Definition:
Leistungspunkte sind ein quantitatives Maß für die Gesamtbelastung des Studierenden. Sie umfassen sowohl den unmittelbaren Unterricht als auch die Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes (Präsenz- und Selbststudium), den Prüfungsaufwand und die Prüfungsvorbereitungen einschließlich Abschluss- und Studienarbeiten sowie ggf. Praktika.
Vergabe:
Leistungspunkte werden für Module, die mit Prüfungen abschließen, vergeben. Bei einer Modulprüfung, die sich aus mehreren Prüfungsleistungen zusammensetzt, bestehen Möglichkeiten der Kompensation. Diese sind in der Prüfungsordnung zu regeln.
Standards:
in der Regel werden pro Studienjahr 60 Leistungspunkte vergeben, d. h. 30 pro Semester. Für 1 Leistungspunkt wird eine Arbeitsbelastung (work load) des Studierenden im Präsenz- und Selbststudium von 25 bis 30 Stunden angenommen. Die gesamte Arbeitsbelastung darf im Semester einschließlich der vorlesungsfreien Zeit 900 Stunden oder im Studienjahr 1800 Stunden nicht überschreiten.
Studiendauer:
Entsprechend können in einem dreijährigen Bachelor-Studiengang 180 Credits erworben werden, in einem einjährigen Masterstudiengang 60 Credits, in einem zweijährigen Masterstudiengang 120 Credits.
Äquivalenz:
Bei Lerneinheiten, die Teil mehrerer Studienprogramme sind (z. B. interdisziplinäre Studiengänge, gemeinsame Belegung durch Studierende verwandter Studienprogramme) sollte aus Gründen der Transparenz die gleiche Anzahl an Leistungspunkten vergeben werden, auch wenn der erforderliche Arbeitsaufwand ggf. bei den verschiedenen Studierendengruppen variiert.
Leistungspunkte pro Modul:
Es wird empfohlen, dass die Mindestgröße pro Modul entweder 5 oder 6 Leistungspunkten entspricht bzw. ein Vielfaches davon.
Das Sprachenzentrum der Universität Passau informiert im Modulkatalog Fremdsprachen, wie viele Leistungspunkte pro Sprachkurs erzielt werden können.
Leistungspunkte und Note:
Die Gesamtanzahl der Leistungspunkte wird unabhängig von der Note vergeben. Die Benotung der Leistungsüberprüfung besteht davon ungeachtet. Dazu wird weiterhin das deutsche Notensystem verwendet. Zusätzlich sollte insbesondere mit Blick auf die gegenseitige Anerkennung der Noten parallel die ECTS-Note ausgewiesen werden.
Relatives System:
A = die besten 10 %
B = folgende 25 %
C = folgende 30 %
D = folgende 25 %
E = die letzten 10 %
Ermittlung:
Als Grundlage für die Berechnung der relativen Note sind je nach Größe des Abschlussjahrgangs außer dem Abschlussjahrgang mindestens zwei vorhergehende Jahrgänge als Kohorte zu erfassen. Eine Kohortengröße von mindestens 30 Lernenden wird empfohlen.
ECTS wird weiterhin als Transfersystem verwendet, entweder (bei Studienortswechsel) im Inland oder für Studienaufenthalte im Ausland. Deshalb bleiben die folgenden bisherigen Elemente von ECTS unerlässlich:
Kurskatalog:
Der Kurskatalog stellt ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis dar. Es sollte
Learning Agreement:
Das Learning Agreement stellt einen Vertrag zwischen dem Studierenden, der Heimatuniversität und der Gasthochschule dar. Es beinhaltet die Auflistung der Kurse, die der Studierende an der ausländischen Universität im Rahmen seines Studiums besuchen wird. Wenn die Kurse an der Heimatuniversität anerkannt werden sollen, ist vor Aufnahme des Studiums mit dem Fachbeauftragten zu klären, ob die Lerneinheiten in Art und Umfang kompatibel sind. Bei Änderungen im Learning Agreement sind alle beteiligten Parteien zu informieren.
Transcript of Records:
Im Transcript of Records werden die von (ausländischen) Studierenden besuchten Veranstaltungen, die erworbenen Leistungspunkte sowie die ECTS-Note aufgeführt.
Weitere Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen
Die Juristische Fakultät stellt ihren Studierenden ein Infopaket zum European Credit Transfer System zur Verfügung.
5 ECTS für eine Vorlesung
10 ECTS für einen Grundkurs
10 ECTS für eine Seminararbeit