Logo der Universität Passau

Oskar-Karl-Forster-Stipendium (Büchergeld)

Die Universität Passau bietet mit dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Unterstützung für begabte und bedürftige Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden.

Von der einmaligen Beihilfe in Höhe von bis zu 500 Euro profitieren

  • Studierende bei der Beschaffung von Büchern und sonstigen Lernmitteln
  • Promovierende ausschließlich bei Druckkosten von Dissertationen 

Das Stipendium wird ausschließlich an Studierende und immatrikulierte Promovierende der Universität Passau vergeben.

Für andere Verwendungszwecke darf im Hinblick auf die Ausbildungsförderung nach dem BAföG keine Beihilfe geleistet werden.

Das Stipendium kann für die Anschaffung von Büchern sowie auch für sonstige Lernmittel genutzt werden. Dies schließt wichtige technische Geräte wie Laptops und Tablets ein, die in der heutigen digitalen Lernumgebung unerlässlich sind.

Ihre Bewerbungen werden durchgehend berücksichtigt!

Bewerbungsverfahren

→ Studierende können Beihilfen erhalten, wenn...

  • Sie mindestens im 2. Semester studieren und Leistungen nach dem BAföG erhalten
  • das laufende Nettoeinkommen der Unterhaltsverpflichteten monatlich nicht höher ist als der doppelte Freibetrag nach BAföG

→ Promovierende können Beihilfen erhalten, wenn...

  • Sie keine höheren laufenden Einkünfte erzielen, als der Grundbetrag des Graduiertenstipendiums nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz zuzüglich einer anrechnungsfreien Pauschale, damit insgesamt 1.800,00€

→ Keinen Anspruch auf Förderung haben Sie, wenn...

  • Sie bereits eine Studienbeihilfe aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds erhalten haben.
  • Sie keine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Der Stipendienbescheid gilt für die Bücher und Lernmittel, die mit der befürworteten Bücherliste eingereicht werden.
Die Anschaffungen sind nach Erteilung des Bescheides durch quittierte Rechnungen zu belegen, die das Anschaffungsdatum und den Titel des Werkes analog der Liste ausweisen müssen.
Die Belege gelten erst ab Datum der Antragstellung. Vorher eingereichte Belege oder der Kauf von nicht auf der bewilligten Bücherliste stehenden Lernmittel können nicht geltend gemacht werden.

Online-Bewerbungsportal

Hier gelangen Sie zum Online-Bewerbungsportal. Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Online-Bewerbungsunterlagen berücksichtigen.

01.08.2024

Kontakt

Petra Schilling
Raum VW 112
Innstr. 41
94032 Passau

Tel.: +49 (0) 851/509-1105

Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von Vimeo hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von YouTube hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Video anzeigen