Logo der Universität Passau

Oskar-Karl-Forster-Stipendium (Büchergeld)

Die Universität Passau bietet mit dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Unterstützung für begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten sowie für Promovierende der Universität Passau.

Ihre Bewerbungen werden durchgehend berücksichtigt!

Antragsberechtigt:

  • Studierende (ab dem 2. Fachsemester)
  • Promovierende

Unabhängig von:

  • Studienfach
  • Konfessionszugehörigkeit
  • Staatsangehörigkeit

Gewährt wird eine einmaligen Beihilfe in Höhe von:

  • max. 500 €

Beschafft werden dürfen:

  • Bücher (im Rahmen des Studiengangs)
  • sonstige Lernmittel (auch technische Geräte wie Laptops und Tablets, die in der heutigen digitalen Lernumgebung unerlässlich sind)

Alternativ:

  • Beihilfe für Druckkosten von Dissertationen 

Für andere Verwendungszwecke darf gem. der Ausbildungsförderung nach dem BAföG keine Beihilfe geleistet werden.

► Studierende können Beihilfen erhalten, wenn...

  • sie mindestens im 2. Semester studieren und Leistungen nach dem BAföG beziehen
  • das laufende Nettoeinkommen der Unterhaltsverpflichteten monatlich nicht höher ist als der doppelte Freibetrag nach BAföG

► Promovierende können Beihilfen erhalten, wenn...

  • sie keine höheren laufenden Einkünfte erzielen, als der Grundbetrag des Graduiertenstipendiums nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz zuzüglich einer anrechnungsfreien Pauschale, damit insgesamt 1.800,00 € ausmacht

► Keinen Anspruch auf Förderung haben Sie, wenn...

  • Sie bereits eine Studienbeihilfe aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds erhalten haben.
  • Sie keine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

► Der Stipendienbescheid gilt nur für

  • Bücher und Lernmittel, die mit der von einer/m Hochschullehrerin/Hochschullehrer befürworteten Bücherliste eingereicht werden.
  • einen Zuschuss zu den Druckkosten der Dissertation, die von einer/m Betreuerin/Betreuer bestätigt wird.

► Anschaffungen sind durch quittierte Rechnungen zu belegen:

  • müssen das Anschaffungsdatum nach Erteilung des Bescheides und
  • den Titel des Werkes analog der Liste ausweisen

► Belege gelten erst ab Datum des Bescheides.

► nicht geltend gemacht werden können:

  • vorher eingereichte Belege oder
  • der Kauf von nicht auf der bewilligten Bücherliste stehenden Lernmittel

Begabung

► Nachweis erforderlich mittels der einzureichenden Bücher/Lernmittel-Liste

  • Förderungswürdigkeit: Hervorhebung der bisherigen Studienleistungen des Antragstellers bzw. der Antragstellerin durch einen Hochschullehrer bzw. einer Hochschullehrerin
  • Zweckmäßigkeit der geplanten Anschaffung: Befürwortung eines Hochschullehrers bzw. einer Hochschullehrerin

Bedürftigkeit

► Studierende

► Promovierende

  • Einkommensgrenze 1.800,00 € monatlich

► Hier gelangen Sie zum Online-Bewerbungsportal.

► Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Online-Bewerbungsunterlagen
    berücksichtigen
können.

Petra Schilling
Raum VW 112
Innstr. 41
94032 Passau

Tel.: +49 (0) 851/509-1105

Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von Vimeo hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von YouTube hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Video anzeigen