Personal von A bis Z
Leitfaden zum Erstellen von Arbeitszeugnissen (nur universitätsintern)
Bewertungsbogen (nur universitätsintern)
Arbeitszeit
- Dienstvereinbarung zur Regelung der gleitenden Arbeitszeit
- Mitteilung der Arbeitstage von Teilzeitbeschäftigten
- Formblatt zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit (nur für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte)
Arzttermine
Dienst zu ungünstigen Zeiten
Elektronische Zeiterfassung
- Informationen zum Bayerischen Zeitmanagementsystem BAYZEIT
- CampusCard (Dienstausweis) für Beschäftigte
Ansprechpartnerin und Ansprechpartner
Ramona Stingl, Tel. 0851 - 509-1348
E-Mail: ramona.stingl@uni-passau.de
Armin Pangerl, Tel. 0851 - 509-1347
E-Mail: armin.pangerl@uni-passau.de
Martina Papez, Tel. 0851 - 509-1596
E-Mail: martina.papez@uni-passau.de
- Beihilfeantrag mit Zusammenstellung der Aufwendungen
- Hinweise zum Antrag auf Beihilfe
- Informationsbroschüre "Das bayerische Beihilferecht"
- Antrag auf Gewährung einer Abschlagszahlung
Bitte adressieren Sie den Beihilfeantrag an das
Landesamt für Finanzen
Dienststelle Landshut
Bezügestelle Beihilfe
Postfach 100 254
93002 Regensburg
- Übersicht Berufungsverfahren
- Berufungsleitfaden
- Befangenheitsrichtlinie (Englische Version)
- Befangenheitserklärung (Englische Version)
- Stimmrechtsübertragung (nur universitätsintern)
- Schwerbehinderte Personen in Berufungsverfahren (nur universitätsintern)
- Leitfaden für Berichterstatterinnen und Berichterstatter (nur universitätsintern)
- Hinweise für auswärtige Gutachterinnen und Gutachter in Berufungsverfahren (Englische Version)
- Leitfaden für Berufungsverhandlungen
- Leitfaden für Bleibeverhandlungen
Vorbereitung der Ausschreibung einer Professur (nur universitätsintern)
- Antrag Ausschreibung einer Professur
- Vorlage Ausschreibungstext FIM deutsch
- Vorlage Ausschreibungstext FIM englisch
- Vorlage Ausschreibungstext GeKu deutsch
- Vorlage Ausschreibungstext GeKu englisch
- Vorlage Ausschreibungstext JurF deutsch
- Vorlage Ausschreibungstext JurF englisch
- Vorlage Ausschreibungstext PhilF deutsch
- Vorlage Ausschreibungstext PhilF englisch
- Vorlage Ausschreibungstext WiWiF deutsch
- Vorlage Ausschreibungstext WiWiF englisch
Tenure Track
- Satzung zur Evaluierung von Juniorprofessuren und Professuren mit Tenure Track
- Zielvereinbarungsrahmen Tenure-Evaluierung (nur universitätsintern)
- Befangenheitserklärung Evaluierungsverfahren (nur universitätsintern)
Aktuell an der Universität Passau ausgeschriebene Professuren
Die Notwendigkeit einer speziellen Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz muss in abgestimmter Zusammenarbeit von Betriebsarzt, Augenarzt und Optiker festgestellt werden. Bitte beachten Sie dabei folgende Schritte:
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 37 durch den Betriebsarzt ggf. anschließend
- eine Untersuchung durch den Augenarzt, der – soweit notwendig – eine spezielle Sehhilfe verordnet. Legen Sie dazu bitte dem Augenarzt eine Bescheinigung vor, die Sie bei dem für Sie zuständigen Personalreferat anfordern können.
- Anfertigung der speziellen Sehhilfe durch den Optiker
Die Kosten für die Beschaffung einer Bildschirmbrille werden vom Arbeitgeber/Dienstherren nur bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen übernommen.
