Ein Ziel der Universität Passau ist es, die Mobilität ihrer Studierenden weiter zu steigern. Hierfür können von den Studierenden aller Fakultäten Stipendienanträge für kurzfristige Auslandsaufenthalte (bis zu sechs Monaten) in bestimmten Ländern gestellt werden. Dies gilt sowohl für Studienaufenthalte als auch für Praktika.
Unter Berücksichtigung dieser Bedingungen können sich Studierende bewerben,
Abgesehen von Auslands-BAföG sowie dem Deutschlandstipendium dürfen die Studierenden keine weitere Förderung für den beabsichtigten Aufenthalt erhalten. Dazu zählen sowohl das Erasmus-Stipendium, Individualstipendien des DAAD wie auch finanzielle Unterstützung durch andere öffentliche Stipendiengeber mit dem Zweck der Förderung eines Auslandsaufenthalts.
Reise- und/oder Aufenthaltskostenzuschüsse (je nach Zieland) für folgende Vorhaben
Die maximale Förderungsdauer beträgt sechs Monate.
Die derzeitige Förderhöhe beträgt ca. 350 EUR pro Aufenthaltsmonat (Reisekosten werden nicht übernommen).
Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit der Bewerbung um ein PROMOS-Stipendium gleichzeitig um den Reisekostenzuschuss zur Förderung der Internationalisierung bewerben. Eine doppelte Bewerbung ist daher nicht möglich und auch nicht notwendig.
Bitte bewerben Sie sich mit folgenden Unterlagen per Post (bitte keine Bewerbungsmappen oder Ähnliches, die losen Unterlagen genügen!):
Zusätzliche Unterlagen für Freemover:
Ziel des Freemover-Aufenthaltes ist das Zustandekommen einer neuen Partnerschaft. Wichtig ist, dass aus Ihrer Bewerbung deutlich wird, dass Sie sich um eine Partnerschaft bemüht haben und entsprechende Informationen den Bewerbungsunterlagen beifügen. Sollte es Ihnen nicht gelingen, einen Professor zu finden, der die Partnerschaft ggf. betreut, so können Sie sich trotzdem bewerben (mit vollständigen Unterlagen, aber ohne Unterstützungszusage des Professors). Ihre Bewerbung wird dann auch berücksichtigt, allerdings nachrangig im Vergleich zu den Studierenden, die eine Unterstützungszusage vorweisen können.
Zukünftig können nur vollständige Unterlagen berücksichtigt werden. Das Gutachten darf als einziges Dokument bis maximal 14 Tage nach Bewerbungschluss nachgereicht werden. Fehlende Unterlagen führen automatisch zum Ausschluss der Bewerbung aus dem Verfahren, sie werden nicht nachgefordert!
Studienbeginn | Bewerbungsfrist |
---|---|
Studienbeginn ab August (Förderung bis Ende Februar möglich) | 31.03. jeden Jahres |
Studienbeginn ab November (nur für Ateneo de Manila University) bzw. Januar (Förderung bis Ende Juli möglich) | 31.10. jeden Jahres (Bewerbung möglich ab dem 15.09.) |
Universität Passau
Akademisches Auslandsamt
Innstr. 41 (Verwaltungsgebäude)
94032 Passau
Die Auswahl erfolgt durch eine Hochschulkommission. Diese entscheidet u. a. über die Höhe und die Art der Förderung. Die Auswahl erfolgt diskriminierungsfrei entsprechend des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und wird ausschließlich aufgrund sachlicher Kriterien getroffen.
Die Auswahl der Studierenden für eine Förderung wird mit Hilfe der folgenden vom DAAD vorgegebenen Kriterien getroffen:
Bitte beachten Sie: die Auswahl wird mindestens drei Monate dauern. Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung ab! Vielen Dank.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der absehbar großen Anzahl von Bewerbungen sowie der begrenzt verfügbaren Mittel leider verhältnismäßig wenige Stipendien zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend auch andere Fördermöglichkeiten in Betracht zu ziehen.
Bei Rückfragen, Problemen oder Verbesserungsvorschlägen wenden Sie sich bitte an Stefanie Dallmeier.
Im Bewilligungsfall müssen folgende Dokumente nachgereicht werden:
Ziel der Studienreisen ist neben der Vermittlung von fachbezogenen Kenntnissen und landeskundlichen Einblicken in das Gastland die Begegnung mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern.
Im Rahmen der Wettbewerbsreisen wird die Teilnahme an internationalen studentischen Wettbewerben gefördert.
Um eine Förderung können sich nur Exkursionsleiterinnen und -leiter, d.h. Dozierende sowie Professorinnen und Professoren etc. bewerben. Studierende können sich nicht bewerben!
Studien- und Wettbewerbsreisen von Studierenden und Promovierenden von maximal 12 Tagen Dauer können mit einem Zuschuss zu den Aufenthaltskosten gefördert werden.
Dieser beträgt für Reisen in die EU-Staaten, nach Island, Liechtenstein, Norwegen, in die Schweiz und die Türkei 30 Euro, für alle übrigen Länder 45 Euro pro Person und Tag.
Mögliche begleitende Hochschulvertreter können ebenfalls durch o.g. Zuschuss zu den Aufenthaltskosten gefördert werden. Es kann maximal eine Betreuerin bzw. ein Betreuer gefördert werden.
Achtung: PROMOS-Zuschuss bei Studien –und Wettbewerbsreisen im Falle einer Ko-Finanzierung
Eine Ko-Finanzierung von Studien- und Wettbewerbsreisen aus privaten Mitteln ist immer möglich.
Eine Ko-Finanzierung aus öffentlichen Mitteln ist nur dann möglich, wenn nur die Reisekosten finanziert werden, da sie durch die PROMOS-Aufenthaltspauschale nicht abgedeckt sind.
Für die PROMOS-Förderung von Studien- und Wettbewerbsreisen müssen Sie folgende Bewerbungsunterlagen einreichen:
Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht im Akademischen Auslandsamt der Universität Passau eingereicht werden, entweder per Post (nicht per Einschreiben!) oder persönlich.
Falls Sie eine Eingangsbestätigung wünschen, legen Sie bitte eine adressierte und frankierte Postkarte bei.
Universität Passau
Akademisches Auslandsamt
Innstr. 41 (Verwaltungsgebäude)
94032 Passau
Die Auswahl trifft die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident für Internationale Beziehungen in Zusammenarbeit mit dem Akademischen Auslandsamt.