Auftragsbedingungen für Lieferanten
1. Auftragsannahme
Der Auftrag ist unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Abweichungen sind ausdrücklich aufzuführen und bedürfen der Einwilligung des Auftraggebers (Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Passau). Auf die Auftragsnummer muss in allen schriftlichen Vorgängen Bezug genommen werden.
Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers, auch wenn in Auftragsbestätigungen darauf Bezug genommen wird, haben keine Gültigkeit, soweit sie von den nachstehenden Bedingungen abweichen.
2. Lieferung
Die Ware ist frei Verwendungsstelle zu liefern. Bei größeren Lieferungen ist der Anlieferungstermin rechtzeitig anzuzeigen. Die Lieferfahrzeuge und die Größen der verpackten Waren müssen auf die Gegebenheiten vor Ort abgestimmt sein. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizugeben.
3. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware bei diesem eingetroffen und abgenommen ist. Beschädigungen am Eigentum oder Besitz des Auftraggebers, die durch den Transport verursacht werden, können auf Kosten des Auftragnehmers beseitigt werden. Die dadurch entstehenden Aufwendungen und Kosten können gegen Forderungen des Auftragnehmers aufgerechnet werden.
4. Mangelhafte Leistungen
Bei mangelhafter Leistung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Wandelung, Minderung, Umänderung, Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Weitergehende Schäden aus mangelhafter Leistung hat der Auftragnehmer zu ersetzen. Die Mängelrüge ist nicht vom Verbleib der Gegenstände in der Verpackung abhängig. Die Frist zur Mängelrüge läuft ab Beginn der ständigen Verwendung. Die Verjährungsfrist für die Mängelrüge beträgt zwei Jahre.
5. Rechnung
Die Rechnungsstellung erfolgt unverzüglich nach Erfüllung des Auftrages.
6. Bezahlung
Rechnungen werden innerhalb eines Monats nach ihrem ordnungsgemäßen Eingang bezahlt. Bei Inanspruchnahme von Skonto erfolgt die Zahlung innerhalb der vereinbarten Skontofrist. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tag, der auf den Tag der Abnahme der Lieferung folgt. Rechnungen für Teillieferungen werden nur bei vorheriger Zustimmung des Auftraggebers vor Ausführung des Gesamtauftrages angewiesen. Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das vom Empfangsberechtigten auf der Rechnung zu bezeichnende Konto. Die Zahlung ist mit dem Zugang des Überweisungsauftrages beim Kreditinstitut des Auftraggebers bewirkt.
7. Kosten
Transportkosten und sonstige Ausgaben oder Abgaben aus Anlass des Abschlusses oder der Erfüllung des Vertrages trägt der Auftragnehmer, soweit nicht im Einzelfall eine andere Vereinbarung getroffen wird. Verpackungsmaterial hat der Auftragnehmer nach Aufforderung auf seine Kosten zurück zu nehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Mehrkosten, die durch Nichtbeachtung des Auftrages oder dieser Auftragsbedingungen entstehen, hat ebenfalls der Auftragnehmer zu tragen.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Passau.
9. Pauschalierter Schadensersatz
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5 v.H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
10. Urheberrecht
Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, steht dem Auftraggeber an urheberrechtsfähigen Werken das ausschließliche, durch den Auftraggeber allein übertragbare, zeitlich und örtlich unbegrenzte Recht zu, diese in unveränderter oder veränderter Form auf alle Nutzungsarten beliebig zu nutzen und Dritten für alle Nutzungsarten - allein und nach freiem Ermessen - Nutzungsrechte einzuräumen.