Brillenbeschaffung
Um eine einheitliche Verfahrensweise gewähren zu können, verwenden Sie bitte das Antragsformular, das Sie in zweifacher Ausfertigung zum Optiker mitbringen müssen.
Der Freistaat Bayern hat zur Umsetzung der einheitlichen Verfahrensweise mit dem Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptiker-Handwerks einen Rahmenvertrag mit Preisliste über die Versorgung seiner Beschäftigten mit Bildschirmbrillen abgeschlossen. Eine Kostenerstattung wird nur gewährt, wenn die Bildschirmbrille von einem Optiker gefertigt wird, der diesem Rahmenvertrag beigetreten ist.
Abrechnung
Die Optikerrechnung ist mit dem Antragsformular bei dem für Sie zuständigen Personalreferat zur Abrechnung der erstattungsfähigen Kosten einzureichen.
Formulare und Merkblätter
Anträge
- Genehmigung einer Dienst-/Fortbildungsreise (engl. Ausfüllhilfe)
- Fortbildungsantrag (Ablaufplan Fortbildungsantrag)
- Abrechnung einer Dienst-/Fortbildungsreise (engl. Ausfüllhilfe)
- Antrag Bescheinigung A1 (+ weitere Informationen)
- Anmeldung zum Geschäftskundenportal der Deutschen Bahn
Webseite der Dienst- und Fortbildungsreisen mit weiterführenden Informationen
Aktuelles (Stand: 19.11.2024)
- Informationen zur Abrechnung von Reisekosten: Die Personalabteilung informiert im Mittwochsupdate vom 20.11.2024 über Informationen zur Abrechnung von Reisekosten. Diese Informationen können zusätzlich auch im Bereich "Informationen" nachgelesen werden.
- Digitales Verfahren zur Beantragung und Abrechnung von Dienst- und Fortbildungsreisen: Im Jahr 2025 startet BayRMS, damit verbunden auch ein digitales Verfahren zur Genehmigung und Abrechnung von Dienst- und Fortbildungsreisen. Voraussetzung für die Benutzung von BayRMS ist eine Registrierung im Mitarbeiterservice Bayern.
- Mitarbeiterservice Bayern (MSB): Im Mitarbeiterportal können Sie Ihre Bezüge erhalten, aber auch Ihre Reisekostenabrechnungen und Abschläge digital abrufen. BayRMS wird über das Mitarbeiterportal erreichbar sein. Registrieren Sie sich hier. Weitere Informationen zum Mitarbeiterservice Bayern finden Sie unter: https://www.uni-passau.de/bereiche/beschaeftigte/personal-von-a-bis-z/#c462208
- Geschäftskundenportal der Deutschen Bahn: Die DB hat das Geschäftskundenportal aktualisiert und verbessert. Alle Zugfahrten in Verbindung mit Dienst- und Fortbildungsreisen sollen über das Businessportal der Deutschen Bahn gebucht werden. Registrieren Sie sich unkompliziert hier und Sie erhalten von uns die Zugangsdaten für Ihr Nutzerkonto.
Informationen
- Ablaufplan Fortbildungsantrag (via Kix und Beantragung und Abrechnung im Referat VIII/4)
- Auslandstage- und -übernachtungsgelder
- Inland: Unter 300.000 Einwohner = 90€; Über 300.000 Einwohner = 120€
- Abgrenzung von Dienstreisen/Fortbildungsreisen/Dienstgängen
- Informationen zur Abrechnung von Reisekosten (Stand Nov. 2024)
- Dienstfahrten mit Privat-Kfz
- Datenschutz
- Flughafentransfer für internationale Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler
- Arbeitszeitermittlung bei Dienstreisen und Dienstgängen
Vergünstigungen und Bonusprogramme
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Stefanie Czechowski, Tel. 0851 - 509-1145
E-Mail: stefanie.czechowski@uni-passau.de
Manuel Groß, Tel. 0851 - 509-1346
E-Mail: Manuel.Gross@uni-passau.de
Jana Spettmann, Tel. 0851 - 509-1351
E-Mail: jana.spettmann@uni-passau.de
Sandra Atzinger, Tel. 0851 - 509-1342
E-Mail: Sandra.Atzinger@uni-passau.de
Elektronische Einlegung eines Widerspruches
Der Widerspruch kann als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von der Universität Passau eröffneten Zugang für elektronische Dokumente erfolgen. Die E-Mail-Adresse hierfür entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung im Ausgangsbescheid. Die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur setzt die Verwendung einer Signaturkarte und eines Kartenlesers voraus.
Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalls von Beamten
Unfallanzeige für Beschäftigte (Unfallanzeige Bayer. LUK für Beschäftigte)
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an die Personalabteilung.
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- CampusCard (Dienstausweis)
- Einführung und Betrieb des Identity Management Systems
- Einrichtung und Anwendung eines elektronischen Schließsystems
- Einsatz eines IT-Fernwartungssystem
- Einsatz eines Service-Management-Systems
- Funk-Lan
- Gleitzeitregelung
- Integrationsvereinbarung
- Leistungsentgelt nach TV-L
- Suchtprävention und -hilfe
- Telekommunikationssysteme
- Urlaubsmanager Universitätsbibliothek
- Wohnraumarbeit für das wissenschaftsstützende Personal
- Rahmendienstvereinbarung - IT
- Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern (gültig für Geburten bis 30. Juni 2015)
- Antrag auf Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats Bayern
- Antrag auf Elternzeit für Beamtinnen und Beamte
- Checkliste für werdende Eltern (in Überarbeitung)
- Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats Bayern
- Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung für Beamtinnen und Beamte
- Mitteilung der Arbeitstage von Teilzeitbeschäftigten
- Antrag auf Teilzeit
- Dienstantrittsanzeige
Informationen der Stabsstelle Diversity und Gleichstellung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Nur universitätsintern einsehbar:
Gefährdungsbeurteilung wissenschaftsunterstützendes Personal
- Gefährdungsbeurteilung Standard
- Gefährdungsbeurteilung ZIM Technischer Dienst
- Gefährdungsbeurteilung Hausmeister/innen und Betriebstechnik
- Gefährdungsbeurteilung Poststelle und Offiziantinnen/Offizianten
- Gefährdungsbeurteilung Offiziantinnen/Offizianten der Universitätsbibliothek
- Gefährdungsbeurteilung Fahrdienst
Gefährdungsbeurteilung wissenschaftliches Personal
- Gefährdungsbeurteilung Standard
- Gefährdungsbeurteilung Kunstpädagogik
- Gefährdungsbeurteilung Sportzentrum
- Gefährdungsbeurteilung FIM/Labor
Rundschreiben anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung(die in diesem Schreiben genannten Abläufe gelten seit August 2021 nur noch für Beschäftigte)
Für alle Beschäftigte des Freistaats Bayern besteht die Möglichkeit, ein JobBike zur dienstlichen wie privaten Nutzung auf Grundlage einer Entgeltumwandlung zu beziehen.
So funktioniert es:
- Login: Melden Sie sich im Portal Mitarbeiterservice Bayern an und wählen Sie den Dienst „JobBike Bayern“. Dort können Sie sich ganz einfach registrieren.
- JobBike aussuchen: Wählen Sie Ihr JobBike im Online-Bike-Shop oder im Fach- handel vor Ort aus und akzeptieren Sie das Angebot in der Plattform mit einem Klick.
- Angebot prüfen: Das Angebot wird automatisch geprüft und innerhalb weniger Minuten akzeptiert. Der Händler wird im Anschluss automatisch informiert.
- Losradeln: Sobald Ihr Fahrrad bereitsteht, können Sie es mit dem Abholcode und Ihrem Personalausweis abholen bzw. entgegennehmen.
Einige Hinweise:
- Sie können aus allen straßenverkehrsrechtlich zugelassenen Fahrrädern zwischen 750 € und 7.000 € wählen, also auch beispielsweise Pedelecs und Lastenräder.
