Die schriftliche Hausarbeit ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung Lehramt und wird allgemein auch als "Zulassungsarbeit" bezeichnet.
Die schriftliche Hausarbeit ist in § 29 LPO I geregelt.
Der Leistungsumfang der Zulassungsarbeit enspricht 10 ECTS-Punkte. Ihre Bewertung fließt mit in die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung ein, daher wird die Note gemäß § 5 Abs. 4 LPO I erst mit der Notenmitteilung der Ersten Staatsprüfung bekanntgegeben.
Als ersten Schritt überlegen Sie sich bitte, in welchem Ihrer Fachbereiche Sie die schriftliche Hausarbeit verfassen möchten. Überlegen Sie sich bereits passende Themengebiete, die Sie interessieren würden und nehmen Sie entsprechend Kontakt mit Prüfern und Prüferinnen aus diesem Bereich auf. Besprechen Sie dann das genaue Thema sowie den Abgabetermin. Sowohl Thema als auch die Betreuung sollen spätestens ein Jahr vor der Prüfung feststehen. Eine Anmeldung zur Hausarbeit bei der Außenstelle des Prüfungsamtes oder aber im Campusportal ist nicht nötig und dementsprechend auch nicht möglich.
Nun geht es an das Verfassen der Arbeit. Hier gelten die Vorschriften zum wissenschaftlichen Arbeiten, insbesondere auch in Bezug auf die selbstständige Erarbeitung und lückenlose Angabe von Quellen, Zitaten und Hilfsmitteln. Zitierhinweise, Formvorgaben usw. finden Sie in der Regel auf der Webseite Ihres zuständigen Lehrstuhls. Den Umfang (Seitenanzahl) legt Ihr Prüfer bzw. Ihre Prüferin fest. Je nach Thema kann die Seitenzahl variieren um insgesamt auf einen Leistungsumfang von 10 ECTS zu kommen.
Die Arbeit ist fristgerecht einmal bei der prüfenden Person sowie einmal bei der Außenstelle einzureichen. Insgesamt müssen also zwei Exemplare gedruckt und abgegeben werden. Bei Ihrem Prüfer bzw. Ihrer Prüferin geben Sie die Arbeit zusammen mit dem vorausgefüllten Gutachtenformular ab und lassen sich die Empfangsbestätigung unterschreiben. Das zweite Exemplar reichen Sie dann zusammen mit der Empfangsbestätigung bei der Außenstelle ein.
Auf den Exemplaren müssen Sie zwingend die schulartspezifischen Aufkleber anbringen. In der Arbeit muss sich zudem eine unterschriebene Selbstständigkeitserklärung befinden.
Die geforderten Formulare, die Vorlage der Selbstständigkeitserklärung, sowie die schulartspezifischen Aufkleber finden Sie auch im unteren Abschnitt dieser Seite.
Die Arbeit wird korrigiert und ein Gutachten mit einer Note wird erstellt. Die Benotung erfolgt nach Schulnotensystem (1-6).
Das Gutachen wird von der prüfenden Person an die Außenstelle übersandt und die Leistung wird im Campusportal verbucht. Die Verbuchung umfasst lediglich die Angabe über das Bestehen (inkl. 10 ECTS) bzw. das Nichtbestehen. Die Verbuchung der Leistung erfolgt ohne Note. Wir empfehlen Ihnen immer auch ein Abschlussgespräch mit Ihrem Prüfer bzw. Ihrer Prüferin.
Im Rahmen der Notenmitteilung der Fächerverbindung erfahren Sie die Note Ihrer Zulassungsarbeit.
Das Thema sowie der Prüfer bzw. die Prüferin sollen spätestens ein Jahr vor Meldung zur Ersten Staatsprüfung feststehen.
Die Hausarbeit muss bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung im Frühjahrstermin grundsätzlich spätestens zum 25. Juli des Vorjahres oder bei der Anmeldung im Herbsttermin zum 1. Februar desselben Jahres bei der Prüferin bzw. dem Prüfer abgegeben werden. Mit Nachtermin verlängert sich die Abgabefrist bis zum 1. Oktober des Vorjahres bzw. bis zum 1. April desselben Jahres. Über die Erteilung eines Nachtermins entscheidet alleine die prüfende Person.
Die Korrekturfrist der Zulassungsarbeit für einen bestimmten Frühjahrstermin endet immer am 5. Dezember des Vorjahres. DIe Korrekturfrist für den Herbsttermin endet immer am 5. Juni desselben Jahres.
Diese Fristen sind immer gleich.
Fällt die Frist auf einen Sonn- oder Feiertag so gilt automatisch der nächste Werktag als Fristende.
Die Arbeit muss in zweifacher Ausfertigung gedruckt werden und mit den unten verlinkten Aufklebern einmal bei Ihrem Prüfer bzw. Ihrer Prüferin und einmal bei der Außenstelle des Prüfungsamtes abgegeben werden. Geben Sie bei Ihrer prüfenden Person bitte neben der Arbeit auch das vorausgefüllte Gutachtendeckblatt ab und lassen Sie sich die Empfangsbestätigung unterschreiben. Bei der Abgabe der Arbeit bei der Außenstelle geben Sie bitte die unterschriebene Empfangsbestätigung mit ab.
Das Exemplar für die Außenstelle des Prüfungsamtes muss nicht zwingend innerhalb der oben genannten Fristen eingehen. Es reicht vollkommen aus, wenn die Arbeit mit der Empfangsbestätigung ein paar Tage später an der Außenstelle eingereicht werden.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Sollten Sie das Exemplar für die Außenstelle des Prüfungsamts per Post einreichen wollen, so senden Sie diese bitte per Einschreiben an folgende Adresse:
Außenstelle des Prüfungsamtes für die Lehrämter an
öffentlichen Schulen an der Universität Passau
Lehramt __________ (bitte Ihre Schulform angeben)
Innstraße 41
94032 Passau
In Ihrer Arbeit müssen Sie stets eine Selbstständigkeitserklärung einfügen. Verwenden Sie hierzu bitte die folgende Vorlage: Selbstständigkeitserklärung
Bitte vorne auf das Cover, d.h. die äußere Hülle der Zulassungsarbeit kleben!
Hinweis: Bitte in der Zeile "Prüfungstermin" den von Ihnen geplanten Fächerexamenstermin (z.B. Frühjahr 2025) angeben, nicht das Semester, in dem die Zulassungsarbeit gefertigt wird!
Wenn Sie bereits eine Abschlussarbeit in einem anderen Studiengang verfasst haben, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Anerkennung dieser Arbeit als schriftlich Hausarbeit möglich. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Leitfaden zur Anerkennung einer Abschlussarbeit als Zulassungsarbeit des ZLF.
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