Zuschüsse
Exkursionen
Zuschüsse zu den Kosten von Exkursionen werden an der Universität Passau nach allgemeingültigen Regelungen gewährt. Wir setzen die Zuschüsse fest und prüfen deren Abrechnung.
Forschungsförderung
Auch Entscheidungen der Universitätsleitung bzw. des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin für Forschung über Zuschussanträge im Rahmen des Programms zur Steigerung von Drittmitteleinwerbungen (Forschungspool) und für (wissenschaftliche) Veranstaltungen wickeln wir haushalts- und finanztechnisch ab.
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Auch Gelder, die das Graduiertenzentrum im Rahmen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zur Finanzierung von Dissertations- und Habilitationsschriften sowie von Reisekosten vergibt, wickeln wir haushalts- und finanztechnisch ab. Für die Festsetzung der Reisekostenzuschüsse ist jedoch das Referat VIII/4 der Personalabteilung zuständig.
Förderungen aus dem Lehrinnovationspool
Das Referat VII/2 (Haushaltsreferat) nimmt die finanz- und buchungstechnische Abwicklung von Projektförderungen aus dem Lehrinnovationspool vor. Die Mittel werden dabei in die Einzeletats für die wissenschaftliche Lehre und Forschung (Titelgruppe 73) eingestellt.