Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis brauchen, finden Sie hilfreiche Informationen unter Brauche ich einen Aufenthaltstitel bzw. eine Aufenthaltserlaubnis?
Kurz zusammengefasst und vereinfacht: Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten benötigen internationale Studierende aus Drittstaaten eine Aufenthaltserlaubnis, die sie persönlich beim Ausländeramt beantragen müssen.
Während der Orientierungswochen sind die Tutoren und Tutorinnen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare behilflich.
Wenn Sie die Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Mitgliedslands haben, brauchen Sie keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (siehe Liste der EU- und EWR-Staaten).
Wenn Sie allerdings langfristig in Deutschland bleiben möchten, dann können Sie, nachdem Sie hier für fünf Jahre gelebt haben, eine Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts beantragen. Dieses Dokument bestätigt Ihnen das Recht, permanent in Deutschland zu bleiben.
Als Schweizer und Schweizerin müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis-CH beantragen, wenn Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben wollen. Die Kosten liegen derzeit bei acht Euro für eine PapierVersion und bei 22,80 bis 28,80 Euro für eine elektronische Variante, wobei der Preis von Ihrem Alter abhängt.
Britische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die bis Ende 2020 nach Deutschland umgezogen sind, mussten sich vor Ende Juni 2021 ein Aufenthaltsdokument-GB besorgen, wenn sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben wollten, um ihre Aufenthaltsrechte zu erhalten.
Britische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die seit 2021 nach Deutschland umgezogen sind, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie in Deutschland studieren möchten (bzw: wenn sie mehr als 90 von 180 Tagen in Deutschland verbringen möchten).
Wenn Sie aus einem Land stammen, das nicht Teil des EWRs ist, und wenn Sie nach Deutschland einreisen konnten, ohne ein Visum zu benötigen, dann müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie in Deutschland studieren möchten. Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis beantragen, kurz nachdem Sie in Passau angekommen sind.
Wenn Sie ein Visum benötigten, um nach Deutschland zu reisen, dann müssen Sie prüfen, wie lange Sie aufgrund Ihres Visums in Deutschland bleiben dürfen.
Wenn Ihr Visum Ihre gesamte Studiendauer (und Ihren gesamten geplanten Aufenthalt in Deutschland) abdeckt, dann brauchen Sie keine Aufenthaltserlaubnis.
Wenn Ihr Visum ausläuft, bevor Ihr Studium abgeschlossen sein wird, dann müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie sollten sich mindestens acht Wochen vor dem Enddatum Ihres Visums für die Aufenthaltserlaubnis bewerben.
Wir möchten an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass Sie das richtige Visum benötigen (also ein Visum für Studierende oder Studienbewerber/Studienbewerberinnen), um eine Aufenthaltserlaubnis für Ihr Studium erhalten zu können. Wenn Sie hingegen mit einem Touristenvisum eingereist sind, wird Ihnen die Ausländerbehörde keine Aufenthaltserlaubnis ausstellen.
Wenn Ihr Aufenthaltstitel ausläuft, bevor Ihr Studium und Ihr Aufenthalt in Deutschland abgeschlossen ist, so müssen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis erneuern oder verlängern lassen. Sie sollten mindestens acht Wochen vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels damit beginnen, sich um die Erneuerung zu kümmern.
Für die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen. Die Antragstellung sollte mindestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Visums erfolgen.
Wenn Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedstaates besitzen, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Bei einem regulären Antrag werden derzeit (2024) Gebühren von 100,- Euro (Erstantrag) bzw. 93,- Euro (Verlängerung) erhoben.
Weitere Informationen erhalten Sie in einem ausführlichen Merkblatt der Ausländerbehörde Passau zur Aufenthaltsgenehmigung.
