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Fairteiler

Warum?

Jährlich entstehen in Deutschland circa 11 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle. Diese erstrecken sich entlang der gesamten Versorgungskette - von der Produktion bis zum Haushalt. Vielfach werden dabei Lebensmittel entsorgt, welche noch bedenkenlos konsumiert werden könnten. Durch die Verringerung dieser Verschwendung schützen wir wertvolle Ressourcen und das Klima, da sowohl die Herstellung als auch der Transport von Lebensmitteln erhebliche Mengen an Treibhausgasen freisetzen (Quelle: BMEL). Der Verein Foodsharing e.V. engagiert sich deutschlandweit bereits seit Jahren dafür, Lebensmittel wertzuschätzen und deren Verschwendung zu reduzieren.

Wer?

In Kooperation mit dem Foodsharing-Bezirk Passau haben wir auf unserem Campus ein "Fairteiler" im NK-Kopierraum R226 (Nikolakloster, Innstraße 40, rechts hinter dem oberen Eingang,) eröffnet.

Dieses öffentliche Lebensmitteltausch-Regal bietet Ihnen die Möglichkeit, noch genießbare Lebensmittel kostenlos zu teilen. Die Initiative dazu entstand beim Runden Tisch Nachhaltigkeit im Juni 2023, angestoßen von den Studentinnen Deborah Schmiedel und Rebecca Bieling mit Unterstützung unserer Klimaschutzmanagerin Angie Schüppel.

Sie möchten bei der Reinigung unterstützen? Wöchentlich circa zehn Minuten reichen bereits zum Mitmachen. Melden Sie sich bei nachhaltigkeit@uni-passau.de

Wie?

Der FairTeiler wird täglich kontrolliert und gereinigt, um die Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten. Engagierte Student*innen und Foodshar*innen haben sich gefunden, die diese Aufgaben übernehmen. Der Hygieneplan ist am FairTeiler ausgehängt.

Damit der Fairteiler reibungslos läuft und sein Potenzial entfalten kann, ist Ihre Hilfe gefragt. Bitte halten Sie sich an die Hygieneregeln, die am FairTeiler ausgehängt und  detailliert im Plakat zu finden sind.

Hygieneregeln:

  • Teilt nur Lebensmittel, die ihr auch selbst essen würdet. Legt keine verdorbenen oder schimmligen Lebensmittel ein!
  • Prüft die Lebensmittel auf Aussehen und Geruch.
  • Fühlt euch mitverantwortlich! Entsorgt verdorbene Lebensmittel sofort, falls ihr welche vorfindet!
  • Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) sind erlaubt.
  • Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (VD) dürfen nicht in den Fairteiler. die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung lautet: „verbrauchen bis …“, daran ist das VD erkennbar.
  • Kühlpflichtige und geöffnete Lebensmittel sind nicht erlaubt.

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