Erasmus+ Praktikum-Stipendium
Erasmus+ fördert selbst organisierte Praktika von Studierenden und Graduierten (bis 12 Monate nach Abschluss) in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland.
Für einen ersten Überblick fasst folgendes Video des DAAD alle Informationen zu Praktikumsaufenthalten mit Erasmus+ in Kürze zusammen:
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Ablauf der Bewerbung für ein Erasmus+ Stipendium
- Füllen Sie das Online-Formular Bewerbung für ein Erasmus-Praktikum-Stipendium unter "Meine Bewerbung" vollständig aus und senden Sie es online ab.
- Unterschreiben Sie das dabei kreierte PDF-Dokument.
- Bitte fassen Sie die kompletten Antragsunterlagen in einem PDF-Dokument zusammen (s. unter VOR DEM PRAKTIKUM) und schicken Sie dieses per E-Mail an auslandspraktikum@uni-passau.de (mit dem Betreff: Erasmus+ Bewerbung Vorname Nachname Praktikumsbeginn XX-XX-XXXX).
6 Wochen vor Praktikumsbeginn
- Diese Frist gilt ausschließlich und ohne Ausnahmeregelung. Zu dieser Frist muss der Antrag zwingend bei uns eingegangen sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf Grund administrativer Vorgaben keine Ausnahmen hiervon gewähren können.
- Neben dem rechtzeitigen Eingang des Antrages sind die Vollständigkeit der Unterlagen, die Erfüllung der formalen Voraussetzungen sowie die Verfügbarkeit der Fördergelder Kriterien für die Vergabe der Stipendien.
- Graduiertenpraktikum: Antragstellung 6 Wochen vor Exmatrikulation. Der Antrag muss vollständig bearbeitet werden, solange Sie noch immatrikuliert sind.
Einzureichende Antragsunterlagen
- Unterschriebenes Online-Formular
- Checkliste
- Motivationsschreiben in deutscher Sprache
- Europass Lebenslauf in deutscher Sprache (ohne Praktikumszeugnisse etc.)
- Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse (Landes- oder Arbeitssprache des Ziellandes, z. B. Notenspiegel)
Sollte es sich bei der Arbeitssprache um Ihre Muttersprache handeln, verwenden Sie bitte unsere Vorlage. - Versicherungserklärung mit Angabe zur Gültigkeit im Ausland (Reichen Sie keine zusätzlichen Unterlagen bzgl. des Versicherungsnachweises ein!)
- Learning Agreement for Traineeships mit vollständigen Angaben zum geplanten Praktikum. Sehen Sie dazu unsere Ausfüllanleitungen:
- Kontoauszug/Notenspiegel (bestandene und nicht bestandene Prüfungen)
- Immatrikulationsbescheinigung(en) für den gesamten Praktikumszeitraum
- Noch nicht verfügbare Immatrikulationsbescheinigungen reichen Sie bitte so schnell wie möglich nach.
- Hinweis für Graduierte: Immatrikulationsbescheinigung nur zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderlich; zusätzlich muss eine Exmatrikulationsbescheinigung bzw. das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
- Ehrenwörtliche Erklärungen:
- Optional: Antrag auf Sprachkursförderung
Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der interaktiven pdf-Formulare den kostenlosen Adobe Acrobat Reader DC.
Fördervoraussetzungen im Projekt 2024:
- Studienfortschritt
- Bachelorstudierende: mind. 1 abgeschlossenes Fachsemester und mind. 20 ECTS-Punkte zum Zeitpunkt der Bewerbung
- Masterstudierende: ab dem 1. Fachsemester förderbar
- Mindestdauer des Praktikums: 2 Monate (60 Tage; 1 Monat ≙ 30 Tagen)
Achtung: der erste und der letzte Praktikumstag müssen Werktage sein und dürfen nur dann auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, wenn Ihr Praktikum an diesem Tag tatsächlich beginnt oder endet - Maximale Dauer des Praktikums: 12 Monate
- Praktikumsplatz in einer privatwirtschaftlichen oder öffentlichen Institution in einem am Erasmus+ Programm beteiligten Land
- Sprachkenntnisse: Nachgewiesene Kenntnisse der Arbeits- oder Landessprache
- Immatrikulation an der Universität Passau während des gesamten Praktikumszeitraumes (bei Graduierten: zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Wöchentliche Arbeitszeit
- Förderbar sind nur Vollzeitpraktika ab mindestens 30 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit.
- Für Unterrichtspraktika von Lehramtsstudierenden ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 12 Stunden ausreichend, da dies zusammen mit der Vorbereitungszeit als Vollzeitpraktikum angesehen wird.
Hinweise:
- Es ist kein bestimmter Notendurchschnitt für eine Bewerbung notwendig.
- Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum eine Förderung erhalten.