Dokumente | Erklärung |
Kopie Ihres gültigen Reisepasses | ► Hauptseite(-n) |
Kopie des Visums | ► nur bei Erstantrag, nur wenn zutreffend |
Kopie des Einreisestempels (in Ihrem Reisepass) | ► nur bei Erstantrag, Stempel von der Einreise nach Deutschland oder in den Schengen-Raum |
Kopie der Meldebescheinigung | ►nur bei Erstantrag oder Umzug, vom Bürgerbüro bei der Anmeldung bei der Stadt erhalten |
biometrisches Passfoto | ► nicht älter als 3 Monate |
ausgefülltes Antragsformular | ► bitte nutzen Sie das Formular "Erstantrag" zum Erstantrag und das Formular "Verlängerung" bei Verlängerung ► das Formular können Sie nach dem Login in Stud.IP zum Download finden |
Immatrikulationsbescheinigung der Universität Passau | ► für das aktuelle Semester bzw. den Zeitraum der Verlängerung (z. B. Ihr aktueller Aufenthaltstitel gilt bis Februar. Dann benötigen Sie eine Immatrikulationsbescheinigung für das Winter- und Sommersemester, um den Aufenthaltstitel zu beantragen) |
Krankenversicherungsbescheinigung | ► mit aktuellem Datum, i.d.R. inländisch, fragen Sie nach "Mitschliedschaftsbescheinigung nach §175 SGB V", sollten Sie einen ausländischen Nachweis (z. B. AT 11) erbracht haben, um immatrikuliert zu werden, muss dieser für den Zeitraum der Verlängerung gültig sein |
Nachweis über finanzielle Sicherung des Studienaufenthaltes von mindestens 992,- Euro pro Monat (Stand: August 2024) durch eine der folgenden Möglichkeiten: | |
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| ► durch Firmen, Organisationen oder Privatpersonen, dass die Kosten für den Zeitraum des Studiums übernommen werden. ► Die sich verpflichtende Person oder Organisation muss die Verpflichtungserklärung von der Ausländerbehörde an ihrem Wohnort in Deutschland ausstellen lassen. ► Beim Finanzierungsnachweis durch Verpflichtungserklärung kann die Ausländerbehörde Nachweise, wie z. B. Kontoauszüge verlangen, dass die Geldleistungen tatsächlich gezahlt werden. |
| ► bei einer deutschen Bank, auf dem eine Summe entsprechend der beabsichtigten Studienmonate mal 992,- Euro angelegt ist und ► welches mit einem Sperrvermerk versehen ist, dass pro Monat nur 992,- Euro abgehoben werden können und ► dieser Vermerk nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde gelöscht werden kann ► Sollte Ihre Bank ein Schreiben der Ausländerbehörde verlangen, um den Sperrvermerk zu erstellen, wenden Sie sich gerne an den iStudi-Coach. Wir sind Ihnen gerne behilfich. |
| ► unter Angabe der genauen monatlichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit; ► Laufzeit: mindestens so lange gültig, wie Sie die Verlängerung beantragen. ► Kombination mit einem Sperrkonto nötig , falls Sie im Durchschnitt über drei Monate weniger als 992,- Euro netto verdienen. ► Bei Aushilfsverträgen bzw. sich (monatlich) änderenden Gehaltszahlungen sind die Abrechnungen der letzten drei Monate vorzulegen. |
Hinweis: Aktuell (Herbst 2024) ist eine Vorsprache beim Ausländeramt der Stadt Passau nur mit Termin möglich. Die Universität unterstützt internationale Studierende aktuell im Prozess für Verlängerungen und Ersterteilungen von Aufenthaltstiteln im Rahmen des "Vorprüfungs-Service". Details finden Sie auf folgender Seite in Stud.IP (loggen Sie sich vorher ein).
Kontakt Ausländeramt:
Ausländeramt der Stadt Passau
Dr.-Ernst-Derra-Straße 2
94036 Passau
E-Mail: auslaenderamt@passau.de
Website: Ausländeramt Passau
Bei Anfragen direkt an das Ausländeramt geben Sie unbedingt Ihr Geburtsdatum und Ihre Kontaktdaten mit an! Schicken Sie Dokumente ausschließlich als Anhänge im PDF-Format.
Bitte kontaktieren Sie bevorzugt zuerst die Universität und stellen Sie Ihre Fragen im Rahmen des Vorprüfungs-Service, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Danke für Ihre Kooperation.