Logo der Universität Passau

Fairteiler

Warum?

Jährlich entstehen in Deutschland circa 11 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle. Diese erstrecken sich entlang der gesamten Versorgungskette - von der Produktion bis zum Haushalt. Vielfach werden dabei Lebensmittel entsorgt, welche noch bedenkenlos konsumiert werden könnten. Durch die Verringerung dieser Verschwendung schützen wir wertvolle Ressourcen und das Klima, da sowohl die Herstellung als auch der Transport von Lebensmitteln erhebliche Mengen an Treibhausgasen freisetzen (Quelle: BMEL). Der Verein Foodsharing e.V. engagiert sich deutschlandweit bereits seit Jahren dafür, Lebensmittel wertzuschätzen und deren Verschwendung zu reduzieren.

Wer?

In Kooperation mit dem Foodsharing-Bezirk Passau haben wir auf unserem Campus ein "Fairteiler" im NK-Kopierraum R226 (Nikolakloster, Innstraße 40, rechts hinter dem oberen Eingang,) eröffnet.

Dieses öffentliche Lebensmitteltausch-Regal bietet Ihnen die Möglichkeit, noch genießbare Lebensmittel kostenlos zu teilen. Die Initiative dazu entstand beim Runden Tisch Nachhaltigkeit im Juni 2023, angestoßen von den Studentinnen Deborah Schmiedel und Rebecca Bieling mit Unterstützung unserer Klimaschutzmanagerin Angie Schüppel.

Wie?

Der FairTeiler wird täglich kontrolliert und gereinigt, um die Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten. Engagierte Student*innen und Foodshar*innen haben sich gefunden, die diese Aufgaben übernehmen. Der Hygieneplan ist am FairTeiler ausgehängt.

Damit der Fairteiler reibungslos läuft und sein Potenzial entfalten kann, ist Ihre Hilfe gefragt. Bitte halten Sie sich an die Hygieneregeln, die am FairTeiler ausgehängt und  detailliert im Plakat zu finden sind.

Hygieneregeln:

  • Teilt nur Lebensmittel, die ihr auch selbst essen würdet. Legt keine verdorbenen oder schimmligen Lebensmittel ein!
  • Prüft die Lebensmittel auf Aussehen und Geruch.
  • Fühlt euch mitverantwortlich! Entsorgt verdorbene Lebensmittel sofort, falls ihr welche vorfindet!
  • Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) sind erlaubt.
  • Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (VD) dürfen nicht in den Fairteiler. die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung lautet: „verbrauchen bis …“, daran ist das VD erkennbar.
  • Kühlpflichtige und geöffnete Lebensmittel sind nicht erlaubt.

ClimUP-Newsletter

Sie möchten regelmäßig über Beteiligungsmöglichkeiten beim Klimaschutz und bei Nachhaltigkeit informiert werden? Melden Sie sich für den ClimUP-Newsletter an!

Kontakt

Sie haben Fragen oder Anregungen zum Thema Nachhaltigkeit? Sie erreichen uns per E-Mail unter nachhaltigkeit@uni-passau.de.

Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von Vimeo hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von YouTube hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Video anzeigen