- Bestimmtes Zubehör kann mitgeleast werden.
- Pro Beschäftigter bzw. pro Beschäftigtem kann ein Fahrrad bezogen werden.
- Das JobBike kann auch privat genutzt werden.
- Auch Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Geschwister sowie Kinder und Pflegekinder der Beschäftigten, die im selben Haushalt leben, können das Fahrrad nutzen.
- Die Bestellung und die damit verbundene Abwicklung sind ausschließlich online möglich.
- Mit dem JobBike-Rechner können Sie sich online informieren und ausrechnen lassen, welche Ersparnis durch das JobBike Bayern Angebot entsteht.
- Sie können Ihr JobBike im Online-Bike-Shop bestellen oder beim Händler vor Ort auswählen und online das Angebot annehmen, das für sie vom Händler vor Ort eingestellt wurde.
- Während des Bestellvorgangs wird online im Hintergrund geprüft, ob alle Berechtigungen vorliegen (z. B. keine zeitlichen Einschränkungen).
- Der Freistaat ist Leasingnehmer. Er schließt für jeden Beschäftigten einen Einzelleasingvertrag mit dem Leasinggeber ab. Die Beschäftigten schließen mit dem Freistaat bei der Bestellung einen Überlassungsvertrag ab.
- JobBike Bayern wird auf Grundlage einer Entgeltumwandlung angeboten. Für die Dauer der Nutzungsüberlassung werden die Bezüge der Beschäftigten um die Umwandlungsrate gemindert.
- Die gesamte Rate (Umwandlungsrate) beinhaltet die Leasingrate für das JobBike einschließlich Zubehör, Versicherungsleistungen und ein Servicepaket für Inspektion und Verschleißteilreparaturen.
- Die Leasingdauer beträgt 36 Monate.
- Vertragsbeginn ist immer zum nächsten 1. des Folgemonats nach dem Erhalt des Jobbikes. Die Rate wird Ihnen dann 36 volle Monate berechnet. Im Übernahmemonat erhalten Sie das JobBike kostenfrei.
- Der von den Beschäftigten zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Privatnutzung wird auf der Bezügemitteilung gesondert ausgewiesen (0,25 % des UVP pro Monat).
- Nach Ende der Leasinglaufzeit kann der Dienstleister den jeweiligen Beschäftigten ein Angebot zum Erwerb des Fahrrads unterbreiten oder die Beschäftigten geben das Fahrrad an den Dienstleister zurück.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter: www.jobbike-bayern.de
Beschäftigte des Freistaates Bayern können verbilligte Jahresfahrkarten, sogenannte Job-Tickets, erhalten.
- Job-Tickets für die Buslinien der Verkehrsbetriebsgesellschaft Passau mbH (Stadtwerke Passau)
Das Landesamt für Finanzen hat die Bestellung des Jobtickets zum Januar 2024 eingestellt, weshalb wir zentrale Beschaffung des Jobtickets ab dem 01.08.2024 derzeit nicht mehr anbieten. - DB Job-Tickets
Den Online-Antrag und Informationen zum Job-Ticket der Deutschen Bahn finden Sie hier. Den zur Online-Bestellung benötigten Firmen-Identifikations-Schlüssel (fis) teilt Ihnen Ihr zuständiges Personalreferat auf Anfrage gerne mit.
Deutschlandticket (49 Euro-Ticket)
Der Freistaat Bayern bezuschusst das Deutschlandticket nicht. Der Erwerb als rabattiertes Jobticket ist daher für Beschäftigte des Freistaates Bayern nicht möglich.
Anträge auf Kindergeld richten Sie bitte an die Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse.
- Korrekturauftrag
- Korrekturvergütung für Klausuren der Juristischen Fakultät
- Korrekturvergütung für Klausuren der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
- Korrekturvergütung für Klausuren der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät
- Korrekturvergütung für Klausuren der Informatik und Mathematik Fakultät
- Korrekturvergütung für Klausuren der Sozial- und Bildungswissenschaftslichen Fakultät
Bitte beachten Sie:
- Ab dem 4. Kalendertag muss ein ärztliches Attest vorliegen.