- Auch Praktika von Graduierten können bis maximal 12 Monate nach Studienabschluss mit Erasmus+ gefördert werden. Die Antragstellung hierfür muss erfolgen, solange die antragstellende Person noch immatrikuliert ist. Während des kompletten Praktikumszeitraums muss die Person dann exmatrikuliert sein.
- Solange die Geförderten innerhalb der maximalen Förderdauer von 12 Monaten bleiben (hierbei wird die Förderung eines Auslandsstudiums mit Erasmus+ eingerechnet), ist eine wiederholte Förderung möglich.
- In einem weiterführenden Studium (Master, Promotion) ist für jeden Studierenden jeweils erneut eine Förderdauer von bis zu 12 Monaten möglich.
- In einzügigen Studiengängen (die mit einem Staatsexamen abschließen) ist eine maximale Förderdauer von bis zu 24 Monaten möglich.
Für Praktika gelten für Erasmus+ Praktikum-Stipendien folgende Monatssätze für die jeweiligen Ländergruppen:
Gruppe 1 | Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | 750 Euro |
Gruppe 2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 690 Euro |
Gruppe 3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 690 Euro |
Die tatsächliche Fördersumme wird anhand der Monatssätze tagesgenau berechnet und richtet sich nach den Datumsangaben der im Learning Agreement for Traineeships festgelegten Praktikumsdauer. Dies wird entsprechend in der Fördervereinbarung - im sogenannten "Grant Agreement" - dokumentiert (im Erasmus+ Programm wird jeder Monat pauschal mit 30 Tagen berechnet!).
Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende mit Kind, Erstakademikerinnen und Erstakademiker sowie erwerbstätige Studierende stehen zusätzliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Wenn auf Sie mindestens eins der genannten Kriterien zutrifft, können Sie einen Aufstockungsbetrag (Top Up) in Höhe von 250,00 EUR monatlich erhalten.
Anrechnung des Aufstockungsbetrags auf das Auslands-BAföG: Der Aufstockungsbetrag bei Studierenden mit einer Behinderung, chronischen Erkrankung und Studierenden mit Kind/ern ist anrechnungsfrei. Bei Studierenden aus einem nicht-akademischen Elternhaus und erwerbstätigen Studierenden wird der Aufstockungsbetrag angerechnet.
Überlegen Sie sich sorgfältig im Vorhinein die Dauer Ihres Praktikums. Ein vorzeitiger Abbruch des Praktikums führt zu einer anteiligen Rückforderung bereits ausbezahlter Stipendienbeträge.
Top-Up für nachhaltiges Reisen
Studierende sowie Graduierte, die für ein Auslandspraktikum mit Erasmus+ gefördert werden und für den Hauptteil der Reise (mehr als 50% der Mobilität) emissionsarme Verkehrsmittel nutzen, können eine zusätzliche Förderung für nachhaltiges Reisen beantragen.
- Je nach Reisedauer können bis zu sechs Reisetage mit dem jeweiligen Erasmus+ Fördersatz gefördert werden. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um die tatsächlichen Reisetage und nicht um einen ungefähren Zeitraum handelt. Studierende, die nicht mit emissionsarmen Verkehrsmitteln anreisen, haben die Möglichkeit bis zu zwei zusätzliche Reisetage zu beantragen.
- Emissionsarme Verkehrsmittel: insbesondere Bus, Bahn, Fahrgemeinschaften
- Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung
- Zur Beantragung des Top-Ups für nachhaltiges Reisen reichen Sie bitte die ehrenwörtliche Erklärung mit Ihren Antragsunterlagen per E-Mail (auslandspraktikum@uni-passau.de) ein.
- Reisedokumente (Buchungsbestätigungen, Tickets, etc.) müssen nicht vorgelegt werden. Bewahren Sie diese jedoch für eine mögliche Überprüfung fünf Jahre lang auf.
Für Studierende mit einer Behinderung oder chronischer Erkrankung ist die Wahl eines Praktikumsplatzes mit einigen zusätzlichen Überlegungen verbunden – beispielsweise die Frage der Barrierefreiheit von Praktikumsplatz und Unterkunft. Unsere Checkliste "Wie plane ich mein Auslandspraktikum (mit Erasmus+)?" für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bietet Ihnen eine Hilfestellung bei der Planung Ihres Auslandsaufenthalts.
Studierende mit Behinderung (GdB von mind. 20) oder chronischer Erkrankung, die für ein Auslandspraktikum über Erasmus+ gefördert werden, können einen Aufstockungsbetrag (Top Up) in Höhe von 250,00 EUR monatlich über das Formular erhalten.
Was kann gefördert werden?
- Studierende können im Rahmen der Vorbereitung auf das Auslandspraktikum Zuschüsse für kostenpflichtige Sprachkurse beantragen.
