verfügung gestellt, um die Anträge vergleichbar zu machen und den Verwaltungsaufwand für die Gremimsmitglieder in Grenzen zu halten.
Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Projektes.
Zur Auszahlung von Honoraren und Gagen, sowie zur Abrechnung von Reisekosten muss das Abrechnungsformular (Stand April 2024) genutzt werden.
Eine Erstattung der Kosten ist nur möglich wenn bei Frau Katja Scholz (katja.scholz@uni-passau.de) folgende Unterlagen eingereicht werden:
In diesem Jahr stellt die Universität finanzielle Mittel zur Förderung von Projekten mit Bezug zu Nachhaltigkeit zur Verfügung. Informationen dazu erhalten Sie bei Dr. Stefanie Wehner.