Das Gremium "Studienbeiträge für studentische Projekte" wurde Anfang 2011 ins Leben gerufen, um über die Verwendung von Mitteln aus Studienbeiträgen in Höhe ca. 30.000 Euro zur Förderung studentischer Projekte zu entscheiden. Es besteht aus vier Studierenden, die vom Studierendenparlament für die Dauer von jeweils zwei Semestern gewählt werden, sowie einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der Universitätsverwaltung, der oder die von der Kanzlerin bzw. dem Kanzler benannt wird.