- Nur gesetzlich (auch freiwillig gesetzlich) Versicherte nehmen am verpflichtenden Verfahren der eAU teil. Nicht gesetzlich versicherte Beschäftigte erhalten keine eAU.
Da Anfragen bei der GKV grundsätzlich nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer gestellt werden dürfen, ist die Erfassung der Art der Versicherung erforderlich.
- Information über den Forderungsübergang von Schadensersatzansprüchen bei Schädigung durch Dritte
- Informationen zur Datenverarbeitung
Ansprechpartnerin und Ansprechpartner
Ramona Stingl, Tel. 0851 - 509-1348
Email: ramona.stingl@uni-passau.de
Armin Pangerl, Tel. 0851 - 509-1347
Email: armin.pangerl@uni-passau.de
Für Lehrstühle und Einrichtungen
- Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages/einer Lehrvergütung für die Juristische Fakultät, Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Fakultät für Informatik und Mathematik und den zentralen Einrichtungen (nur universitätsintern)
- Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages/einer Lehrvergütung für die Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät (nur universitätsintern)
Hinweise zum Antrag der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät (nur universitätsintern)
- Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages/einer Lehrvergütung für die Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät (nur universitätsintern)
Hinweise zum Antrag der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät (nur universitätsintern)
Für Lehrbeauftragte
- Einstellungsunterlagen bei erstmaliger Lehrauftragserteilung
- Abrechnungsformular
- Reisekostenabrechnungsvordruck
Vorschriften
- Richtlinien für die Festsetzung der Vergütung von Lehraufträgen an der Universität Passau
Ansprechpartnerinnen
Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät, Juristische Fakultät, Zentrale Einrichtungen:
Petra Schneck, Tel. 0851 - 509-1314
E-Mail: petra.schneck@uni-passau.de
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Fakultät für Informatik und Mathematik:
Franziska Listl, Tel. 0851 - 509-1302
E-Mail: franziska.listl@uni-passau.de
- Grundsätze für die Vergabe von Leistungsbezügen
- Satzung zur Regelung des Verfahrens der Bewertung der besonderen Leistungen zur Vergabe der besonderen Leistungsbezüge
- Regelungen zu Hochschulleistungsbezügen (Bayerische Hochschulleistungsbezügeverordnung, Auszüge aus dem Bayerischen Besoldungsgesetz und dem Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz)
- Hinweise zur Vergabe von Sonderzahlungen und Leistungsprämien an TV-L-Beschäftigte (§ 18 Abs. 1 und 3 i. d. F. des § 40 Nr. 6 TV-L)
- Dienstvereinbarung zur Vergabe von Leistungsentgelt nach TV-L
- Antrag auf Zahlung einer Leistungsprämie für TV-L-Beschäftigte
- Antrag auf Zahlung einer Sonderzahlung für TV-L-Beschäftigte aus privaten Drittmitteln (Word-Datei)
- Antragsübersicht zur Weiterleitung der eingereichten Anträge (Excel-Datei)
- Lohnzahlung bei kurzfristiger Beschäftigung
- Personalbogen für LfF
Informationen zu den Formularen für das Landesamt für Finanzen
Das Landesamt für Finanzen führt die digitale Personalakte ein. Es werden
beide Formblätter Personalbogen LfF und Feststellung der Versicherungspflicht
in Landshut eingescannt und dann bearbeitet.
Bitte füllen Sie daher ab sofort alle Formulare online aus und reichen diese in
Papierform original unterschrieben ein.
- Feststellung der Versicherungspflicht
Das Portal Mitarbeiterservice Bayern ist die zentrale Kommunikationsplattform zwischen dem Freistaat Bayern als Arbeitgeber bzw. Dienstherrn und seinen Beschäftigten. Er stellt vollelektronische Online-Verwaltungsleistungen zur Verfügung. Der Mitarbeiterservice ist rund um die Uhr und ortsunabhängig (auch ausschließlich mit dem Smartphone) nutzbar.
