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Brexit

Aufenthalt in Deutschland mit britischer Staatsbürgerschaft

Für britische Bürger und Bürgerinnen ist das Einreisedatum entscheidend:

  • Wer vor Ende 2020 eingereist ist, kann gewisse Rechte basierend auf dem EU-Austrittsabkommens Großbritanniens geltend machen, muss dies aber vor Ende Juni 2021 durch Beantgragung eines Aufenthaltsdokuments-GB sicher stellen. Studierende können zudem eine britische EHIC-Karte für die Studiendauer erhalten.
  • Wer ab 2021 eingereist ist, unterliegt den selben Regelungen wie alle Anderen, deren Heimatland weder Teil der EU noch des EWR ist.

Detaillierte Informationen sind auf den Webseiten der britischen Regierung zu finden: www.gov.uk/living-in-germany

Studierende aus UK benötigen für ihre Einreise kein Visum. Allerdings ist für sie bei der Ausländerbehörde am künftigen Wohnort die Beantragung eines Aufenthaltstitels erforderlich.  Der Aufenthaltstitel wird dann entweder als Aufenthaltsdokument-GB oder als Aufenthaltserlaubnis ausgestellt, je nach dem zutreffenden Ankunftsdatum.

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