- Der Sprachkurs wird an einer Universität oder einer offiziellen Institution (im In- oder Ausland) absolviert und umfasst mindestens 20 Unterrichtsstunden.
- Gegen Vorlage des Zertifikats und der Rechnung im Original können Ausgaben bis zu einer Höhe von 500 Euro erstattet werden.
- Wenn ein vorgeschalteter Sprachkurs nicht möglich ist, kann auch ein kostenpflichtiger Sprachkurs, der praktikumsbegleitend stattfindet, gefördert werden.
- Der Sprachkurs kann sowohl zum Erwerb von Kenntnissen der Landessprache als auch der Arbeitssprache dienen.
- Grundsätzlich können nur die tatsächlich entstandenen Kosten für den Sprachkurs an sich gefördert werden. Sonstige Kosten (z. B. für Anfahrt, Unterkunft, Verpflegung etc.) können nicht übernommen werden.
Wie beantrage ich die Förderung?
Fragen richten Sie bitte an auslandspraktikum@uni-passau.de.
Nach dem Sprachkurs
- Die Rechnung zum Sprachkurs (im Original) sowie das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme (in Kopie) müssen innerhalb eines Monats nach Ende Ihres Praktikumsaufenthalts (nicht direkt nach dem absolvierten Sprachkurs) zusammen mit dem für das Praktikum erforderlichen Zeugnis und dem Abschlussbericht eingereicht werden.
- Im Anschluss wird die Förderung auf das hinterlegte Konto überwiesen.
Änderungsvereinbarung (bei Bedarf)
Erforderlich, falls sich während des Praktikums größere Änderungen ergeben.
Beispiele:
- Verlängerung des Praktikums: Dies muss spätestens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende des Praktikums beantragt werden.
- Erhebliche Veränderung der Praktikumsinhalte
- Wechsel der zuständigen Betreuungsperson
Vorgehensweise:
- Änderungsvereinbarung als Zusatz zum Learning Agreement for Traineeships ausfüllen und unterschreiben.
Änderungsvereinbarung - Von der praktikumsgebenden Institution unterschreiben lassen.
- Per E-Mail einreichen.
Innerhalb von vier Wochen müssen folgende Unterlagen eingereicht werden (per E-Mail an auslandspraktikum@uni-passau.de):
- Abschlussbericht
- Freiwillige Praktika: Word-Vorlage zur Erstellung von Praktikumsberichten
- Pflichtpraktika: Derselbe Bericht, den Sie zur Anerkennung bei Ihrer/Ihrem Praktikumsbeauftragten einreichen (keine Frist), kann auch eingereicht werden (Achtung: Frist von 4 Wochen). Alternativ kann die Vorlage für freiwillige Praktika genutzt werden.
Der Abschlussbericht muss auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden.
- Kopie des Praktikumszeugnisses oder Traineeship certificate
- Tagesgenaue Angabe des Praktikumszeitraumes wie im Antrag angegeben. Andernfalls kann eine anteilige Rückforderung der Stipendiensumme erfolgen! Das Praktikumszeugnis darf frühestens auf den letzten Praktikumstag ausgestellt sein.
- Traineeship certificate
- Aufenthaltsbestätigung mit Angabe des genauen Zeitraums der physischen und ggf. der virtuellen Mobilitätsphase (unter welchem Projekt ihr Aufenthalt läuft finden Sie auf dem Grant Agreement)
Bitte fügen Sie die Unterlagen nicht in einer PDF-Datei zusammen.
- Pflichtpraktika: Durch Einreichen des Praktikumsberichts und weiterer Unterlagen bei Ihrer/Ihrem Praktikumsbeauftragten (keine Frist) stellen Sie den Antrag auf Anerkennung des Praktikums. Die Leistung wird anschließend automatisch in Ihr Transcript of Records eingetragen.
An der Philosophischen Fakultät erfolgt die Einreichung per E-Mail an praktikum@phil.uni-passau.de. Weitere Informationen erhalten Sie in den gemeinsamen Praktikumsrichtlinien der Philosophischen Fakultät.
- Freiwillige Praktika: Für das Praktikum wird auf Nachfrage der Europass Mobilität ausgestellt.
Die Verpflichtung zur Absolvierung des OLS-Sprachtests ist aktuell aufgehoben.
Sie können jedoch freiwillig einen Einstufungstest ablegen sowie verschiedene Sprachkurse in unterschiedlichen Lernniveaus belegen, um Ihre Sprachkenntnisse vor, während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt zu verbessern.
Eine Anleitung zur Nutzung des Online Language Support finden Sie hier.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Postanschrift:
Universität Passau
Ref. IV/2 Karriere und Kompetenzen
Stipendien für Auslandspraktika
Innstraße 41
D-94032 Passau
Besuchsadresse:
Ludwigstr. 8 (LU 8)
D-94032 Passau
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