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Während des Auslandsstudiums

Einzureichende Unterlagen

Sollten sich nach Antritt Ihres Auslandsstudiums Änderungen bezüglich der belegten Kurse ergeben, sind diese spätestens 5 Wochen nach Ankunft dem Akademische Auslandsamt mitzuteilen.
Für Studierende, die Ihr Auslandsstudium im EU-Ausland absolvieren, gilt folgendes: Die Kursänderungen sind im Online Learning Agreement als „neuster Vorschlag“ einzutragen und zu genehmigen.
Studierende im Nicht-EU Ausland senden bitte das „During The Mobility“ Formular an outgoing@uni-passau.de.

Nach Ankunft im Zielland, sowie am letzten Tag Ihres Auslandsaufenthaltes muss Ihre Aufenthaltsbestätigung vom International Office an der Partneruniversität unterschrieben werden. Das Dokument ist nach Rückkehr innerhalb von 4 Wochen per E-Mail im Akademischen Auslandsamt mit genauer Angabe des Zeitraums (Tag, Monat, Jahr) und Unterschriften der Partneruniversität einzureichen.
Bitte beachten Sie: Das Enddatum darf nicht nach dem Unterschriftsdatum liegen! Ein „Letter of Acceptance“ ist nicht ausreichend.

Falls Sie Ihren Auslandsaufenthalt um ein weiteres Semester verlängern möchten, nehmen Sie bitte spätestens 6 Wochen vor dem offiziellen Ende Ihres Auslandssemesters Kontakt zu dem Akademischen Auslandsamt auf (Franziska Hanisch). Dies gilt auch, wenn Sie aus bestimmten Gründen den Auslandsaufenthalt frühzeitig beenden möchten.

Kontakt

Franziska Hanisch
Raum VW 109
Innstr. 41
94032 Passau
Tel.: +49(0)851/509-1167
Fax: +49(0)851/509-1164

Learning Agreement Vorlage

Vorlage Erasmus+ Learning Agreement "During the Mobility": siehe Download Center

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