Publikationen
Dissertations- und Habilitationsschriften
Die Gewährung einer Beihilfe zur Herausgabe wissenschaftlicher Veröffentlichungen ist an der Universität Passau nur im Rahmen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuches möglich. Danach kann der Druck von Dissertationen und Habilitationen mit einem Höchstbetrag von 1.500 Euro gefördert werden.
Die Publikationsbeihilfe kann nicht nur durch sonstige Haushaltsmittel (z. B. Mittel für die wissenschaftliche Lehre und Forschung oder "ungebundene" Drittmittel) aufgestockt werden. Sind andere Förderungen wie z. B. Wissenschaftspreise vorhanden, sind diese vorrangig zur Finanzierung heranzuziehen.
Ausführliche Informationen sowie die Anträge erhalten Sie vom Graduiertenzentrum.
Bestimmungen
Kontakt
Andere Veröffentlichungen
Der Publikationsfreiheit als Teil der Wissenschaftsfreiheit wird seitens der Universität
Passau auch insoweit Rechnung getragen, als sie es ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern uneingeschränkt überlässt, Autorenverträge mit Verlagen etc. in eigener Zuständigkeit zu schließen.
Benötigt der Verlag etc. für die Verbreitung des Werks über den Handel öffentliche Mittel, wird die Gewährung der Druckbeihilfe anhand haushaltsrechtlicher Bestimmungen vorgenommen, wobei der Finanzierungsvertrag zwischen dem Verlag etc. und der Universität zu schließen ist.
Die Verwendung öffentlicher Mittel –zu denen auch Drittmittel gehören- zur Finanzierung der Drucklegung unterliegt den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Daraus folgt, den Aufwand zur Erreichung des Ziels so gering wie möglich zu halten.
Die Autorin/der Autor muss sich deshalb mit mindestens zwei Verlagen etc. in Verbindung setzen und sich jeweils auch ein Angebot (gemäß Muster aus haushaltsrechtlichen Bestimmungen) bezüglich der benötigten Beihilfe erstellen lassen. Mehrere Angebote müssen nur dann nicht angefordert werden, wenn nur ein Verlag etc. –z.B. wegen Veröffentlichung innerhalb einer Reihe- in Frage kommt.
Die aufgrund des Finanzierungsvertrags an den Verlag etc. zu zahlende Beihilfe kann nur aus Eigenmitteln der Autorin/des Autors (z.B. Mittel für die wissenschaftliche Lehre und Forschung, ungebundene Drittmittel) finanziert werden. Eine aufgrund des Autorenvertrags gewährte Vergütung verringert die Bemessungsgrundlage für die staatliche Druckbeihilfe.
Werden Drittmittel speziell zur Finanzierung von Druckbeihilfen gegeben, richtet sich deren Verwendung nach den Verwendungsbestimmungen der Mittelgeberin/des Mittelgebers (z.B. bei DFG- und Förderungen des Bundes).
Kostenpflichtige Aufsätze fallen nicht unter diese Regelungen.
Die Verwendung von Haushaltsmitteln hängt hier primär davon ab, dass die Publikation einem Peer-Reviewing-Verfahren unterworfen worden ist.
Eventuelle Finanzierungsfragen klärt die Finanzabteilung.
Open Access
Planen Sie eine Open-Access-Veröffentlichung? Falls ja, dann lassen Sie sich vorab von der Universitätsbibliothek Passau beraten und beantragen Sie gegebenenfalls eine Förderung durch den Publikationsfonds. Beachten Sie bitte zudem die Publish-and-Read-Vereinbarungen mit den Verlagen Springer Nature, Wiley, SAGE und Cambridge University Press.