Oskar-Karl-Forster-Stipendium (Büchergeld)
Die Universität Passau bietet mit dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Unterstützung für begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten sowie für Promovierende der Universität Passau.
Ihre Bewerbungen werden durchgehend berücksichtigt!
Antragsberechtigt:
- Studierende (ab dem 2. Fachsemester)
- Promovierende
Unabhängig von:
- Studienfach
- Konfessionszugehörigkeit
- Staatsangehörigkeit
Gewährt wird eine einmaligen Beihilfe in Höhe von:
Beschafft werden dürfen:
- Bücher (im Rahmen des Studiengangs)
- sonstige Lernmittel (auch technische Geräte wie Laptops und Tablets, die in der heutigen digitalen Lernumgebung unerlässlich sind)
Alternativ:
- Beihilfe für Druckkosten von Dissertationen
Für andere Verwendungszwecke darf gem. der Ausbildungsförderung nach dem BAföG keine Beihilfe geleistet werden.
► Studierende können Beihilfen erhalten, wenn...
- sie mindestens im 2. Semester studieren und Leistungen nach dem BAföG beziehen
- das laufende Nettoeinkommen der Unterhaltsverpflichteten monatlich nicht höher ist als der doppelte Freibetrag nach BAföG
► Promovierende können Beihilfen erhalten, wenn...
- sie keine höheren laufenden Einkünfte erzielen, als der Grundbetrag des Graduiertenstipendiums nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz zuzüglich einer anrechnungsfreien Pauschale, damit insgesamt 1.800,00 € ausmacht
► Keinen Anspruch auf Förderung haben Sie, wenn...
- Sie bereits eine Studienbeihilfe aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds erhalten haben.
- Sie keine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
► Der Stipendienbescheid gilt nur für
- Bücher und Lernmittel, die mit der von einer/m Hochschullehrerin/Hochschullehrer befürworteten Bücherliste eingereicht werden.
- einen Zuschuss zu den Druckkosten der Dissertation, die von einer/m Betreuerin/Betreuer bestätigt wird.
► Anschaffungen sind durch quittierte Rechnungen zu belegen:
- müssen das Anschaffungsdatum nach Erteilung des Bescheides und
- den Titel des Werkes analog der Liste ausweisen
► Belege gelten erst ab Datum des Bescheides.
► nicht geltend gemacht werden können:
- vorher eingereichte Belege oder
- der Kauf von nicht auf der bewilligten Bücherliste stehenden Lernmittel
Begabung
► Nachweis erforderlich mittels der einzureichenden Bücher/Lernmittel-Liste
- Förderungswürdigkeit: Hervorhebung der bisherigen Studienleistungen des Antragstellers bzw. der Antragstellerin durch einen Hochschullehrer bzw. einer Hochschullehrerin
- Zweckmäßigkeit der geplanten Anschaffung: Befürwortung eines Hochschullehrers bzw. einer Hochschullehrerin
Bedürftigkeit
► Studierende
► Promovierende
- Einkommensgrenze 1.800,00 € monatlich
► Hier gelangen Sie zum Online-Bewerbungsportal.
► Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Online-Bewerbungsunterlagen
berücksichtigen können.
Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von Vimeo hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von YouTube hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Video anzeigen