Lernmaterialien
Lernmaterialien wie z. B. Skripten, die primär keine die Lehre unterstützende, sondern die Lehre ergänzende bzw. ersetzende Funktion haben, dürfen aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen nur entgeltlich abgegeben werden. Zu erstatten sind wenigstens die Selbstkosten für die technische Erzeugniserstellung.
Preisgestaltung
Drucken und Kopieren ist teurer geworden
Nach Ablauf der bestehenden Verträge zum 31.12.2023 mussten die Leistungen im Bereich Drucken und Kopieren (ohne Bürodrucker) neu ausgeschrieben werden. Im vergaberechtlichen Verfahren kam als wirtschaftlichster Anbieter wieder die Kopierzentrum Passau GmbH zum Zuge. Aufgrund der massiv gestiegenen Rohstoff- und Energiepreise haben sich die Grundpreise pro Kopie oder Scan jedoch leider erheblich verteuert. Die aktuelle Preistabelle wird in Kürze veröffentlicht.
Finanztechnische Abwicklung und Buchhaltung
Kosten und Einnahmen werden im Haushalt der Universität auf einer Kostenstelle gebucht und überwacht, über die der Leiter/die Leiterin der ausgebenden Organisationseinheit verfügt.
Die von den Studierenden erhobenen Entgelte werden in voller Höhe der entsprechenden Kostenstelle gutgeschrieben. Bitte beachten Sie aber, dass zur Kostenabdeckung für die Inanspruchnahme der Universitätsinfrastruktur 12 % der Einnahmen „abgeführt“ werden müssen. Die entsprechende Belastung erfolgt automatisch durch das Referat VII/2.
Barverkauf
In der Regel werden Lernmaterialien anlässlich von Vorlesungen etc. bar verkauft. Gelder dürfen Sie außerhalb der Zahlstelle jedoch nur mit gesonderter Ermächtigung annehmen. Sie können die erforderliche Ermächtigung unter Schilderung des Sachverhalts beim Referat VII/2 beantragen. Die Annahmeermächtigung enthält in jedem Fall die Bestimmung, wann Sie die Gelder bei der Zahlstelle abgeben oder auf das Universitätskonto der Zahlstelle bei der Sparkasse Passau einzahlen müssen.
Verfahren Sie jedoch mit den Einnahmen anders, führt das zu einer sogenannten „schwarzen Kasse“, was negative dienst- bzw. arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann.
Es ist grundsätzlich unzulässig, wenn Sie aus Einnahmen Barausgaben leisten bevor Sie diese an die Zahlstelle abgegeben bzw. auf das Universitätskonto eingezahlt haben. In diesem Fall würden Sie die Beschaffungszuständigkeiten umgehen.
Vertragliche Bindungen
Die Universität hat sich wegen des Druck- bzw. Kopierbetriebs vertraglich an die Kopierzentrum Passau GmbH gebunden. Druck- bzw. Kopieraufträge im Zusammenhang mit Lernmaterialien dürfen deshalb grundsätzlich nur an die Kopierzentrale der Kopierzentrum Passau GmbH erteilt werden.
Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann das Referat VII/5.1 eine Ausnahme genehmigen.
Die vertragliche Bindung beinhaltet auch ein Werbeverbot für andere Druck- bzw. Kopieranbieter, weshalb solche Werbung weder in Skripten noch in anderen Universitätsschriften geschaltet werden darf.