Folgende Funktionen stehen u.a. zur Verfügung:
- Digitaler Ordner: Er dient sowohl als Briefkasten wie auch als Archiv. Dort werden Bezügemitteilungen, Lohnsteuerbescheinigungen und Beihilfebescheide inkl. Kopien der eingereichten Belege zur Verfügung gestellt bzw. archiviert.
- Reisemanagement: Stellen von Reiseanträgen, Genehmigung und Mitzeichnung der Vorgesetzten und im Anschluss Abrechnung der Dienstreisen mit den bereits übernommenen Daten aus dem Antrag
Dieser Service (kurz: BayRMS) startet an der Universität Passau zunächst schrittweise für ausgewählte Bereiche Anfang 2025. Eine Registrierung im Mitarbeiterservice ist Voraussetzung, um BayRMS nutzen zu können. Weitere Informationen zur Einführung folgen in den kommenden Monaten.
- BeihilfeOnline: Der Beihilfeantrag kann vollständig digital im Browser abgewickelt werden. Eingescannte Rechnungen und Belege können direkt integriert und der Antrag online gestellt werden.
- App "Beihilfe Freistaat Bayern": Beantragung von Beihilfeleistungen mittels der App zur volldigitalen und medienbruchfreien Abwicklung der Beihilfeanträge
Bereits digitalisierte Dokumente des Landesamtes für Finanzen für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte werden seit dem 1. Oktober 2024 in der Regel ausschließlich digital über das Mitarbeiterportal bekanntgegeben. Dafür ist die Mitwirkung der Beschäftigten erforderlich, indem im Digitalen Ordner des Portals Mitarbeiterservice Bayern eine E-Mail-Adresse hinterlegt wird. An diese E-Mail-Adresse erfolgt sodann die Benachrichtigung über neu im Digitalen Ordner eingegangene Dokumente. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt.
Den Registrierungslink zum Mitarbeiterservice Bayern finden Sie unter: https://www.mitarbeiterservice.bayern.de/.
- Antrag auf Nachversicherung (Beamtinnen und Beamte)
- Antrag auf Übergangsgeld (Beamtinnen und Beamte)
- Antrag auf Gewährung einer Reisebeihilfe (auch als Word-Datei)
- Abrechnung von Reisebeihilfen (auch als Word-Datei)
- Richtlinien für Reisebeihilfen (auch als Word-Datei)
- Arbeitskreis Suchtprävention, -hilfe und Gesundheitsförderung
- Dienstvereinbarung zur Suchtprävention und -hilfe
- Leitfaden für Führungskräfte
Die Bewilligung des Trennungsgeldes, dessen Abrechnung sowie die Umzugskostenabrechnung erfolgen durch das
Landesamt für Finanzen,
Bearbeitungsstelle Straubing,
Ref. 272
Postfach 153
94301 Straubing
Tel.Nr. 0871/4045-01 (Vermittlung)
Postfächer | |
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Allgemeines Postfach | zast.straubing@lff.bayern.de |
Trennungsgeld | zast.trennungsgeld@lff.bayern.de |
Umzugskosten | zast.umzugskosten@lff.bayern.de |
Ansprechpartnerin und Ansprechpartner
Ramona Stingl, Tel. 0851 - 509-1348
E-Mail: ramona.stingl@uni-passau.de
Armin Pangerl, Tel. 0851 - 509-1347
E-Mail: armin.pangerl@uni-passau.de
- Dienstvereinbarung über Wohnraumarbeit für das wissenschaftsstützende Personal
- Antrag auf Teilnahme an Wohnraumarbeit
- Vereinbarung zur Festlegung der Verteilung der Arbeitszeit bei Wohnraumarbeit
- Informationen der Gleichstellungsbeauftragten zur Telearbeit
- FAQ